Was verbirgt sich hinter der Einheitlichen Gebührenordnung (EGO)?

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Anja Glorius
12. Juni 2018

Was verbirgt sich hinter der Einheitlichen Gebührenordnung (EGO)?

Die Idee der SPD einer einheitlichen und mutmaßlich gerechteren Bürgerversicherung, was quasi der Abschaffung der privaten Krankenversicherung gleichkäme, ist zwar vorerst vom Tisch, aber mit dem Vorstoß einer Einheitlichen Gebührenordnung, kurz EGO, wäre ein großer Schritt dahin getan. Die EGO soll das derzeit gültige duale Vergütungssystem durch eine einheitliche Gebührenordnung ersetzen und systembedingte ungleiche Behandlungen von gesetzlich und privat Versicherten abschaffen. Auf Initiative der Bundesärztekammer und des PKV-Verbands wurde Anfang des Jahres ein „Memorandum zur Diskussion einer Einheitlichen Gebührenordnung für Ärzte (EGO)“ mit einem eindeutigen Ergebnis vorgestellt. Hier erfahren Sie, was hinter der Idee einer Einheitlichen Gebührenordnung für die Krankenversicherung steht und welche Vor- und Nachteile sie bei der Umsetzung aus Sicht von Befürwortern und Gegnern hätte.

Was verbirgt sich hinter der Einheitlichen Gebührenordnung (EGO)?

Das Einheitliche Vergütungssystem soll nach den Vorstellungen der SPD bald das aktuelle Nebeneinander der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) in der privaten Krankenversicherung und des Einheitlichen Bewertungsmaßstabs (EBM) in der gesetzlichen Krankenversicherung ablösen. Bisher ist es in der Praxis so, dass Ärzte für
eine vergleichbare Behandlung von Privatpatienten in der Regel mit einem höheren Honorar von den privaten Krankenkassen vergütet werden. Durchschnittlich handelt es sich um den Faktor 2,3 bis 3,5. Die GOÄ sieht also höhere Honorare vor und es besteht ein Anreiz, Privatpatienten anders und vor allen Dingen schneller zu behandeln.

Kernpunkte der beiden Abrechnungssysteme im Vergleich

 

PKV (GOÄ)

GKV (EBM)

Rechnung nach Gebührenordnung GOÄ direkt an Patienten

Rechnung rechnet direkt mit Kassenärztlicher Vereinigung und gesetzlicher Krankenkasse ab

Rechnungsbetrag ist transparent

Rechnungsbetrag ist abhängig von Höchstvergütung je Praxis, Patient

Jede Behandlung pro Patient ist separat abrechenbar

Arzt hat Budget pro Patient pro Quartal

PKV bietet in der Regel höhere Honorare als GKV

Honorarunterschiede nach Bundesland und Ärztegruppe

Die beiden Abrechnungssysteme unterscheiden sich erheblich in der Abgrenzung der Leistungen und Vergütungen. Beide Ordnungen ordnen zwar den jeweiligen Leistungen bestimmte Ziffern beziehungsweise Nummern mit Honoraren zu. Diese sind aber häufig nicht vergleichbar und werden zudem beim EBM stark pauschalisiert. Ein wichtiger Unterscheid ist zudem, dass es in der PKV keine Budgetierung gibt, vereinzelt kann es auch hier zu Einschränkungen in der Anzahl der Abrechenbarkeit geben, während es in der GKV klare Beschränkungen durch Budgets (für Praxen und Patient in bestimmten Zeiträumen) gibt.

 

Haben Sie auch diese Beschränkungen? Sprechen sie uns an.

 

Die Einheitliche Gebührenordnung wird als vielversprechendes Instrument gesehen, bei Phänomenen wie der sogenannten „Zwei-Klassen-Medizin“ beziehungsweise „Zwei-Klassen-Wartezeiten“ oder dem Ärztemangel auf dem Land erfolgreich Abhilfe zu schaffen. Aber ist die Einheitliche Gebührenordnung die Lösung aller Probleme im deutschen Gesundheitssystem? Wir stellen Ihnen die Argumente der Befürworter und Gegner der Einheitlichen Gebührenordnung vor.

Was spricht für die Einführung einer einheitlichen Gebührenordnung?

Durch die Angleichung der Arzthonorare erhoffen sich die Befürworter ein gerechteres Gesundheitssystem, dass vor allem die von vielen wahrgenommene „Zwei-Klassen-Medizin“ abschafft, die Bevorzugung von Privatpatienten beendet und dabei hilft, strukturschwache Regionen mit Ärztemangel attraktiver werden zu lassen. So könnten Versicherte bei gleichen Honoraren schneller einen Termin erhalten und müssten nicht – weil das Quartal sich dem Ende neigt und das Budget erschöpft ist, auf das nächste vertröstet werden.

Das politische Ziel hinter der Einführung einer einheitlichen Gebührenordnung ist klar das, der von der SPD angestrebte Bürgerversicherung den Weg zu ebnen.

Und was spricht gegen die Angleichung von Arzthonoraren?

Zur Verdeutlichung ein paar Zahlen zur Ausgangslage im bisherigen dualen Vergütungssystem.

Einnahmen der Arztpraxen nach GKV/PKV:

70,4 Prozent Kassenpatienten versus 26,3 Prozent Privatpatienten

Verteilung der Versicherten auf GKV/PKV:

86,2 Prozent gesetzlich Versicherte versus 10,6 Prozent privat Versicherte

Angesichts dessen verwundert nicht, dass die Gegner einer einheitlichen Gebührenordnung nicht nur auf der Seite von GKV, PKV, sondern auch von Ärzten zu finden sind. Vertreter der gesetzlich Versicherten befürchten, dass durch die bloße Angleichung der Honorare ohne Anpassung der ärztlichen Leistungen Beitragssteigerungen zu Lasten der gesetzlich Versicherten gehen würden und nur die Privatversicherten davon profitierten. Experten gehen davon aus, dass der Beitragssatz um durchschnittlich bis zu 0,6 Prozentpunkte steigen könnte. Die Seite der PKV wittert wiederum, dass die Einheitliche Gebührenordnung nur der erste Schritt sei, um die PKV abzuschaffen, und ist unter anderem deshalb auch naturgemäß dagegen.

Auch das Memorandum der Bundesärztekammer und des PKV-Verbands verneint entschieden, dass die Einführung einer einheitlichen Gebührenordnung das deutsche Gesundheitssystem besser machen würde. Im Gegenteil. Sie argumentieren, dass Privatversicherte durch höhere Honorare eine hochwertige medizinische Ausstattung und Versorgung für alle ermöglichen. Durch den Wegfall der Mehrumsätze durch die PKV bei der medizinischen und zahnmedizinischen Versorgung würden finanzielle Mittel in Milliardenhöhe verlorengehen, für die die gesetzlichen Krankenkassen aktuell keinerlei Bereitschaft für eine Kompensation zeigen würden.

Zudem sehen die Gegner die Gefahr eines neuen Marktes für Premiumpatienten, die sich mit einem Honorarzuschlag Zusatzangebote wie zum Beispiel kürzere Wartezeiten erkaufen könnten. Schließlich hegen sie in der angestrebten Vereinheitlichung der kassen- und privatärztlichen Vergütungen verfassungsrechtliche Bedenken auf nationaler und europarechtlicher Ebene. Hier sehen sie insbesondere den Grundsatz der Vertragsfreiheit und Berufsfreiheit als wahrscheinliche Streitpunkte.

Fazit

Eines ist klar. Wer das bestehende duale Vergütungssystem durch eine einheitliche Gebührenordnung ersetzen will, zielt in Wahrheit auf die Ablösung des dualen Krankenversicherungssystems aus GKV und PKV mit dem Ziel einer Bürgerversicherung ab.
Nicht nur, dass die Angleichung der Arzthonorare aufgrund der sehr unterschiedlich aufgebauten und definierten Abrechnungssysteme GOÄ und EBM ein schwieriges Unterfangen ist, zudem bestehen für die Vereinheitlichung der Vergütungsordnungen große verfassungsrechtliche Bedenken, die erst ausgeräumt werden müssten. Schließlich haben die Gegner der EGO, unter denen sogar Vertreter der gesetzlichen Krankenkassen sind, handfeste Argumente, während die aufgezählten Vorteile nicht so schwer wiegen noch konsequent zu Ende gedacht scheinen.

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