Ist die PKV nur noch für Beamte attraktiv?

Jetzt teilen via
Björn Kotzan
10. April 2018

Ist die PKV nur noch für Beamte attraktiv?

Von den annähernd neun Millionen Privatversicherten in Deutschland sind etwa die Hälfte Beamte beziehungsweise nach beamtenrechtlichen Grundsätzen bezahlte Personen. Das System aus Beihilfe, also die Fürsorge vom Dienstherrn, kombiniert mit privater Absicherung in speziellen Beihilfetarifen der PKV funktioniert eben gut und ist meist günstiger als die Versicherung in der gesetzlichen Krankenkasse. Die private Krankenkasse bietet seinen Versicherten aber auch grundsätzlich die besseren Leistungen im Vergleich zur GKV. In unserem Beitrag zeigen wir Ihnen, warum die PKV für Beamte zwar besonders attraktiv ist, aber auch für alle anderen Privatversicherten nach wie vor die bessere Wahl ist.

Ist die PKV nur noch für Beamte attraktiv?

Angesichts der Tariferhöhungen der letzten paar Jahre könnte der Eindruck entstehen, dass die
private Krankenversicherung bald ausgedient hat und nur noch von beihilfeberechtigten Beamten und Gutverdienern bezahlbar ist. Auch der Ruf nach einer Bürgerversicherung geistert immer mal wieder in Diskussionen umher. Tatsächlich gibt es mit der im Koalitionsvertragsentwurf vereinbarten Absenkung des Mindestbeitrags für Selbstständige in der GKV eine wichtige Neuerung. Die Bemessungsgrundlage für die Mindestkrankenversicherungsbeiträge soll von aktuell 2283,75 Euro auf 1150 Euro radikal gesenkt werden. Folglich sind auch die Beiträge geringer und die GKV wird etwas attraktiver für Selbstständige.

Ein Plädoyer für die PKV

Hier tragen wir wichtige Argumente zusammen, die verdeutlichen, dass das System der privaten Krankenversicherung weiterhin sehr gut funktioniert und wesentliche Vorteile gegenüber der gesetzlichen Krankenversicherung bietet.

Beitragsentwicklung

Laut einer Studie des Instituts für Gesundheits- und Sozialforschung aus dem Jahr 2016 sind die PKV-Beiträge in den acht Jahren zuvor im Schnitt um 2,4 Prozent pro Jahr gestiegen, während die Beiträge in der GKV im gleichen Zeitraum um 3,8 Prozent angezogen hätten – und zwar trotz der Leistungskürzungen in der GKV durch mehrere Gesundheitsreformen.

Leistungsniveau

PKV wird von vielen mit dem Zugang zur Spitzenmedizin gleichgesetzt. Viele Tarife schließen Behandlungen von Spezialisten, in Privatkliniken oder die Übernahme der Kosten von neuesten Verfahren bereits ein. Fest steht, dass bei einem Krankenhausaufenthalt Mitglieder einer PKV den besonderen Status eines Privatpatienten genießen. Je nach gewähltem PKV-Tarif sind Ein- oder Zweibettzimmer sowie auf Wunsch Chefarztbehandlung Standard. Meist beinhalten die Tarife höhere Zuschüsse für Zahnersatz oder für alternativmedizinische Behandlungen, die immer beliebter werden.

Flexibilität

In der privaten Krankenversicherung können die Tarife und zusätzlichen Leistungen in der Regel sehr flexibel vereinbart und auf die individuellen Bedürfnisse zugeschnitten werden. Im Gegensatz zur GKV sind die einmal vereinbart Leistungen garantiert und die private Krankenversicherung darf die Leistungen im Prinzip nie kürzen. Hier hinein fällt auch die Möglichkeit, Selbstbehalte und Leistungsausschlüsse zu vereinbaren, um den PKV-Beitrag weiter zu reduzieren. Allerdings sollten diese jeweils gut bedacht sein, da sie meist nicht oder nur durch eine erneute Gesundheitsprüfung wieder aufgehoben werden können.

 

Brauchen Sie mehr Informationen? Sprechen Sie uns an.

 

Wartezeiten

In der Praxis ist es häufig so, dass Privatpatienten schneller einen Termin beim Facharzt erhalten als gesetzlich Versicherte. Das liegt daran, dass die Honorare der Ärzte für Privatpatienten in der Regel deutlich höher liegen.

Beitragsrückerstattung

Besonders für junge, gesunde Versicherte ist die Beitragsrückerstattung interessant und lohnend. Werden über einen festgelegten Zeitraum keine Leistungen der Versicherung in Anspruch genommen beziehungsweise keine Arztrechnungen eingereicht, erhält der Versicherte einen Anteil seiner gezahlten PKV-Beiträge zurück. Hier ist darauf zu achten, dass Vorsorgeuntersuchungen möglichst ausgenommen sind.

Interner Tarifwechsel

Laut dem Versicherungsvertragsgesetz § 204 (VVG) hat jeder Privatversicherte das Recht, innerhalb seiner Versicherung in einen anderen Tarif zu wechseln. Hauptsächlich geschieht ein interner Tarifwechsel aus zweierlei Gründen: der Versicherte möchte seinen Beitrag senken oder er möchte ein besseres Leistungsniveau. Der interne Tarifwechsel macht dies unkompliziert möglich, ohne dass der Versicherte seine Altersrückstellungen oder sonstigen erworbenen Rechte verliert. Viele Versicherte wissen nicht, dass ihr Versicherer immer neue Tarife anbietet, die meist günstiger sind und häufig auch die Kostenübernahme von neueren Behandlungen, Verfahren etc. miteinschließt. Wir empfehlen Ihnen, alle fünf Jahre von unabhängigen Versicherungsexperten wie KVoptimal.de prüfen zu lassen, ob sich für Sie ein interner Tarifwechsel rechnet.

Deutschlandweit einzigartig: In Hamburg sollen neue Beamte bald selbst wählen können, ob sie in die PKV oder GKV gehen

Beamte sind von der Versicherungspflicht befreit, das heißt, sie können im Prinzip frei entscheiden, ob sie sich privat oder gesetzlich versichern. Bisher sind Beamte überwiegend, das heißt zu ca. 85 Prozent, privat krankenversichert. Sie werden durch Ihren Dienstherrn unterstützt, der eine Beihilfe (das sind zwischen 50 und 80 Prozent der tatsächlichen medizinischen Versorgungskosten) zahlt. Auch weil die Beihilfe nur gezahlt wird, wenn ein Beamter in der PKV versichert ist, wählen viele Beamte die private Krankenversicherung. Müssten sie doch freiwillig in der GKV versichert, den gesamten Beitrag allein tragen.

In Hamburg sollen sich künftig die neu verbeamteten Lehrer, Polizisten etc. auch freiwillig gesetzlich versichern und den Arbeitgeberanteil von demnächst wieder 50 Prozent erhalten. Der Hintergrund hier: Der Arbeitgeberanteil war seit 2013 bei 7,3 Prozent eingefroren. Die neue Regierung hat im Koalitionsvertrag geregelt, dass die Kosten für die Sozialversicherung wieder paritätisch gezahlt werden.

Eine erste PKV-Studie sprach von Mehrausgaben in Millionenhöhe, die allein für die kommenden zehn Jahre prognostiziert werden. Das heißt, dass die Ausgaben für die gesetzliche Krankenkasse höher liegen würden als für die Beihilfe. Zudem wurde auch diskutiert, ob angesichts der überwiegend geringeren Leistungen die gesetzliche Versicherung jungen Beamten keinen Anreiz bieten würden. Außer für Familien mit vielen Kindern, in der im Prinzip alle Mitglieder in einem Tarif in der gesetzlichen Familienversicherung versichert würde. Aber auch hier regt sich Widerspruch, da dies für die GKV eine zusätzliche Belastung darstellen würde, wenn ein Beitrag für mehrere Menschen ausreichen soll und darüber hinaus bei der Abwanderung der Privatversicherten, die PKV sozusagen ausblutet und auch dort die PKV-Beiträge über die Maße teurer würden. Ein weiterer Streitpunkt ist in diesem Zusammenhang die Frage, wenn Hamburger Beamte das Bundesland wechseln und hier auf ein anderes Beihilferecht treffen.

Fazit

Die PKV ist für Beamte allein systembedingt die aktuell beste Option. Das Beihilfesystem ist eng mit der privaten Krankenversicherung verwoben, die zusammen optimale Bedingungen für die Beamten schaffen. Aber die PKV bietet mit ihren umfangreicheren Leistungen, die häufig weit über den Grundleistungen der gesetzlichen Krankenkassen liegen, nach wie vor entscheidende Vorteile für alle anderen Versicherten, die sich privat versichern dürfen. Dazu zählen in der Regel geringere Beiträge oder die Möglichkeit maßgeschneiderter Tarife, unkomplizierter interner Tarifwechsel und von Beitragsrückerstattungen. Nicht ohne Grund entscheiden sich auch viele gesetzlich Versicherte, private Zusatzversicherungen etwa für Zahnversorgung, Heilpraktiker-Leistungen, Chefarztbehandlung oder Einbettzimmer abzuschließen.

Weitere interessante Beiträge

/* */