Viele Krankenhäuser bieten neben den allgemeinen Krankenhausleistungen zusätzliche sogenannte Wahlleistungen an. Dazu gehören unter anderem die Unterbringung im Einzelzimmer oder die Behandlung durch den Chefarzt. Diese Leistungen gehen über die medizinisch notwendige Grundversorgung hinaus und müssen gesondert vereinbart werden.
Während gesetzlich Versicherte diese Leistungen in der Regel selbst bezahlen müssen oder eine entsprechende Zusatzversicherung benötigen, sind Wahlleistungen in vielen Tarifen der privaten Krankenversicherung bereits enthalten.
Im folgenden Überblick erfahren Sie, welche Wahlleistungen es im Krankenhaus gibt und worauf Sie bei der privaten Krankenversicherung achten sollten.
Was sind Wahlleistungen im Krankenhaus?
Wahlleistungen sind zusätzliche Leistungen, die über die reguläre medizinische Versorgung hinausgehen. Zu den allgemeinen Krankenhausleistungen gehören normalerweise:
- medizinisch notwendige Behandlung
- Pflege und Betreuung
- Verpflegung
- Unterbringung im Mehrbettzimmer
Wahlleistungen bieten darüber hinaus zusätzlichen Komfort oder Behandlungsoptionen, die Patienten freiwillig in Anspruch nehmen können.
Grundsätzlich lassen sich Wahlleistungen im Krankenhaus in drei Kategorien einteilen:
- medizinische Zusatzleistungen
- Unterkunftsleistungen
- ärztliche Wahlleistungen
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Nichtärztliche Wahlleistungen – Unterkunft im Krankenhaus
Eine der häufigsten Wahlleistungen betrifft die Art der Unterbringung im Krankenhaus. Viele Versicherte wünschen sich während eines Krankenhausaufenthalts mehr Ruhe und Privatsphäre.
Typische Wahlleistungen im Bereich Unterkunft sind beispielsweise:
- Unterbringung im Einzelzimmer
- Unterbringung im Zweibettzimmer
- besondere Zimmerausstattung oder Komfortleistungen
Je nach Krankenhaus können zusätzliche Leistungen angeboten werden, etwa Internetzugang, besondere Verpflegung oder die Mitaufnahme einer Begleitperson.
Unser Tipp:
In manchen Krankenhäusern gehören Zweibettzimmer mittlerweile bereits zu den Standardleistungen, da Mehrbettzimmer teilweise nicht mehr vorhanden sind. Ein Vergleich verschiedener Kliniken kann daher sinnvoll sein.
Außerdem kann ein Einzelzimmer auch medizinisch notwendig sein, beispielsweise bei erhöhtem Ruhebedarf oder bestimmten Infektionsrisiken. In solchen Fällen kann die Unterbringung im Einzelzimmer auch ohne Wahlleistung übernommen werden.
Ärztliche Wahlleistungen – Chefarztbehandlung
Eine der bekanntesten Wahlleistungen im Krankenhaus ist die sogenannte Chefarztbehandlung.
Bei den allgemeinen Krankenhausleistungen erfolgt die Behandlung normalerweise durch den diensthabenden Arzt oder den Stationsarzt. Entscheiden sich Patienten für eine ärztliche Wahlleistung, können sie die Behandlung durch einen bestimmten Arzt vereinbaren.
Dazu gehören beispielsweise:
- Behandlung durch den Chefarzt
- Behandlung durch einen spezialisierten Wahlarzt
- Behandlung durch besonders erfahrene Fachärzte
Die Chefarztbehandlung kann insbesondere bei komplexen Operationen oder spezialisierten medizinischen Eingriffen eine Rolle spielen.
Unser Tipp: In vielen Kliniken werden bestimmte Operationen ohnehin vom Chefarzt durchgeführt, weil nur dieser über die notwendige Erfahrung oder Qualifikation verfügt. In solchen Fällen gehört die Behandlung bereits zu den allgemeinen Krankenhausleistungen und stellt keine zusätzliche Wahlleistung dar.
Medizinische Wahlleistungen
Neben Unterkunft und ärztlicher Behandlung gibt es auch medizinische Zusatzleistungen, die über die Standardversorgung hinausgehen.
Dazu können beispielsweise gehören:
- kosmetisch-ästhetische Eingriffe
- Sterilisationen ohne medizinische Notwendigkeit
- spezielle Implantate oder neue Behandlungsmethoden
- zusätzliche Labor- oder Diagnoseleistungen
Diese Leistungen werden in der Regel nur übernommen, wenn sie medizinisch notwendig sind oder durch eine entsprechende Versicherung abgesichert sind.
Wie werden Wahlleistungen im Krankenhaus abgerechnet?
Wahlleistungen im Krankenhaus können grundsätzlich von jedem Patienten in Anspruch genommen werden – unabhängig davon, ob er gesetzlich oder privat versichert ist.
Allerdings müssen Wahlleistungen gesondert vereinbart werden. Dazu wird mit dem Krankenhaus eine sogenannte Wahlleistungsvereinbarung abgeschlossen.
Dabei gelten einige wichtige Voraussetzungen:
- Die Vereinbarung muss schriftlich erfolgen
- Sie muss vor Beginn der Behandlung unterschrieben werden
- Der Patient muss vorab über Kosten und Leistungsumfang informiert werden
Privatversicherte erhalten die Kosten für Wahlleistungen je nach Tarif von ihrer privaten Krankenversicherung erstattet. Gesetzlich Versicherte benötigen dafür meist eine private Zusatzversicherung oder müssen die Kosten selbst tragen.
Wahlleistungen sind ein wichtiger Bestandteil vieler PKV-Tarife
Wahlleistungen im Krankenhaus bieten Patienten zusätzlichen Komfort und Behandlungsmöglichkeiten. Besonders häufig geht es dabei um die Unterbringung im Einzelzimmer oder die Behandlung durch den Chefarzt.
Viele Tarife der privaten Krankenversicherung enthalten solche Leistungen bereits im Leistungsumfang. Für gesetzlich Versicherte können entsprechende Zusatzversicherungen sinnvoll sein, wenn sie im Krankenhaus ebenfalls Wahlleistungen in Anspruch nehmen möchten.
Vor Abschluss einer privaten Krankenversicherung sollte daher genau geprüft werden, welche Wahlleistungen der jeweilige Tarif abdeckt und welche Leistungen individuell gewünscht sind.



