PKV Arbeitgeberzuschuss für Vorruhestaendler

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Susanne Schimke
16. November 2018

PKV Arbeitgeberzuschuss für Vorruhestaendler

Angestellte – unabhängig ob gesetzlich oder privat versichert – erhalten einen Zuschuss ihres Arbeitgebers zu den Beiträgen der Krankenversicherung. Wie sieht das aber bei Privatversicherten aus, die frühzeitig aus dem Arbeitsleben ausscheiden, um in den Vorruhestand zu gehen? Müssen sie die PKV-Beiträge allein stemmen oder beteiligt sich auch hier der Arbeitgeber? Wir geben Ihnen in diesem Beitrag Auskunft über Voraussetzungen, Zuschusshöhen und die Rechtsgrundlagen für Privatversicherte im Vorruhestand und in der verwandten Altersteilzeit.

Welchen Anspruch haben Vorruheständler auf einen PKV Arbeitgeberzuschuss?

Die gute Nachricht vorangestellt: Auch als Empfänger von Leistungen Ihres Arbeitgebers im Vorruhestand haben Sie einen Anspruch auf den Arbeitgeberzuschuss. Bezieher von Vorruhestandsgeld haben Anspruch auf einen Arbeitgeberzuschuss in Höhe der Hälfte des Beitrages, der bei Versicherungspflicht (gesetzlich krankenversicherter Vorruheständler) zu zahlen wäre. Der Arbeitgeberzuschuss ist zudem gedeckelt auf maximal die Hälfte des PKV-Beitrags.

 

Bezieher von Vorruhestandsgeld erhalten einen PKV Beitragszuschuss, wenn bis unmittelbar vor Beginn des Vorruhestandsgeldes ein Anspruch darauf bestand.

Geregelt ist dies im SGB V § 257 III:

Für Bezieher von Vorruhestandsgeld nach § 5 Abs. 3, die als Beschäftigte bis unmittelbar vor Beginn der Vorruhestandsleistungen Anspruch auf den vollen oder anteiligen Beitragszuschuß nach Absatz 2 hatten, bleibt der Anspruch für die Dauer der Vorruhestandsleistungen gegen den zur Zahlung des Vorruhestandsgeldes Verpflichteten erhalten. Der Zuschuss wird in Höhe des Betrages gezahlt, der sich bei Anwendung der Hälfte des Beitragssatzes nach § 243 und des Vorruhestandsgeldes bis zur Beitragsbemessungsgrenze (§ 223 Absatz 3) als Beitrag ergibt, höchstens jedoch in Höhe der Hälfte des Betrages, den der Bezieher von Vorruhestandsgeld für seine Krankenversicherung zu zahlen hat.

Bei der Berechnung des PKV Beitragszuschusses erhalten Versicherte im Vorruhestand von ihrem Arbeitgeber für 2018 einen maximalen Beitragszuschuss in Höhe von 323,03 EUR und höchstens 56,42 € zur Pflegeversicherung. Die gesetzliche Grundlage für den Arbeitgeberzuschuss im Vorruhestand zur Pflegeversicherung lesen Sie hier.

Übrigens: Eine Beitragsrückerstattung hat keinen Einfluss auf die Höhe des Beitragszuschusses. Sie müssen also nichts zurückzahlen.

 

Sie haben weitere Fragen zu Ihrer PKV? Sprechen sie uns an.

 

Unterschied Vorruhestand und Altersteilzeit

Es gibt verschiedene Modelle, um vorzeitig in Rente zu gehen. Die Regelaltersrente wird derzeit schrittweise von 65 auf 67 Jahre angehoben. Für ältere und damit meist auch langjährig Versicherte gibt es die Sonderregelung, dass sie bereits mit 45 Jahren Versicherungszeit ihre Altersrente antreten können – ohne Kürzungen ist dies in aller Regel ab dem 63. Lebensjahr möglich.

 

Alternativ ist es auch denkbar, mit Ihrem Arbeitgeber eine entsprechende Vereinbarung zu treffen, bei der Sie im Rahmen eines Lebensarbeitszeitkontos oder einer Arbeitsteilzeit gleitend aus dem Berufsleben ausscheiden. Beim Lebensarbeitszeitkonto werden nicht genommene Überstunden und Urlaubstage sowie Weihnachtsgeld, Prämien etc. in Form von Zeiten für einen früheren Ausstieg aus dem aktiven Arbeitsleben vergütet. Bei der Arbeitsteilzeit wird meist das Blockmodell gewählt, bei dem es zwei gleichlange Phasen gibt. Zum Beispiel arbeitet ein Arbeitnehmer die ersten 2,5 Jahre bei reduziertem Gehalt regulär in Vollzeit und die folgenden 2,5 Jahre, während der Versicherte schon freigestellt ist, wird das reduzierte Gehalt weitergezahlt.

 

Als dritte Möglichkeit gibt es den Vorruhestand. Hier erbringt der Versicherte keine Arbeitsleistung mehr. Er erhält Geldleistungen beispielsweise bis zum Bezug einer Vollrente wegen Alters oder Rente bei voller Erwerbsminderung.

 

Staatliche Programme zum Vorruhestand und zur Altersteilzeit sind schon seit mehreren Jahren ausgelaufen. Wer heute freiwillig in den vorzeitigen Ruhestand gehen möchte, ist auf die Möglichkeit betrieblicher Vereinbarungen oder individueller Lösungen angewiesen.

 

Definition Vorruhestand

Als Vorruhestand bezeichnet man das frühzeitige freiwillige Ausscheiden älterer Arbeitnehmer aus dem Berufsleben. Er umfasst den Zeitraum vom Austritt aus dem Erwerbsleben bis zum regulären Beginn der Rente. Beim Vorruhestand handelt es sich um ein übliches Instrument zum Personalabbau. Im Rahmen eines Sozialplans oder durch Einzelverträge wird dem Arbeitnehmer ein bestimmtes Nettoeinkommen im Vorruhestand garantiert. Zudem wird die Rentenminderung durch das frühzeitige Ausscheiden häufig vom Unternehmen zumindest teilweise ausgeglichen, was einen zusätzlichen Anreiz schafft. Gerade größere Unternehmen sehen Vorruhestandsregelungen zum Beispiel auch in Tarifverträgen dafür vor.

 

Wichtig zu wissen ist, dass eine vorzeitige Inanspruchnahme von Rentenbezügen meist zu einer Kürzung der ausgezahlten Beträge führt. Jeder Versicherte, der vorzeitig in Rente oder in Pension geht, muss einen Abschlag von 0,3 Prozent von den vollen Altersbezügen für jeden Monat hinnehmen – und zwar lebenslang. Die Abzüge sind gedeckelt auf maximal 14,4 Prozent.

 

Beispiel Abzüge Vorruhestand

Die Versicherte geht mit 63 Jahren und 44 Rentenversicherungsjahren in Rente. Zu den abzugsfreien 45 Rentenversicherungsjahren fehlt ihr genau ein Jahr:

 

12 x 0,3 % = 3,6 % Rentenabschläge

 

Reguläre Rentenhöhe: 2.000 Euro

Abschlag für Vorruhestand: 3,6 % von 2.000 Euro = 72 Euro

Rente mit Abschlag: 1.928 Euro

 

Noch einmal: Dieser Rentenabschlag gilt lebenslang, also für die gesamte Bezugsdauer der Altersrente!

 

Auch als Vorruheständler oder Rentner in der PKV haben Sie noch die Möglichkeit, den Tarif intern zu wechseln, um Ihre PKV-Beiträge zu senken. Von einem sogenannten internen Tarifwechsel profitieren vor allem langjährig Versicherte, da der Wechsel von einem alten, geschlossenen Tarif in einen neuen, jüngeren Tarif häufig nicht nur mit günstigeren Beiträgen, sondern auch mit mehr Leistungen – angepasst an den medizinischen Fortschritt – verbunden ist. Lassen Sie sich von beraten! KVoptimal.de ist Ihr unabhängiger Versicherungsexperte, der Ihre Wechseloptionen realistisch für Sie einschätzt.

 

Sonderfälle für abzugsfreien, vorzeitigen Ruhestand

– vorgezogene Altersrente für Frauen ab 60 Jahren, wenn sie vor 1952 geboren sind

– Altersrente für langjährig unter Tage beschäftigte Bergleute

 

Übrigens: Das Vorruhestandsgeld ist rentenbeitragspflichtig. Das heißt, Sie zahlen auch weiterhin in die gesetzliche Rentenversicherung ein und erhöhen Ihre Altersrente.

 

Definition Altersteilzeit

Im Gegensatz zum Vorruhestand bleiben Versicherte in Altersteilzeit bis zum regulären Renteneintritt bei ihrem Arbeitgeber angestellt. Als es noch eine staatliche Förderung gab, war das damalige Altersteilzeitgesetz ein Arbeitsmarktförderungsgesetz, mit dem älteren Arbeitnehmern der frühere Arbeitsausstieg attraktiv gemacht werden sollte, um Platz für neue, jüngere Mitarbeiter zu machen. Altersteilzeit bedeutete meist die Reduzierung der Arbeitszeit um die Hälfte. Damit es sich lohnt, war der Arbeitgeber dazu verpflichtet, das hälftige Gehalt um mindestens 20 Prozent aufzustocken und zusätzliche Rentenbeiträge zu entrichten. Die Unternehmen wiederum erhielten besondere Förderungen, wenn sie beispielsweise Berufsanfänger oder Arbeitslose eingestellt haben.

Altersteilzeit ist ein freiwilliges, individuelles Angebot des Arbeitgebers, was heute nicht mehr häufig praktiziert wird und dann in Tarifverträgen oder Betriebsvereinbarungen geregelt ist. Arbeitnehmer, die an einer Altersteilzeit interessiert sind, sollten sich frühzeitig, also etwa zwei Jahre vorher erkundigen, denn meist ist die Altersteilzeit auf einen bestimmten Prozentsatz aller Beschäftigten im Unternehmen begrenzt.

 

PKV Arbeitgeberzuschuss Altersteilzeit

Da Versicherte in Altersteilzeit weiterhin im Unternehmen beschäftigt sind, auch wenn sie nach dem Blockmodell schon freigestellt sind, erhalten sie von ihrem Arbeitgeber einen Arbeitgeberzuschuss zu ihrer privaten Krankenversicherung. Der Arbeitgeberzuschuss ist wie gehabt begrenzt auf die Hälfte des kalkulierten PKV-Betrags beziehungsweise auf den GKV-Höchstbetrag mit 323,03 Euro (Stand 2018).

 

Fazit

Sowohl Privatversicherte im Vorruhestand – wenn sie die Bedingungen erfüllen – aber in jedem Falle in Altersteilzeit haben einen Anspruch auf einen Arbeitgeberzuschuss. Ob sie allerdings in den Genuss dieser attraktiven Leistung kommen, hängt vielmehr davon ab, ob der Arbeitgeber überhaupt diese Möglichkeiten des vorzeitigen Ausscheidens aus dem Arbeitsleben bietet. Grundsätzlich gibt es keine staatlichen Programme mehr dafür, sondern nur noch freiwillige Angebote der Unternehmen.

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