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Die Antwort lautet: Nein. Freiwillig versichertes Krankentagegeld als Leistung in der Privaten Krankenversicherung (PKV) ist steuerfrei. Die Krankentagegeld-Versicherung kann sowohl von gesetzlich versicherten Personen als auch von Privatversicherten als Verdienstausfall-Versicherung abgeschlossen werden. Diese zahlt im Bedarfsfall einen Tagessatz, wenn also Ihr Einkommen durch Krankheit wegfällt. Da das Krankentagegeld steuerfrei ist, wird es netto ausbezahlt.

Der Unterschied zwischen Krankentagegeld und Krankengeld

Nicht zu verwechseln ist das Krankentagegeld mit dem Krankengeld. Die beiden Begriffe werden leicht verwechselt. Während das sogenannte Krankengeld von der GKV gezahlt wird, ist das Krankentagegeld steuerfrei und wird von der PKV getragen. Für gesetzlich versicherte Selbstständige zum Beispiel ist das Krankengeld in der Regel eine gute Basis, die mit dem Abschluss einer zusätzlichen Krankentagegeld-Versicherung bei einer PKV sinnvoll ergänzt werden kann. Nach sechs Wochen zahlt der Arbeitgeber nämlich das Gehalt nicht mehr weiter, sondern stattdessen das Krankengeld, das deutlich niedriger ausfällt. Diese Einkommenslücke kann eine Krankentagegeld-Versicherung schließen.

Vorteil beim Progressionsvorbehalt in der PKV

Im Gegensatz zum Krankengeld, das von gesetzlichen Kassen gezahlt wird, ist das Krankentagegeld steuerfrei und unterliegt nicht dem Progressionsvorbehalt. Das Phänomen, dass das Krankengeld die Steuerlast für andere Einkünfte erhöht, nennt man Progressionsvorbehalt. Das bedeutet in der Praxis, dass auf das Krankengeld zwar keine Steuern anfallen, aber das gesetzliche Krankengeld die Steuern für das übrige Einkommen erhöht. Das heißt auch, wer längere Zeit Krankengeld erhält muss im Folgejahr mit beträchtlichen Steuernachzahlungen rechnen.

 

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Die Datenschutzrichtlinien und Erstinformation habe ich zur Kenntnis genommen.

 

Was bedeutet das in der Praxis für Sie als Privatversicherten?

Grundsätzlich zahlen Sie durch das steuerfreie Krankentagegeld immer weniger Steuern, als müssten Sie es als normales Einkommen versteuern. Das gilt auch für gesetzlich Versicherte. Hingegen können nur die Privatversicherten, die in einem Tarif mit Krankentagegeld versichert sind, das Krankentagegeld steuerfrei nutzen, ohne dass es bei der Einkommenssteuer berücksichtigt werden muss und ohne dass es dem Progressionsvorbehalt unterliegt.

 

Da das Krankentagegeld steuerfrei ist, können Sie die Beiträge in Ihrer Einkommensteuer-Erklärung unter „Sonstige Vorsorgeaufwendungen“ absetzen.

 

Krankentagegeld steuerfrei – Wie Sie den optimalen Tarif finden

Zunächst berechnen Sie Ihren monatlichen Geldbedarf. Wenn Sie Krankengeld aus der GKV erhalten, ermitteln Sie einfach die Lücke zwischen dem Krankengeld und dem tatsächlichen Bedarf. Mit dem Abschluss einer Krankentagegeld-Versicherung bei einer PKV können Sie die Erwerbslücke zum Krankengeld füllen oder sich als Privatversicherter grundsätzlich für den Krankheitsfall absichern. Für die Frage, welcher der richtige Tarif ist oder ob Ihr Anbieter vielleicht inzwischen einen besseren Tarif für Ihre Lebens- und Jobsituation anbietet, sind unabhängige Beratungen wie KVoptimal.de ein kompetenter Ansprechpartner. Kostenlos und unverbindlich erhalten Sie ein PKV-Gutachten mit Ihren Tarifoptionen, aus denen Sie den passenden Tarif nur noch wählen müssen.