Mit dem Renteneintritt kommen auf Privatversicherte einige Änderungen zu. Grundsätzlich gleich bleibt der bisher versicherte Leistungsumfang abgesehen vom Krankentagegeld. Auch müssen Rentner weiterhin ihren Beitrag für Kranken- und Pflegeversicherung zahlen. Womit die meisten PKV-Versicherten jedoch neu rechnen müssen, ist eine Rente, die niedriger ist als ihr bisheriges Einkommen. Dafür wiederum entfällt bereits mit dem 60. Geburtstag der gesetzliche Zuschlag, aus dem die Altersrückstellungen zur Entlastung des PKV-Beitrags in der Rente gebildet wurden. Rechnet man beide Anteile zusammen, also 10 Prozent für den gesetzlichen Zuschlag und rund 5 Prozent für das Krankentagegeld, dann bedeutet es für den private Krankenversicherung Beitrag in der Rente eine Gesamtentlastung von etwa 15 Prozent.

Weiterhin fällt mit dem Ausscheiden aus dem Arbeitsleben der Anteil zur Krankenversicherung weg, den Ihr Arbeitgeber bisher getragen hat. Die gute Nachricht: Wenn Sie eine gesetzliche Rente erhalten, können Sie auf Antrag einen Zuschuss Ihres Rentenversicherungsträgers von aktuell 7,3 Prozent Ihrer gesetzlichen Rente bzw. maximal die Hälfte des Krankenversicherungsbeitrags erhalten.

 

Interner PKV-Tarifwechsel: Wie ich meine PKV in der Rente günstiger halten kann

Anders als in der gesetzlichen Krankenversicherung, bei der die Beiträge einkommensabhängig sind und mit dem Ausscheiden aus dem Berufsleben deutlich geringer werden, ist der PKV-Beitrag in der Rente oftmals verhältnismäßig hoch – abgesehen von den oben beschriebenen Anteilen. Viele Privatversicherte stehen jetzt vor der Entscheidung, ob sie sich den vollen Krankenversicherungsschutz auch in der Rente wie bisher leisten können. Wir zeigen Ihnen, welche Möglichkeiten es für privatversicherte Rentner gibt, den PKV-Beitrag in der Rente dennoch zu senken.

PKV-Versicherte können jederzeit in einen gleichwertigen Tarif bei ihrem bisherigen Versicherer umstellen. Gerade für langjährig versicherte Rentner kann es sich lohnen, da der eigene PKV-Anbieter fast immer  günstigere Tarifoptionen mit vergleichbarem oder sogar besserem Leistungsportfolio bereithält. Das gilt auch für Privatversicherte mit bestehenden Krankheiten, da es keiner erneuten Gesundheitsprüfung bedarf. Dieses Recht auf einen kostenlosen PKV-Tarifwechsel ist gesetzlich im § 204 Versicherungsvertragsgesetz (VVG) geregelt.

 

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Die Datenschutzrichtlinien und Erstinformation habe ich zur Kenntnis genommen.

 

Vorsicht bei Standard- und Basistarif

Insbesondere für Rentner in der PKV, die Schwierigkeiten haben, den PKV-Beitrag in der Rente aufzubringen und für die ein interner Tarifwechsel keine oder eine zu geringe Hilfe ist, gibt es den Standardtarif und den Basistarif. Diese beiden Sozialtarife orientieren sich im Versicherungsumfang grundsätzlich an den Leistungen der GKV und sie haben unterschiedliche Zugangsvoraussetzungen.

Standard- und Basistarif beinhalten mehr oder weniger die Leistungen der gesetzlichen Krankenkasse. Zudem sind in der Regel die Erstattungssätze beim Arzt geringer und die Verwaltungskosten werden vom Versicherer auf einem Mindestmaß gehalten. Damit wird sichergestellt, dass der Beitrag auch maximal so hoch ausfällt wie der GKV-Höchstbetrag. Da die bisher gebildeten Altersrückstellungen angerechnet werden, fallen die monatlichen PKV-Beiträge sogar eher niedriger aus.

 

Wo finde ich Hilfe bei der Wahl des richtigen PKV-Tarifs in der Rente?

Die KVoptimal.de GmbH ist auf Tarifoptimierungen spezialisiert. Wir helfen Ihnen dabei, im unübersichtlichen Tarifsystem Ihres Anbieters den maßgeschneiderten PKV-Tarif – auch in der Rente – für Sie zu finden. Beauftragen Sie KVoptimal.de unverbindlich und kostenfrei. Nach einem ausführlichen Gespräch zu Ihrer persönlichen Situation und Ihren Wünschen, recherchieren wir die optimalen Tarif-Alternativen und Sie erhalten unsere realistische Einschätzung.