Erste Rabattverträge für Medikamente in der PKV

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Susanne Schimke
14. November 2018

Erste Rabattverträge für Medikamente in der PKV

Bereits seit 2007 verfügen die privaten Krankenkassen wie die gesetzlichen Versicherungen grundsätzlich über die Option, Rabattverträge mit pharmazeutischen Herstellern abzuschließen. Die PKV-Anbieter haben jedoch nur vereinzelt und nur in geringem Umfang davon Gebrauch gemacht – bisher. Die vier großen privaten Krankenversicherer Barmenia, Gothaer, Hallesche und Signal Iduna beziehungsweise in deren Auftrag der Leistungsmanagement-Spezialist LM+ haben nun eine Rabattvereinbarung im großen Stil mit Teva geschlossen. Der seit dem 1. Juli 2018 in Kraft getretene erste große Rabattvertrag in der PKV umfasst Generika von Teva sowie von deren Tochterunternehmen Ratiopharm und AbZ. Wie die Rabattverträge in der Praxis umgesetzt werden sollen, was Rabattverträge für Medikamente in der PKV leisten können und mit welchen Folgen aus dieser Entwicklung Privatversicherte rechnen müssen, erklären wir in diesem Beitrag.

 

Erste Rabattverträge für Medikamente in der PKV

Während in der GKV schon lange Rabattverträge mit Pharmaunternehmen dafür sorgen, dass die Ausgaben für die Verordnungen von Arzneimitteln reduziert werden, zahlen Privatversicherte beziehungsweise dessen PKV-Anbieter heute noch deutlich mehr an Apotheken und pharmazeutische Unternehmen. Einerseits kann man die PKV so auch als Entwicklungstreiber für neue Medikamente sehen, denn für Privatpatienten gelten keine Budgets. Andererseits wird es wohl Zeit, dass auch die privaten Krankenkassen neue Wege finden, um Kosten einzusparen.

 

Die Ausschreibung von Rabattverträgen für Medikamente ist ein sehr komplexes Thema. Vor 2007 waren Rabattverträge nur den gesetzlichen Krankenkassen vorbehalten. Auch jetzt noch können private Krankenkassen aufgrund der geltenden Rechtslage weder individuelle Verträge mit Ärzten noch eine Substitution durch den Apotheker entsprechend einer Aut-idem-Regel für Privatversicherte („ohne ein Gleiches“ / „oder dasselbe“) überhaupt in Betracht ziehen.

 

Sind sie auf der Suche nach “Rabattverträgen”? Sprechen sie uns an.

 

Wie funktionieren die „freiwilligen“ Rabattverträge in der PKV? Was verändert sich für Privatversicherte?

Wie wird der Generikarabattvertrag in der PKV umgesetzt, wenn der Apotheker gar nicht weiß, bei welcher Versicherung ein Patient Mitglied und welche Rabattverträge jeweils gelten? Im aktuellen Beispiel des Rabattvertrages von Barmenia, Gothaer, Hallesche und Signal Iduna mit dem Pharmaunternehmen Teva läuft dieser grundsätzlich auf freiwilliger Basis. Das heißt, dass Privatpatienten auch zukünftig ihr gewohntes oder gewünschtes Medikament und nicht automatisch Generika erhalten.

 

Was sind Generika?

Generika sind Wirkstoffe, für die der Patentschutz abgelaufen ist. Das eröffnet die Möglichkeit für andere Hersteller das Medikament zu kopieren und günstiger als das Original anzubieten.

 

Um ihre Mitglieder überhaupt von den Möglichkeiten des neuen Rabattvertrages für Medikamente zu informieren, werden die Versicherten über unterschiedliche Kanäle wie die Leistungsabrechnung informiert und angehalten, beim Arzt oder in der Apotheke aktiv ein rabattiertes generisches Produkt der Teva-Gruppe zu verlangen. Eine direkte Empfehlung für die Medikamente wird es aber nicht geben. Privatversicherte müssen auch keine Nachteile durch die Ablehnung der Generika befürchten.

 

Im Gespräch ist, die Vertragsinformation zu Rabattverträgen in der PKV auch in den Arztinformations- bzw. Apothekensoftwaresystemen zu hinterlegen – wie es in der GKV gang und gäbe ist. Außerdem sind Gespräche mit Pharmaunternehmen für die Ausdehnung von Rabattverträgen geplant.

 

Grundsätzlich bleibt aber bestehen, dass der Arzt bei der Behandlung von Privatversicherten nicht an Rabattverträge, Richtlinien und Rahmenvereinbarungen gebunden ist. So können sie ihre Therapiemaßnahmen und Arzneimittelverordnungen ausschließlich an deren Vor- und Nachteilen sowie an den Bedürfnissen ihrer Patienten orientieren. Außerdem erstattet die PKV die Kosten von Medikamenten nach wie vor unabhängig von den Festbeträgen der GKV und

anders als gesetzliche Kassen auch für medizinisch notwendige, aber nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel.

 

Was bringen Rabattverträge in der PKV?

Mit der freiwilligen Inanspruchnahme des Rabattvertrages können die Versicherten der Gothaer, Barmenia, Hallesche und Signal-Iduna aktiv zu einer Beitragsstabilisierung beitragen.  

Einsparungen bei Arzneimitteln durch Rabattverträge wirken sich nämlich langfristig auch auf die PKV-Beitragshöhe aus.

 

Das ausgegebene Ziel des Joint Ventures LM+ ist es, durch den gemeinsamen Einkauf von Leistungen günstigere Konditionen zu erreichen und damit auch die Versorgung der Versicherten zu verbessern und den Anstieg der Leistungsausgaben zu reduzieren.

 

Eine weitere gute Möglichkeit, den eigenen PKV-Beitrag zu senken, ist der interne Tarifwechsel. Mit einem Wechsel in einen neuen, günstigeren Tarif bei Ihrem PKV-Anbieter können Sie häufig spürbar sparen und dabei sogar von besseren Leistungen zu profitieren – und zwar ohne auf Ihre angesparten Altersrückstellungen oder sonstigen erworbenen Rechte zu verzichten.  Internen Tarifwechsel prüfen – Die Versicherungsexperten von KVoptimal.de beraten Sie kompetent, unverbindlich und unabhängig.

 

Zum Vergleich: Rabattverträge in der GKV

Im System der GKV herrscht ein sehr hoher Kostendruck, den man versucht, mit einer Vielzahl an Steuerungsinstrumenten allen voran Rabattverträgen, kassenspezifischen Zielquoten, Selektivverträgen und Arzneimittelrichtlinien zu bewältigen.

 

Das Ziel einer zwar ausreichenden, zweckmäßigen, aber auch wirtschaftlichen, medizinischen Versorgung, führt zu einer besonderen Verordnungspraxis in der GKV. So ist der Arzt bei gesetzlich Versicherten daran gehalten – beziehungsweise an Budgets gebunden – auf den Preis der Medikamente zu achten. Kassenärzte, die zu viel und zu kostenintensiv verschreiben, müssen sogar mit finanziellen Nachteilen und Regressansprüchen rechnen.

 

In der Praxis bedeutet dies, dass der Arzt gewöhnlich ein Rezept so ausstellt, dass das Kästchen „aut idem“ nicht angekreuzt wird. In der Folge erhält der Patient in der Apotheke nicht das Original-Medikament von dem Hersteller, der auf dem Rezept genannt ist, sondern ein Generikum, also ein Medikament mit gleichem Wirkstoff, gleicher Dosierung und Packungsgröße, gleichem Indikationsbereich sowie in vergleichbarer Arzneiform. Durch geschlossene Rabattverträge zwischen der gesetzlichen Krankenkasse des Patienten mit einem Pharmaunternehmen wird auch genau das Präparat des Herstellers oder der Hersteller ausgegeben, mit dem ein Rabattvertrag besteht. Im Klartext heißt das, dass Apotheken immer zur Ausgabe des jeweiligen rabattierten Mittels verpflichtet sind, falls es einen Rabattvertrag gibt.

 

Bestimmt der Arzt im begründeten Einzelfall jedoch, dass das altgewohnte Arzneimittel ausgegeben werden soll, muss auf dem Rezept das Kästchen „aut idem“ angekreuzt werden und somit ein Austausch des Originalmedikaments ausdrücklich ausgeschlossen werden.

 

Fazit

Kürzlich haben sich die Barmenia, Gothaer, Hallesche und Signal Iduna zusammengetan und den bisher umfangreichsten Arzneimittel-Rabattvertrag der Branche mit dem Pharmaunternehmen Teva geschlossen. Seit dem 1. Juli können Mitglieder dieser vier PKV-Anbieter auf Wunsch Generika, also Kopien von Original-Medikamenten von Marken wie Ratiopharm, AbZ und Teva erhalten. Im Gegensatz zu den langjährigen Rabattverträgen der GKV erfolgt die Inanspruchnahme auf freiwilliger Basis.

 

Auch PKV-Unternehmen müssen immer kostensparender arbeiten, damit die PKV-Beiträge stabil bleiben. Als neues Instrument setzt die PKV auf Rabattverträge für Medikamente und erhofft sich davon ein größeres Einsparpotential. Allerdings fehlen die Steuerungsmöglichkeiten der GKV wie Budgets und Zielquoten, sodass der Erfolg von Rabattverträgen in der PKV derzeit allein von der Bereitschaft der PKV-Mitglieder abhängt, durch die aktive Wahl von Generika mitzuhelfen, Kosten einzusparen.

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