Auch wenn sich in der Früherkennung und Behandlung von Brustkrebs in den letzten Jahren viel verbessert hat, bleibt Brustkrebs bei Frauen die häufigste tumorbedingte Todesursache. Für eine frühzeitige Erkennung und Diagnose von Brustkrebs wurden verschiedene gesetzliche Programme eingeführt, die sogenannten Vorsorgeuntersuchungen. Am bekanntesten ist sicherlich das Mammographie-Screening für alle Frauen zwischen 50 und 69 Jahren. Zu Fragen wie, welche weiteren gezielten Vorsorgeuntersuchungen bei der Brustkrebsvorsorge es in der PKV und GKV gibt, für welche Untersuchungen die Kosten übernommen werden und was Sie bei der Wahl Ihres PKV-Tarifs beachten sollten, erfahren Sie mehr in diesem Beitrag.

 

Brustkrebsvorsorge – was zahlt die Versicherung?

Der Umfang der Leistungen und die Kostenübernahme im Rahmen der Brustkrebsvorsorge sind sowohl zwischen den einzelnen Kassen als auch zwischen privaten und gesetzlichen Krankenversicherern unterschiedlich geregelt. Dabei ist erkennbar, dass mittlerweile alle Krankenkassen Wert auf die Vorsorgeuntersuchungen legen und diese durch Aufnahme in ihrem Leistungskatalog unterstützen. Das verwundert nicht, denn der Versicherer ist immer daran interessiert, Kosten zu sparen: Zu spät entdeckte Erkrankungen führen zu höheren Behandlungskosten.

 

Leistungen in der Brustkrebsvorsorge bei der GKV

Die gesetzlichen Versicherer übernehmen in der Regel die Kosten für die verschiedenen Vorsorgeuntersuchungen, die ohne konkrete Diagnose regelmäßig von Patientinnen in Anspruch genommen werden können. Einige gesetzliche Versicherungen wie die BARMER GEK haben dafür eigens ein Bonusprogramm mit Prämien und Geldleistungen entwickelt, um den Gang zur Vorsorgeuntersuchung attraktiver zu gestalten.

 

Gestaffelt nach Altersgruppen gibt es drei Untersuchungen zur Brustkrebsvorsorge:

 

Ab 20 Jahren: Dazu gehört die gezielte Anamnese, bei der Patientin und Arzt im Gespräch klären, ob die Frau eine Vorgeschichte hat, die Krebs begünstigt.

 

Ab 30 Jahren: Frauen ab 30 steht jedes Jahr eine erweiterte Untersuchung zur Krebsfrüherkennung zu. Dabei stellt der Arzt Fragen nach Veränderungen der Brust, tastet Brust und Achselhöhlen ab und leitet die Patientin an, wie sie ihre Brust regelmäßig selbst untersuchen kann.

 

Ab 50 bis 69 Jahren: Röntgen der Brüste durch Mammographie. Diese spezielle Brustkrebsfrüherkennung durch ein Mammografie-Screening bezahlt die gesetzliche Kasse alle zwei Jahre.

 

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Das nationale Mammografie-Screeningprogramm, als gesetzlich eingeführter Vorsorgeuntersuchung, erfolgt in hochspezialisierten Zentren. Alle Frauen zwischen 50 und 69 Jahren werden über die Einwohnermelderegister angesprochen. Die Teilnahme ist kostenlos und freiwillig.

 

Das Risiko, an Brustkrebs zu erkranken, steigt mit zunehmendem Alter. Das durchschnittliche Erkrankungsalter liegt bei 63 Jahren. Für Frauen von 40 bis 50 Jahren scheint die Screening-Mammografie nach derzeitigem Forschungsstand keinen Vorteil zu bringen. Diese Altersgrenze wird aber diskutiert.

 

Leistungen, die über die gesetzlichen Programme zur Vorsorge hinausgehen wie zum Beispiel ein Ultraschall der Brust, müssen als IGeL-Leistung von der Patientin getragen werden – inklusive Beratung sind das zwischen 26 und 60 Euro. 

 

Leistungen in der Brustkrebsvorsorge bei der PKV

Während bei den gesetzlichen Krankenkassen mehr oder weniger einheitliche Vorsorgeleistungen angeboten werden, ist die Brustkrebsvorsorge in der PKV von Anbieter zu Anbieter verschieden. Überwiegend orientieren sich die privaten Krankenkassen bei der Auswahl der Vorsorgeuntersuchungen an den Empfehlungen des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA). Der G-BA ist ein Fachgremium, das über die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung entscheidet. Das gilt sowohl für das Alter als auch für die Frequenz der Vorsorgeuntersuchungen. Weiterhin gibt es viele Tarife in der privaten Krankenversicherung, die auch die Kosten für Vorsorgeuntersuchungen erstatten, die über den gesetzlich bereits abgesteckten Rahmen hinausgehen. Alternativ können zusätzliche Leistungen oftmals in den eigenen Tarif aufgenommen werden. Hier gibt es jedoch einiges zu beachten.

 

Worauf muss ich bei der richtigen Wahl der privaten Krankenkasse achten?

Bei Tarifen mit Beitragsrückerstattung gilt: Nimmt der Versicherte in einem Kalenderjahr keine Leistung des Versicherers in Anspruch, erhält er einen Teil seiner gezahlten Beiträge in Form einer Beitragsrückerstattung erstattet. Viele Krankenkassen rechnen jedoch die Teilnahme an Vorsorgeuntersuchungen als Inanspruchnahme von Leistungen, wodurch die Versicherten ihren Anspruch auf Beitragsrückerstattung verlieren. Unabhängig davon, dass diese Vereinbarung häufig dazu führt, dass viele Versicherte die notwendigen Vorsorgeuntersuchungen nicht durchführen lassen, um die Beitragsrückerstattung aufrecht zu erhalten, sorgt es für wenig Vertrauen in den Versicherer. Besser ist es, einen PKV-Versicherer beziehungsweise einen Tarif bei seinem privaten Versicherer zu finden, bei dem die Vorsorgeuntersuchungen sich weder auf eine mögliche Beitragsrückerstattung noch auf den vertraglich vereinbarten Selbstbehalt auswirkt.

 

Gute Tarife leisten unabhängig von gesetzlichen Programmen für medizinisch sinnvolle Vorsorge und rechnen die Kosten nicht auf den Selbstbehalt an. Es lohnt sich also, beim Vergleich der einzelnen Tarife auch auf die Kostenerstattungen für Vorsorgeuntersuchungen zu achten. KVoptimal.de als unabhängigen und erfahrenen Tarifoptimierer unterstützt Sie dabei, den optimalen PKV-Tarif mit allen nötigen Vorsorgeleistungen durch einen internen Tarifwechsel zu finden.