Wer zahlt die PKV-Beiträge in der Elternzeit?

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Björn Kotzan
31. Januar 2017
Wer zahlt die PKV-Beiträge in der Elternzeit?
Wer zahlt die PKV-Beiträge in der Elternzeit?

Wer zahlt die PKV-Beiträge in der Elternzeit?

Eine Schwangerschaft wirft oft völlig neue Fragen auf. Nur wenige Kunden denken bei einem Wechsel in das PKV-System an eine Entbindung und die Zeit danach. Gerade für Frauen sollte deshalb klar sein, was eine Schwangerschaft im PKV-Bereich bedeutet.

 

Deutlich weniger Einkommen durch Elterngeld

Während im Beschäftigungsverbot oder Mutterschutzzeit das Gehalt vom Arbeitgeber unverändert weitergezahlt wird, sinkt das Einkommen in der Elternzeit oder mit Bezug von Elterngeld deutlich. Auch selbstständige Frauen sollten das Thema Schwangerschaft sorgfältig planen. Die finanzielle Unterstützung ist weitaus schlechter als bei Arbeitnehmerinnen.

Der PKV-Beitrag läuft während der Elternzeit vollständig weiter. Es gibt kein Gesetz, welches regelt, dass sich zum Beispiel der Beitrag zur Krankenversicherung halbiert oder reduziert. Der Arbeitgeber stellt die Zahlung des Arbeitgeberzuschusses ein und damit trägt jeder Kunde seinen PKV-Beitrag alleine.

 

Freiwillige Mitglieder der GKV ebenfalls beitragspflichtig

In der gesetzlichen Versicherung gilt die Elternzeit als beitragsfreie Zeit. Das gilt jedoch nur für Pflichtversicherte. Freiwillig gesetzlich und privat Versicherte zahlen den Beitrag durchgehend weiter. Wichtig ist, dass bei beiden Versicherungssystemen der Arbeitgeberzuschuss wegfallen kann, bzw. wird.

Tipp:  Stellt der Arbeitgeber die Zahlung vom Zuschuss zur Krankenversicherung ein, können Sie prüfen, ob Ihr Lebens- oder Ehepartner noch Spielraum bis zum Höchstzuschuss hat. Der Höchstzuschuss steigt jährlich und liegt im Jahr 2017 bei 317 Euro monatlich zu Krankenversicherung. Genaue Angaben dazu finden hier: Arbeitgeberzuschuss zur PKV

 

Haben Sie noch Fragen?

Sprechen Sie uns an. Wir beraten Sie gern. Jetzt kostenfrei informieren.

 

Nur wenige Versicherer bieten Lösungen an

Es gibt Versicherer, welche Tarife für Frauen entwickelt haben, damit die finanzielle Belastung sinkt. Dabei gibt es unterschiedliche Leistungen. Manche Versicherer zahlen bestimmte Kurse, z.B. Rückbildungsgymnastik, übernehmen häusliche Krankenpflege oder reduzieren den Beitrag, bzw. stellen die Krankenversicherungen für eine gewisse Zeit beitragsfrei. Entscheidend sind die allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) der Versicherer. Ein Blick in die Vertragsbedingungen lohnt sich. Dabei unterscheiden sich die Versicherer deutlich. Ein Blick in die AVB (verkürzte Darstellung) von AXA und Barmenia zeigen Unterschiede:

 

AXA, Tarif Vital-U:

  • 100% für Schwangerschafts- und Rückbildungsgymnastik sowie Geburtsvorbereitungskurse durch Hebammen.
  • 100% für stationäre Heilbehandlung im Krankenhaus wegen Krankheit, Unfallfolgen, Schwangerschaft und Entbindung.
  • Während der ersten 6 Monate des Bezuges von Elterngeld besteht beitragsfreier Versicherungsschutz.

 

Barmenia, Tarif einsA:

  • 100 % Haushaltshilfe bei Schwangerschaft/Entbindung
  • Leistungen durch Hebammen und Entbindungspfleger Unter den Versicherungsschutz fallen im Rahmen einer Schwangerschaftsvorsorge/-nachsorge, Entbindung und Fehlgeburt Leistungen durch Hebammen und Entbindungspfleger.
  • Außerdem sind bei einer Schwangerschaft Geburtsvorbereitungskurse und Schwangerschaftsgymnastik sowie nach der Entbindung Rückbildungsgymnastik erstattungsfähig.
  • Haushaltshilfe bei Schwangerschaft und Entbindung Erstattungsfähig sind die Aufwendungen für eine Haushaltshilfe bis zu 10,00 EUR pro Stunde, maximal 75,00 EUR pro Tag für bis zu 90 Tage je Versicherungsfall.
  • Bei Bezug von Elterngeld: Bezieht die versicherte Person Elterngeld im Sinne des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes (BEEG), besteht beitragsfreier Versicherungsschutz für den Tarif Barmenia einsA prima für die Dauer des Bezugs von Elterngeld, wobei die Beitragsfreiheit insgesamt auf einen Zeitraum von maximal sechs Monaten begrenzt ist.

 

Unterschiedliche Leistungen bei allen Versicherern

Es ist deutlich zu erkennen, dass die Tarife unterschiedliche Leistungen bieten. Welche Leistungen wichtig sind, oder persönlich gewünscht sind, sollt in einem Beratungsgespräch besprochen werden. Folgende Versicherer bieten ebenfalls Tarife mit einer Beitragsfreistellung an: Inter, Württembergische, Universa, Münchner Verein. Die Tarifleistungen weichen immer voneinander ab und deswegen sollte ein Fachmann mit dem Vergleich der AVB beauftragt werden. Oft ist eine Leistung an zusätzlich Bedingungen geknüpft, wie zum Beispiel behördliche Feststellung oder einen Nachweis auf Elternzeit.

Die Leistungen während der Elternzeit sollten nicht als alleiniges Entscheidungsmerkmal für einen PKV-Versicherer dienen. Es gibt noch viele andere Faktoren, die wichtig sein können. Dennoch wird ein guter Berater eine Frau immer nach der Kinderplanung befragen.

 

Tipp: Wenn Sie während der Elternzeit Teilzeit arbeiten, werden Sie versicherungspflichtig in der gesetzlichen Kasse. Es besteht die Option sich von der Versicherungspflicht befreien zu lassen. Voraussetzung ist, dass Sie höchstens die Hälfte der Arbeitszeit vergleichbarer Vollbeschäftigung Ihres Betriebes arbeiten und seit Minimum 5 Jahre durch Ihr Einkommen versicherungsfrei sind.

 

Kinderkrankengeld als Lohnfortzahlung, wenn das Kind erkrankt

Neben der Beitragspflicht zur privaten Krankenversicherung in der Elternzeit gibt es noch andere beachtenswerte Ideen für Eltern. Was passiert, wenn das Kind erkrankt und es deswegen nicht mehr in die Kita darf? In der gesetzlichen Kasse gibt es Kinderkrankengeld. Wie ist es in der privaten Versicherung? Lesen Sie hier die PKV-Optionen bei Kinderkrank:

 

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