Krankenversicherung für Grenzgänger

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Michael Glorius
12. August 2019
Krankenversicherung für Grenzgänger

Krankenversicherung für Grenzgänger

Richtige Absicherung als Grenzgänger in die Schweiz

Die Verdienstmöglichkeiten in unserem Nachbarstaat sind um einiges höher als in Deutschland. Darin liegt der wesentliche Grund, warum viele Deutsche einen Arbeitsplatz bei den Eidgenossen suchen und täglich als Grenzgänger in die Schweiz pendeln. Grenzgänger sein bedeutet: Arbeitsplatz in der Schweiz – Wohnort in Deutschland.

Wer solch einen Schritt wagt, muss viele Dinge beachten. Wo wird die Steuer bezahlt? Wie ist die Sozialversicherung in der Schweiz? Welche Arbeitsbedingungen erwarten mich? Was passiert mit existierenden Versicherungen? Für deutsche Steuerberater, Banken oder Versicherungsmakler gehört die Beratung von Grenzgängern nicht zu Alltagsgeschäft, weswegen erfahrene Experten wie www.grenzgänger-spezialisten.de hilfreiche Informationen und Unterstützung bieten. Insbesondere die richtige Anpassung aller Versicherungen ist dabei nicht ganz einfach.

 

Das Wahlrecht bei der Krankenversicherung für Grenzgänger

Ebenso wie in Deutschland existiert in der Schweiz eine Krankenversicherungspflicht. Jede Person ist nach dem Krankenversicherungsgesetz (KVG) verpflichtet, eine Versicherung zu besitzen. Dabei gibt es in der Schweiz erst einmal keine Unterscheidung in gesetzliche oder private Krankenversicherung, sondern nur ein System: obligatorische Grundversicherung und freiwillige Zusatzversicherung.
Für Grenzgänger in die Schweiz ist diese Versicherungspflicht ebenfalls gültig, jedoch existiert aufgrund der besonderen Situation mit Wohnort in Deutschland ein sogenanntes Wahlrecht für die Grenzgänger Krankenversicherung. Berufspendler können entscheiden, ob Sie in Deutschland oder in der Schweiz krankenversichert sein möchten. Demzufolge bestehen drei Optionen:

  • Krankenversicherung nach KVG (Schweiz)
  • Gesetzliche Krankenversicherung (Deutschland)
  • Private Krankenversicherung (Deutschland)

Die am meisten gewählte Variante ist die Versicherung bei einer Schweizer Krankenversicherung nach KVG. Gegenüber der deutschen GKV gibt es einige Unterschiede. Beispielsweise bemisst sich der Versicherungsbeitrag in der Schweiz nicht anhand des Einkommens, sondern anderen Faktoren wie Alter und Region. Die Beiträge sind dadurch speziell für Haushalte mit mittlerem und höherem Einkommen günstiger als in der deutschen GKV.

 

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EU/EFTA und Formular 106

Ein weiterer Vorteil für Pendler ist das Formular 106 nach EU/EFTA. Die Schweizer Krankenversicherung stellt das Formular an den Grenzgänger aus, der es bei einer beliebigen deutschen GKV einreicht. Die ausgewählte GKV fungiert dann als eine sogenannte Aushilfs-Krankenkasse. Dieses Modell gewährleistet, dass Pendler auch an ihrem Wohnort – also in Deutschland – zum Arzt gehen können. Dort wird der Grenzgänger so behandelt, als wäre er deutscher Kassenpatient. Die Abrechnung erfolgt dann zwischen der Aushilfs-Krankenkasse und der Schweizer Krankenversicherung.

 

Deutsche GKV oder PKV für Grenzgänger

Zu Beginn der Grenzgänger-Tätigkeit gewährt das Schweizer System einmalig ein Wahlrecht. Wer eine deutsche Krankenversicherung besitzt, kann sich von der Versicherungspflicht in der Schweiz befreien lassen. Wichtig: der Versicherungsschutz muss Leistungen in der Schweiz abdecken. Als Nachweis dient bspw. die europäische Versichertenkarte.
In der deutschen GKV sind Grenzgänger bei Wechsel in die Schweiz nicht länger gesetzlich pflichtversichert, sondern freiwillig versichert. Sinnvoll ist der Verbleib in der deutschen GKV besonders dann, wenn die Familie mitversichert wird oder die Tätigkeit als Grenzgänger nur befristet ist.
Die dritte Alternative ist die deutsche Private Krankenversicherung. Wer bereits PKV versichert ist, sollte seinen Tarif unbedingt von unabhängiger Seite überprüfen lassen. Ein PKV-Tarifwechsel innerhalb Ihrer Gesellschaft ist der beste Weg, bei gleichbleibendem Leistungsniveau nachhaltig Beiträge zu sparen. Der Wechsel in die private Krankenversicherung ist aufgrund des Lohnniveaus der Schweiz ebenfalls attraktiv. Ähnlich wie bei der Schweizer Krankenversicherung ist die Versicherungsprämie bei der PKV nicht einkommensabhängig, sondern bemisst sich im Wesentlichen anhand der gewählten tariflichen Leistungen.

 

Besserer Schutz durch Zusatzversicherungen

Im Schweizer Krankenversicherungssystem ist die Grundversicherung obligatorisch und für jeden gleich. Ähnlich wie in Deutschland gibt es in der Schweiz Krankenzusatzversicherungen. Diese können beim gleichen Anbieter abgeschlossen werden, bei dem auch die Grundversicherung existiert. Grund- und Zusatzversicherung sind somit in einer ‚Hand‘. Der Nachteil: die Schweizer Zusatzversicherungen sind meistens teurer als vergleichbare Tarife deutscher Anbieter.
Hier besitzen Grenzgänger einen deutlichen Vorteil. Im Gegensatz zu in der Schweiz wohnhaften Personen, können Pendler auch eine deutsche Krankenzusatzversicherung für Grenzgänger abschließen. Die Auswahl an Anbietern und Tarifen ist hierbei jedoch deutlich reduziert. Zusätzlich gelten für Grenzgänger oftmals besondere Bedingungen oder Risikozuschläge, weswegen die Beratung durch einen Experten unabdingbar ist. Diese Zusatztarife kommen infrage:

  • Zahnzusatzversicherung
  • Heilpraktikerversicherung
  • Krankenhauszusatzversicherung
  • Brillenzusatzversicherung
  • Krankentagegeld
  • Ambulante Zusatzversicherung

Deutschlands beliebteste Zusatzversicherung, die Zahnzusatzversicherung, ist auch für Grenzgänger empfehlenswert. Insbesondere bei Wahl der Krankenversicherung nach KVG. In der Schweiz sind Leistungen für Zahnersatz und Zahnbehandlung beinahe ausschließlich privat zu bezahlen. Nur bei erheblichen Beeinträchtigungen durch Unfälle oder Erkrankungen übernimmt die Schweizer Krankenversicherung die Kosten für den Zahnarzt. Mit der Zahnzusatzversicherung für Grenzgänger können bis zu 100 Prozent der Kosten für Implantate, Füllungen oder auch für die regelmäßige Prophylaxe abgesichert werden.

 

Vertrags-Check für bestehende Versicherungen

Generell empfehlen Experten eine Überprüfung und Anpassung aller Versicherungsverträge in regelmäßigen Abständen und bei wesentlichen persönlichen Veränderungen. Die Aufnahme einer Grenzgänger-Tätigkeit gilt definitiv als solche Situation. Einige Beispiele möglicher Anpassungen:

  • Aufnahme Arbeitsrechtschutz Schweiz in der Rechtschutzversicherung
  • Aufnahme Schlüsselverlust Schweiz in der Privathaftpflichtversicherung
  • Neue Beurteilung der Vorsorge für die Rente durch steuerliche Veränderung
  • Anpassung der Berufsunfähigkeitsversicherung an verbessertes Gehalt

Für weitere Informationen, eine individuelle Beratung sowie für ein kostenloses und unverbindliches Angebot stehen die Experten von Grenzgänger-Spezialisten täglich von 8 bis 20 Uhr für Sie zur Verfügung.

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