2009 ging man in Deutschland von ca. 300 000 Menschen aus, die ohne Absicherung einer privaten oder gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) waren. Eine hohe Zahl und kaum vorstellbar, welche existenziellen Nöte sich dahinter verbergen. Um allen Einwohnern Zugang zu medizinisch notwendigen Leistungen zu ermöglichen, wurde im Zuge der Gesundheitsreform die Pflichtversicherung eingeführt. In erster Linie wurde gesetzlich geregelt, dass alle Unternehmen der privaten Krankenversicherung einen einheitlichen Basistarif anbieten müssen. Mit diesem Basistarif wollte der Gesetzgeber einen PKV-Tarif ins Leben rufen, der sich an den Regularien der gesetzlichen Krankenkassen ausrichtet. So ist der Basistarif PKV am Leistungsumfang und Höchstbetrag der gesetzlichen Krankenversicherung orientiert, ebenso entsprechen Kostenerstattungen denen der GKV. Somit entspricht der Basistarif im Wesentlichen der Versicherung in der Gesetzlichen Krankenversicherung.
Wann und für wen ist der Basistarif PKV sinnvoll?
Der Basistarif der privaten Krankenversicherung (PKV) bietet bislang nichtversicherten Personen einen Schutz und eignet sich für alle Versicherten, denen ein interner Tarifwechsel nicht hilft und die nicht zurück in die gesetzliche Krankenversicherung wechseln können.
Grundsätzlich gilt, dass alle, die sich erst nach dem 1. Januar 2009 privat krankenversichert haben, jederzeit und ohne Vorbedingungen den Basistarif in Anspruch nehmen können. Insbesondere für Ältere kann der Basistarif PKV interessant sein, weil die PKV-Anbieter einem Versicherten den Basistarif nicht verwehren dürfen, wenn er älter als 55 Jahre ist. Hier besteht Aufnahmezwang und eine Gesundheitsprüfung ist für den Wechsel nicht nötig. Ebenso entfallen Risikozuschläge oder Leistungsausschlüsse. Für Wechselwillige ergeben sich weitere Vorteile, denn Privatversicherte, die innerhalb einer Versicherungsgesellschaft in den Basistarif wechseln, nehmen ihre Altersrückstellungen in voller Höhe mit.
Interner PKV-Wechsel: der Basistarif und leistungsstarke Tarifalternativen
Können Sie sich Ihre PKV-Beiträge nicht mehr leisten, kann der Basistarif eine Alternative sein, um Geld zu sparen. In einem solchen Fall sollten Sie allerdings unbedingt vorher prüfen, ob es nicht einen anderen, günstigeren Tarif bei Ihrer Krankenkasse mit einem besseren Leistungsportfolio gibt. Ob der Basistarif der privaten Krankenversicherung der richtige ist bzw. welcher Tarif am besten zu Ihnen und Ihrer Lebenssituation passt, können Sie von unabhängigen Beratungen wie Kvoptimal.de prüfen lassen. Die persönliche Beratung und ein PKV-Gutachten mit einem Überblick über Ihre Tarifoptionen sind für Sie kostenfrei und unverbindlich.
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Was kostet der Basistarif PKV?
Aufgrund der Koppelung des Beitrags an den Höchstbeitrag in der GKV ergibt sich für 2016 ein Beitrag im Basistarif PKV von 665,30 Euro im Monat. Der Höchstbeitrag wird jeweils auf der Basis der geltenden Beitragsbemessungsgrenze berechnet. Sofern Versicherte hilfsbedürftig sind oder durch zu hohe Krankenversicherungsbeiträge hilfsbedürftig werden, reduziert sich die Versicherungsprämie um die Hälfte. In Notlagen müssen Privatversicherte im Basistarif also nur eine Prämie von 332,64 Euro (Stand 2016) bezahlen. Ist das immer noch zu teuer, beteiligt sich bzw. übernimmt der Träger der Grundsicherung den Beitrag.
Die Versicherungsunternehmen müssen Versicherten im Basistarif eine Selbstbeteiligung anbieten, um damit die monatliche Prämie zur Krankenversicherung zu reduzieren. Außerdem können Versicherte im Basistarif Zusatzversicherungen abschließen, um ihre Gesundheitsversorgung über das Niveau der gesetzlichen Krankenversicherung hinaus aufzustocken.
Diese Informationen und alle weiteren in diesem Bericht werden wir für Sie täglich aktualisieren sobald neue Informationen der Versicherer bekanntgemacht werden.
Versicherer | Beitragserhöhung zum | Typ und Bezug | KVoptimal.de informiert |
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Allianz | 01.01.2020 | BAP Neugeschäft | Allianz PKV Beitragserhöhungen für 2020 – alle sind betroffen |
Alte Oldenburger | 01.01.2020 | BAP Neugeschäft | — |
ARAG | 01.01.2020 | BAP Neugeschäft/Bestand | PKV Beitragserhöhungen der ARAG zum 01.01.2020 |
AXA | 01.01.2020 | BAP Neugeschäft/Bestand | AXA mit Beitragserhöhung zum 01.01.2020 |
Barmenia | 01.01.2020 | BAP Neugeschäft/Bestand | PKV Beitragserhöhung der Barmenia 2020 |
BBKK | 01.01.2020 | BAP Neugeschäft | PKV Beitragsanpassung der BBKK für das Jahr 2020 |
Central | 01.01.2020 | BAP Neugeschäft | PKV Beitragserhöhung der Central für 2020 |
Continentale | 01.01.2020 | BAP Neugeschäft/Bestand | Beitragserhöhung der Continentale für 2020 |
Debeka | 01.01.2020 | BAP Neugeschäft/Bestand | Debeka mit Beitragserhöhungen 2020 |
DKV | 01.01.2020 | BAP Neugeschäft | PKV Beitragserhöhungen der DKV zum 01.01.2020 |
Gothaer | 01.01.2020 | BAP Neugeschäft | PKV Beitragserhöhungen der Gothaer zum 01.01.2020 |
Hallesche | 01.01.2020 | BAP Neugeschäft | PKV Beitragserhöhungen der Halleschen zum 01.01.2020 |
HanseMerkur | 01.01.2020 | BAP Neugeschäft | Beitragserhöhungen der HanseMerkur zum 01.01.2020 |
Inter | 01.01.2020 | BAP Neugeschäft | PKV Beitragsanpassung der Inter für 2020 |
LKH | 01.01.2020 | BAP Neugeschäft | — |
LVM | 01.01.2020 | BAP Neugeschäft | Beitragserhöhungen der LVM zum 01.01.2020 |
Münchener Verein | 01.01.2020 | BAP Neugeschäft | Beitragserhöhung Münchener Verein zum 01.01.2020 |
Provinzial | 01.01.2020 | BAP Neugeschäft | — |
R+V | 01.01.2020 | BAP Neugeschäft | Beitragserhöhungen der R+V zum 01.01.2020 |
SDK | 01.01.2020 | BAP Neugeschäft | — |
Signal Iduna | 01.01.2020 | BAP Neugeschäft | Beitragserhöhung Signal Iduna zum 01.01.2020 |
UKV | 01.01.2020 | BAP Neugeschäft | PKV Beitragsanpassung der UKV 01.01.2020 |
uniVersa | 01.01.2020 | BAP Neugeschäft | Beitragserhöhungen der Universa zum 01.01.2020 |