Was bezahlt der Arbeitgeber zu meiner PKV dazu?

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Björn Kotzan
19. Januar 2017
Was bezahlt der Arbeitgeber zu meiner PKV dazu?
Was bezahlt der Arbeitgeber zu meiner PKV dazu?

Was bezahlt der Arbeitgeber zu meiner PKV dazu?

Arbeitnehmer dürfen sich ab 57.600 Euro Jahreseinkommen privat versichern. Die private Krankenversicherung muss den Leistungen der gesetzlichen Kasse (substituierend) entsprechen. Dann erhält der Arbeitnehmer vom Arbeitgeber einen steuerfreien Zuschuss zur Kranken- und Pflegeversicherung. Der Zuschuss wird nur für Vollversicherungen gezahlt. Ergänzungsversicherungen werden nicht bezuschusst. Geregelt ist der Arbeitgeberzuschuss in §257 SGB V.

 

Wie hoch ist der maximale Zuschuss vom Arbeitgeber?

Der Höchstzuschuss vom Arbeitgeber wird aus dem allgemeinen Beitragssatz der gesetzlichen Kasse und der Beitragsbemessungsgrenze (BBG) der Krankenversicherung berechnet. Vorteil: Wenn die Bemessungsgrundlagen steigen, was jährlich geschieht, steigt auch Ihr Höchstzuschuss zur Krankenversicherung. Zusätzlich wird noch der Beitrag für die Krankenversicherung berücksichtigt.

 

Formel: Es wird 50% Ihres Beitrages bezuschusst, maximal aber der Höchstzuschuss gezahlt.

 

Ihr Krankenversicherungsbeitrag unterteilt sich in zwei unterschiedliche Versicherungsarten: Krankenversicherung und Pflegeversicherung. Ihr Arbeitgeber berechnet einen Zuschuss nicht einfach auf den Gesamtbeitrag, sondern unterscheidet die Arten. Für das Jahr 2017 wurden folgende Zuschüsse festgelegt:

 

  • Krankenversicherung: 317,10 Euro (2016: 309,34 Euro) – maximal 635,10 Euro Beitrag
  • Pflegeversicherung: 55,46 Euro (2016: 49,49) – maximal 110,92 Euro Beitrag

 

Nehmen wir diese Werte als Grundlage, darf die Krankenversicherung 2017 maximal 635,10 Euro kosten. Für den Pflegetarif (PVN) darf der Beitrag nicht 110,92 Euro übersteigen. Liegen die Beiträge über diesen Sätzen, zahlt der Arbeitnehmer die Differenz alleine. Arbeitgeber dürfen auch freiwillig höhere Sätze übernehmen. Allerdings kommt das in der Praxis selten vor.

 

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Kann ich den Arbeitgeberzuschuss voll ausnutzen?

Ja. Der Arbeitgeber ist verpflichtet 50% der Beiträge bis zu den jeweiligen Grenzen zu übernehmen. Jeder Kunde sollte diese Möglichkeiten auch nutzen. Durch diese Regelungen können sinnvolle Zusatztarife abgeschlossen werden. Die wichtigsten Bausteine sind das Krankentagegeld und die Beitragsentlastung im Alter. 

 

  • Krankentagegeld (KT): Sie haben die Möglichkeit Ihr Nettogehalt zu versichern. Die gesetzliche Regelung für Lohnfortzahlung regelt die ersten 6 Wochen. Danach übernimmt der Versicherer Ihr Gehalt. Der Versicherer zahlt maximal den Satz aus, den Sie versichert haben. Gut zu wissen: Im Krankheitsfall zahlen Sie den vollen Krankenversicherungsbeitrag alleine und zusätzlich können Sie noch Rentenversicherungsbeiträge (längerfristige Erkrankung) entrichten. Der Krankentagegeldsatz sollte nicht zu gering bemessen werden. 
  • Beitragsentlastung im Alter: PKV-Verträge werden teurer. Sie können zusätzlich Alterungsrückstellungen bei Ihrem Versicherer abschließen. Diese ermäßigen den Vertrag um einen vorher vereinbarten Satz. Der Arbeitgeber zahlt Ihnen 50% es Beitrags. 300 Euro Beitragsreduzierung kosten einen 40-jährigen ca. 120 Euro monatlich. 
  • Krankenhaustagegeld (KHT): Für jede Nacht im Krankenhaus erhält der Versicherte einen Pauschale Summe. Interessant: Wenn nur Mehrbettzimmer versichert hat, kann mit 50 Euro Tagessatz die zusätzlichen Gebühren für eine gesonderte Unterkunft im Krankenhaus refinanzieren.
  • Pflegergänzungsversicherung: Nicht zu verwechseln mit dem Pflegetarif PVN. Diese Tarife gehören zum Krankenversicherungsbaustein.
  • Kurtagegeld: Manche Versicherer bieten noch Kurtagegelder an. 

 

Zuschuss auch für Familienversicherte?

Familienmitglieder, welche in der gesetzlichen Kasse kostenfrei mitversichert wären, erhalten ebenfalls einen Zuschuss zur Krankenversicherung. Es gelten aber grundsätzlich die Obergrenzen. Diese Regelung ist auch für Eltern in Elternzeit möglich.

 

Worauf sollten Arbeitnehmer achten?

Jeder Versicherer verschickt jährlich eine Bescheinigung für Arbeitgeber. Diese Bescheinigung sollte immer beim Arbeitgeber eingereicht werden. Gerade bei hohen Beiträgen ergeben sich schnell finanzielle Vorteile. Oft können Beiträge durch höhere Selbstbehalte gesenkt werden. Für Arbeitnehmer ist dieser Schritt wenig sinnvoll. Arbeitgeber beteiligen sich am Beitrag, nicht am Selbstbehalt. Beitragsentlastungstarife können perfekt genutzt werden, um die Höchstgrenzen auszunutzen. Im Zweifel lassen sich die Tarife leicht abschließen (keine Gesundheitsprüfung) und schnell wieder beenden. Das Geld ist dann nicht weg, sondern wirkt beitragsreduzierend. Gesunde Kunden können eine Beitragsrückerstattung erhalten. Diese Auszahlung senkt die Zuschüsse zur Krankenversicherung nicht.

 

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