PKV Lexikon

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Begriff Definition
Ombudsmann
Ein Ombudsmann bzw. eine Ombudsfrau ist im Bereich der privaten Kranken- und Pflegeversicherung die Person, die bei Meinungsverschiedenheiten oder Streitigkeiten zwischen Versicherte und Versicherungsunternehmen schlichtet. Dabei nimmt der Ombudsmann neutral und unabhängig Stellung und entscheidet nach Vorliegen der erforderlichen Informationen mit einer für beide Seiten unverbindlichen schriftlichen Empfehlung. Dadurch soll der Weg zum Gericht vermieden werden. Der Ombudsmann wird von der Versicherungswirtschaft finanziert und ist demnach für den Versicherten kostenfrei.
Synonyme - Ombudsfrau
Optionsrecht

Ist die Möglichkeit, nach Vertragsabschluss ohne erneute Gesundheitsprüfung in einen höherwertigen Versicherungsschutz zu wechseln. Meistens zeitlich begrenzt. Entweder haben die Tarife ein allgemeines Optionsrecht als Leistungsbestandteil oder dieses muss durch zusätzliche Optionstarife abgesichert werden.

Optionstarife
Die Optionstarife richten sich an Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung und deren mitversicherte Familienangehörigen, wenn ein Wechsel in die private Krankenversicherung in absehbarer Zeit durchgeführt werden soll. Durch den Abschluss eines Optionstarifs incl. der aktuellen Gesundheitsprüfung, entfällt die spätere Gesundheitsprüfung beim Wechsel in die private Krankenversicherung. Bereits privat Krankenversicherte können über die Optionstarife zu einem späteren Zeitpunkt in einen leistungsstärkeren Tarif ohne neue Gesundheitsprüfung wechseln.