Eine Art Taschengeld für Klinikaufenthalte. So in etwa muss man sich eine Krankenhaustagegeld-Versicherung vorstellen. Was erst einmal salopp daher gesagt klingt, hat als Versicherung für viele durchaus ihre Berechtigung. Denn mit dem Krankenhaustagegeld haben Versicherte eine Sorge weniger, wenn sie im Krankenhaus liegen.
Über den Tagessatz kann frei verfügt werden, ohne dass die Kosten nachgewiesen werden müssen. Es lässt sich z. B. für die Zuzahlungen verwenden, die die gesetzliche Krankenversicherung verlangt. Oder Versicherte begleichen damit Kosten, die durch den Klinikaufenthalt entstehen, für z. B. Fahrtkosten, Reinigungsdienst, Kinderbetreuung etc. Lesen Sie hier, für wen sich das Extra-Budget für den Aufenthalt im Krankenhaus besonders lohnt und wofür Versicherte es verwenden können.
Wie hoch ist das Krankenhaustagegeld?
Durch eine Krankenhaustagegeldversicherung sollen die zusätzlichen finanziellen Aufwendungen abgedeckt werden. Abhängig von den persönlichen Wünschen und Bedarfen wird dabei ein individueller Tagessatz vereinbart, der sich in der Regel innerhalb von bestimmten Mindest- und Höchstgrenzen bewegt.
Üblich sind je nach Alter Tagessätze
- für Erwachsene: mindestens 10 € bis maximal 150 €, je nach Anbieter
- für Kinder und Jugendliche: z. B. maximal 75 €
Wie hoch der Tagessatz gewählt werden sollte, bemisst sich daran, welche Kosten tatsächlich gedeckt werden müssen. Meist ist es nicht ausreichend, nur die GKV-Pauschale von 10 € zu versichern. Für Haushaltshilfe, anteiliger Verdienstausfall (bei Selbstständigen), Fahrtkosten etc. sollte der Tagessatz entsprechend höher gewählt werden.
Der Tagessatz wird unbegrenzt für die Dauer des stationären Aufenthalts gezahlt. Sobald klar ist, wie lange der Aufenthalt im Krankenhaus dauert, weist der Versicherer den vereinbarten Betrag an.
Gut zu wissen: Nicht ungewöhnlich ist, dass bei vielen PKV-Anbietern eine Wartezeit von drei Monaten gilt. Das heißt, dass die Krankenhaustagegeldversicherung nicht für Klinikaufenthalte leistet, die innerhalb der ersten drei Monate nach Abschluss der Versicherung liegen. Einzige Ausnahme hier ist ein unfallbedingter Klinikaufenthalt.
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Jetzt kontakt aufnehmenKosten Krankenhaustagegeld
Die Police für eine Krankenhaustagegeldversicherung kostet je nach gewähltem Versicherer, Alter und Höhe des vereinbarten Tagessatzes durchschnittlich 10 bis 30 € im Monat. Angesichts dieser Kosten lohnt sich eine Gegenüberstellung der Kosten:
Wie häufig bin ich im Krankenhaus und mit welchen Kosten muss ich „drumherum“ rechnen? Kann es günstiger sein, lieber in den persönlichen Notgroschen einzuzahlen, um spontan anfallende Kosten selbst zu tragen?
Gut zu wissen: Das vereinbarte Krankenhaustagegeld erhalten Sie ohne Abzüge, es muss also nicht in der Steuererklärung angeben bzw. versteuert werden. Versicherte können die Beiträge der Krankenhaustagegeldversicherung sogar als sonstige Vorsorgeaufwendungen geltend machen. Anders übrigens als beim Krankentagegeld, das als Lohnersatzleistung unbedingt versteuert werden muss.
Info: So lässt sich im Krankenhaus Zuzahlung umgehen
Gesetzlich Versicherte zahlen eine Zuzahlung für Krankenhausaufenthalte. Maximal für 28 Tage, was bei einer Zuzahlungshöhe von 10 € am Tag einen jährlichen Höchstbetrag von 280 € ergeben. Diese Zuzahlung lässt sich nicht in dem Sinne „umgehen“. Aber es gibt einige Ausnahmen, bei denen Versicherte befreit sind.
Von der Zuzahlung für Krankenhausaufenthalte befreit sind beispielsweise:
- Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren.
- Versicherte, die ihre persönliche Belastungsgrenze für Zuzahlungen bereits erreicht haben. Diese liegt normalerweise bei 2 % des jährlichen Bruttoeinkommens des Haushalts, bei schwerwiegend chronisch Kranken bei 1 %.
- Schwangere Versicherte bei einer stationären Behandlung bzw. der Entbindung.
- Nötige stationäre Behandlungen, die über die gesetzliche Unfallversicherung laufen (z. B. nach einem Arbeitsunfall, Schulunfall).
- ggf. für Versicherte, die bestimmte staatliche Unterstützung empfangen wie Bürgergeld, Sozialhilfe, Grundsicherung, Erwerbsminderungsrente
Noch eine Versicherung? Wofür das Krankenhaustagegeld gut ist
Die Krankenhaustagegeldversicherung gehört zu den privaten Krankenzusatzversicherungen. Sie zahlt im Leistungsfall einen vorab vereinbarten Betrag (Tagessatz) für jeden Tag in der Klinik – ohne zeitliche Begrenzung. Aber ist denn eine Krankenhaustagegeldversicherung sinnvoll? Eine stationäre Behandlung kann viele Kosten verursachen, die nicht immer sofort präsent sind: Neben den Kosten, die für den Krankenhausaufenthalt selbst anfallen, muss häufig auch Ihre Arbeitskraft zu Hause ersetzt werden.
Dafür kann das Krankenhaustagegeld verwendet werden (Auswahl):
Kosten, die für den Krankenhausaufenthalt selbst anfallen
- Zuzahlungen: Gesetzlich Versicherte müssen bei stationären Klinikaufenthalten einen Eigenanteil bzw. eine Zuzahlung von 10 € pro Tag für max. 28 Tage im Jahr leisten.
- Telefon- und Internetkosten: Gebühren für Telefon, Fernseher oder WLAN können mit dem Tagessatz aus der Krankenhaustagegeld finanziert werden.
Kosten, die für Angehörige und Haushalt anfallen
- Verdienstausfall, vor allem bei Selbstständigen
- Fahrtkosten: Während Fahrtkosten meist von der gesetzlichen Krankenversicherung zumindest bezuschusst werden, müssen Angehörige dafür selbst aufkommen oder das Krankenhaustagegeld dafür in Anspruch nehmen.
- Haushaltshilfe: Gerade bei etwas längeren Klinikaufenthalten kann es nötig werden, vorübergehend eine Haushaltshilfe zu beschäftigen und mit dem Krankenhaustagegeld (anteilig) zu bezahlen.
- Betreuungskosten: Babysitter oder andere Betreuungsangebote können Familien dabei helfen, die organisatorischen und finanziellen Herausforderungen zu meistern.
- Haustierpension: Hundesitter und Tierpensionen kümmern sich professionell um Hund und Katze.
Das Beste am Krankenhaustagegeld ist wohl, dass die Versicherten frei entscheiden können, wofür es ausgegeben werden soll.
Info: Wann zahlt die Krankenhaustagegeldversicherung?
Das Krankenhaustagegeld wird dann ausgezahlt, wenn Versicherte aus medizinisch notwendigen Gründen mit mindestens einer Übernachtung stationär behandelt werden müssen. Die Versicherung leistet also nicht bei ambulanten oder bei schönheitschirurgischen Eingriffen. In der Regel wird der Tagessatz zeitlich unbegrenzt ausgezahlt bzw. so lange, wie der stationäre Aufenthalt dauert.
Was ist der Unterschied zwischen Krankentagegeld und Krankenhaustagegeld?
| Krankentagegeld | Merkmal | Krankenhaustagegeld |
| Ausgleich von Einkommensverlusten bei längerer Arbeitsunfähigkeit durch Krankheit | Zweck | Finanzielle Unterstützung für zusätzliche Kosten während eines Krankenhausaufenthalts |
| Arbeitsunfähigkeit | Leistungsauslöser | stationärer Aufenthalt |
| Für jeden Tag der Arbeitsunfähigkeit nach Ablauf der vereinbarten Karenzzeit | Auszahlung | Für jeden Tag des Krankenhausaufenthalts |
| Frei verwendbar, z. B. zur Deckung laufender Lebenshaltungskosten und Einkommensausfälle | Verwendungszweck | Frei verwendbar, z. B. für Zuzahlungen, Fahrtkosten von Angehörigen, Kinder- oder Haustierbetreuung |
| Individuell vereinbarter Tagessatz, meist orientiert am Einkommen | Höhe der Leistung | Individuell vereinbarter Tagessatz |
| Bis zur Genesung, dem Ende der Arbeitsunfähigkeit oder gemäß Vertragsbedingungen | Leistungsdauer | Nur für die Dauer des stationären Krankenhausaufenthalts |
| Selbstständige, Freiberufler und Beschäftigte mit Absicherungsbedarf bei längerer Krankheit | Zielgruppen | Personen, die zusätzliche Kosten bei Krankenhausaufenthalten absichern möchten |
Während das teurere Krankengeld für viele ein unverzichtbarer Bestandteil der Einkommensabsicherung ist, zählt das Krankenhaustagegeld zu den Ergänzungsversicherungen, die Klinikaufenthalte finanziell absichern und mehr Komfort ermöglichen.
Mehr zum Krankenhaustagegeld z. B. über den Unterschied zum Krankentagegeld lesen Sie hier: Krankenhaustagegeld – Wann wird es gezahlt?
Für wen ist die Krankenhaustagegeldversicherung geeignet?
Dann ist Krankenhaustagegeld sinnvoll für Selbstständige
Selbstständige sind von Klinikaufenthalten meist besonders betroffen. Zu ihren gesundheitlichen Problemen kommt, dass sie das ausgefallene Honorar und ggf. die Kosten für eine Vertretung aufbringen bzw. absichern müssen. Da sie keine Lohnfortzahlung erhalten, nutzen sie meist eine Kombination aus Krankentagegeld (für kurzfristige Ausfälle) und Berufsunfähigkeitsversicherung (bei langfristigen oder dauerhaften Erkrankungen). Ein weiterer wichtiger Baustein für ihre finanzielle Absicherung kann Krankenhaustagegeld mit einem entsprechend hohen Tagessatz sein.
Gesetzlich Versicherte und Krankenhaustagegeld
Gesetzlich Versicherte können Krankenhaustagegeld als eine private Zusatzversicherung abschließen. Und damit beispielsweise die gesetzliche Zuzahlung bezahlen. Diese fällt unabhängig vom Einkommen und der Erkrankung an und beträgt pauschal 10 € am Tag. Die Eigenleistung ist gedeckelt auf maximal 28 Tage pro Jahr.
Die gesetzliche Zuzahlung liegt also maximal bei 280 € im Jahr. Laut dem Statistischen Bundesamt dauerte 2024 der Klinikaufenthalt rund 7 Tage.
Sind Versicherte bezogen auf ein ganzes Jahr länger als vier Wochen im Krankenhaus, müssen sie für die darüberhinausgehenden Tage nichts mehr bezahlen. Mehrere Klinikaufenthalte werden dabei addiert. Aufenthalte zur Entbindung sowie Unfälle, für die die Unfallversicherung eintritt, werden ausgeklammert.
Auch mit der Zuzahlung kommt die gesetzliche Krankenversicherung nur für die Regelleistungen der Unterbringung auf. Fahrtkosten für Angehörige sowie notwendige Haushaltshilfen, Kinderbetreuungen etc. werden nicht erstattet.
Privatversicherte und Krankenhaustagegeld
Bei Privatversicherten entfällt die Zuzahlung. Die 10 € pro Tag müssen nur gesetzlich Versicherte zahlen. Privatversicherte können Krankenhaustagegeld z. B. als einen stationären Baustein in ihrer Krankenvollversicherung abschließen und darüber frei verfügen und in mehr Komfort bei Klinikaufenthalten stecken.
Darum ist das Krankenhaustagegeld für Beamte sinnvoll
Ob Beamte und Beamtinnen wie gesetzlich Versicherte eine Zuzahlung zu Klinikaufenthalten leisten müssen, ist abhängig von der jeweils gültigen Beihilfeordnung der Länder oder vom Bund. Verbeamtete können über sogenannte Beihilfeergänzungstarife die Lücken der Beihilfe und der privaten Krankenversicherung schließen, also auch falls notwendig ein Krankenhaustagegeld vereinbaren.
Chronisch Kranke und Krankenhaustagegeld
Gerade für diesen Personenkreis ist der Abschluss einer Krankenhaustagegeldversicherung zu überlegen. Wenn es also wahrscheinlich oder sogar planbar ist, dass stationäre Klinikaufenthalte regelmäßig nötig werden und wenn die Versicherten nur wenig verdienen. Mit dem Krankenhaustagegeld können Ausgaben gezielt reduziert werden. Wichtig: Chronisch-Kranke zahlen keine Zuzahlungen bei Krankenhausaufenthalten mehr, wenn sie die jährliche Grenze von einem Prozent des Familien-Bruttoeinkommens übertroffen haben, alle anderen erreichen die Zuzahlungsbefreiung bei Ausgaben in Höhe von zwei Prozent.
Um die Zuzahlungsbefreiung zu erhalten, ist es sinnvoll, alle Quittungen über geleistete Zuzahlungen z.B. für Medikamente, Physiotherapie oder Krankenhaustage zu sammeln und bei der Krankenkasse einzureichen, sobald die Summe die persönliche Belastungsgrenze erreicht bzw. überschreitet.
Krankenhaustagegeld sinnvoll oder unnötig? – Ein Fazit
Ob ein Krankenhaustagegeld sinnvoll ist, hängt stark von der persönlichen Lebenssituation und den finanziellen Bedürfnissen ab. Während die Leistung vielen helfen kann, zusätzliche Kosten während eines Krankenhausaufenthalts abzufedern und finanzielle Spielräume zu schaffen, ist sie für andere nicht zwingend erforderlich. Ob sich diese Zusatzversicherung lohnt, kommt immer darauf an, dass die tatsächlichen Mehrkosten eines stationären Aufenthalts im Verhältnis zu den Beiträgen stehen.
Soll ich ein Krankenhaustagegeld abschließen? – Interessierte sollten abwägen zwischen gewünschter finanzieller Absicherung, vorhandenen Rücklagen und den Kosten der Versicherung.
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