Was bedeutet Selbstbehalt in der PKV?

Jetzt teilen via
Anja Glorius
18. Januar 2024
Was bedeutet Selbstbehalt in der PKV?
Was bedeutet Selbstbehalt in der PKV?

Die meisten privaten (und auch viele der gesetzlichen) Krankenversicherungen bieten Tarife mit Selbstbeteiligung an. Das heißt: Im Krankheitsfall zahlen Versicherte einen vereinbarten Teil der Kosten selbst – und erhalten dafür im Gegenzug einen vorher festgelgeten Beitragsrabatt. Die Selbstbeteiligung wird in aller Regel auf jährlicher Basis vereinbart.

Selbstbehalt PKV: Wie viel kann ich damit sparen?

Grundsätzlich gilt: Je höher der vereinbarte Selbstbehalt im Versicherungsfall, desto günstiger sind Ihre monatlichen Beiträge. Wichtig ist, dass die Höhe der Selbstbeteiligung nicht frei wählbar ist, sondern vom Angebot des jeweiligen Versicherers abhängt. Meist können Sie aus verschiedenen Selbstbeteiligungs-Modellen auswählen, die sich allein in der Höhe des Selbstbehalts und der daraus resultierenden Beitragsersparnis unterscheiden, nicht jedoch in den Leistungen.

Diese beiden Selbstbehalt-Modelle werden meist angeboten:

Prozentual Absolut mit Fixbetrag
Hier beteiligen Sie sich bis zum festgelegten Maximalbetrag anteilig an den Kosten jeder einzelnen medizinischen Behandlung (ambulant, stationär und zahnärztlich).Hier begleichen Sie zunächst alle Rechnungen eigenverantwortlich, bis die Selbstbehalthöhe erreicht ist. Das ist die übliche Variante
Beispiel: Bei einer Eigenbeteiligung von 10 Prozent übernimmt Ihre PKV 90 % der Rechnung, Sie die restlichen 10 %. Die Selbstbeteiligung entfällt, sobald der vereinbarte Maximalbetrag erreicht ist.

Arztrechnung: 300 Euro Zahnarztrechnung: 1.400 Euro Ihr Anteil (Selbstbehalt 10 %): 30+140=170 Euro* Das zahlt die PKV: 270+1260=1.530 Euro
Beispiel: Laut PKV-Tarif beträgt Ihr jährlicher Selbstbehalt z. B. pauschal 750 Euro.

Arztrechnung: 300 Euro Zahnarztrechnung: 1.400 Euro Ihr Anteil: 750 Euro* Das zahlt die PKV: 950 Euro

*Beim Fixbetrag wird die Beitragsersparnis höher ausfallen, weil das Kostenrisiko auch größer ist, wie das Beispiel zeigt. Inwiefern sich ein Selbstbehalt für Sie konkret lohnt, hängt unter anderem davon ab, wie hoch Ihr Beitrag ist, wie viel Sie mit dem jeweiligen Selbstbehalt-Modell sparen und wie viele Leistungen innerhalb eines Jahres tatsächlich anfielen.

Auch interessant: Machen Selbstbeteiligungen in der privaten Krankenversicherung Sinn?

https://kvoptimal.de/blog/beitragsanpassung/machen-selbstbeteiligungen-in-der-privaten-krankenversicherung-sinn

Die Vereinbarung oder Erhöhung des Selbstbehalts ist nur eine Möglichkeit, die eigenen PKV-Beiträge zu senken. Mit einem internen Tarifwechsel, also dem Wechsel in einen anderen Tarif bei Ihrem Versicherer, sparen viele Privatversicherte spürbar und nachhaltig.

Interner Tarifwechsel – Jetzt informieren!

Unsere Tipps für die Vereinbarung von Selbstbehalten

Zum Einmaleins in der PKV gehört es, grundsätzlich keinen zu hohen Selbstbehalt zu vereinbaren. Auch wenn es verlockend ist, besteht immer die Gefahr, dass bei gesundheitlichen Problemen selbst hohe Selbstbehalte schnell ausgeschöpft werden. Hier geht die Spekulation auf eine Kosteneinsparung bei den Beiträgen gründlich schief. Kalkulieren Sie also immer mit der Summe, die Sie gut aufbringen können.

Für die meisten Tarife sind ohnehin feste Obergrenzen für Selbstbehalte festgelegt. Auch der Gesetzgeber hat die Selbstbeteiligung für stationäre und ambulante Heilbehandlungen auf 5.000 Euro gedeckelt.

Ein in der Höhe moderat gewählter Selbstbehalt ist immer im Hinblick auf das Alter empfehlenswert. Denn es folgt dem Lauf der Natur, dass die Aufwendungen für medizinische Behandlungen und damit der persönlichen Kosten mit dem Alter steigen. Zumal es nicht so einfach ist, einen einmal vereinbarten Selbstbehalt wieder zu entfernen, wie Sie weiter unten lesen werden.

Welches Selbstbeteiligungs-Modell geeigneter ist, hängt vor allem von Ihrem allgemeinen Gesundheitszustand ab:

Haben Sie noch Fragen?

Sprechen Sie uns an. Wir beraten Sie gern. Jetzt kostenfrei informieren.

Selbstbehalt-Barometer

Ich bin gesund …

Sind Sie überwiegend fit und gesund, zahlt sich eine höhere Selbstbeteiligung eher aus.

Und Sie können damit sogar zweifach profitieren: Zum einen, indem Sie durch den Beitragsrabatt mit der Selbstbeteiligung geringere Beiträge zahlen. Und zum anderen, weil Ihr Versicherer Sie ggf. für nicht in Anspruch genommene PKV-Leistungen belohnt. Stichwort: Beitragsrückerstattung.

Ich bin einigermaßen fit und habe ein paar Zipperlein …

Nehmen Sie öfter ärztliche Leistungen in Anspruch, empfiehlt sich ein niedriger Selbstbehalt oder sogar der Verzicht.

Selbstbeteiligung bei PKV-Policen: Wo liegt der Haken bei dieser Form von Risikoteilung?

Der Selbstbehalt kann sich insbesondere für Freiberufler und Selbstständige lohnen, während Angestellte dagegen kaum davon profitieren. Das liegt daran, dass Arbeitnehmer einen Arbeitgeberzuschuss zu ihrem Versicherungsbeitrag erhalten, der durch Selbstbehalt entsprechend reduziert wird. Auf der anderen Seite beteiligt sich der Arbeitgeber nicht an den Kosten, die im Rahmen des Selbstbehalt-Modells anfallen. Vielfach würde der Selbstbehalt für Angestellte daher eher ein Zuschussgeschäft bedeuten, gerade bei höheren Selbstbehalten ab 500 Euro.

Für Selbstständige und Freiberuflerinnen kann sich die Vereinbarung einer Selbstbeteiligung viel schneller lohnen:

Selbstständige / Freiberufler Angestellte
monatlicher PKV-Beitrag regulär500 Euro500 Euro
monatlicher PKV-Beitrag mit 600 Euro Selbstbehalt400 Euro400 Euro
Beitragsersparnis100 Euro monatlich 1200 Euro jährlich50 Euro monatlich (100 Euro abzgl. 50 % Arbeitgeberzuschuss) 600 Euro jährlich

Während bei Selbstständigen, die ihre PKV-Beiträge ohne Zuschüsse vollständig allein tragen, in unserer Rechnung auch bei voller Ausschöpfung des Selbstbehalts am Ende des Jahres 600 Euro plus auf dem Konto stehen, lohnt sich die gleiche Rechnung für Angestellte nicht. Bei ihnen fällt die mögliche Ersparnis nur gleich hoch aus wie der Selbstbehalt.

Ändert sich der Gesundheitszustand, die finanzielle Situation oder das Sicherheitsbedürfnis, fragen sich viele Privatversicherte, ob Selbstbeteiligungen kündbar sind. Bei einer Reduzierung oder dem Wegfall des Selbstbehalts handelt es sich genau genommen um eine Leistungsausweitung. Dafür müssen Sie den Tarif wechseln und z. B. aufgrund von Mehrleistungen ggf. eine erneute Gesundheitsprüfung absolvieren. Liegen (mittlerweile erworbene) relevante Erkrankungen vor, kann der Versicherer einen Risikozuschlag verlangen oder sogar die Senkung/den Wegfall des Selbstbehaltes ablehnen.

Eine gute Versicherungsberatung erkennen Sie daran, dass Sie zur Höhe des Selbstbehalts und zu verschiedenen Fallstricken und Risiken ausführlich beraten werden. Unabhängige Versicherungsexperten wie wir haben den vollen Marktüberblick und kennen die Bedingungen der verschiedenen Versicherer. Auf dieser Basis finden wir den Tarif, der zu Ihnen und Ihrer Gesundheit optimal passt – jetzt und bis ins hohe Alter.

Weitere interessante Beiträge

/* */