Der Übertragungswert bei einem PKV-Wechsel

Jetzt teilen via
Anja Glorius
14. März 2024
Der Übertragungswert bei einem PKV-Wechsel

Danach wird sehr häufig in unserer täglichen Beratungspraxis gefragt: Was passiert mit Altersrückstellungen bei Wechsel der PKV? Diese sind nicht unerheblich, denn wer viele Jahre eingezahlt hat, sollte sich vorab informieren, was im Falle eines Wechsels ggf. verlorengeht. Bei der Beantwortung dieser Frage kommt der sogenannte Übertragungswert ins Spiel. Hier lesen Sie mehr zum Übertragungswert und dessen Auswirkungen bei einem Wechsel oder der Kündigung der privaten Krankenversicherung.

Was beziffert der Übertragungswert?

Der Übertragungswert ist der Teil der Altersrückstellungen, der bei Kündigung und Wechsel in eine andere privaten Krankenversicherung mitgegeben wird. Man kann es auch als Wertübertragung bei der privaten Krankenversicherung bezeichnen. Er besteht aus den über die Versicherungsjahre mit den geleisteten Beiträgen gezahlten Altersrückstellungen und dem  gesetzlichen Zuschlag in Höhe von 10 Prozent.

Mehr zum Thema gesetzlicher Zuschlag erfahren Sie hier:

https://kvoptimal.de/blog/der-gesetzliche-zuschlag-was-ist-das

Was sind Altersrückstellungen eigentlich? Hier klären wir auf:

https://kvoptimal.de/blog/private-krankenversicherung/die-altersrueckstellungen-und-ihre-funktion-ein-kurzer-ueberblick

Dass mit einem Versichererwechsel die bisher angesparten Altersrückstellungen teilweise oder ganz mitgenommen werden können, ist keine Selbstverständlichkeit. Bis 2008 war es sogar ausgeschlossen, dass Privatversicherte ihre Alterungsrückstellungen zur neuen privaten Krankenversicherung mitnehmen konnten. Wer damals wechselte, musste mit dem Ansparen neu beginnen. Das führte faktisch dazu, dass in der Vergangenheit PKV-Wechsel die seltene Ausnahme waren und ein Wettbewerb um Bestandskunden in der privaten Krankenversicherung quasi nicht stattfand bzw. stattfinden musste.

Ab 2009 änderte sich mit dem GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz einiges und die Verbraucherrechte wurde gestärkt. Fortan war es möglich, bereits gebildete Alterungsrückstellungen in neu abgeschlossene Verträge zu übertragen – zumindest teilweise.

Über die Höhe der übertragenen Altersrückstellungen

Für die Bemessung des Übertragungswertes beim Wechsel zu einer anderen privaten Krankenversicherung gibt es klare Vorgaben: Demnach ist der Übertragungswert auf die Höhe begrenzt, wie er im meist günstigeren Basistarif erworben worden wären. Die Leistung darf also nicht höher sein, als die Alterungsrückstellung wäre, wenn der Versicherte von Beginn an im Basistarif versichert gewesen wäre.

Alles über den Basistarif in der PKV:

https://kvoptimal.de/blog/private-krankenversicherung/was-ist-der-unterschied-zwischen-basis-und-standardtarif

Die Versicherten müssen also davon ausgehen, nicht unbedingt alle angesparten Summen aus Altersrückstellungen und gesetzlichem Zuschlag behalten bzw. übertragen zu können. Der Rest bleibt beim ursprünglichen Versicherungsunternehmen bzw. beim ehemaligen Tarifkollektiv. Wie beschrieben, gilt dies bei Kündigung und Wechsel zu einer anderen PKV. Für einen Wechsel innerhalb der bisherigen PKV bzw. (zurück) in das System der gesetzlichen Krankenkassen gelten andere Regeln.

Kann ich beim Versicherungswechsel alle Altersrückstellungen mitnehmen?

Das kommt darauf an. Hier muss unterschieden werden, ob der Wechsel lediglich in einen anderen Tarif beim bisherigen Versicherer stattfindet oder Versicherte kündigen und zu einem anderen Anbieter (gesetzlich oder privat) wechseln.

Der Übertragungswert bei Kündigung und Wechsel in eine andere PKV

Beim Wechsel in eine andere private Krankenversicherung gilt der oben genannte Standard, nach dem die Altersrückstellungen nur dem Basistarif entsprechend in den neuen Tarif mitgenommen werden können. Da Versicherte vor dem Wechsel meist in einem höherwertigen Tarif versichert waren, geht fast immer ein Teil der Rückstellungen verloren.

Gut zu wissen: Zu beachten ist eine Besonderheit für Versicherte, deren Vertrag bereits vor 2009 bestand. Wechseln sie den Versicherer, werden nur die seit 1. Januar 2009 gebildeten Altersrückstellungen bei der Übertragung berücksichtigt. Alle davor gebildeten Altersrückstellungen gehen vollständig verloren.

Aus unserer Erfahrung sollte die Kündigung und der Wechsel der PKV immer erst der letzte Ausweg sein, da der (teilweise) Verlust der Altersrückstellungen vor allem für langjährig Versicherte finanziell zu schwer wiegt. Weitergedacht bedeutet es nämlich, dass die verlorenen Altersrückstellungen beim neuen Anbieter zusätzlich aufgebaut werden müssen – was die Beiträge sehr wahrscheinlich teurer werden lässt.

Der Übertragungswert bei internem Tarifwechsel und Verbleib in der PKV

Kommen wir zu unserem KVoptimal.de-Spezialthema interner Tarifwechsel, der – wenn es um den Übertragungswert geht – seine Vorteile überlegen ausspielt. Wechseln Privatversicherte in einen anderen Tarif bei ihrer bisherigen Krankenversicherung, bleiben die Altersrückstellungen nämlich in voller Höhe auch im neuen Tarif erhalten. Es müssen keine Verluste hingenommen werden. Im Gegenteil: Damit lässt sich von günstigeren Konditionen von z. B. vielen neueren Tarifen profitieren.

Gut zu wissen: Mit dem § 204 VVG (Versicherungsvertragsgesetz) wurden ebenfalls die Rechte von Verbrauchern bzw. Versicherten gestärkt. Seitdem die Regelung in Kraft ist, haben diese einen Anspruch darauf, jederzeit in einen anderen Tarif mit gleichwertigen Leistungen bei ihrem Versicherer zu wechseln – ohne ihre Altersrückstellungen zu verlieren. Eine erneute Gesundheitsprüfung wird auch nur dann erforderlich, wenn der neue Tarif Mehrleistungen bietet. Zusätzlich gilt, dass nur für diese höherwertigen Leistungen die Risiken geprüft und mit möglichen Risikozuschlägen, Leistungsausschlüssen oder Wartezeiten belegt werden.

Jetzt intern wechseln und unverbindlichen Beratungstermin vereinbaren!

Der Übertragungswert bei Kündigung und Wechsel in die GKV

Gerade ältere Versicherte überlegen, ob für sie ein Wechsel zurück in die gesetzliche Krankenversicherung infrage kommt bzw. sich für sie lohnt. Aber auch Jüngere werden wegen der Aufnahme einer abhängigen Beschäftigung oder wegen eines niedrigeren Einkommens unterhalb der Versicherungspflichtgrenze durch Teilzeit etc. damit konfrontiert. Fakt ist: Wechseln Privatversicherte (zurück) in die GKV, gehen die Altersrückstellungen vollständig verloren und es besteht auch kein Anspruch auf Auszahlung!

Gut zu wissen: Auch wenn die Rückkehr nur temporär ist und Versicherte sich später wieder beim gleichen PKV-Anbieter versichern, gehen die Altersrückstellungen verloren, werden nicht angerechnet und man startet von vorn.

Der Übertragungswert bei Wechsel der privaten Krankenzusatzversicherung

Der Übertragungswert spielt überall dort eine Rolle, wo Altersrückstellungen gebildet werden. Also auch bei privaten Krankenzusatzversicherungen wie bei Zahnzusatzversicherungen oder Krankenhauszusatzversicherungen. Hier bilden allerdings nicht alle Tarife Altersrückstellungen. Für Zusatzversicherungen mit Altersrückstellungen gilt beim Wechsel zu einem anderen Anbietern, dass die Rückstellungen grundsätzlich nicht übertragbar sind. Wegen der geringeren Beiträge gegenüber einer Krankenvollversicherung fallen die Altersrückstellungen bei Krankenzusatzversicherungen jedoch deutlich weniger ins Gewicht.

Gut zu wissen: Was die Altersrückstellungen aus der Pflegeversicherung anbelangt, werden diese beim Wechsel der privaten Versicherung vollständig übertragen.

Haben Sie noch Fragen?

Sprechen Sie uns an. Wir beraten Sie gern. Jetzt kostenfrei informieren.

Fazit: Der Übertragungswert als das Zünglein an der Waage

Ob ein Wechsel der PKV oder die Rückkehr in die GKV ratsam wäre, lässt sich für viele Versicherte am sogenannten Übertragungswert ablesen. Als eine Art Rückkaufswert wie bei Lebensversicherungen gibt dieser an, wie viele der bisher gesammelten Altersrückstellungen mitgenommen werden können. Gerade für langjährig Versicherte kann der Verlust bei Kündigung und Wechsel der privaten Krankenversicherung enorm sein – zumal man beim neuen Anbieter von vorn beginnt, um für stabile Beiträge im Alter zu sparen.

Wir beraten Sie gern dazu, ob eine Kündigung der PKV und ein Wechsel für Sie ratsam und lohnend ist. Gern informieren wir Sie über Alternativen. Denn die gibt es meist – Stichwort: interner Tarifwechsel ohne Verlust der Altersrückstellungen. Mit einem Wechsel in einen anderen Tarif bei Ihrem bisherigen Versicherer können Sie sich vielleicht besser arrangieren als gedacht. Sie können damit sparen oder sogar von höherwertigen Leistungen profitieren. Wir arbeiten unabhängig und können aus dem gesamten Marktangebot wählen.

Weitere interessante Beiträge

/* */