Tarifwechsel prüfen

Privat versichert als Student

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Anja Glorius
6. November 2019
Privat versichert als Student

Grundsätzlich besteht für Studierende bis zum Ende des 14. Fachsemesters bzw. bis zur Vollendung des 30. Lebensjahres eine Versicherungspflicht, also Pflichtversicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Hier gibt es aber Ausnahmen, wonach sich auch Studierende davon befreien lassen und (weiterhin) bei einer privaten Krankenversicherung versichert sein können. Wir haben hier nützliche Informationen zusammengestellt rund um das privat versichert im Studium und danach. Wer darf sich privat krankenversichern während des Studiums? Welche Vorteile bietet die private Krankenversicherung für Studenten über 30 und wie viel kostet sie?

Wann ist der Wechsel in die private Krankenversicherung für Studenten möglich?

Zum StudienbeginnStudenten müssen eine Dreimonatsfrist beachten, um sich von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) befreien zu lassen und einen privaten Krankenversicherer zu finden.

Übrigens müssen auch weiterhin privatversicherte Studierende der Hochschule einen Befreiungsbescheid vorlegen.

Zum Ende der GKV Familienversicherung (meist mit 25 Jahren)Auch hier gilt die Dreimonatsfrist für einen Wechsel in die PKV.
Zum Ende der Versicherungspflicht in der GKV studentischen Krankenversicherung (spätestens mit 30 Jahren)Hier beträgt die Frist für einen Wechsel sogar nur zwei Wochen.

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Für welche Studenten eignet sich die PKV?

Eine private Krankenversicherung ist für alle, nicht nur für Studierende ratsam, die Wert auf bessere und umfangreichere Leistungen legen oder möglichst niedrige Beiträge zahlen möchten. Wie oben dargestellt, müssen bzw. können sich Studierende mit Beginn ihres Studiums entscheiden, ob sie sich gesetzlich oder privat krankenversichern. Sowohl die gesetzliche als auch die private Krankenversicherung bieten Studenten Vorteile. Für welches System man sich entscheidet, sollte immer individuell entschieden werden, da dies von den jeweiligen Voraussetzungen abhängig ist. Die folgende Übersicht zeigt, welche Optionen bei den unterschiedlichen Versicherungsverhältnissen der Eltern für die Kinder gibt.

Wann sich Studierende wie versichern können

Beide Eltern privatversichertStudierende müssen sich zwischen studentischer Krankenversicherung der GKV (ca. 66 Euro pro Monat zzgl. Zusatzbeitrag und Pflegeversicherung) und der privaten Krankenversicherung (Kosten ähnlich) entscheiden. Sind die Eltern verbeamtet, profitieren sie von günstigen Beihilfetarifen in der PKV bis zum Alter von maximal 25 Jahren.
Beide Eltern gesetzlich versichertNaheliegend ist die GKV Familienversicherung, da sie Kinder (im Studium, in der Ausbildung) bis 25 Jahre kostenlos mitversichert. Hier gilt allerdings eine Einkommensgrenze von 450 Monat bzw. 528,33 Euro für Werksstudierende. Wer mehr verdient, muss sich in der studentischen Krankenversicherung separat versichern.

Die studentische Krankenversicherung gilt bis einschließlich zum 14. Fachsemester oder bis zum 30. Geburtstag. Danach müssen sich Studierende freiwillig versichern.

Ein Elternteil privat versichert, das andere gesetzlichVorausgesetzt die Eltern sind verheiratet und der gesetzlich versicherte Elternteil verdient mehr als der Privatversicherte, ist die kostenlose GKV Familienversicherung möglich. Alternativ auch möglich ist die private Krankenversicherung.

Für die meisten Studierenden bietet sich wahrscheinlich die gesetzliche Krankenkasse an, da sie dort über die Familienversicherung ihrer Eltern bis 25 kostenlos mitversichert sind. Bei Kindern von Beamten sieht es ganz anders aus: Durch günstige Beihilfetarife ist die PKV ebenfalls sehr attraktiv.

Welche Vorteile haben Studenten in der PKV?

Der Abschluss einer privaten Krankenversicherung schon im jungen Alter hat den Vorteil, dass die Beiträge aufgrund des durchschnittlich sehr guten Gesundheitszustandes meist sehr niedrig ausfallen. Hier sei aber auch gesagt: Bestehen Vorerkrankungen, müssen Studenten ebenfalls mit Risikozuschlägen, Leistungsausschlüssen oder im Extremfall mit der Ablehnung ihres Antrags rechnen. Im Gegensatz zur gesetzlichen Krankenversicherung mit ihrem einheitlichen Leistungskatalog, erhalten privatversicherte einen individuellen und garantierten (das heißt können nicht gekürzt werden) Krankenversicherungsschutz.

Dafür hält die PKV meist zwei Typen an Versicherungen für Studierende parat. Einmal sind es spezielle Ausbildungs- bzw. Studientarife sowie immer seltener der verbandseinheitliche Tarif PSKV. Hier ist zu beachten, dass diese keine Alterungsrückstellungen bilden oder nur bis zu einem bestimmten Höchstalter bzw. Studienabschluss wählbar sind.

Weitere Vorteile sind die Möglichkeit von Selbstbehalt und Beitragsrückerstattung für Studenten in der PKV. Wenn Sie sich für einen Selbstbehalt, auch Selbstbeteiligung genannt, entscheiden, können Sie die Höhe Ihrer Beiträge spürbar reduzieren. Außerdem beinhalten viele Tarife die Möglichkeit, eine Beitragsrückerstattung zu erhalten. Wenn Sie gesund bleiben und innerhalb von einem Jahr keine Leistungen – ausgenommen sind hier in aller Regel Vorsorgeuntersuchungen – in Anspruch nehmen, können Sie Beiträge anteilig zurückerhalten. Hier lohnt es sich auch zu prüfen, Rechnungen für Arztbesuche und Behandlungen bewusst zurückzuhalten, damit der Anspruch auf Beitragsrückerstattungen erhalten bleibt.

Privatversicherte haben grundsätzlich mit ihrem Recht auf einen internen Tarifwechsel die Möglichkeit, in einen anderen Tarif bei ihrem Versicherer zu wechseln. Warum sollten sie das tun? Neuere und offene Tarife bieten häufig mehr Leistungen zu günstigeren Beiträgen. Es empfiehlt sich, alle fünf Jahre zu prüfen, ob es bessere Tarifalternativen gibt und sich ein interner PKV-Tarifwechsel rechnet.

Wichtige Vorteile im Überblick

  • Studierende profitieren von günstigen PKV-Tarifen (spezielle Beihilfe- und Studententarife)
  • Die Leistungen liegen in der Regel deutlich über der GKV-Standardbehandlung (z. B. Leistungen wie Anspruch auf Einzelzimmer, Keine Zuzahlungen zu Medikamenten, höhere Qualität der Zahnbehandlungen)
  • Leistungspaket kann individuell und bedarfsgerecht gestaltet werden, Selbstbehalte sind möglich
  • Möglichkeit von Beitragsrückerstattungen

Was ist mit der PKV nach dem Studium?

Direkt nach dem Studienabschluss im ersten Job wird der Rubel noch nicht so rollen, damit die ehemaligen Studierenden mit Ihrem Gehalt gleich oberhalb der Versicherungspflichtgrenze liegen. Ausgenommen sind hier Selbstständige, die unabhängig vom Einkommen die Wahl haben, sich privat oder freiwillig gesetzlich zu versichern. Sie wird dann nur auf den PKV-Normaltarif umgestellt, wenn er nicht schon besteht. Einen Sonderstatus haben auch Beamte auf Widerruf oder Beamtenanwärter, deren Beamtenlaufbahn gerade erst beginnt. Auch sie haben die Wahl zwischen freiwilliger GKV-Mitgliedschaft und der Fortführung der Versicherung in der privaten Krankenversicherung – hier dann sogar zu den noch günstigeren Beamtentarifen. Wer aber nach Ende des Studiums angestellt beschäftigt ist, wird in der Regel versicherungspflichtig in der GKV. Und die private Krankenversicherung endet.

Ist eine baldige Rückkehr wahrscheinlich, hat die Option, eine Anwartschaftsversicherung bei seiner privaten Krankenkasse abzuschließen. Sobald Versicherungsfreiheit eintritt, zum Beispiel weil durch ein höheres Gehalt die Jahresarbeitsentgeltgrenze (entspricht der Versicherungspflichtgrenze) überschritten wird, kann man in „seine“ private Krankenversicherung im Vergleich zu Neukunden zu niedrigeren Beiträgen und ohne erneute Gesundheitsprüfung seinen Vertrag quasi fortsetzen. Die Anwartschaftsversicherung ist im Hinblick auf die Kosten überschaubar und lohnend.

Fazit

Studierende haben grundsätzlich und zu verschiedenen Zeiten die Möglichkeit, in die PKV zu wechseln. Ob sie das tatsächlich tun sollten, hängt unter anderem vom Versichertenstatus der Eltern ab. Die Versicherung von Studenten in der PKV bringt einige Vorteile mit sich. In erster Linie sind es die meist günstigeren (speziellen) Tarife mit größerem Leistungsspektrum. Attraktiv ist die PKV für Studierende auch deswegen, weil man durch Selbstbehalte oder der Option auf Beitragsrückerstattungen zusätzlich sparen kann.

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