29% Beitragssteigerung ab 2017 in der Pflegepflichtversicherung - Gründe und Umsetzung des Pflegestärkungsgesetzes.

Wie man bereits in der Presse lesen konnte, passen zum Jahresende private Krankenversicherer ihre Beiträge an. In diesem Monat bekommen die Kunden die entsprechenden Beitragsanpassungsschreiben. Dabei wird dieses Jahr auch die Pflegepflichtversicherung eine erhebliche Beitragsanpassung erfahren. Das ist nicht üblich und von Kunden bisher nicht wahrgenommen. Nach unseren Auswertungen erhalten Kunden in der Pflegepflichtversicherung bis zu 20 € Beitragssteigerung. Das sind teilweise 29 % der bisherigen Prämie.

 

Die Gründe sind vielseitig. Zum einen, weil die Leistungsbezieher mehr werden, aber auch weil es seit dem 01.01.2016 das Pflegestärkungssetz II gibt, welches zum 01.01.2017 umgesetzt wird.

Seit der Einführung der Pflegepflichtversicherung im Jahr 1995 ist dies die zweite gravierende Gesetzesänderung, die vornehmlich die Pflegestufen abschafft und stattdessen in Pflegegrade untergliedert. So werden nun auch Personen mit eingeschränkter Alltagskompetenz (kurz: Demenz) entsprechend berücksichtigt.

Darüber hinaus ist auch im Bereich der Pflegeversicherung der demografische Wandel wahrzunehmen. Mehr Versicherte nehmen betreutes Wohnen bei Pflegebedarf in Anspruch oder aber auch Leistungen der stationären Pflege.

Zu den Zahlen (Quelle: Zahlenbericht PKV Verband 2014)

9,41 Mio. Versicherte in der Pflegepflichtversicherung

Beitragseinnahmen:

2014: 2,01 Mrd. Euro

2015: 2,21Mrd. Euro

Dies entspricht einer Steigerung um 10 %.

Leistungsausgaben:

 2014: 0,88 Mrd. Euro

2015: 0,95 Mrd. Euro

Dies entspricht einer Steigerung um 8 %.

Die Leistungsquote der Einnahmen zu Ausgaben liegt dabei jedoch deutlich unter dem Wert der Privaten Krankenversicherung. Diese leistet 70 % der eingenommenen Beiträge im Jahr 2014 (2015: 72 %). Die Pflegepflichtversicherung liegt bei 44 % (2015: 45 %).

Die Rückstellungen der Pflegepflichtversicherung wurden um 5 % gesteigert von 28,49 Mrd. Euro auf 30,00 Mrd. Euro.

Festzustellen ist, dass die meisten Versicherten der Pflegepflichtversicherung der Altersgruppe 45-55 Jahre zuzuordnen sind.

2014 standen 161.686 Versicherte im Leistungsbezug. In 2015 waren es schon 169.324 Personen. Das sind 7.638 Pflegebedürftige mehr, als im Vorjahr. Also 5 % mehr Leistungsbezieher. Tendenz steigend. Die Versichertenpersonen stiegen nur um 1 % an.

 

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Wie lässt sich die Beitragssteigerung begründen?

Es sind mehr Einnahmen als Ausgaben. Es ist weniger Direktleistungsverwertung als in der privaten Krankenversicherung und sogar die Rückstellungen konnten erheblich gesteigert werden. Darüber hinaus stiegen die Leistungsausgaben geringer als die Beitragseinnahmen.

Dennoch kann die Branche eine verwertbare Größe zur Steigerung benennen.

Die ambulanten Leistungsausgaben stiegen um 15,9%. Die stationären Leistungsausgaben um 7,1%.

Die schlechte Pflegeversorgung ist in aller Munde, hier muss sich also etwas tun, was mit erhöhten Leistungsausgaben verbunden ist. Weiterhin werden durch die steigende Lebenserwartung auch die zu pflegenden Personen mehr. Neue Krankheitsbilder wie Demenz, die in der Pflegepflichtversicherung im Jahr 1995 noch keine Berücksichtigung fand, müssen entsprechend versorgt werden. Der gesellschaftliche Wandel kostet Geld.

Daher ist es nötig auch die Pflegepflichtversicherung entsprechend anzupassen, um das Leistungsversprechen einzuhalten. Zumal sich das Leistungsversprechen mit dem neuen Gesetz, um die eingeschränkte Alltagskompetenz erweitert.

Kerninhalte des Pflegestärkungsgesetzt II (Kurz: PSGII):

Bisher wurde die Pflegebedürftigkeit in Pflegestufen bemessen. Zukünftig findet die Unterteilung nach Pflegegraden statt. Der Begriff der Pflegebedürftigkeit wird neu definiert. Maßgeblich für das Vorliegen von Pflegebedürftigkeit sind Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder Fähigkeitsstörungen in folgenden Bereichen/Modulen. Jedes Modul hat eine andere Wertigkeit.

  • Modul 1: Mobilität (Fortbewegungen, Treppensteigen, etc.). Wertigkeit 10 %.
  • Modul 2: Kognitive und kommunikative Fähigkeiten (Orientierung, etc.). In Kombination mit Modul 3, Wertigkeit 15 %.
  • Modul 3: Verhaltensweisen und psychische Erkrankungen (Selbstschädigung, etc.). In Kombination mit Modul 2, Wertigkeit 15 %.
  • Modul 4: (10%) Selbstversorgung. (Körperpflege, etc.) Wertigkeit 40 %.
  • Modul 5: (10%) Bewältigung von und selbstständiger Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen und Belastungen (Wundversorgung, Medikamenteneinnahme, etc.). Wertigkeit 20 %.
  • Modul 6: (10%) Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte (Gestaltung Tagesablauf, etc.). Wertigkeit 15 %.

Ziel ist es noch individueller auf jeden Pflegebedürftigen und dessen Angehörige einzugehen. Pflegegrad 1 sieht daher Beratungsleistungen für die Angehörigen und Pflegebedürftigen vor.

Das neue Verfahren zur Einstufung in Pflegegrade ist eine große Chance zur Verbesserung der Versorgung Pflegebedürftiger, birgt allerdings auch subjektive Bewertungsschwankungen. Dies kann nur mit fachlich ausgebildetem Personal und Überwachungsmechanismen eingegrenzt werden.

Es gelten folgende neue Leistungsbeiträge:

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Umsetzung, wenn Sie schon Pflegefall sind.

Das Bundesgesundheitsministerium teilt hierzu mit, dass die Pflegestufe bisher +1 im Pflegegrad umgesetzt wird.

Das bedeutet:

Pflegestufe 1 = Pflegegrad 2

Pflegestufe 2 = Pflegegrad 3

Pflegestufe 3 = Pflegegrad 4

Pflegestufe 3 Härtefall = Pflegegrad 5

Daher kann ein in Pflegestufe I eingestufter Pflegebedürftiger ab 2017 mit 72 Euro mehr monatlich rechnen.

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Umsetzung, wenn Sie schon eine Pflegezusatzversicherung habe.

Hier ist man sich bei den Versicherern noch nicht zu 100 % einige. Bisher liegen uns telefonische Informationen vor, die es dem Kunden ermöglichen ein Optionsrecht von bisherigen Tarifen in die neuen vorzunehmen.

Die Hallesche wird nach telefonischer Auskunft drei Monate lang ein Optionsrecht anbieten, durch das der Versicherte in das Pflegegrad-Produkt (heißt auch Olga) wechseln kann, ohne erneute Gesundheitsprüfung. Man rechnet mit einer Mehrprämie von 3 %-5 %.

Aber was machen Kunden, die dies nicht wünschen oder der Versicherer bietet dies nicht an. Hier teilt die AXA auf Anfrage, telefonisch mit, dass man nach internen Schriftstücken die Pflegestufen gemäß der bereits Pflegebedürftigen umwandelt. Also wird Pflegestufe I zu Pflegegrad 2. Dies könnte sich in der Praxis für Kunden negativ auswirken. Man setzt in der neuen Pflegegradeinstufung, teile der bisherigen Pflegestufe 1 in den Pflegegrad 3 um. Sodass gerade die Personen die bisher noch keine Pflegestufe 2 erhalten würden, in der geänderten Begutachtung den Pflegegrad 3 erhalten könnten. Wenn die Klarstellung der Bedingungen jedoch vorsieht, dass die Deckung der Pflegestufe I den Pflegegrad 2 vorsieht, ist das für Kunden eine Verschlechterung und man kann annehmen das der Pflegegrad 5 keine Berücksichtigung findet.

Wir erwarten also alle den 01.01.2017 und die Schreiben der Versicherer, möglicherweise tüftelt man ja noch an einer kundenfreundlichen Regelung. Es bleibt spannend.

Details: Erläuterung Pflegestärkungsgesetz II BMG

Gesetz: Pflegestärkungsgesetz II

Wie wirkt sich die Beitragssteigerung der Pflegepflichtversicherung (KURZ: PVN) aus?

Eine Auswertung der Beitragserhöhung von 136 Kunden hat ergeben, dass insbesondere ältere Versicherungsnehmer mit einer höheren Beitragsanpassung betroffen sind. Zu jüngeren Alterskohorten können wir aufgrund unseres Beratungsschwerpunktes der Tarifoptimierung keine Aussage treffen.

Auswertung:

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Teilweise bis 20 Euro monatlich Zuschlag für die Pflegepflichtversicherung. Diese Erhöhung ist schon sehr deutlich. Aber es lässt sich auch nicht bestreiten, dass wir immer älter und teurer werden. Fazit: Es gibt große Aufgaben hinsichtlich einer alternden Bevölkerung zu bewältigen.

Gründe für Beitragserhöhungen in der privaten Krankenversicherung.

Die Niedrigzinsphase sorgt für ein Defizit bei der Bildung der Alterungsrückstellung. Die Folge ist eine Absenkung des Rechnungszinses und eine Neukalkulation Ihrer Beiträge mit vermindertem Zins. Dieser Vorgang ist zu vergleichen mit Ihrer Rentenplanung. Stellen Sie sich vor, Sie wollen 3000 Euro Rente mit 65 Jahren erhalten und Sie erwirtschaften weniger Rendite als geplant. Sie müssen dann entweder Ihre Ausgaben für die Rente steigern oder die Rentenerwartung mindern. Ein Mindern, z.B. der Leistungen, ist für den Versicherer nicht möglich. Deshalb bleibt nur der Weg über Ihre Beiträge.

Steigende Ausgaben im Gesundheitswesen sind ein jährlicher Bestandteil bei Beitragserhöhungen. Zum Beispiel hat auch die gesetzliche Kasse seit 2013 jährlich 10 Mrd. Euro Mehrkosten zu verbuchen. Dazu kommt, dass die Medizin immer teurer wird und neue Entwicklungen im Gesundheitswesen die Leistungsausgaben in die Höhe treiben. Soziale Verbesserungen im PKV-Recht (siehe Notlagentarif) treiben die Kosten und damit Ihren Beitrag zusätzlich in die Höhe.

Natürlich spielt auch die steigende Lebenserwartung eine Rolle. Wenn wir älter werden, reicht die Kalkulation der Beiträge nicht mehr aus. Versicherer planen Zeiträume und Kosten. Die Qualität kann ein Versicherer nicht senken, da Ihre Leistung im Bedingungswerk vereinbart ist, also steigen die Kosten, bzw. Ihre Beiträge.

Alle Gründe für die aktuelle Erhöhung der Beiträge sind klar definierbar und auch verständlich. Dennoch trifft die Versicherer eine Schuld: Diese Fakten werden bei Abschluss keinem Kunden bekannt gemacht. Oder wussten Sie, dass niedrige Zinsen steigende Beiträge bedeuten?

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