In der gesetzlichen Krankenversicherung kennt man es so: Der Arbeitgeber übernimmt einen Anteil an der Sozialversicherung seiner Arbeitnehmer und zahlt diese direkt an die Krankenkassen aus. Auch in der privaten Krankenversicherung müssen die Versicherten ihren Beitrag in der Regel nicht allein aufbringen, denn auch hier zahlt der Arbeitgeber analog zur gesetzlichen Krankenvollversicherung seinen Anteil in Form eines Arbeitgeberzuschusses. Wie hoch dieser maximal sein kann und welche PKV-Beiträge zuschussfähig sind, erfahren Sie hier.

Wie hoch ist in der privaten Krankenversicherung der Arbeitgeberanteil 2017?

Wie viel der Arbeitgeber zum PKV-Beitrag des Arbeitnehmers beisteuert, wird jedes Jahr im Herbst neu berechnet. Dabei beeinflussen verschiedene Faktoren die Höhe des Zuschusses, zum Beispiel die Beitragsbemessungsgrenze und die Höhe des gesetzlichen Krankenkassenbeitrags, denn der Zuschuss des Arbeitgebers zur PKV ist begrenzt auf den Arbeitgeberanteil aus der GKV. In der Regel steigen die Bemessungsgrenzen. Die Maximalzuschüsse liegen in 2017 bei 317,55 Euro. Aber: Der Zuschuss ist auf die Hälfte der tatsächlichen PKV-Prämie begrenzt. Sie erhalten also maximal 50 Prozent Ihres PKV-Beitrags erstattet und nicht unbedingt den Höchstbetrag von 317,55 Euro.

 

Voraussetzung PKV Arbeitgeberanteil: Welche PKV-Beiträge sind zuschussfähig? Welche nicht!

Für viele freiwillig versicherte Arbeitnehmer muss der Arbeitgeber einen Beitragszuschuss zur Krankenversicherung zahlen – aber nicht für alle. Wir zeigen Ihnen, welche PKV-Beiträge zuschussfähig sind und welche nicht oder nur bedingt. Grundsätzlich empfehlen wir Ihnen, Ihren aktuellen PKV-Tarif im Hinblick auf die Ausschöpfung des Arbeitgeberzuschusses hin prüfen zu lassen. KVoptimal als unabhängige Beratung ist Ihr Spezialist für Tarifoptimierung. Eine Beratung und unser PKV-Gutachten zugeschnitten auf Ihre persönliche Lebenssituation ist unverbindlich und kostenlos. Vereinbaren Sie jetzt einen Termin!

 

Beiträge in der privaten Krankenversicherung

Zuschussfähig ist die Hälfte des PKV-Beitrags bzw. der maximale Höchstwert von aktuell 317,55 Euro. Um diesen zu erhalten, benötigen Sie einen Nachweis über die Beitragshöhe von Ihrer Krankenkassen, die Sie Ihrem Arbeitgeber vorlegen. Mit der Arbeitgeberbescheinigung kann der Arbeitgeber den Zuschuss ermitteln.

 

Zuschuss für Familienangehörige

Wird der Höchstbetrag zum PKV Arbeitgeberanteil nicht ausgereizt, kann die Differenz für Ehepartner oder Kinder genutzt werden. In der privaten Krankenversicherung kann der Arbeitgeberanteil auch für Angehörige des Versicherten gezahlt werden, die über kein Einkommen verfügen und in der GKV beitragsfrei in der Familienversicherung versichert wären.

 

Beitragsrückerstattungen

Gute Nachricht: Erhalten Sie als PKV-Versicherter Beitragserstattungen, zum Beispiel weil Sie keine Leistungen in Anspruch genommen haben, hat es keine Auswirkungen auf den Arbeitgeberzuschuss.

 

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Krankengeld, Mutterschaftsgeld, Elterngeld, unbezahlter Urlaub

Hier zahlt der Arbeitgeber keinen Zuschuss zur privaten Krankenversicherung, weil der Versicherte andere Leistungen bezieht oder keinen Anspruch darauf hat. Der Privatversicherte muss in diesem Fall den vollen Beitrag aus der eigenen Tasche zahlen. Bei Arbeitsunfähigkeit wird der PKV Arbeitgeberanteil für die arbeitsvertraglich festgeschriebene Zeit der Lohnfortzahlung gewährt.

 

Private Pflegeversicherung

Der Arbeitgeberzuschuss gilt genauso für die private Pflegeversicherung. Der Arbeitgeber gibt in 2017 maximal 55,46 Euro im Monat zur privaten Pflegeversicherung dazu.

 

Selbstbeteiligung

Manche PKV-Versicherte haben mit Ihrem Versicherer eine Selbstbeteiligung vereinbart, um den Beitragssatz zu reduzieren. Hier beteiligt sich der Arbeitgeber wenn, auf freiwilliger Basis. Da es sich hierbei aus Sicht des Finanzamtes um einen geldwerten Vorteil handelt, müssen Sie den in Ihrer Einkommenssteuererklärung angeben. Daher lohnen sich Selbstbehalt-Tarife oftmals nicht für Angestellte.

 

Mehrleistungen gegenüber gesetzlicher Krankenversicherung

Enthält die private Krankenversicherung Leistungen, die über denen der gesetzlichen Krankenversicherung hinausgehen, zahlt der Arbeitgeber für diesen Teil keinen Beitragszuschuss.

 

Renteneintritt

Mit dem Renteneintritt entfällt der Arbeitgeberzuschuss zur Krankenkasse. An die Stelle des Arbeitgebers tritt nun die gesetzliche Rentenversicherung (BfA/LVA). Jeder PKV-Versicherte ab 65 Jahren kann seinen Anspruch auf einen Beitragszuschuss anmelden. Auch hier liegt der Höchstsatz bei 50 Prozent.