Altersteilzeit und PKV: Was ist zu beachten?

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Anja Glorius
30. April 2018

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Hört man sich um, stellt man fest, dass die meisten Menschen nicht bis zur Regelrente mit 67 Jahren arbeiten möchten, beziehungsweise können. Die Altersteilzeit ist eine vielfach verlockende Möglichkeit für ältere Arbeitnehmer einen vorzeitigen und moderaten Ausstieg aus dem Arbeitsleben langfristig zu planen – meist ohne große finanzielle Einbußen hinnehmen zu müssen. Altersteilzeit bedeutet im Allgemeinen, die Arbeitszeit zu verringern. Für die damit einhergehende langsame Umstellung in den Ruhestand gibt es verschiedene Modelle. Früher staatlich gefördert, hängt die Umsetzung heutzutage maßgeblich von den betrieblichen Möglichkeiten ab. Lesen Sie hier, was Altersteilzeit bedeutet, wer sie nutzen und wie sie gestaltet werden kann sowie was es zum Thema Altersteilzeit und PKV im Besonderen zu beachten gibt.

Was bedeutet Altersteilzeit?

Das Altersteilzeitgesetz ist ein Arbeitsmarktförderungsgesetz. Im Gegensatz zum Vorruhestand bleiben die Versicherten bis zum Renteneintritt bei ihrem Arbeitgeber angestellt, der weiterhin die Sozialversicherungsbeiträge übernimmt. Das Prinzip ist, dass älteren Arbeitnehmern der frühere Arbeitsausstieg attraktiv gemacht wird, um neue Mitarbeiter einstellen zu können. Unter bestimmten Bedingungen erhalten beziehungsweise erhielten Unternehmen sogar besondere Förderungen, zum Beispiel, wenn sie einen Berufsanfänger oder Arbeitslosen als Nachfolge eingestellt haben.

Im Normalfall bedeutet Altersteilzeit die Reduzierung der Arbeitszeit um die Hälfte. Dafür gibt es zwei Modelle: das Gleichverteilungsmodell und das Blockmodell. Beim Gleichverteilungsmodell arbeitet der Versicherte über den gesamten Zeitraum der Altersteilzeit die reduzierte Stundenanzahl und erhält ein entsprechend reduziertes Gehalt zuzüglich bestimmter Zuschläge. Das Blockmodell hingegen ist in die Arbeitsphase und die Freistellungsphase aufgeteilt, die jeweils gleich lang sein müssen. In der ersten Arbeitsphase arbeitet der Versicherte weiterhin die volle Stundenzahl, in der folgenden Freistellungsphase arbeitet der Versicherte nicht mehr, wie der Name schon sagt. Über den gesamten Zeitraum, also beide Phasen, erhält der Versicherte das wiederum entsprechend reduzierte Gehalt. In den allermeisten Fällen wählen Versicherte, die in Altersteilzeit gehen möchten, das Blockmodell.

Analog zur Arbeitszeit wird auch das Gehalt halbiert. Um die vorher erwähnten Anreize zu schaffen, ist der Arbeitgeber dazu verpflichtet, das hälftige Gehalt um mindestens 20 Prozent des Regeleinkommens aufzustocken und zusätzliche Rentenbeiträge zu entrichten. Die Aufstockungsbeträge sind in den jeweiligen (betrieblichen) Tarifverträgen festgeschrieben und steuerfrei und damit auch beitragsfrei in der Sozialversicherung. Allerdings wirkt er sich auf den Steuersatz für das Gesamteinkommen des Ehepaares aus, was zu Steuernachzahlungen führen kann.

Einen Rechtsanspruch auf Altersteilzeit gibt es nicht mehr, es sei denn es gelten für den Versicherten Tarifverträge oder Betriebsvereinbarungen, in der sie geregelt ist und Ansprüche erhoben werden können. Ansonsten ist Altersteilzeit ein freiwilliges, individuelles Angebot des Arbeitgebers, was in der Praxis aber eher selten anzutreffen ist. Auch wenn die gesetzliche Förderung seit 2009 im Prinzip abgeschafft wurde, müssen die betrieblichen Tarifverträge die gesetzlichen Rahmenbedingungen laut Altersteilzeitgesetz AltTZG, also dem Gesetz zur Förderung eines gleitenden Übergangs in den Ruhestand,erfüllen, das am 1. August 1996 in Kraft getreten ist.

Arbeitgeberzuschuss zur privaten Krankenversicherung während Altersteilzeit

Versicherte in Altersteilzeit, die weiterhin nicht versicherungspflichtig sind und privat krankenversichert bleiben, erhalten von ihrem Arbeitgeber auch weiterhin einen Arbeitgeberzuschuss zu ihrer privaten Krankenversicherung. Der Arbeitgeberzuschuss ist auch in der Altersteilzeit begrenzt auf maximal die Hälfte des berechneten PKV-Betrags beziehungsweise den GKV-Höchstbetrag. Für 2018 beträgt der Arbeitgeberzuschuss zur privaten Krankenversicherung während Altersteilzeit maximal 323,03 Euro.

Für wen kommt Altersteilzeit in Frage?

Laut dem Altersteilzeitgesetz gibt es für Versicherte, die in Altersteilzeit gehen wollen, klare Regeln. So müssen die Versicherten in aller Regel mindestens 55 Jahre alt sein und in den letzten fünf Jahren vor Beginn der Altersteilzeit wenigstens 1080 Kalendertage (3 Jahre) sozialversicherungspflichtig beschäftigt gewesen sein. Hierzu zählen auch Zeiten mit Krankengeld, mit Anspruch auf ALG I oder ALG II oder Teilzeitbeschäftigung. Das heißt, dass selbstständig Beschäftigte oder Freiberufler keinen Anspruch auf Altersteilzeit haben. Weiterhin muss sich an die Altersteilzeit direkt und ohne Pause die gesetzliche Rente anschließen. Die Dauer sollte mindestens drei Jahre betragen, und sechs Jahre nicht übersteigen. Theoretisch kann die Altersteilzeit über 12 Jahre geführt werden, nämlich zwischen ab 55 Jahre bis zum gesetzlichen Renteneintritt mit 67 Jahren.

Voraussetzungen von Privatversicherten für Altersteilzeit

  • Mindestalter bei Antritt 55 Jahre
  • Innerhalb der letzten fünf Jahren bestand mindestens drei Jahre Sozialversicherungspflicht in Voll- oder Teilzeit (angerechnet werden auch ALG I und ALG II, Krankengeld). Hier gibt es Ausnahmen für PKV-Versicherte!
  • Die Altersteilzeit muss nahtlos dem Rentenbeginn vorausgehen
  • Das Einkommen während der Altersteilzeit beträgt mindestens 450 Euro monatlich

Wie erwähnt besteht kein rechtlicher Anspruch auf Altersteilzeit. Der Arbeitgeber muss immer zustimmen. Das gilt natürlich auch andersherum, wenn unternehmen Altersteilzeit zum Stellenabbau nutzen möchten, dass auch hier Altersteilzeit nur im gegenseitigen Einverständnis realisiert werden kann.

 

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Altersteilzeit und PKV: Was ist zu beachten?

Für bisher privat krankenversicherte Angestellte gilt grundsätzlich, dass sie auch dann in der PKV versichert bleiben können, wenn ihr Einkommen durch die Altersteilzeit, aber zum Beispiel auch durch die Elternzeit, unter die Jahresarbeitsentgeltgrenze beziehungsweise unter die Beitragsbemessungsgrenze sinkt. Während andere Angestellte mit entsprechender Pflichtversicherungszeit mit dem Beginn der Altersteilzeit wieder krankenversicherungspflichtig werden, trifft es nicht auf diejenigen Angestellten zu, die in den letzten fünf Jahren privat krankenversichert waren. Hier entspricht der Arbeitgeberbeitrag zur PKV exakt dem Arbeitgeberbeitrag zur GKV, also jeweils 7,3 Prozent des Bruttoeinkommens. Aber auch hier gibt es individuelle Regelungen etwa in Tarifverträgen oder betrieblichen Vereinbarungen, demnach auch privatversicherte Angestellte in Altersteilzeit einen freiwilligen Zuschuss als Ausgleich erhalten können.

Alternativ können Sie zur Reduzierung der PKV-Beiträge prüfen lassen, ob ein interner Tarifwechsel für Sie in Frage kommt. Hier sind erhebliche Beitragssenkungen möglich – bei Erhalt der Altersrückstellungen und aller bisher erworbenen Rechte. Ein Wechsel in einen neueren Tarif bei Ihrer privaten Krankenversicherung kann sogar mehr Leistungen mit sich bringen. Informieren Sie sich jetzt zum internen PKV-Tarifwechsel!

Tipp: Bevor Sie einen Altersteilzeitvertrag mit Ihrem Arbeitgeber vereinbaren, sollte der erste Weg zur Deutschen Rentenversicherung gehen. Dort wird verlässlich geprüft, wann der konkrete Rentenbeginn ist, der für den Start und das Ende der vereinbarten Altersteilzeit relevant ist. Außerdem erfahren Sie dort die aktuelle Rentenhöhe und mögliche Abschläge bei vorzeitigem Ruhestand oder Altersteilzeit. Sollten die Daten nicht aufeinander abgestimmt sein und womöglich eine Lücke zur Regelrente daraus resultieren, droht eine teure „Zwischenversicherung“, weil ja noch keine Rente ausbezahlt werden kann.

Fazit

Altersteilzeit kann sehr attraktiv ein, weil man für die halbe Arbeit aufgrund der steuerfreien Aufstockung mindestens 70 Prozent des früheren Nettogehalts sowie mindestens 80 Prozent der früheren Einzahlungen in die Rentenkasse erhält. Privatversicherte können genauso davon profitieren, hier kommt es auf die Höhe der Arbeitgeberzuschüsse und eventuellen freiwilligen Zahlungen an, ob sich Altersteilzeit rechnet. Insgesamt müssen Versicherte durch reduzierte Einzahlungen in die Rente mit Einbußen rechnen. Individuell müssen alle Versicherten rechnen und abwägen, ob eine Altersteilzeit finanziell und auch – in Absprache mit ihrem Arbeitgeber – überhaupt möglich ist. Und wenn, welches Modell dieser anbietet, wie hoch die Zusatzleistungen ausfallen werden und ob das Gesamtpaket zur persönlichen Situation passt.

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