Sind Privatversicherte auch im Ausland versichert?

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Anja Glorius
18. Januar 2024
Sind Privatversicherte auch im Ausland versichert?
Sind Privatversicherte auch im Ausland versichert?

Ein Sabbatical für Berufstätige oder der Ruhestand im Ausland sind für viele reizvoll und ein fester Bestandteil ihrer Lebensplanung. Mit der (temporären) Verlegung des Wohnsitzes gehen einige Behördengänge und viel Planung einher. Da es um die Gesundheit und die bestmögliche Versorgung (und deren finanzielle Abdeckung) geht, gehört es dazu, bei der eigenen privaten Krankenversicherung nachzuhaken: Wie bin ich dann in meinem Wunschland versichert? Wo muss ich ggf. zusätzlich vorsorgen? Wir zeigen, in welchen Fällen die PKV wie gewohnt leistet und was Sie bei längeren Aufenthalten außerhalb der EU beachten müssen.

Das bietet die PKV bei Auslandsaufenthalten in der EU

Bleiben Privatversicherte innerhalb der europäischen Grenzen, profitieren sie wie gewohnt von ihrem Versicherungsschutz. Bei vorübergehenden Aufenthalten gilt der übliche Krankenversicherungsschutz auch auf unserem Kontinent. Konkret sind Aufenthalte in jedem EU-Land sowie den Mitgliedern des EWR (Europäischer Wirtschaftsraum) Island, Liechtenstein oder Norwegen unkompliziert, weil sie in der Regel unverändert fortgeführt werden können.

Stichwort Rücktransport

Nach Unfall oder bei schwerer Erkrankung wünschen sich viele einen Rücktransport nach Deutschland. Dieser ist in vielen PKV-Verträgen enthalten und wird übernommen. Und das sogar dann, wenn der Rücktransport „nur“ als medizinisch sinnvoll eingestuft wird. Viele Policen greifen nämlich erst in dem Fall, wenn ein Rücktransport als medizinisch notwendig bezeichnet wird. Für diejenigen, bei denen eine Kostenübernahme nicht vorgesehen ist, kann der Abschluss einer zusätzlichen privaten Auslandsreisekrankenversicherung sinnvoll sein. Den genauen Umfang Ihres Versicherungsschutzes entnehmen Sie dem Versicherungsschein, ggf. späteren Vereinbarungen sowie den Allgemeinen Versicherungsbedingungen.

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Wie lange gilt meine PKV im Ausland?

Mindestens ein Monat im Ausland werden von allen privaten Krankenversicherungen abgedeckt – und zwar weltweit! Damit sind normale Urlaubszeiten immer geschützt. Viele Versicherer gehen sogar darüber mit drei oder mehr Monaten Schutz. Können Versicherte aus Gesundheitsgründen die Rückreise nicht antreten, kann sich der Versicherungsschutz verlängern.

Je nach Anbieter ist es häufig möglich, den weltweiten Versicherungsschutz auch durch eine vorherige individuelle Vereinbarung zu verlängern. Für den fortgesetzten Versicherungsschutz kann die PKV einen Beitragszuschlag berechnen. Ebenso ist mit gewissen Gebühren für die Umrechnung der Fremdwährung, Übersetzungs- und Überweisungskosten zu rechnen.

Dauerhafter Umzug: Das ermöglichen die privaten Krankenversicherungen

Hier kann wieder unterschieden werden in Ziele innerhalb der EU/EWR und Ziele außerhalb davon. Nicht überraschend ist, dass wesentlich unkompliziertere Regeln für dauerhafte Umzüge auf dem Kontinent gelten. Im Gegensatz zu gesetzlich Versicherten, bei denen der Versicherungsschutz für Langeitaufenthalte erlischt, kann hier die private Krankenversicherung unverändert fortgesetzt werden. Besteht im Zielland eine Versicherungspflicht im landeseigenen System, müssen PKV-Versicherte lediglich einen Nachweis der bestehenden Krankenversicherung vorlegen. Mit dem Certificate of entitlement, das Sie bei Ihrem Versicherungsunternehmen beantragen können, gibt es ein international akzeptiertes Formular.

Download: Certificate of entitlement

Die Fortführung der deutschen privaten Krankenversicherung spart nicht nur Aufwand, sondern ist in der Regel höherwertiger als die Standard-Krankenversicherung der neuen Heimat.

Zieht es Privatversicherte dagegen in den Rest der Welt, erlischt normalerweise auch der private Krankenversicherungsschutz. Auch hier lohnt es sich, vorab bei der Versicherung oder den Versicherungsexperten des Vertrauens anzufragen, ob für das Zielland ein eigener bzw. erweiterter Versicherungsschutz z. B. gegen Beitragszuschlag möglich ist. Für die Abrechnung werden die Behandlungskosten zum Tageskurs umgerechnet.

Ist absehbar, dass die Zeit im Ausland begrenzt ist, kann für die Zeit der Rückkehr nach Deutschland vorgesorgt werden. Wer dann seinen gewohnten Versicherungsschutz ohne erneute Gesundheitsprüfung und ggf. Wartezeiten wiederherstellen möchte, wählt eine Anwartschaftsversicherung. Damit „frieren“ Sie Ihren derzeitigen Gesundheitszustand ein.

Mehr zum Thema Anwartschaft lesen Sie hier:

https://kvoptimal.de/private-krankenversicherung/pkv-lexikon/anwartschaft

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Die Auslandsreisekrankenversicherung: Wann braucht man sie?

Auch, wenn die privaten Krankenversicherungen im Ausland umfassende Leistungen bieten, kann der Abschluss einer zusätzlichen Auslandsreisekrankenversicherung sinnvoll sein. Zum einen ist es nicht unüblich, dass die in Deutschland üblichen Gebühren­ordnungen, an denen sich auch viele PKV-Tarife orientieren, nicht ausreichen, um die Kosten bei ausländischen Ärzten und Kliniken zu decken. Die Versicherung erstattet nur in der maximalen Höhe der Kosten, die auch in Deutschland gezahlt würden. Da sie im Ausland nicht an diese Gebührenordnungen gebunden sind, kann es zu einer Deckungs­lücke kommen, die eine private Auslandsreisekrankenversicherung „stopft“.

Auslandsreisekrankenversicherung decken z. B. folgende zusätzliche Leistungen ab, die von PKV-Verträgen nicht oder nicht ausreichend gedeckelt sind:

  • Rücktransporte nach Deutschland, häufig auch für die Begleitperson
  • Rettungs- und Bergungskosten
  • Rooming-in: Unterbringung der Begleitperson, wenn Kinder ins Krankenhaus müssen
  • 24/7-Erreichbarkeit für Notfälle: Die telefonische Beratung informiert und unterstützt bei der Organisation.
  • Anspruch auf eine mögliche Beitragsrückerstattung der Vollversicherung: Sie bleibt erhalten, da im Ausland anfallende Kosten bei der Auslandsreisekrankenversicherung eingereicht werden.

Brauchen Sie eine Auslandsreisekrankenversicherung? Erfahren Sie hier mehr:

https://kvoptimal.de/blog/zusatzversicherung/warum-sie-auf-fernreisen-nie-auf-eine-auslandskrankenversicherung-verzichten-sollten

Muss man sich angesichts einer bevorstehenden Auslandsreise mit dem Versicherungsschutz auseinandersetzen, kommt hier ein besonderer Vorteil der privaten Krankenversicherung in Erscheinung: In Europa gilt sie problemlos – ohne zeitliche Begrenzung. Im übrigen Ausland besteht ebenso ein voller Schutz für einen bestimmten Zeitraum, der sich ggf. verlängern lässt.

Wichtig ist es, sich vorab zu informieren und je nach Zielland und Dauer des Aufenthaltes gesonderte Vereinbarungen mit Ihrer PKV zu vereinbaren. Um beispielsweise einen möglichen Rücktransport abzusichern oder die guten Konditionen bei einer vorübergehenden Unterbrechung der Versicherung durch eine Anwartschaft zu sichern.

Grundsätzlich ist es sinnvoll, Ihre Reisepläne mit den Versicherungsbedingungen abzugleichen und entsprechend dazu die Dauer und den Leistungsumfang Ihres Versicherungsschutzes ggf. durch zusätzliche Vereinbarungen oder eine Auslandsreisekrankenversicherung anzupassen. Unabhängige Versicherungsexperten wie wir haben den vollen Marktüberblick und kennen die Tarifangebote und Bedingungen der verschiedenen Versicherer. Auf dieser Basis finden wir den Tarif, der zu Ihnen und Ihren Plänen passt – hierzulande und überall auf der Welt.

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