Die PKV für Kinder

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Die private Krankenversicherung für Kinder bietet viele Vorteile. Unter anderem ist der Leistungsumfang deutlich besser als in der gesetzlichen Krankenversicherung, wodurch der Nachwuchs einen umfassenden Versicherungsschutz genießt. Außerdem ist die PKV in vielen Fällen sogar preiswerter, wenn kein Anspruch auf eine kostenlose Familienversicherung über die Krankenkasse besteht. Doch wann kann ein Kind privat krankenversichert werden und was kostet die Mitversicherung von Neugeborenen in der PKV überhaupt?

Gesetzlich oder privat: Wo wird das Kind krankenversichert?

Wie ein Kind krankenversichert wird, ist von der Krankenversicherung und dem Einkommen der Eltern abhängig. Sind beide Elternteile gesetzlich oder privat versichert, muss auch das Kind in der entsprechenden Krankenversicherung abgesichert werden. Ist hingegen einer privat und der andere Elternteil gesetzlich krankenversichert, entscheidet das Einkommen der Eheleute.

Beide Eltern sind gesetzlich versichert

Sind beide Eltern gesetzlich krankenversichert, wird auch das Kind in der GKV abgesichert. Dabei greift die beitragsfreie Familienversicherung. Um den Versicherungsschutz des Nachwuchses aufzuwerten, können Eltern eine günstige Krankenzusatzversicherung für ihr Kind abschließen.

Beide Eltern sind privat versichert

Sind beide Elternteile privat krankenversichert, wird auch das Kind in der PKV versichert. Dafür müssen sie einen eigenen Vertrag mit einem separaten Beitrag abschließen. Eine kostenlose Familienversicherung ist in der PKV nicht vorgesehen.

Ein Elternteil ist gesetzlich, der andere privat versichert

Ist ein Elternteil Mitglied der gesetzlichen Krankenkasse und der andere privat versichert, entscheidet das Einkommen: Verdient der Privatversicherte mehr als der gesetzlich versicherte Partner und liegt sein Einkommen über der Jahresarbeitsentgeltgrenze von 69.300 Euro (Stand 2024), können sie das Kind privat versichern. Alternativ besteht die Möglichkeit, den Nachwuchs in der GKV abzusichern. Dann greift allerdings nicht die kostenlose Familienversicherung und das Kind wird als freiwillig versichertes Mitglied aufgenommen. In diesem Fall fällt ein Beitrag an. Sind die Eltern hingegen nicht verheiratet, können sie frei entscheiden, bei welchen Elternteil das Kind mitversichert wird.

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Wann müssen Kinder in die private Krankenversicherung?

Kinder müssen in der privaten Krankenversicherung abgesichert werden, wenn beide Elternteile privat versichert sind. Ebenfalls sinnvoll ist die PKV, wenn der besser verdienende Elternteil privat krankenversichert ist und sein Einkommen über der Jahresarbeitsentgeltgrenze liegt. Denn in diesem Fall besteht kein Anspruch auf eine kostenlose Familienversicherung, wenn der Nachwuchs in der GKV untergebracht wird. Ein PKV-Tarif für Kinder bietet nicht nur bessere Leistungen, er ist meist auch preiswerter als die freiwillige Mitgliedschaft bei der Krankenkasse.

Das sind die Vor- und Nachteile der PKV für Kinder

Die private Krankenversicherung bietet für Kinder spezielle Tarife. Diese sind deutlich günstiger als vergleichbare Tarifkonstellationen für Erwachsene. Denn Kinder sind sehr preiswerte Versicherte. In den meisten Fällen verursachen sie außer den Vorsorgeuntersuchungen kaum Kosten. Außerdem werden in der privaten Krankenversicherung bis zum 21. Lebensjahr keine Altersrückstellungen gebildet.

Die PKV bietet zudem einen deutlich umfangreicheren Versicherungsschutz. Im Regelfall haben die Versicherten freie Arzt- und Krankenhauswahl. Das bedeutet, sie können mit ihrem Kind auch einen Spezialisten aufsuchen. Außerdem beinhalten die meisten Kindertarife gute Leistungen bei Kieferorthopädie. Diese leisten bestenfalls schon bei einer leichten Kieferfehlstellung. Die GKV sieht hingegen erst eine Kostenbeteiligung bei einer schweren Fehlstellung ab KIG 3-5 vor.

Nachteilig bei einer privaten Krankenversicherung für Kinder ist, dass Eltern für jedes Kind einen eigenen Vertrag mit einem separaten Beitrag abschließen müssen. Die gesetzliche Krankenversicherung bietet hierfür die beitragsfreie Familienversicherung. Dem entgegen steht allerdings, dass die PKV deutlich bessere Leistungen vorsieht. Außerdem ist ein PKV-Tarif für Kinder in den meisten Fällen günstiger als die freiwillige Mitgliedschaft in der GKV.

Weitere Informationen zur Privaten Krankenversicherung

Vereinfachte Aufnahme für Neugeborene in der PKV

Die private Krankenversicherung sieht eine vereinfachte Aufnahme für Neugeborene vor. Dabei muss der Versicherer das Kind ohne Gesundheitsprüfung aufnehmen. Er darf somit selbst bei schweren Vorerkrankungen oder sogar einer Behinderung keinen Risikozuschlag, Leistungsausschlüsse oder eine Ablehnung vorsehen. Auch entfallen die üblichen Wartezeiten.

Für die vereinfachte Aufnahme von Neugeborenen in der PKV müssen die Eltern allerdings Voraussetzungen erfüllen:

  • Das Kind wird beim selben Versicherer wie ein Elternteil versichert

  • Der Elternteil ist schon seit mindestens drei Monaten bei der Gesellschaft versichert

  • Der Aufnahmeantrag wird innerhalb von zwei Monaten nach der Geburt gestellt

In diesem Fall erhält das Kind maximal denselben Versicherungsschutz wie der versicherte Elternteil. Das bedeutet: Ist dieser im Basistarif versichert, darf auch das Neugeborene nur im Basistarif abgesichert werden. Soll der Versicherungsschutz umfangreicher sein, sind für die Leistungsverbesserungen Gesundheitsfragen vorgesehen. Einige Versicherer haben hiervon, zum positiven für den Kunden, abweichende Regelungen.

Was kostet ein Kind in der privaten Krankenversicherung?

Die Kosten für eine private Krankenversicherung für Kinder sind von verschiedenen Faktoren abhängig. In erster Linie ist der Umfang des Versicherungsschutzes entscheidend. Außerdem das Eintrittsalter des Kindes. Erfolgt die Aufnahme in die PKV nicht direkt nach der Geburt, sondern zu einem späteren Zeitpunkt, kann der Versicherer eine Gesundheitsprüfung durchführen. Dabei können Vorerkrankungen zu Risikozuschlägen führen. Dennoch ist eine PKV für Kinder sehr preiswert, auch wenn sich die Eltern für umfangreiche Tarife mit guten Leistungen entscheiden.

Kostenbeispiel

Komforttarif

  • Einbettzimmer und Chefarzt

  • 100 Prozent für Zahnbehandlungen,80 Prozent für Kieferorthopädie

  • 80 Prozent bei direktem Facharztbesuch

  • 100 Euro alle drei Jahre für Sehhilfen

  • 80 Prozent bis max. 1.000 Euro für Heilpraktikerbehandlungen

  • Ohne Selbstbeteiligung

  • Ab 135 Euro im Monat

Premiumtarif

  • Einbettzimmer und Chefarzt

  • 100 Prozent für Zahnbehandlungen,80 Prozent für Kieferorthopädie

  • Bis 300 Euro alle zwei Jahre für Sehhilfen

  • 80 Prozent bis 2.000 Jahre für Heilpraktikerbehandlungen

  • Ohne Selbstbeteiligung

  • Ab 150 Euro im Monat

Einsteigertarife und Tarife mit Selbstbeteiligung bis 500 Euro sind für einen noch geringeren Beitrag ab 80 Euro im Monat erhältlich. Zum Vergleich: Die freiwillige Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenkasse inkl. Pflegepflichtversicherung kostet für Kinder je nach Kasse ca. 220 EUR im Monat.

Vorteile der PKV gegenüber der GKV

Umfangreichere Leistungen in der PKV

Die PKV bietet erstklassige Leistungen wie Ein- oder Zweitbettzimmer im Krankenhaus, Chefarztbehandlung und freie Krankenhaus- sowie Arztwahl. Medikamente und Therapien, die von der GKV nicht abgedeckt werden, sind in der PKV erstattungsfähig.

Individuelle und garantierte Leistungen

In der PKV erhalten Sie maßgeschneiderte Tarife, die nicht gekürzt werden dürfen. Neue Tarife berücksichtigen medizinische Fortschritte und bieten oft einen erweiterten Leistungsumfang. Zusatzleistungen können nach einer Gesundheitsprüfung vereinbart werden.

Bevorzugte Behandlung und schnellere Termine

Privatpatienten genießen oft den Vorteil, bei Fachärzten schneller Termine zu bekommen. Dies bedeutet weniger Wartezeit und schnellere medizinische Versorgung, wenn es darauf ankommt.

Beitragsunabhängigkeit für finanzielle Freiheit

Die Beitragshöhe in der PKV hängt nicht vom Einkommen ab. Gut verdienende oder gesunde Versicherte profitieren von günstigeren Prämien. Klug investiert, ermöglichen diese Ersparnisse eine beitragsfreie Zeit im Alter.

Belohnung für Gesundheit: Beitragsrückerstattung

Viele private Krankenversicherungen bieten Beitragsrückerstattungen, wenn über einen bestimmten Zeitraum keine Rechnungen eingereicht werden. Ein kluger finanzieller Schachzug für gesundheitsbewusste Versicherte.

Systemunterschiede zur gesetzlichen KV

Anders als die gesetzliche Krankenversicherung bietet die PKV eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Absicherung. Beiträge basieren auf Risikofaktoren wie Vorerkrankungen, Eintrittsalter und Beruf. Das führt zu fair kalkulierten Beiträgen und optimaler Gesundheitsversorgung.

Arbeitgeberzuschuss zur PKV

Angestellte erhalten von ihrem Arbeitgeber einen Zuschuss für die private Krankenversicherung. Dabei übernimmt der Arbeitgeber die Hälfte der Kosten zur PKV maximal bis zum Höchstbeitrag des Arbeitgebers zur gesetzlichen Krankenversicherung (421,76 Euro, Stand 2024). Dieser Zuschuss lässt sich auch für ein mitversichertes Kind nutzen. Denn durch das Kind erhöht sich der Gesamtbeitrag zur PKV. Demzufolge beteiligt sich der Arbeitgeber an den Kosten für die Absicherung des Kindes, sofern der Höchstbeitrag noch nicht voll ausgeschöpft ist.

Für Beamte ist die Mitversicherung von Kindern in der privaten Krankenversicherung noch lukrativer. Denn sie erhalten für ihren Nachwuchs Beihilfe. Dementsprechend müssen sie nur einen Ergänzungstarif abschließen, der die Lücken der Beihilfe schließt. Somit können sie Kinder zu besonders günstigen Konditionen privat krankenversichern.

Können Kinder zurück in die gesetzliche Krankenversicherung wechseln?

Entscheiden sich die Eltern für eine private Absicherung ihres Kindes, ist eine Rückkehr in die GKV erst zu bestimmten Anlässen möglich. Nämlich dann, wenn das Kind ein Studium oder eine Ausbildung beginnt oder eine versicherungspflichtige Beschäftigung aufnimmt. Es hat jedoch teilweise auch die Möglichkeit, sich von der Versicherungspflicht befreien zu lassen und weiterhin privat krankenversichert zu bleiben. Allerdings ist zu beachten, dass mit dem 18. Lebensjahr eine Umstellung vom Kindertarif in einen Erwachsenentarif erfolgen kann. Dadurch steigt der Beitrag. Zusätzlich werden ab dem 21. Lebensjahr Altersrückstellungen gebildet, wodurch die Prämie erneut angehoben wird. Dies sollte bei der Entscheidung für die Weiterversicherung in der privaten Krankenversicherung Berücksichtigung finden.

Wechseln die Kinder von der PKV in die gesetzliche Krankenversicherung, müssen sie ihren Status als Privatpatient nicht komplett aufgeben. Einige Gesellschaften bieten die Möglichkeit, einen Krankenvolltarif in eine Krankenzusatzversicherung umzuwandeln. Dadurch können sich die Versicherten einen Teil der Vorteile als Privatpatient weiterhin sichern.

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Zum Vergleich: Wann fallen Kinder aus der Familienversicherung der GKV?

Kinder sind bis zum 18. Lebensjahr über die beitragsfreie Familienversicherung der GKV abgesichert. Sollten sie sich zu diesem Zeitpunkt noch in einer Erstausbildung (ohne Einkommen in einer dualen Ausbildung) befinden, verlängert sich der Anspruch auf Familienversicherung bis maximal zum 25. Lebensjahr. Sollten sie keiner Ausbildung nachgehen, ist die Mitversicherung bis zum 23. Lebensjahr möglich. Die kostenlose Familienversicherung endet außerdem, wenn das Kind seine Ausbildung abgeschlossen hat und selbst versicherungspflichtig wird. Oder wenn es hauptberuflich selbstständig ist. Sobald die Kinder aus der Familienversicherung der GKV fallen, müssen sie sich selbst krankenversichern. Demzufolge wird für sie ab diesem Zeitpunkt ein eigener Beitrag fällig.

Fazit: Ist die private Krankenversicherung für Kinder sinnvoll?

Wenn sie den Aufnahmeantrag nach der Geburt stellen, können Sie Ihr ohne Gesundheitsprüfung in der PKV absichern. Auch dann, wenn angeborene Krankheiten eine Aufnahme erschweren würden. Die PKV für Kinder bietet viele Vorteile. Doch kann sie gerade bei kinderreichen Familien auch teuer sein. Im Gegensatz dazu können Eltern ihren Nachwuchs in der gesetzlichen Krankenversicherung beitragsfrei über die Familienversicherung absichern. Dafür müssen sie allerdings Voraussetzungen erfüllen. Und sollten sie diese nicht erfüllen, müssen sie ihren Nachwuchs als freiwilliges Mitglied versichern, wobei die Krankenkasse einen Beitrag erhebt. Und dieser ist oftmals sogar höher als ein Kindertarif der PKV. Die GKV lohnt sich somit, wenn mehrere Kinder beitragsfrei versichert werden können. Ist dies nicht möglich, ist die private Krankenversicherung für Kinder in den meisten Fällen sinnvoller.

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