Danach wird sehr häufig in unserer täglichen Beratungspraxis gefragt: Was passiert mit Altersrückstellungen bei Wechsel der privaten Krankenversicherung (PKV)? Die Altersrückstellungen, eigentlich Alterungsrückstellungen, sind nicht unerheblich, denn wer viele Jahre eingezahlt hat, sollte sich vorab informieren, was im Falle eines Wechsels ggf. verlorengeht. Bei der Beantwortung dieser Frage kommt der sogenannte Übertragungswert ins Spiel. Hier lesen Sie mehr zum Übertragungswert und dessen Auswirkungen bei einem Wechsel oder der Kündigung der privaten Krankenversicherung.
Was bedeutet der Übertragungswert in der PKV?
In einem Wort handelt es sich um Demografie-Vorsorge. Der Übertragungswert ist der Teil der Altersrückstellungen, der bei Kündigung und Wechsel in eine andere private Krankenversicherung mitgegeben wird. Er besteht aus den gezahlten Altersrückstellungen und den besonderen Rückstellungen, auch gesetzlicher Zuschlag genannt, in Höhe von 10 Prozent, die beide Teil der monatlichen Beiträge sind. Über die Versicherungsjahre kommt dabei ein ordentliches Kapital zusammen, das ab dem Renteneintritt gezielt dafür eingesetzt wird, die Beiträge mindestens stabil zu halten bzw. zu senken.
Übertragungswert PKV = Teil der Altersrückstellungen sowie der 10-Prozent-Zuschlag, die beim Wechsel in eine andere PKV mitgenommen werden
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Was sind Altersrückstellungen eigentlich? Hier klären wir auf!
Altersrückstellungen bringen mehr Flexibilität für einen PKV-Wechsel
Dass mit einem Versichererwechsel die bisher angesparten Altersrückstellungen teilweise oder ganz mitgenommen werden können, ist keine Selbstverständlichkeit. Bis 2008 war es sogar ausgeschlossen, dass Privatversicherte ihre Alterungsrückstellungen zur neuen privaten Krankenversicherung mitnehmen. Wer damals wechselte, musste mit dem Ansparen neu beginnen. Das führte faktisch dazu, dass in der Vergangenheit PKV-Wechsel die seltene Ausnahme waren und ein Wettbewerb um Bestandskunden in der privaten Krankenversicherung quasi nicht stattfand bzw. stattfinden musste. Ab 2009 änderte sich mit dem GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz einiges und die Verbraucherrechte wurde gestärkt. Fortan war es möglich, bereits gebildete Alterungsrückstellungen in neu abgeschlossene Verträge zu übertragen – zumindest teilweise.
Wie funktioniert die Altersrückstellung in der PKV?
Die Altersrückstellung in der privaten Krankenversicherung funktioniert so: Ein Teil des monatlichen Beitrags wird nicht für aktuelle Leistungen verwendet, sondern als Kapitalreserve angespartfür steigende die Gesundheitskosten im Alter, wenn das Einkommen oft sinkt. Dieses angesparte Kapital wird verzinst und soll verhindern, dass die Beiträge im Alter überproportional ansteigen. Allerdings ist die Rückstellung nicht übertragbar, wenn man den Anbieter wechselt – zumindest nicht vollständig –, was die Wechselfreiheit in der PKV erheblich einschränkt. Insgesamt ist das System ein Kompromiss: Es dämpft den Beitragsanstieg im Alter wirksam, bindet die Versicherten aber langfristig an seinen Anbieter.

Nachgedacht: Viele empfinden es gerechter, wenn Versicherte wie in der PKV individuell für höhere Gesundheitskosten im Alter vorsorgen. In der GKV wird das Prinzip der Umlagefinanzierung angewendet: Hier werden die höheren Krankheitskosten der älteren Kassenmitglieder von der jüngeren Generation mitfinanziert. Die Folgen vom demografischen Wandel werden hier besonders deutlich wahrgenommen.
So steht die Branche da: Die PKV-Alterungsrückstellungen als Demografievorsorge stiegen 2025 insgesamt auf mehr als 355 Milliarden Euro. Das Ziel: Mit einer vorausschauenden Kalkulation der Alterungsrückstellungen wollen bzw. müssen die privaten Krankenversicherungen für möglichst stabile Beiträge vorsorgen:

Wie hoch ist meine Altersrückstellung in der PKV?
Die Höhe der Altersrückstellung ist individuell und hängt vom Eintrittsalter, Tarif und von der Versicherungsdauer ab. Gesetzlich vorgeschrieben ist ein 10-Prozent-Zuschlag auf den Beitrag, der bis zum 60. Lebensjahr gezahlt wird. Üblich sind auch (deutlich) höhere Beitragsanteile, mit denen der Versicherer für moderate Kosten der Versicherten im Alter vorsorgt. Es gilt: Je jünger der Eintritt, desto niedriger der Anteil, da mehr Zeit zum Sparen bleibt. Je später der Wechsel, desto schneller müssen Rücklagen mit höheren Beiträgen angespart werden. Hier muss mit höheren Altersrückstellungen gerechnet werden.
Altersrückstellungen – nicht alles wird beim PKV-Wechsel mitgenommen
Für die Bemessung des Übertragungswertes beim Wechsel zu einer anderen privaten Krankenversicherung gibt es klare Vorgaben: Demnach ist der Übertragungswert auf die Höhe begrenzt, wie er im meist günstigeren Basistarif erworben worden wäre. Die Leistung darf also nicht höher ausfallen als die Alterungsrückstellung, die eine Versicherte anspart, wenn sie von Beginn an im Basistarif versichert gewesen wäre. Die Versicherten müssen also davon ausgehen, nicht unbedingt alle angesparten Summen aus Altersrückstellungen und gesetzlichem Zuschlag behalten bzw. übertragen zu können. Der Rest bleibt beim ursprünglichen Versicherungsunternehmen bzw. beim ehemaligen Tarifkollektiv.
Die eingeschränkte Übertragung gilt bei Kündigung und PKV-Wechsel.
Bei einem internen Tarifwechsel – Versicherte bleiben bei ihrem bisherigen Anbieter – bleiben die gesamten Altersrückstellungen erhalten.
Entlastung: So werden die Altersrückstellungen im Alter eingesetzt
Grundsätzlich:
- Je älter die Versicherten werden, umso mehr Alterungsrückstellungen werden eingesetzt.
Gestaffelt:
- Ab 65 Jahren werden die Mittel aus dem 10-Prozent-Zuschlag eingesetzt, um Beitragserhöhungen zu verhindern oder abzumildern.
- Ab 80 Jahren werden ggf. noch vorhandene Reserven aus dem Zuschlag verwendet werden, um den Beitrag zu senken.
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Ich will wechseln: Kann ich Altersrückstellungen PKV mitnehmen?
Das kommt darauf an. Hier muss unterschieden werden, ob der Wechsel lediglich in einen anderen Tarif bei der bisherigen Versicherung stattfindet oder ob Versicherte kündigen und zu einem anderen Anbieter (private oder gesetzliche Krankenversicherung (GKV)) wechseln:
| Wechsel in … | Übertragungswert: Dieses angesparte Vorsorgekapital nehmen Sie mit: | Diese Altersrückstellungen können nicht mitgenommen werden: |
| … einen anderen Tarif bei der bisherigen PKV = interner Tarifwechsel | Die Altersrückstellungen bleiben vollständig erhalten | |
| … in eine andere PKV | Der 10-Prozent-Zuschlag und die Altersrückstellungen für die Pflegeversicherung bleiben vollständig erhalten. Die Altersrückstellungen bleiben in der Höhe erhalten, wie sie in einem Basistarif gebildet worden wären. | Bei älteren Verträgen, die vor 2009 geschlossen wurden, werden nur die seit 2009 gebildeten Altersrückstellungen bei der Übertragung berücksichtigt. Sämtliche davor gebildete gehenverloren. |
| … Wechsel in die GKV | Die Altersrückstellungen gehen vollständig verloren. |
Der Übertragungswert bei internem Tarifwechsel und Verbleib in der PKV
Kommen wir zu unserem KVoptimal.de-Spezialthema interner Tarifwechsel, der – wenn es um den Übertragungswert geht – seine Vorteile überlegen ausspielt. Wechseln Privatversicherte in einen anderen Tarif bei ihrer bisherigen Krankenversicherung, bleiben die Altersrückstellungen nämlich in voller Höhe auch im neuen Tarif erhalten. Es müssen keine Verluste hingenommen werden. Im Gegenteil: Damit lässt sich von günstigeren Konditionen von z. B. vielen neueren Tarifen profitieren.
Gut zu wissen: Mit dem § 204 VVG (Versicherungsvertragsgesetz) wurden ebenfalls die Rechte von Verbrauchern bzw. Versicherten gestärkt. Seitdem die Regelung in Kraft ist, haben diese einen Anspruch darauf, jederzeit in einen anderen Tarif mit gleichwertigen Leistungen bei ihrem Versicherer zu wechseln – ohne ihre Altersrückstellungen zu verlieren. Eine erneute Gesundheitsprüfung wird auch nur dann erforderlich, wenn der neue Tarif Mehrleistungen bietet. Zusätzlich gilt, dass nur für diese höherwertigen Leistungen die Risiken geprüft und mit möglichen Risikozuschlägen, Leistungsausschlüssen oder Wartezeiten belegt werden.
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Jetzt kontakt aufnehmenDer Übertragungswert bei Kündigung und Wechsel in eine andere PKV
Beim Wechsel in eine andere private Krankenversicherung gilt der oben genannte Standard, nach dem die Altersrückstellungen nur dem Basistarif entsprechend in den neuen Tarif mitgenommen werden können. Da Versicherte vor dem Wechsel meist in einem höherwertigen Tarif versichert waren, geht fast immer ein Teil der Rückstellungen verloren. Diese übertragungsfähigen Anteile liegen oft deutlich unter dem tatsächlich angesparten Betrag. Der alte Versicherer teilt die Höhe der zu übertragenden Rückstellungen mit. Es kann sinnvoll sein, die Summe von ungebundener Seite auf Plausibilität überprüfen zu lassen.
Gut zu wissen: Zu beachten ist eine Besonderheit für Versicherte, deren Vertrag bereits vor 2009 bestand. Wechseln sie den Versicherer, werden nur die seit 1. Januar 2009 gebildeten Altersrückstellungen bei der Übertragung berücksichtigt. Alle davor gebildeten Altersrückstellungen gehen vollständig verloren.
Aus unserer Erfahrung sollte die Kündigung und der Wechsel der PKV immer erst der letzte Ausweg sein, da der (teilweise) Verlust der Altersrückstellungen vor allem für langjährig Versicherte finanziell zu schwer wiegt. Weitergedacht bedeutet es nämlich, dass die verlorenen Altersrückstellungen beim neuen Anbieter zusätzlich aufgebaut werden müssen – was die Beiträge sehr wahrscheinlich teurer werden lässt.
Der Übertragungswert bei Kündigung und Wechsel in die GKV
Gerade ältere Versicherte überlegen, ob für sie ein Wechsel zurück in die gesetzliche Krankenversicherung infrage kommt bzw. sich für sie lohnt. Aber auch Jüngere werden wegen der Aufnahme einer abhängigen Beschäftigung oder wegen eines niedrigeren Einkommens unterhalb der Versicherungspflichtgrenze durch Teilzeit etc. damit konfrontiert. Fakt ist: Wechseln Privatversicherte (zurück) in die GKV, gehen die Altersrückstellungen vollständig verloren und es besteht auch kein Anspruch auf Auszahlung!
Gut zu wissen: Auch wenn die Rückkehr nur temporär ist und Versicherte sich später wieder beim gleichen PKV-Anbieter versichern, gehen die Altersrückstellungen verloren, werden nicht angerechnet und man startet von vorn.
Der Übertragungswert bei Wechsel der privaten Krankenzusatzversicherung
Der Übertragungswert spielt überall dort eine Rolle, wo Altersrückstellungen gebildet werden. Also auch bei privaten Krankenzusatzversicherungen wie bei Zahnzusatzversicherungen oder Krankenhauszusatzversicherungen. Hier bilden allerdings nicht alle Tarife Altersrückstellungen. Für Zusatzversicherungen mit Altersrückstellungen gilt beim Wechsel zu einem anderen Anbieter, dass die Rückstellungen grundsätzlich nicht übertragbar sind. Wegen der geringeren Beiträge gegenüber einer Krankenvollversicherung fallen die Altersrückstellungen bei Krankenzusatzversicherungen jedoch deutlich weniger ins Gewicht.
Gut zu wissen: Was die Altersrückstellungen aus der Pflegeversicherung anbelangt, werden diese beim Wechsel der privaten Versicherung vollständig übertragen.
Kann ich Altersrückstellungen auszahlen lassen?
Nein, Altersrückstellungen sind zwar irgendwie auch ein Sparprodukt, aber sie können nicht ausgezahlt werden. Denn: Altersrückstellungen gehören zum zweckgebundenen Kapital, das nicht einfach ausgezahlt werden kann. Sie dienen ausschließlich der Beitragsstabilisierung im Alter und sind kein frei verfügbares Guthaben. Bei einem Wechsel in die gesetzliche Krankenversicherung verfallen die Rückstellungen vollständig, geht es in eine andere PKV können seit 2009 zumindest die sogenannten „übertragungsfähigen Anteile” mitgenommen werden.Beide Varianten sind ein Verlustgeschäft.
Nachgefragt: Warum steigen die Beiträge im Alter, obwohl Alterungsrückstellungen gebildet werden?
Mindestens zehn Prozent ihrer PKV-Beiträge fließen in einen Topf, der noch verzinst wird und ab der Rente die Beiträge stabil halten. Zudem greifen Versicherungsmathematiker bei der Kalkulation der Beiträge auf Wahrscheinlichkeitstafeln und andere statistische Daten wie Sterblichkeit und Krankheitsrisiken zurück, um präzise den Bedarf zu bemessen. Dennoch lassen sich Beitragsanpassungen nicht vermeiden. Im Gegenteil: Laut PKV-Verband sind die Beiträge allein 2025 um durchschnittlich zwölf Prozent gestiegen. Verantwortlich dafür sind mehr oder weniger vorhersehbare Entwicklungen wie eine längere Lebenserwartung, in Teilen deutlich gestiegene Kosten für die medizinische Versorgung und Pflege, ungünstige Zinskonditionen sowie eine zwischenzeitliche Inflation in Rekordhöhe.
Beitragserhöhungen lassen sich durch Altersrückstellungen in der Regel nicht verhindern, jedoch abmildern.
Fazit: Der Übertragungswert als das Zünglein an der Waage
Ob ein Wechsel der PKV oder die Rückkehr in die GKV ratsam wäre, lässt sich für viele Versicherte am sogenannten Übertragungswert ablesen. Als eine Art Rückkaufswert wie bei Lebensversicherungen gibt dieser an, wie viele der bisher gesammelten Altersrückstellungen mitgenommen werden können. Gerade für langjährig Versicherte kann der Verlust bei Kündigung und Wechsel der privaten Krankenversicherung enorm sein – zumal man beim neuen Anbieter von vorn beginnt, um für stabile Beiträge im Alter zu sparen.
Wir beraten Sie gern dazu, ob eine Kündigung der PKV und ein Wechsel für Sie ratsam und lohnend ist. Gern informieren wir Sie über Alternativen. Denn die gibt es meist – Stichwort: interner Tarifwechsel ohne Verlust der Altersrückstellungen. Mit einem Wechsel in einen anderen Tarif bei Ihrem bisherigen Versicherer können Sie sich vielleicht besser arrangieren als gedacht. Sie können damit sparen oder sogar von höherwertigen Leistungen profitieren. Wir arbeiten unabhängig und können aus dem gesamten Marktangebot wählen.



