Mehr als 40 Millionen Menschen in Deutschland sind mehr oder weniger stark auf eine Brille angewiesen. Das sind fast zwei Drittel aller Deutschen. 36 Prozent von ihnen tragen die Brille ständig, während 28 Prozent nur gelegentlich, etwa eine Lesebrille oder im Wechsel mit Kontaktlinsen, tragen müssen. Jeder weiß, wie teuer Brillen und sonstige Sehhilfen sein können – vor allem bei höherem Dioptrienwert – und dass alle paar Jahre Ersatz her muss. Unter welchen Bedingungen die privaten Krankenversicherungen Menschen mit einer signifikanten Sehschwäche grundsätzlich aufnehmen, erfahren Sie in diesem Beitrag.
Überblick: Annahmerichtlinien bei Sehschwäche
Die Zuzahlungsleistungen der einzelnen PKV-Anbieter bzw. deren einzelner Tarife z. B. für eine neue Brille reichen von null, über lediglich sehr geringe Zuschüsse bis hin zur Übernahme von 80 Prozent der Kosten. Eine Erstattung von 100 Euro alle 3 Jahre bis hin zu 300 Euro alle 2 Jahre sind typische Vertragsbedingungen. Eine Zusatzversicherung bietet naturgemäß eine großzügigere Kostenerstattung. Neben den genauen Kriterien für die Kostenerstattung durch die PKV wie die medizinische Notwendigkeit, Wartezeiten, Fristen muss vor allem bei schwer sehbeeinträchtigten Versicherten geklärt werden, ob die jeweilige PKV sie überhaupt aufnimmt.
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Unsere Übersicht zeigt relevante private Krankenkassen mit ihren individuellen Annahmerichtlinien bei Sehschwäche:
Tabelle: Annahmerichtlinien bei Sehschwäche
PKV |
Annahmerichtlinie bei Sehschwäche |
Allianz |
ohne Einschränkung |
AlteOldenburger |
ab 7 ärztliches Zeugnis |
ARAG |
ab 8 Risikovoranfrage |
AXA / DBV |
egal, wenn keine Augenerkrankung ggf. Risikozuschlag |
Barmenia |
ab 8 Risikovoranfrage sowie bei abweichenden Werten links / rechts |
BBKK |
ab – 8 Risikozuschlag ab -16 ärztliches Zeugnis +Werte nicht relevant |
Concordia |
egal, wenn keine Augenerkrankung |
Continentale |
egal, wenn keine Augenerkrankung |
DKV |
ab 8 ärztliches Zeugnis |
Gothaer |
ab 6 ärztliches Zeugnis |
Hallesche |
ab 8 individueller Risikozuschlag ab 12 ärztliches Zeugnis |
Hanse Merkur |
ab 7 ärztliches Zeugnis |
Inter |
ab 8 ärztliches Zeugnis |
Münchener Verein |
ab 8 ärztliches Zeugnis |
Nürnberger |
ab 8 individueller Risikozuschlag bei starken Abweichungen links / rechts Risikovoranfrage |
R+V |
ab 8 ärztliches Zeugnis |
SdK |
ab 10 ärztliches Zeugnis |
Signal Iduna |
ab 10 Ablehnung |
UniVersa |
egal, wenn keine Augenerkrankung |
Württembergische |
ab 10 Risikovoranfrage |
Die Annahmerichtlinien können sich täglich ändern. Alle Angaben ohne Gewähr. Quelle: inpunkto |
Die beiden relevanten Kriterien, die über eine Aufnahme entscheiden, sind der Dioptrienwert und ob eine Augenerkrankung vorliegt. Trifft Letzteres nicht zu, versichern einige private Krankenversicherer ohne Einschränkung oder ggf. mit Risikozuschlag. Die meisten PKV-Anbieter setzen Dioptrienwerte zwischen 6 und 10, im Extremfall 12 an, ab denen ein ärztliches Zeugnis, ein individueller Risikozuschlag oder eine Risikovoranfrage angezeigt ist.
Beispiel: Leistungen der ARAG im Bereich Sehhilfen und Operation zur Sehschärfekorrektur
100 Prozent der auch nach Vorleistung der GKV verbleibenden erstattungsfähigen Restkosten für medizinisch notwendige Sehhilfen (Brillen einschließlich Gläser, Kontaktlinsen)
- für Erwachsene (Personen, die im betroffenen Kalenderjahr das 21. Lebensjahr vollenden oder bereits vollendet haben) bis zu 330 Euro; ein erneuter Anspruch entsteht frühestens nach Ablauf von 36 Monaten,
- für Kinder und Jugendliche (Personen, die im betroffenen Kalenderjahr das 21. Lebensjahr noch nicht vollenden und auch noch nicht vollendet haben) bis zu 165 Euro pro Kalenderjahr; erfolgt keine Vorleistung der GKV, entsteht ein erneuter An-spruch frühestens nach Ablauf von 36 Monaten oder bei einer Änderung der Sehfähigkeit um mindestens 0,5 Dioptrien.
Bis zu 1.000 Euro für Restkosten für brechkraftverändernde Augenoperationen (auch Laseroperation) als einmalige Leistung nach mindestens 36 Monaten Vertragsdauer
Augenlasern – in welchen Fällen übernimmt die PKV die Kosten?
Im Gegensatz zur ARAG wie im Beispiel lehnen viele privaten Krankenversicherer eine Kostenübernahme (vorerst) rigoros ab. Als Begründung hört man oft, dass der Versicherte doch eine Brille tragen könne. Mit einem Urteil aus 2017 hat der BGH zugunsten der Versicherungsnehmer entschieden, die sich nicht auf ein (kostengünstiges) Hilfsmittel verweisen lassen müssen, wenn ein Heilmittel (Augenlasern) zur Verfügung steht.
Aktuell ist es in der Praxis häufig so, dass der private Krankenversicherer die Kostenübernahme fürs Augenlasern verweigert. Hier empfiehlt es sich, Widerspruch gegen diese Absage einzulegen, da dies in der Vergangenheit oft zum Erfolg führte. Um geeignete Argumente für einen Widerspruch zu formulieren, können Sie sich an unabhängige Versicherungsexperten wie KVoptimal.de wenden. Sie beraten auch zu Themen rund um die Prüfung von Risikozuschlägen in Verbindung mit Sehschwäche oder zum unkomplizierten internen PKV-Tarifwechsel, mit dem der PKV-Beitrag in sehr vielen Fällen spürbar reduziert werden kann – ohne Verlust von Altersrückstellungen und Leistungsumfängen.
Fazit
Versicherte auch mit größeren Sehschwächen müssen sich nicht allzu große Sorgen machen, ob sie eine geeignete private Krankenversicherung zu guten Konditionen finden. Die PKV-Anbieter sind erstmal nicht besonders streng in den Annahmerichtlinien. Interessant und vielmehr wichtig für Sie ist zu schauen, welche Leistungen innerhalb welcher Fristen übernommen werden bzw. ob und welche Wartezeiten es gibt.