In Deutschland herrscht Krankenversicherungspflicht. Das heißt, dass alle Bürger entweder bei einer gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung Mitglied sein müssen. Schwierig wird es dann, wenn ein PKV-Versicherter von seinem Anbieter gekündigt wird. Besonders, da die Rückkehr in die GKV nur in Ausnahmefällen ermöglicht wird. Zur PKV-Kündigung können neben schwerem Abrechnungsbetrug durchaus auch leichtere Vergehen wie „ungenaue“ Angaben bei der Gesundheitsprüfung führen. Wir liefern Antworten darauf, in welchen Fällen eine Kündigung in der PKV überhaupt zulässig ist und wie Sie sich gegebenenfalls dagegen wehren können.

 

Wann darf eine private Krankenversicherung den Versicherungsvertrag kündigen?

Laut dem § 206 Versicherungsvertragsgesetz (VVG) darf Ihr Versicherer Ihren privaten Krankenversicherungsschutz grundsätzlich nicht kündigen, schon aus dem zuvor angesprochenen Grund, die Einhaltung der Versicherungspflicht sicherzustellen. Bei schwerwiegenden Vertragsverletzungen oder vorsätzlich Falschangaben bei der Gesundheitsprüfung (Anzeigepflichtverletzung) sieht es anders aus. Hier kann die private Krankenversicherung vom Vertrag zurücktreten, (rückwirkend) Risikozuschläge einfordern, Risikoausschlüsse aufzunehmen oder sogar eine außerordentliche Kündigung aussprechen. Aber keine Sorge, nicht jede Vorsorgeuntersuchung, Grippe oder jedes Rückenzwicken ist gleich ein Kündigungsgrund.

 

Was tun, wenn die PKV mir kündigt?

Vertragsrechtlich muss nach ordentlicher und außerordentlicher Kündigung unterschieden werden. Bei einer ordentlichen Kündigung sind die Kündigungsfristen in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen klar definiert. Im Normalfall beträgt sie drei Monate zum Ende des Versicherungsjahres, wobei das Versicherungsjahr in der Regel mit dem Kalenderjahr übereinstimmt und die Kündigung per 30. September fällig wird.

 

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Die Datenschutzrichtlinien und Erstinformation habe ich zur Kenntnis genommen.

 

Diese Frist ist insbesondere für wechselwillige Versicherte interessant. PKV-Versicherer haben nur bei den folgenden beiden Versicherungsarten die Möglichkeit, eine ordentliche Kündigung auszusprechen. Und auch das nur in den ersten drei Versicherungsjahren jeweils zum Ende des Versicherungsjahres.

 

Private Versicherungen, die vom Versicherer ordentlich gekündigt werden dürfen:

  • Krankenhaustagegeldversicherung
  • Krankentagegeldversicherung

 

Laut VVG haben Sie für die meisten anderen privaten Versicherungen einen besonderen Kündigungsschutz.

 

Private Versicherungen, die vom Versicherer nicht ordentlich gekündigt werden dürfen:

  • Krankheitsvollversicherung
  • Pflegepflichtversicherung
  • sonstige Krankenzusatzversicherungen, bei denen Alterungsrückstellungen gebildet werden

 

Das Recht auf außerordentliche Kündigung tritt zum Beispiel dann ein,

  • wenn dem PKV-Versicherten arglistige Täuschung oder
  • schwere Vertragsverletzung wie das Fälschen von Abrechnungen nachgewiesen werden kann.
  • Die Nichtzahlung der PKV-Beiträge ist übrigens kein Kündigungsgrund.

 

Andersherum können Versicherte über ein Sonderkündigungsrecht verfügen. Falls also die Beiträge erhöht werden sollen oder sich die Leistung zu Ihren Ungunsten ändern, können Sie in der Regel mit einer Frist von zwei Monaten ab Erhalt der Änderungsmitteilung Ihren PKV-Vertrag kündigen. Empfehlenswert ist die Kündigung Ihrer privaten Krankenversicherung insbesondere für langjährig Versicherte allerdings nicht. Verlieren Sie im schlimmsten Fall ihre Altersrückstellungen und müssen bei einem neuen Anbieter viel höhere Beiträge bezahlen.

 

Wenn Sie Beiträge sofort und nachhaltig senken wollen, ist ein interner Tarifwechsel meist die beste Option. Sie wechseln also innerhalb Ihres PKV-Anbieters zu einem neuen, günstigeren Tarif, der häufig sogar mit besseren Leistungen aufwartet. Dazu können Sie Ihren Versicherer oder besser einen unabhängigen Versicherungsberater wie KVoptimal.de ansprechen. Wir erstellen für Sie ein PKV-Gutachten mit allen Tarifoptionen, aus dem hervorgeht, wie viel Sie jeweils sparen können und welche Leistungen es beinhaltet.

 

Wie kann ich mich gegen die Kündigung durch die PKV wehren?

Auch wenn die privaten Krankenversicherungen klaren Regelungen unterliegen, ist nicht jede Kündigung auch regelkonform beziehungsweise wirksam. Hin und wieder liest man von Kündigungen, bei dem der Eindruck geweckt wird, dass die PKV-Versicherung nur nach einer Möglichkeit gesucht hat, um den Versicherten loszuwerden. Häufig, weil er einfach aufgrund von langwierigen Erkrankungen zu teuer geworden ist.

 

Gerade beim Thema Anzeigepflichtverletzung kommt es häufig zu Auseinandersetzungen. Wenn Ihnen also unterstellt wird, dass Sie beim Fragebogen im Rahmen der Gesundheitsprüfung – ob vorsätzlich oder nicht – falsche Angaben gemacht haben. Meist kommen diese dann heraus, wenn der Versicherer Arztrechnungen oder Anfragen auf Kostenerstattungen erhält, die nicht mit den ursprünglich zum Gesundheitszustand gemachten Angaben im Antrag auf Versicherung übereinstimmten.

 

Wenn der Versicherer nachhakt oder sogar von seinem Rücktritts- oder Kündigungsrecht Gebrauch macht, ist es wichtig, dass Sie im Kontakt mit Ihrer Versicherung offen, ehrlich und kooperativ bleiben und sich idealerweise sofort professionelle Hilfe holen. Wenden Sie sich an einen qualifizierten Versicherungsberater oder -makler oder Fachanwalt für Versicherungsrecht.

 

Ob sich Ihr Versicherer überzeugen lässt, Sie weiterhin zu versichern, hängt auch maßgeblich davon ab, ob er Ihren Antrag auf Versicherung unter den tatsächlichen Voraussetzungen auch angenommen hätte. In der Praxis wird bei leichteren Erkrankungen auch so verfahren, dass das PKV-Unternehmen dem Versicherten mit dem beabsichtigten Rücktritt alternativ eine Vertragsanpassung mit einem nachträglichen und rückwirkenden Risikozuschlag anbietet. Immer häufiger nutzen Privatversicherte zur Schlichtung oder bei Beschwerden auch den Ombudsmann der PKV.