Kann man als Rentner von der privaten Krankenkasse in die gesetzliche wechseln?

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Susanne Schimke
3. Juli 2018

Kann man als Rentner von der privaten Krankenkasse in die gesetzliche wechseln?

Angesichts eines geringeren Einkommens und der kontinuierlich steigenden PKV-Beiträge im Alter fragen sich viele privatversicherte Rentner, ob für sie die Möglichkeit besteht, aus der privaten Krankenversicherung zurück in die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) zu wechseln. Ein Gesetz aus 2017 zur Neuregelung der Vorversicherungszeiten eröffnet tatsächlich einigen privatversicherten Rentnern die Möglichkeit, in die GKV zu wechseln. Davon erhoffen sie sich stabilere und vor allem bezahlbare Beiträge zu ihrer privaten Krankenversicherung. Wir klären auf, welche Chancen bestehen, als privatversicherter Rentner in die gesetzliche Krankenkasse zurück zu wechseln, ob und für wen dieser Schritt überhaupt ratsam und lohnend wäre und welche guten Alternativen es gibt.

Kann man als Rentner von der privaten Krankenkasse in die gesetzliche wechseln?

Aktuell sind etwa 800.000 Rentner privat krankenversichert. Hinzu kommen Pensionäre, also Rentner mit Beamtenstatus, die eine Pension erhalten, die in aller Regel eine überdurchschnittlich gute Versorgung bietet. Doch für einige „normale“ Rentner ist die private Krankenversicherung zur Existenzfrage geworden. Vor allem dann, wenn sie nicht genügend vorgesorgt haben und deshalb ein geringes Alterseinkommen haben, aber weiterhin relativ hohe PKV-Beiträge zahlen müssen.

Zumindest für diejenigen mit Kindern eröffnet sich mit der Neuregelung der Vorversicherungszeiten eine Option, als Rentner in die gesetzliche Krankenversicherung zu wechseln. Die Gesetzesänderung reformiert die Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung, denn nach der neuen Regelung werden auch die Erziehungszeiten auf die erforderliche Mitgliedzeit angerechnet.

Unter welchen Voraussetzungen ist ein Wechsel in die GKV für Rentner möglich?

Die Vorversicherungszeit entscheidet

Ob man auch als bislang privatversicherter Rentner noch in die gesetzliche Pflichtversicherung für Rentner (KVdR) wechseln kann, hängt vorrangig von der Vorversicherungszeit ab. Bei der Krankenversicherung der Rentner handelt es sich nicht wie der Name vermuten lässt um eine Krankenkasse, sondern um einen Status: KVdR-Versicherte gelten als pflichtversichert in der gesetzlichen Krankenversicherung.

Entscheidend war hier bislang die 9/10-Regelung. Diese besagt, dass für den Status der Pflichtversicherung der angehende Rentner in der zweiten Hälfte seines Erwerbslebens mindestens 90 Prozent der Zeit in einer gesetzlichen Krankenkasse versichert gewesen sein muss.

Beispiel: Vorversicherungszeit bisher:

Ein Versicherter startete im Alter von 20 in sein Berufsleben. Mit 65 will er in Rente gehen.

Berufsjahre: 45 Jahre (65-20 Jahre)
Hälfte der Berufsjahre: 22,5 Jahre ( = 45 Jahre / 2, da nur die für die 9/10-Regel entscheidend sind)
90 % der Hälfte der Berufsjahre: 20,25 Jahre

Der Versicherte muss dementsprechend 20,25 Jahre, also 90 Prozent seiner zweiten Hälfte des Erwerbslebens, in der GKV pflichtversichert gewesen sein. Das heißt, dass diese bisherige Regelung es auch freiwillig gesetzlich Versicherten erschwert, als Rentner in der GKV zu bleiben.

 

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Die Versicherungszeit wird taggenau ausgerechnet: Beginnend mit dem ersten Tag der Beschäftigung bis zum beabsichtigten Renteneintritt. Diese strenge Regelung der Vorversicherungszeiten bot nur wenigen Privatversicherten die Möglichkeit, als Rentner von der privaten Krankenkasse in die gesetzliche zu wechseln. Mit der Neuregelung der Vorversicherungszeiten wird das geändert.

Neuregelung der Vorversicherungszeiten

Seit dem 1. August 2017 können privat krankenversicherte Ruheständler leichter in die gesetzliche Pflichtversicherung für Rentner zurückkehren. Denn ab diesem Datum greift die Änderung des Gesetzes zur Stärkung der Heil- und Hilfsmittelversorgung (HVG). Damit sollen die Rentner entlastet werden, die die Gesellschaft mit Kindern bereichert haben.

Die Neuregelung begünstigt vor allem Frauen, die in der Vergangenheit privat versichert waren, zum Beispiel über den Ehemann und später wieder in sozialversicherungspflichtiges Angestelltenverhältnis zurückgekehrt sind. Neu ist, dass Zeiten, die für die Erziehung der Kinder aufgebracht wurden, zu den Jahren der Mitgliedschaft in einer GKV hinzugezählt werden. Pro Kind werden drei Jahre gutgeschrieben. Wer also zum Beispiel zwei Kinder erzogen hat, bekommt sechs Jahre, als zwei mal drei Jahre, Mitgliedszeit in der GKV gutgeschrieben.

Mit der neuen Regelung können sie also Ihren Nachwuchs auf die Vorversicherungszeit anrechnen lassen, bei erfüllter 9/10-Regel in die GKV wechseln beziehungsweise zurückkehren und zukünftig Beitragskosten einsparen. Das neue Gesetz gilt rückwirkend und gilt auch für verstorbene Kinder.

Beispiel: Neugeregelte Vorversicherungszeit unter Einbeziehung von Erziehungszeiten

Berufsjahre: 45 Jahre (65-20 Jahre)
Hälfte der Berufsjahre: 22,5 Jahre ( = 45 Jahre / 2, da nur die für die 9/10-Regel entscheidend sind)

Bisher galt, dass er 90 % der Hälfte der Berufsjahre, also 20,25 Jahre gesetzlich versichert sein musste, um als Rentner gesetzlich krankenversichert werden zu können

Da er zwei Kinder hat, werden sie mit der Neuregelung auf die Vorversicherungszeit angerechnet und reduzieren diese.

Anrechenbare Erziehungszeiten für die Vorversicherungszeit: 6 Jahre (2 x 3 Jahre)
20,25 – 6 Jahre = 14,25 Jahre

Nach der Neuregelung der Vorversicherungszeiten müsste der Versicherte nur insgesamt mindestens 14,25 der 22,5 der zu betrachtenden Jahre in der GKV gewesen sein und dürfte trotzdem in die KVdR wechseln.

Gute Nachrichten auch für freiwillig gesetzlich Versicherte. Mit der Neuregelung muss der freiwillig krankenversicherte Rentner in der Vergangenheit nicht mehr pflichtversichert gewesen sein. Es genügt, wenn er Mitglied in der GKV gewesen ist, unabhängig davon, ob der Status pflicht-, freiwillig oder familienversichert lautete.

Warum gibt es für Rentner quasi ein Wechselverbot in die GKV?

Nach dem vollendeten 55. Lebensjahr ist ein Wechsel von der PKV in die GKV quasi nicht mehr möglich ist. Diese rigorose Regelung liegt in den unterschiedlichen Systemen der privaten und gesetzlichen Krankenversicherung begründet. Die GKV funktioniert nach dem Solidarprinzip. Das bedeutet, dass alle Mitglieder gemäß ihrem Einkommen Beiträge bezahlen und somit zum Beispiel jüngere und gesündere Mitglieder Beiträge bezahlen, die sie eigentlich selbst nicht verbrauchen. Im Sinne einer Solidargemeinschaft kommen alle gemeinschaftlich für die höheren Gesundheitskosten von Mitgliedern auf, die beispielsweise aufgrund ihres Alters höhere medizinische Kosten verursachen.

Wenn nun PKV-Kunden erst die Vorteile der PKV mit niedrigen Beiträgen nutzen und dann in das Solidarsystem zurückkehren können, würde das Solidarprinzip ausgehöhlt werden, da sie als neue Mitglieder mit hohen Gesundheitsausgaben der Gemeinschaft beitreten, ohne im Vorfeld Gelder in das System einbezahlt zu haben. So ist es nachvollziehbar, dass ein später Wechsel grundsätzlich nur im Ausnahmefall möglich ist.

Sollten aber die PKV-Beiträge im Alter zu einer finanziellen Belastung werden, haben Sie verschiedene Optionen, Ihren Beitrag zu reduzieren. Zum einen ist der Wechsel in den Standardtarif oder Basistarif eine Möglichkeit. Zum anderen sollten Sie grundsätzlich und nicht nur im Alter prüfen lassen, ob sich ein interner Tarifwechsel bei Ihrer privaten Krankenkasse für Sie lohnt. Wir beraten Sie kompetent und persönlich zu Ihren realistischen Wechseloptionen und zum Beispiel auch zu Ihrer Möglichkeit, auch als Rentner einen Beitragszuschuss zu Ihrer PKV zu erhalten.

Fazit

Wer als Rentner unter den hohen PKV-Beiträgen leidet und Kinder hat, sollte prüfen lassen, ob ein Wechsel in die KVdR, die Krankenversicherung für Rentner möglich ist. Seit August 2017 gilt neben der 9/10-Regel auch, dass für jedes Kind drei Jahre an Vorversicherungszeit angerechnet wird. Privatversicherte Rentner, die sich bisher nicht gesetzlich krankenversichern durften, da sie zu wenige Jahre pflichtversichert waren, erhalten nun doch die Möglichkeit dazu.
Ob der Wechsel in die meist günstigere GKV möglich ist, prüfen allerdings weder die Krankenkassen noch die Deutsche Rentenversicherung automatisch. Das heißt, jeder (angehende) Rentner muss selbst aktiv werden und einen Antrag auf Prüfung seines Versicherungsstatus stellen. Wird die benötigte Vorversicherungszeit auch durch Erziehungszeiten nicht erreicht, bieten der Wechsel in den Basis- oder Standardtarif oder der interne Wechsel in einen neueren, günstigeren Tarif bei Ihrem Versicherer weitere gute Optionen, um Ihren PKV-Beitrag nachhaltig zu senken.

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