Zur PKV-Kündigung können neben schwerem Abrechnungsbetrug durchaus auch leichtere Vergehen wie „ungenaue“ oder fehlende Angaben bei der Gesundheitsprüfung führen. Wir liefern Antworten darauf, in welchen Fällen eine Kündigung in der PKV überhaupt zulässig ist und wie Versicherte sich gegebenenfalls dagegen wehren können.
- Wann darf eine private Krankenversicherung den Versicherungsvertrag kündigen?
- Unterschied ordentliche und außerordentliche Kündigung PKV
- Ordentliche Kündigung durch PKV: Versicherungsart & Kündigungsfristen
- Private Versicherungen, die vom Versicherer ordentlich gekündigt werden dürfen:
- Private Versicherungen, die vom Versicherer nicht ordentlich gekündigt werden dürfen:
- Außerordentliche Kündigung durch PKV: Versicherungsart & Kündigungsfristen
- Arglistige Täuschung PKV (inklusive Praxisbeispielen)
- PKV Kündigung wegen Anzeigepflichtverletzung – was tun?
- Privat versichert und Kündigung erhalten – wie wehre ich mich?
- Unzufrieden mit der PKV? Das Sonderkündigungsrecht
Wann darf eine private Krankenversicherung den Versicherungsvertrag kündigen?
In Deutschland herrscht Krankenversicherungspflicht. Das heißt, dass alle entweder bei einer gesetzlichen (GKV) oder privaten Krankenversicherung (PKV) versichert sein müssen. Während gesetzliche Krankenkassen gemäß § 175 SGB V zur Aufnahme verpflichtet sind und Anträge nicht ablehnen dürfen, kann es für Privatversicherte unangenehm werden, wenn sie von ihrem Anbieter gekündigt werden. Vor allem deswegen, weil für sie die Rückkehr in die Gesetzliche nur in Ausnahmefällen möglich ist – und ihnen in der PKV häufig nur der Basistarif bleibt.
Laut dem § 206 Versicherungsvertragsgesetz (VVG) darf die Versicherung den privaten Krankenversicherungsschutz nicht einfach grundlos kündigen, schon aus dem zuvor angesprochenen Grund, die Einhaltung der Versicherungspflicht sicherzustellen. Anders sieht es aus bei schwerwiegenden Vertragsverletzungen oder vorsätzlich gemachten Falschangaben bei den Gesundheitsfragen (Anzeigepflichtverletzung), die routinemäßig vor Vertragsschluss abgefragt werden und Grundlage sind für die Beitragskalkulation. Aber nicht jede nachträglich bekanntgewordene Vorsorgeuntersuchung, Grippe oder jedes Rückenzwicken ist gleich ein Kündigungsgrund.Versicherer können es auch bei Risikozuschlägen oder Leistungsausschlüssen belassen.
Bei (bewusst) falschen Angaben in der Gesundheitsprüfung kann die private Krankenversicherung
- vom Vertrag zurücktreten,
- (rückwirkend) Risikozuschläge einfordern,
- Leistungsausschlüsse aufzunehmen oder sogar
- eine außerordentliche Kündigung aussprechen.
Unterschied ordentliche und außerordentliche Kündigung PKV
Vertragsrechtlich muss nach ordentlicher und außerordentlicher Kündigung unterschieden werden, die sowohl für die Versicherten als auch für den Versicherer gelten:
| ordentliche Kündigung | außerordentliche Kündigung | |
| § 205 Abs. 1 VVG | Rechtsgrundlage | § 205 Abs. 4–6 VVG; § 314 BGB |
| Keine besonderen Gründe erforderlich Mindestvertragslaufzeit von drei Jahren | Voraussetzungen | Wichtiger Grund erforderlich: z. B. Beitragserhöhung oderEintritt der Versicherungspflicht in der GKV wegen Jobwechsel, Teilzeit etc. |
| 3 Monate zum Ende des Versicherungsjahres | Kündigungsfrist | In der Regel 1–2 Monate nach Bekanntgabe des Kündigungsgrundes; bei Beitragserhöhung besteht ein Sonderkündigungsrechtfür Versicherte: 2 Monate nach Zugang der Mitteilungüber höhere Beiträge |
| Zum Ende des laufenden Versicherungsjahres | Wirksamkeitszeitpunkt | Meist mit sofortiger oder kurzfristiger Wirkung; frühestens ab dem auf den Kündigungsgrund folgenden Monat |
| Wechsel zu einem anderen PKV-Tarif oder -Anbieter; Wechsel in die GKV nach Erfüllung der Voraussetzungen | Typische Anlässe | Beitragserhöhung ohne Leistungsverbesserung; Begründung einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung; Umzug ins Ausland; Insolvenz des Versicherers |
| Kündigung formlos möglich (empfohlen: schriftlich) | Nachweispflicht | Grund muss glaubhaft gemacht oder nachgewiesen werden (z. B. Beweise für Arglist oder Betrug, sonst das Beitragserhöhungsschreiben, GKV-Mitgliedsnachweis) |
| Anschlussversicherung muss eigenständig und nahtlos sichergestellt werden | Nahtloser Schutz | Bei Wechsel in die GKV endet die PKV mit Beginn der GKV-Pflichtmitgliedschaft automatisch, ohne Lücke |
| Rückstellungen können nicht in die GKV mitgenommen werden | Altersrückstellungen | Rückstellungen können nicht in die GKV mitgenommen werden |
| Besonderheiten | Versicherer kann außerordentlich kündigen bei arglistiger Täuschung oder erheblicher Gefahrerhöhung |
Ordentliche Kündigung durch PKV: Versicherungsart & Kündigungsfristen
Bei einer ordentlichen Kündigung sind die Kündigungsfristen in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen klar definiert. Im Normalfall beträgt sie drei Monate zum Ende des Versicherungsjahres, wobei das Versicherungsjahr in der Regel mit dem Kalenderjahr übereinstimmt und die Kündigung per 30. September fällig wird.
Diese Frist ist insbesondere für wechselwillige Versicherte interessant. PKV-Versicherer haben nur bei den folgenden beiden Versicherungsarten die Möglichkeit, eine ordentliche Kündigung auszusprechen. Und auch das nur in den ersten drei Versicherungsjahren jeweils zum Ende des Versicherungsjahres.
Sie benötigen Unterstützung?
Unsere Experten bei KVoptimal unterstützen Sie dabei, die passende PKV für Ihre Bedürfnisse zu finden.
Private Versicherungen, die vom Versicherer ordentlich gekündigt werden dürfen:
- Krankenhaustagegeldversicherung
- Krankentagegeldversicherung
Laut VVG genießen Versicherte für die meisten anderen privaten Versicherungen einen besonderen Kündigungsschutz.
Private Versicherungen, die vom Versicherer nicht ordentlich gekündigt werden dürfen:
- Krankheitsvollversicherung
- Pflegepflichtversicherung
- sonstige Krankenzusatzversicherungen, bei denen Alterungsrückstellungen gebildet werden
Außerordentliche Kündigung durch PKV: Versicherungsart & Kündigungsfristen
Wie wir sehen, ist es privaten Krankenversicherungen nur in einem ganz engen Rahmen möglich, Versicherten ordentlich zu kündigen. Ähnlich schwierig ist es für sie, eine außerordentliche Kündigung auszusprechen.
Das Recht auf außerordentliche Kündigung tritt zum Beispiel dann ein,
- wenn dem PKV-Versicherten arglistige Täuschung oder
- schwere Vertragsverletzung wie das Fälschen von Abrechnungen nachgewiesen werden kann.
Die Nichtzahlung der PKV-Beiträge ist übrigens kein Kündigungsgrund. Wer mit den PKV-Beiträgen in Rückstand gerät, muss nicht fürchten, den Versicherungsschutz zu verlieren. Im ersten Schritt wird ein gesetzlich geregeltes Mahnverfahren ausgelöst. Bleiben die Beiträge weiterhin und dauerhaft aus, wechseln Versicherte in den günstigeren, brancheneinheitlichen Notlagentarif mit stark eingeschränkten Leistungen für z. B. Akutfälle sowie für Schwangere.
Aus unserer Blog-FAQ: Kann man eine PKV pausieren bzw. beitragsfrei stellen?
Was Versicherte tun können, wenn sie die private Krankenversicherung nicht mehr bezahlen können, lesen Sie hier!
Arglistige Täuschung PKV (inklusive Praxisbeispielen)
Eine arglistige Täuschung liegt dann vor, wenn bei den Gesundheitsfragen bewusst falsche Angaben gemacht oder wissentlich Vorerkrankungen verschwiegen werden. Dahinter steckt die Arglist, die Risikobeurteilung der Versicherung zu manipulieren, um geringere Beiträge zu bezahlen oder überhaupt angenommen zu werden. Kommt der Versicherer dahinter – häufig nicht sofort, sondern wenn im Leistungsfall ein Verdacht aufkommt, drohen Risikozuschläge und Leistungsausschlüsse und abhängig von der Schwere des Vergehens eine Kündigung der PKV und Rückforderungen für gezahlte Leistungen.
Beispiele: Was fällt unter arglistige Täuschung im Zusammenhang mit der PKV?
- Versicherte haben eine Diagnose gekannt und bewusst verschwiegen, obwohl der Versicherer alle im Zeitraum der letzten 10 Jahre abfragte
- Versicherte verschweigen erhöhte Cholesterinwerte, laufende ärztliche Behandlungen, obwohl der Versicherer diese explizit abfragt
- Versicherte kreuzen im Fragebogen Nein an bei bekannten chronischen Leiden, die explizit abgefragt werden
- Nicht dazu gehören einfache Fahrlässigkeiten wie unbewusst vergessene Grippeerkrankungen oder kleinere ambulante Eingriffe mit schneller Gesundung.
Bei den Gesundheitsfragen zu lügen, ist keine Bagatelle, sondern kann den Straftatbestand des Betrugs nach § 263 StGB erfüllen und entsprechend geahndet werden. Es kommt allerdings auch immer darauf an, was bzw. wie genau der Versicherer abfragt. Versicherte müssen nur für die geforderten Zeiträume und ggf. für konkretere Krankheiten Auskunft geben. Wer vorsätzlich gefälschte Rechnungen einreicht, begeht Versicherungsbetrug. Hier reichen die Konsequenzen von sofortiger fristloser Kündigung bis hin zu strafrechtlicher Verfolgung.
PKV Kündigung wegen Anzeigepflichtverletzung – was tun?
Wenn private Krankenversicherungen wegen Anzeigepflichtverletzung Verträge kündigen, sollten Versicherte alarmiert sein. Denn ihr Versicherungsschutz steht auf dem Spiel.
Schritt 1: Prüfen
Zunächst sollten die Betroffenen die Kündigung prüfen. Der Versicherer muss nachweisen, dass Gesundheitsfragen falsch oder unvollständig beantwortet wurden. Handelt es sich um einfache Fahrlässigkeit wie vergessene Arztbesuche oder um unklar formulierte Fragestellungen, kann die Kündigung ggf. angefochten werden.
Handelt es sich nicht um Vorsatz (Arglist), sondern „nur“ um (grobe) Fahrlässigkeit, hat die Versicherung kein Kündigungsrecht, sondern sie kann den Vertrag meist nur rückwirkend anpassen oder Risikozuschläge erheben
Schritt 2: Es hilft auch ein Blick auf Fristen
Im Wesentlichen geht es bei falschen Angaben in der Gesundheitsprüfung um zwei Fristen, die von der Schwere des Verstoßes abhängen:

Wann verjähren die Angaben in der Gesundheitsprüfung? Wer kann sich schon zuverlässig erinnern, wie lange genau welche Behandlung zurückliegt oder konkret bewerten, wie schwer eine Vorerkrankung ist? Das erfahren Sie hier!
Schritt 3: rechtliche Hilfe an die Seite holen
Ist beispielsweise die kürzere Frist für unbewusste Falschaussagen bereits abgelaufen, kann es sinnvoll sein, eine auf Versicherungsrecht spezialisierte Anwältin oder den Ombudsmann für die private Kranken- und Pflegeversicherung einschalten. Sind Fristen abgelaufen, kann die Kündigung wirkungslos werden.
Schritt 4: Neue Versicherung suchen
Parallel dazu sollte unbedingt die nahtlose Weiterversicherung in einer anderen Krankenversicherung sichergestellt werden. Nach der Kündigung bleiben dafür zwei Monate. Dann steht den Betroffenen ggf. die Rückkehr in die GKV offen. Diese ist nur beschränkt möglich, z. B. wenn das Einkommen von Angestellten durch Teilzeit oder Elternzeit unter die Jahresarbeitsentgeltgrenze sinkt (2026 liegt diese bei 77.400 € im Jahr), bei Arbeitslosigkeit oder Wechsel in die beitragsfreie Familienversicherung der GKV. Für Versicherte ab 55 Jahren sind diese Optionen deutlich beschränkter.
Oft ist der Weg in den Basistarif jedoch die einzige Option, um den in Deutschland gesetzlich vorgeschriebenen Krankenversicherungsschutz aufrechtzuerhalten. Der Basistarif bietet ein Leistungsniveau, das dem der gesetzlichen Krankenversicherung entspricht; er ist im Beitrag auf den GKV-Höchstbeitrag gedeckelt.
Privat versichert und Kündigung erhalten – wie wehre ich mich?
Auch, wenn die privaten Krankenversicherungen klaren Regelungen unterliegen, ist nicht jede Kündigung auch regelkonform beziehungsweise wirksam. Hin und wieder liest man von Kündigungen, bei dem der Eindruck geweckt wird, dass die private Krankenversicherung nur nach einer Möglichkeit gesucht hat, um Versicherte loszuwerden. Häufig, weil sie einfach aufgrund von langwierigen Erkrankungen zu teuer geworden sind. Eine erste Beratung durch Versicherungsexperten oder Fachleute im Bereich Versicherungsrecht hilft dabei, die Lage einzuschätzen und weitere Schritte zu planen.
Gerade beim Thema Anzeigepflichtverletzung kommt es häufig zu Auseinandersetzungen. Wenn Versicherten also unterstellt wird, dass sie beim Fragebogen im Rahmen der Gesundheitsprüfung – ob vorsätzlich oder nicht – falsche Angaben gemacht haben. Meist kommen diese dann heraus, wenn der Versicherer Arztrechnungen oder Anfragen auf Kostenerstattungen erhält, die nicht mit den ursprünglich zum Gesundheitszustand gemachten Angaben im Antrag auf Versicherung übereinstimmten.
Wenn der Versicherer nachhakt oder sogar von seinem Rücktritts- oder Kündigungsrecht Gebrauch macht, ist es wichtig, dass Betroffene im Kontakt mit ihrer Versicherung offen, ehrlich und kooperativ bleiben und sich idealerweise sofort professionelle Hilfe holen. Empfehlenswert ist es oft, sich an qualifizierte Versicherungsberatungen oder Fachanwaltskanzleien für Versicherungsrecht zu wenden.
Ob sich der Versicherer überzeugen lässt, Betroffene weiterhin zu versichern, hängt auch maßgeblich davon ab, ob er den Antrag auf Versicherung unter den tatsächlichen Voraussetzungen auch angenommen hätte. In der Praxis wird bei leichteren Erkrankungen so verfahren, dass das PKV-Unternehmen dem Versicherten mit dem beabsichtigten Rücktritt alternativ eine Vertragsanpassung mit einem nachträglichen und rückwirkenden Risikozuschlag anbietet.
Erfahrungen mit dem PKV Ombudsmann bei Kündigung
Immer häufiger nutzen Privatversicherte zur Schlichtung oder bei Beschwerden auch den Ombudsmann der PKV. Der PKV-Ombudsmann ist eine kostenlose Schlichtungsstelle für Streitigkeiten zwischen Privatversicherten und ihrer PKV. Auch bei Kündigungskonflikten kann er vermitteln, hat aber keine bindende Entscheidungsbefugnis, sodass Versicherer sein Votum ablehnen können. Erfahrungsberichte zeigen ein gemischtes Bild: Manche Versicherte berichten von erfolgreicher Vermittlung, besonders wenn formale Fehler des Versicherers vorlagen, während andere enttäuscht sind, weil der Ombudsmann eher versicherungsfreundlich entscheidet oder das Verfahren schlicht ergebnislos endet.
Sinnvoll scheint die Option Ombudsmann vor allem als niedrigschwellige erste Eskalationsstufe, da Zeit und Kosten gespart werden können. Wer bereit ist, bis zum Klageweg zu gehen, wird um anwaltliche Beratung kaum herumkommen. Mit Blick auf die Fristen ist interessant, dass während des Schlichtungsverfahrens die Verjährungsfrist gehemmt ist, also ausgesetzt. Das eröffnet den Versicherten etwas zeitlichen Spielraum, ohne sofort klagen zu müssen.
Info: PKV hat mich gekündigt – bin ich jetzt nicht mehr versichert?
Die Kündigung der PKV bedeutet nicht automatisch, dass Versicherte schutzlos werden. Sie können – falls möglich – in die gesetzliche Krankenversicherung wechseln oder einen anderen privaten Anbieter finden. Solange über die Kündigung gestritten wird oder ein Schlichtungsverfahren (Stichwort Ombudsmann) läuft, besteht in der Regel noch Versicherungsschutz bis zur endgültigen Klärung.
Konnte bei einer anderen Versicherung – gesetzlich oder privat – kein neuer Versicherungsschutz gefunden werden, bleibt immer die Option, in den brancheneinheitlichen Basistarif der PKV zu wechseln. Jeder private Krankenversicherer ist gesetzlich verpflichtet, Versicherte ohne Gesundheitsprüfung aufzunehmen. Wichtig ist es, die Fristen einzuhalten: Wer versäumst, Wechsel oder Widerspruch rechtzeitig vorzunehmen, riskiert eine gefährliche Versicherungslücke.
Unzufrieden mit der PKV? Das Sonderkündigungsrecht
Andersherum können Versicherte über ein Sonderkündigungsrecht verfügen. Falls also die Beiträge erhöht werden sollen oder wenn es Unstimmigkeiten bei der Kostenübernahme gab, können Versicherte ihren PKV-Vertrag in der Regel mit einer Frist von zwei Monaten ab Erhalt der Änderungsmitteilung kündigen. Empfehlenswert ist die Kündigung der privaten Krankenversicherung insbesondere für langjährig Versicherte allerdings nicht. Dann verlieren sie im schlimmsten Fall sämtliche Altersrückstellungen und müssen bei einem neuen Anbieter die finanziellen Folgen einer erneuten Gesundheitsprüfung (Stichwort: Risikozuschläge) fürchten.
Wer die PKV-Beiträge sofort und nachhaltig senken will, für den oder die ist ein interner Tarifwechsel häufig eine gute Option. Versicherte wechseln dabei in einen meist neuen, günstigeren Tarif bei ihrer PKV, der häufig sogar mit besseren Leistungen aufwartet. Dazu können Sie Ihren Versicherer oder besser einen unabhängigen Versicherungsberater wie KVoptimal.de ansprechen. Wir erstellen für Sie ein PKV-Gutachten mit allen Tarifoptionen, aus dem hervorgeht, wie viel Sie jeweils sparen können und welche Leistungen enthalten sind.



