PKV Arbeitgeberzuschuss 2020: Wie hoch fällt er aus?

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Susanne Schimke
4. Oktober 2019
PKV Arbeitgeberzuschuss 2020: Wie hoch fällt er aus?

PKV Arbeitgeberzuschuss 2020: Wie hoch fällt er aus?

Was auf dem Lohnzettel auf dem ersten Blick nicht gleich ersichtlich wird ist, dass der eigene Arbeitgeber – sofern man sich in einem Angestelltenverhältnis befindet – einen Anteil an den Kosten für die Krankenkasse übernimmt. Auf diesen sogenannten Arbeitgeberzuschuss haben Versicherte beider Systeme – also gesetzliche und private Krankenversicherung – einen Anspruch. Er wird jährlich neu berechnet. Immer im Herbst wird der Arbeitgeberzuschuss PKV neben anderen Kennzahlen und Höchstgrenzen der Sozialversicherung, die sich immer an der aktuellen Lohnentwicklung orientieren, vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales herausgegeben. Die vorläufige Höhe des Arbeitgeberzuschusses muss noch vom Bundeskabinett abgesegnet, was aber im Normalfall nur eine Formsache ist. Daher stellen wir Ihnen hier die aktuellen Zahlen vor inklusive der daraus folgenden Konsequenzen für Versicherte bei einer privaten Krankenversicherung.

Was ist unter dem PKV Arbeitgeberzuschuss zu verstehen?

Der PKV Arbeitgeberzuschuss ist eine im Sozialgesetzbuch festgeschriebene Leistung. Der Hintergrund ist der, dass die Kosten für die Krankenversicherung von Arbeitnehmer und Arbeitgeber gemeinsam getragen werden – seit Beginn 2019 auch wieder paritätisch, also in gleicher Höhe, ohne die individuellen Zusatzbeiträge in den GKV davon zu entkoppeln. Das heißt, der Arbeitgeber zahlt auch die Hälfte des Zusatzbeitrags. Der Arbeitgeberzuschuss PKV wird nur für eine Krankenvollversicherung geleistet und nicht für Zusatzversicherungen, die etwa Zahnersatz oder Sehhilfen versichern. Außerdem muss der gewählte PKV-Tarif ähnliche Leistungen erbringen wie die gesetzliche Krankenkassen.

Wie hoch ist der Arbeitgeberzuschuss 2020 zur privaten Krankenversicherung?

Die Höhe des Arbeitgeberanteils richtet sich nach dem individuellen monatlichen PKV-Beitrag des Versicherten. Genauer gesagt, übernimmt der Arbeitgeber maximal die Hälfte der Versicherungsbeiträge seines Beschäftigten. In den meisten Fällen ist er genauso hoch wie die entsprechende Arbeitgeberzahlung, wäre er in der GKV. Zusätzlich gibt es einen Höchstbeitrag für den PKV Arbeitgeberzuschuss 2020 zu beachten. Dieser liegt bei 363,28 Euro (Höchstbeitrag Arbeitgeberzuschuss Pflegeversicherung (PV) 2020 71,48 Euro). Der Arbeitgeber zahlt nämlich maximal den Höchstbeitrag, den er auch zur gesetzlichen Krankenversicherung seiner Mitarbeiter beisteuern würde. Dieser Höchstbeitrag der GKV wiederum richtet sich nach der Beitragsbemessungsgrenze 2020. Außerdem ist der PKV Arbeitgeberzuschuss eine steuerfreie Leistung.

 

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Berechnung Höchstbeitrag Arbeitgeberzuschuss PKV 2020

Der maximale Arbeitgeberzuschuss PKV 2020 errechnet sich aus

– der aktuellen jährlichen Beitragsbemessungsgrenze 2020 KV: 56.250 € in 2020

– dem hälftigen Beitrag des Arbeitgebers an der GKV/PKV: 7,3 % in 2020

– dem hälftigen Beitrag des Arbeitgebers am durchschnittlichen Zusatzbeitrag: 0,45 % in 2020

Höchstbeitrag Arbeitgeberzuschuss PKV 2020 = 56.250 € x 7,75 % = 363,28 €

In der folgenden Übersicht finden Sie die Entwicklung vom monatlichen PKV Arbeitgeberzuschuss von 2017 bis 2020 dargestellt.

2017 2018 2019 2020 Änderung 2019 zu 2020
Höchstbeitrag Arbeitgeberzuschuss PKV 317,55 € 323,03 € 351,66€ (inkl. Zusatzbeitrag) 363,28€ (inkl. Zusatzbeitrag) 11,62 €
Höchstbeitrag Arbeitgeberzuschuss PV 55,46 € 56,42 € 69,20 € 71,48 € 2,28 €

Quelle: KVoptimal.de

Für viele Versicherte erscheinen bzw. sind Selbstbehalte eine gute Möglichkeit, den PKV-Beitrag zu reduzieren. Im Hinblick auf den Arbeitgeberzuschuss sollte genau geprüft werden, denn für Arbeitnehmer ist dieser Schritt wenig sinnvoll, da sich der Arbeitgeber nicht am Selbstbehalt beteiligt. Außer natürlich, Sie haben so verhandelt, dass sich Ihr Arbeitgeber freiwillig an den Kosten beteiligt.

Wer hat Anspruch auf den PKV Arbeitgeberanteil?

Um den PKV Arbeitgeberzuschuss zu erhalten, müssen Sie Ihrem Arbeitgeber gegenüber lediglich die Höhe Ihres PKV-Beitrags durch eine Bescheinigung Ihrer PKV nachweisen. Ändert sich die Beitragshöhe oder der Umfang des Versicherungsschutzes sind Sie verpflichtet, dies Ihrem Arbeitgeber unverzüglich mitzuteilen.

Übrigens können auch Ihre Familienangehörigen davon profitieren, sofern Sie den Arbeitgeberzuschuss auf der Basis Ihres Gehalts nicht bis zum Höchstbeitrag ausschöpfen. Diese Differenz können Sie nämlich unter bestimmten Umständen für die Prämien von deren PKV-Beiträgen erhalten.

Bei Krankheit ist es so geregelt, dass wenn sich die Dauer einer Krankheit über den Zeitraum der gesetzlichen Lohnfortzahlungspflicht des Arbeitgebers hinaus erstreckt, kein PKV Arbeitgeberzuschuss gezahlt wird. Dieser wird aber sofort wieder gezahlt, sobald der Versicherte seine Arbeit wieder aufnimmt. Daher ist die Absicherung mit einer zusätzlichen Krankentagegeldversicherung insbesondere für Selbstständige, aber auch für Angestellte in jedem Falle ratsam.

Sie fragen sich möglicherweise, wie Sie die Kosten für die zusätzliche Absicherung im Krankheitsfalls, die Krankentagegeldversicherung, finanziell am besten abfedern können. Grundsätzlich können Sie jederzeit prüfen oder besser noch von fachkundiger Seite prüfen lassen, ob für Sie ein interner PKV-Tarifwechsel in Frage kommt. Hierbei wechseln Sie nicht Ihre private Krankenversicherung, sondern lediglich Ihren Tarif. Häufig – und das betrifft vor allem langjährig Privatversicherte – hat Ihre PKV nämlich neuere Tarife im Portfolio, die bei mindestens gleichen Leistungen günstiger sind. Unabhängige Versicherungsexperten wie KVoptimal.de beraten Sie verständlich, unverbindlich und kostenfrei zu Ihren Tarifoptionen.

Hier lesen Sie, welchen Anspruch Vorruheständler auf einen PKV Arbeitgeberzuschuss haben:

https://kvoptimal.de/blog/private-krankenversicherung/pkv-arbeitgeberzuschuss-fuer-vorruhestaendler

Fazit

Der Arbeitgeberzuschuss beteiligt den Arbeitgeber an den Ausgaben für die Sozialversicherung – seit 2019 auch wieder zu 50 Prozent, nachdem in den vergangenen Jahren die Praxis herrschte, dass lediglich die Arbeitnehmer die individuellen Zusatzbeiträgen der GKV zu tragen haben. Der Arbeitgeberzuschuss steigt nach dem großen Sprung 2019 in 2020 wieder moderater und nur leicht um 11,62 Euro auf 363,28 Euro. Das heißt, dass sich auch die Kosten für den PKV-Beitrag nur leicht verändern.

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