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Können Kinder ohne die Eltern privat versichert werden?

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Björn Kotzan
8. August 2017
Können Kinder ohne die Eltern privat versichert werden?

Können Kinder ohne die Eltern privat versichert werden?

Wechseln die Eltern in das private System, sind auch die Kinder privat zu versichern. Oder die Eltern sind privat versichert und bekommen Nachwuchs. Ist der eigene Versicherer zu teuer, können die Kinder auch bei anderen Anbietern versichert werden. In der privaten Krankenversicherung gibt es keine Familienversicherung. Deshalb ist der Wunsch nach einem optimalen Preis-/Leistungsverhältnis nur nachvollziehbar.

 

Können Kinder ohne die Eltern privat versichert werden?

In bestimmten Fällen können auch die Leistungen einen Grund sein, den Kindern besseren Versicherungsschutz zu bieten. Gerade wenn die Eltern bereits PKV-versichert sind, ist in der Regel der Weg zu einem neuen Versicherer versperrt. Die Portabilität der Alterungsrückstellungen (umgangssprachlich Altersrückstellungen) existiert erst seit 2009 und gilt nur für Kunden, welche sich danach privat versichert haben.

 

Die Gesundheit ist maßgeblich

Trotz Portabilität der Alterungsrückstellungen ist der PKV-Wechsel nicht einfach. Der Anbieterwechsel ist für Kinder einfacher als für Erwachsene. Kindertarife sind ohne Rückstellungen kalkuliert. Ein Verlust der Rückstellungen ist damit ausgeschlossen. Grund: Mit der Ausbildung wechseln die jungen Erwachsenen in das gesetzliche System zurück. Auch mit Beginn eines Studiums kann wieder in die gesetzliche Kasse gewechselt werden. Zusätzlich können nur gesunde Menschen den Versicherer wechseln. Ein Versichererwechsel ist immer ein Neuabschluss und der Versicherer darf sich ein genaues Bild über den Neukunden machen. Dabei sind grundsätzlich alle Fragen genauestens zu beantworten. Erfahrungsgemäß macht es bei Kindern Sinn, dass beide Eltern die Gesundheitsfragen beantworten. Falsche Angaben können zum Verlust des Versicherungsschutzes führen.

 

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Alle wichtigen PKV-Versicherer auf einem Blick
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Bitte beachten Sie, dass ein Anbieterwechsel nur Sinn macht, wenn die Kinder gesund sind. Gerade eine angeratene Kieferorthopädie wird gerne vergessen. Auch psychologische Diagnosen sollten nicht verdrängt werden.

Neugeborene Kinder haben ein besonderes Aufnahmerecht beim Versicherer der Eltern. Es macht Sinn, Babys erst bei den Eltern zu versichern und nach Feststellung der Gesundheit den Versicherer zu wechseln. Wenn Erwachsene und Kinder bei verschiedenen Versicherern versichert sind, besteht trotzdem Arbeitgeberzuschussfähigkeit zu den Gesamtkosten. 

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