Wenn Sie ins Krankenhaus müssen, stellt sich schnell die Frage:
Wer zahlt eigentlich was und wo liegen die Unterschiede zwischen gesetzlicher und privater Krankenversicherung?
Die Antwort beginnt bei den sogenannten Regelleistungen.
Was sind Regelleistungen im Krankenhaus?
Regelleistungen, auch allgemeine Krankenhausleistungen genannt, umfassen alle medizinisch notwendigen Leistungen während eines stationären Aufenthalts.
Dazu gehören insbesondere:
- ärztliche Behandlung durch den diensthabenden Arzt
- Pflege durch das Krankenhauspersonal
- medizinisch notwendige Operationen und Diagnostik
- Unterbringung im Standardzimmer
- Verpflegung
Diese Leistungen sind die Grundlage jeder stationären Behandlung – unabhängig davon, ob Sie gesetzlich oder privat versichert sind.
Wie werden Regelleistungen abgerechnet?
Seit 2004 erfolgt die Abrechnung über das sogenannte DRG-System, also diagnoseorientierte Fallpauschalen.
Das bedeutet: Für jede Erkrankung oder Behandlung erhält das Krankenhaus einen festgelegten Betrag.
Ein Beispiel:
Für eine Blinddarmoperation oder eine Entbindung wird eine bestimmte Pauschale definiert. Diese gilt unabhängig davon, ob der Patient zwei Tage oder fünf Tage im Krankenhaus bleibt.
Die Abrechnung orientiert sich also nicht an den tatsächlichen Kosten oder der Aufenthaltsdauer, sondern an der Diagnose.
Wie wird die Fallpauschale bestimmt?
Die Zuordnung erfolgt über verschiedene Faktoren:
- Die Hauptdiagnose ist entscheidend
- Operationen und Behandlungsaufwand fließen ein
- Nebendiagnosen können berücksichtigt werden
- Alter und allgemeiner Gesundheitszustand spielen eine Rolle
- Auch die Entlassungsart kann Einfluss haben
Insgesamt basiert das System auf tausenden Diagnosen und Prozeduren, die in Katalogen festgelegt sind.
Gilt das System auch für Privatpatienten?
Ja, und das ist ein wichtiger Punkt.
Die Fallpauschalen gelten sowohl für gesetzlich als auch für privat Versicherte.
Das bedeutet:
Die medizinische Grundversorgung ist für alle Patienten gleich geregelt und wird nach den gleichen Maßstäben vergütet.
Eine Ausnahme bilden lediglich reine Privatkliniken, die nicht an das DRG-System gebunden sind und eigene Preise festlegen können.
Wie läuft die Bezahlung konkret ab?
Hier unterscheiden sich gesetzlich und privat Versicherte:
Gesetzlich Versicherte
Die Abrechnung erfolgt direkt zwischen Krankenhaus und Krankenkasse.
Zusätzlich zahlen Patienten einen Eigenanteil von 10 Euro pro Tag, maximal für 28 Tage im Jahr.
Privat Versicherte
Die Kosten werden zunächst dem Patienten in Rechnung gestellt und anschließend bei der privaten Krankenversicherung eingereicht.
In den meisten Tarifen werden die Regelleistungen vollständig übernommen.
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Unsere Experten bei KVoptimal unterstützen Sie dabei, die passende private Krankenversicherung für Ihre Bedürfnisse zu finden.
Jetzt kontakt aufnehmenWo entstehen Unterschiede zwischen GKV und PKV?
Die Unterschiede entstehen nicht bei den Regelleistungen, sondern bei den sogenannten Wahlleistungen.
Wahlleistungen – der eigentliche Unterschied
Wahlleistungen sind zusätzliche Leistungen, die über die medizinische Grundversorgung hinausgehen.
Dazu gehören:
- Unterbringung im Einbett- oder Zweibettzimmer
- Behandlung durch den Chefarzt oder Wahlarzt
- zusätzliche Komfortleistungen
Diese Leistungen müssen separat vereinbart werden und sind abhängig vom gewählten Tarif.
Wer zahlt die Wahlleistungen?
Privat Versicherte
Je nach Tarif werden die Kosten vollständig oder teilweise übernommen.
Gesetzlich Versicherte
Wahlleistungen müssen selbst bezahlt werden oder über eine private Zusatzversicherung abgesichert sein.
Wichtig:
Vor der Behandlung werden Sie immer über die Kosten informiert und müssen den Wahlleistungen aktiv zustimmen.
Warum wurde das DRG-System eingeführt?
Vor Einführung der Fallpauschalen gab es erhebliche Unterschiede in der Abrechnung.
Für identische Behandlungen konnten je nach Krankenhaus mehrere tausend Euro Differenz entstehen.
Das DRG-System sollte:
- mehr Transparenz schaffen
- Kosten vereinheitlichen
- Wettbewerb zwischen Krankenhäusern fördern
Heute können Patienten im Fallpauschalenkatalog nachvollziehen, welche Kosten für bestimmte Behandlungen vorgesehen sind.
Regelleistungen sind für alle gleich
Die wichtigste Erkenntnis: Die medizinisch notwendige Versorgung im Krankenhaus ist für alle Patienten gleich geregelt – unabhängig vom Versicherungsstatus.
Die Unterschiede zwischen gesetzlicher und privater Krankenversicherung entstehen erst durch zusätzliche Leistungen wie Komfort oder freie Arztwahl.
Wer dieses System versteht, kann bewusst entscheiden, ob und welche Wahlleistungen sinnvoll sind.



