Seit mehr als 20 Jahren haben Sie das Recht nach §204 Versicherungsvertragsgesetz VVG (vorher §198 ff. VVG), Ihre private Krankenversicherung bei Ihrem aktuellen Versicherer unter Anrechnung aller Rechte und Altersrückstellungen umzustellen. Eine Aktualisierung der Tarife ist für Sie so rechtlich geschaffen, um Leistungsverbesserungen durch medizinische Entwicklungen einzubinden und den Absprung aus geschlossenen und überalterten Tarifen zu finden. In den Grundzügen beschreibt es Ihr Recht, sich überhöhten Preisen und hohen Beitragsanpassungen zu widersetzen, ohne Ihre langjährig erworbenen Altersrückstellungen durch Kündigung zu verlieren. Was berücksichtigt Ihr Versicherer und warum tut er das konkret? Wir gewähren Einblicke in versicherungsinterne Denkweisen und Strukturen.

 

Zufriedene Kunden sind ein Problem

Zufriedene Kunden bleiben dem Versicherer erhalten. Unzufriedene Kunden kündigen und wechseln zu einem neuen Versicherer. Kunden mit Vertragsabschluss vor 2009 vererben so Ihre Alterungsrückstellung dem Tarifkollektiv. Kunden mit Vertragsabschluss seit 2009 vererben einen großen Teil der Alterungsrückstellungen weiterhin dem Tarifkollektiv. Diese verbliebenen Rückstellungen wirken sich wie schon erwähnt beitragsmindernd auf die Prämien aus, deshalb plant jeder Versicherer gewisse Kündigungen und den damit verbundenen Verbleib von Altersrückstellungen ein. Wären morgen alle Kunden zufrieden und keiner würde mehr kündigen, wäre die Folge eine erhebliche Beitragssteigerung.

Ein zweiter relevanter Aspekt ist die Absatzstruktur der Versicherungswirtschaft.

 

Viele Berater sind auf Provisionszahlungen angewiesen

Die Mehrzahl der Versicherer setzt auf Versicherungsvermittler und Versicherungsmakler. Diese finanzieren sich im Kern aus dem Neugeschäft und damit verbundenen hohen Abschlussprovisionen. Damit sind Sie beeinflussbar in der Wahl der Beratungsansätze und werden einen Erhalt der Altersrückstellung beim aktuellen Versicherer nicht fokussieren. Die KVoptimal.de GmbH engagiert sich seit mehreren Jahren für eine ausgewogene Finanzierung der Beratungsleistung, um es für den Versicherungsvertreter und Versicherungsmakler attraktiv zu gestalten, den Kundenbestand bei dem jeweiligen Versicherer zu erhalten.

Versicherungsvermittler und –vertreter, die im Abhängigkeitsverhältnis zum Versicherer stehen, werden erst gar nicht auf die rechtlichen Möglichkeiten Ihrer Kunden hingewiesen. Inhalt bei führenden Versicherern ist immer wieder, die Vertragsdichte (Verträge pro Kunde) zu erhöhen. Im Kern geht es nachweislich erschreckend häufig nur um Neukunden, Neuabschlüsse und Steigerung des Geschäftes. Der Versicherte als Kunde rückt dabei in den Hintergrund, wird aber durch Broschüren und Marketingmaßnahmen permanent von der vermeintlichen Kundenfreundlichkeit des Versicherers überzeugt.

 

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Berät man Sie gut, bleiben Sie bei Ihrem aktuellen Versicherer, es werden keine Altersrückstellungen vererbt, und zeitgleich wird Ihr Beitrag noch gesenkt. Der Versicherungsvermittler/–makler verliert doppelt. Er hatte Beratungsaufwand ohne Ertrag und verringert seine Bestandsprovision/-courtage.

Zwischen den genannten Beteiligten sitzen Sie. Sie vertrauen Ihrem Versicherungsvermittler und Ihrem Versicherer. Es erscheint Ihnen unmöglich, bis zu 200 € monatlich zu viel für eine Leistung gezahlt zu haben, man hätte Sie doch sicherlich informiert, wenn dem so wäre. Undenkbar, dass man in den letzten 20 Jahren 48.000 € zu viel gezahlt haben soll. Ausgeschlossen?

 

Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser

Nachdem Sie einen unabhängigen Spezialisten auf dem Fachgebiet der privaten Krankenversicherung engagiert haben, beginnt der Prozess des Tarifwechsels. Für den Versicherer ist dies aus genannten Gründen ein problematisches Unterfangen. Deshalb hören Versicherte vielerlei inhaltlose Phrasen (Abwehrstrategie):

  • Günstiger geht das nicht.
  • Sie sind zu krank.
  • Sie haben den allerbesten Tarif.
  • Lassen Sie sich von uns kostenlos beraten.
  • Günstiger geht nur mit Leistungsreduzierungen.
  • Da können wir Ihnen nicht helfen.

Exkurs: Ab der Vollendung des 55.Lebensjahres ist der Versicherer bei einer Beitragserhöhung verpflichtet, entsprechende Angebote zur Umstellung vorzulegen. Diese sind für den Mandanten häufig unübersichtlich, nicht vergleichbar und inhaltlich unpassend. Der Versicherer kommt so zwar seiner Pflicht nach, der Versicherte hat jedoch keinerlei Nutzen daraus, eher ein Schaden (entstanden durch Leistungsreduzierungen) wird ihm im Falle einer durch Unwissenheit durchgeführten Umstellung zuteil. Unwissenheit schützt auch hier nicht vor Strafe. Die Strafen schlechterer Leistungen und etwaiger anderer Konsequenzen sind vom Versicherten zu tragen.

 

DER Grund für einen Tarifwechsel

Im Laufe der Zeit sind viele der Versicherten Ihres Tarifes bereits in andere Tarife des Versicherers gewechselt, hierbei nehmen die Versicherten in den neuen Tarif nicht nur das Krankheitskostenrisiko, sondern auch die gebildeten Altersrückstellungen mit. Diesen Vorgang nennt man „Entmischen“. Das Entmischen sorgt für eine Reduzierung der Altersrückstellung im Kollektiv des (alten) Tarifes und dadurch zu überproportionalen Beitragsanpassungen, da der Versicherer den Verbleib der Altersrückstellungen bei Unzufriedenheit einplant. Durch den Tarifwechsel erhält sich der Versicherte seine Altersrückstellung und nimmt diese mit, daher findet das „Vererben“ nicht statt. Neue Tarife haben häufig erweitere Tarifbedingungen und auch den medizinischen Fortschritt als Leistungsinhalt, diese Mehrleistungen können Sie sich durch zeitnahen Vollzug des Tarifwechsels sichern.

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