Als Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit ist die SDK am Markt ein Versicherer mit mehr als 90 Jahren Tradition. Bedauerlicherweise ist der Versicherer aus Fellbach bisher am Markt nicht wirklich aufgefallen. Erfreulich es gibt in der Wahrnehmung weder etwas Negatives zu berichten, aber eben auch nichts Positives.

Nach dem Rating der Agentur Assekurata mit „Sehr gut“, könnte man meinen, man hätte sich nun auf die Fahne geschrieben, dass man die Bewertung „voll zufriedenstellend“ aus dem Bereich Wachstum/Attraktivität am Markt im nächsten Jahr verbessern möchte. Fast wie im Schulleben mag man den Aktionismus verstehen. So hat man der SDK gerade gesagt, deine Noten sind gut, aber deine mündliche Beteiligung ist nur ausreichend. Man nimmt dich als Lehrer nicht aktiv wahr.

Bisher ist die SDK ihrer Linie treu geblieben. Man hat die Alte-Welt Tarife in Bisex (2008-2012) überführt und auch für Unisex (ab 2013) aufgelegt. Nun möchte man sich für die kommenden Jahre am Markt mit Innovationen und einer vollständig neuen Produktlinie präsentieren. Bisher verfügt die SDK über eine solide Marktgröße von rund 165.000 voll versicherten Personen.

Die Beitragsstabilität und unterdurchschnittliche Beschwerdequote können wir aus der Praxis durchaus bestätigen. Versicherer in ähnlicher Größe wie Gothaer oder Münchener Verein machen durch Erhöhungen von sich reden. Die SDK ist beitragsstabil und stellt eine hohe Kundenzufriedenheit sicher. Leistungsfälle, die zu Ärgernissen führen, widersprüchliche Leistungsablehnungen oder - kürzungen verzeichnet man hier als Versicherungsmakler kaum. Die Beschwerdequote liegt 50% unterm Marktdurchschnitt. Wenn man bedenkt, dass ein Versicherer wie die Allianz 150% mehr Beschwerden aufweist gegenüber dem Marktdurchschnitt, fragt man sich in der Tat, warum man die SDK häufig bei Ratings wenig bis gar nicht erwähnt. Aber das wird sich nun ändern.

Aufgrund der Initiative der SDK haben wir das Produkt ausführlich beleuchtet und mehr als 120 Seiten Bedingungen im Detail gelesen.
Die bisherigen Tarife waren schon leistungsstark und wurden um sinnvolle Punkte erweitert.

  • Palliativversorgung
  • Hospizleistung
  • Soziotherapie
  • Podologie
  • Lasik
  • Kinder Krankentagegeld Pauschale
  • Künstliche Befruchtung
  • Nährmittel und Nahrungsergänzungsmittel
  • Ambulante Transporte bei Gehunfähigkeit bis zu 250€ pro Jahr
  • Gemischte Anstalten ohne Zusage
  • Weitreichende Optionsrechte zur Veränderung ohne Gesundheitsprüfung

 

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Die Datenschutzrichtlinien und Erstinformation habe ich zur Kenntnis genommen.

 


Einen genauen Einblick finden Sie hier:


Die Bedingungen finden Sie hier:

Aufgrund der positiven Entwicklungen der Vergangenheit, ist anzunehmen das die SDK auch mit dem neuen Produkt Beitragsstabilität gewährleisten kann. Besonders hervorzuheben ist das wirklich ausführliche und kundenfreundliche gestaltete Optionsrecht. Wie sich dies auf die künftige Beitragsentwicklung auswirken wird, bleibt abzuwarten. In dieser Ausgestaltung gibt es bisher kein vergleichbares Produkt.

 

Optionsrecht im Detail: 

Jeder Kunde kann seinen Selbstbehalt zu JEDEM Monatsersten ohne erneute Gesundheitsprüfung verändern. Weiterhin kann der Kunde seinen Tarif ohne erneute Gesundheitsprüfung zum 30., 35., 40., 45. und 50. Lebensjahr verbessern. Ergänzt wird das Optionsrecht noch um Lebensereignisse wie Heirat, Scheidung, 20% Einkommenserhöhungen in einem Jahr oder Statuswechsel.


Das Optionsrecht im Detail finden Sie hier: SDK Optionsrecht.pdf

 

Wer kann sich bei der SDK versichern?

Personen die eine Vorversicherung nachweisen können und einer geregelten Berufstätigkeit nachgehen oder regelmäßiges Einkommen haben. Bei Selbstständigen ist die Zugangsvoraussetzung, dass man bereits 12 Monate in Deutschland lebt. In wirtschaftlich besonderen Branchen wie z.B. Gaststättengewerbe oder Kurierdienst kann die Aufnahme an die Bedingungen geknüpft werden, dass die Selbstständigkeit schon seit mind. 12 Monaten besteht.

Weiterhin erfolgt eine Überprüfung der Bonität. Ist diese negativ, ist eine Aufnahme nicht möglich. Ein Anhaltspunkt für die negative Bonitätsbewertung können Mahn- bzw. Vollstreckungsbescheide, Haftbefehl zur Erzwingung der Versicherung an Eidesstatt und Insolvenzverfahren sein.

Folgende Personen / Berufe sind nicht versicherbar:

  • Sozialhilfeempfänger
  • Au-Pair
  • Arbeitslose
  • Abonnentenwerber
  • Akrobaten
  • Ambulante Händler
  • Animateure
  • Artisten
  • Ausbeiner
  • Berufssportler
  • Berufstaucher
  • Piercer/Tätowierer
  • Personen in Amüsierbetrieben
  • Holzfäller/Holzrücker
  • Modell
  • Seeleute
  • Stuntman
  • Wachmänner
  • Personenschützer/Bodyguards
  • Kampfmittelbeseitigungsdienste
  • Schausteller
  • Gewerbetreibende von Saisonbetrieben

Wünschen Sie eine unabhängige Beratung zu den Produkten der SDK? Sind Sie schon SDK Kunde und überlegen Ihr Wechselrecht aus bestehenden Tarifen in die Produktwelt zu nutzen? Sprechen Sie uns für eine ausführliche Produktberatung gerne an. Als Versicherungsmakler stehen wir Ihnen mit dem vollumfänglichen Marktübblick über alle Produktgeber und Produkteigentschaften zur Verfügung.