PKV Lexikon

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Begriff Definition
Eintrittsalter

Das Eintrittsalter ist Hauptmerkmal um den PKV-Beitrag zu berechnen. Dazu werden noch das Leistungsniveau und der Gesundheitszustand erfasst. Alle drei Parameter ergeben den Beitrag.

Elternzeit und Elterngeld
Die Elternzeit erlaubt es den Eltern, Mutter und/oder Vater, die in einem Arbeitsverhältnis stehen, die Arbeitszeit nach der Geburt eines Kindes für maximal drei Jahre zu reduzieren oder ganz auszusetzen. Selbstständige sind auch selbst für ihre Auszeit verantwortlich und sind deshalb vom Elternzeitgesetz ausgeschlossen. Für diese Auszeit ist der Stand der Krankenversicherung zu prüfen. Entweder man ist oder bleibt in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert, die private Krankenversicherung läuft beitragsfrei weiter oder es ist eine Beitragszahlung erforderlich. Das Elterngeld kann unabhängig von der Elternzeit beantragt werden und beeinflusst den Status der Krankenversicherung nicht.
Erstantragsprüfungsrisikozuschlag
Risikozuschläge werden bei der Stellung des erstmaligen Antrages bei Ihrem aktuellen Versicherer erhoben. Diese beziehen sich bespielweise auf Allergien oder andere fortbestehende Erkrankungen. Durch die Optimierung der Versicherung kann dieser Risikozuschlag kalkulatorisch anders bemessen werden, da der Tarif einer neueren Welt angehört, kann ein geringer Tarifstrukturzuschlag vorvereinbart sein, sodass dies zu einem höheren Risikozuschlag führen kann. Dies ist individuell zu überprüfen und zu berechnen. Es besteht sowohl bei einem Erstantragsprüfungsrisikozuschlag als auch bei einem Risikozuschlag die Möglichkeit einer Überprüfung zum späteren Entfall. Dazu sollten die bewerteten Vorerkrankungen immer zwei Jahre behandlungs- und beschwerdefrei ein.