So was wie ein Sabbatical für Berufstätige oder Auswandern mit dem Ruhestand im Ausland sind für viele reizvoll und ein fester Bestandteil ihrer Lebensplanung. Mit der (temporären) Verlegung des Wohnsitzes gehen einige Behördengänge und viel Planung einher.
Da es um die Gesundheit und die bestmögliche Versorgung (und deren finanzielle Abdeckung) geht, gehört es dazu, bei der eigenen privaten Krankenversicherung nachzuhaken: Wie bin ich in meinem Wunschland versichert? Wo muss ich ggf. zusätzlich vorsorgen? Was kostet eine private Krankenversicherung im Ausland?
Wir zeigen, in welchen Fällen die PKV wie gewohnt leistet und was Sie bei längeren Aufenthalten außerhalb der EU beachten müssen.
Das bietet die PKV bei Auslandsaufenthalten in der EU
Bleiben Privatversicherte innerhalb der europäischen Grenzen, profitieren sie wie gewohnt von ihrem Versicherungsschutz. Bei vorübergehenden Aufenthalten gilt der übliche Krankenversicherungsschutz auch auf unserem Kontinent. Konkret sind Aufenthalte in jedem EU-Land sowie in den Mitgliedern des EWR (Europäischer Wirtschaftsraum) Island, Liechtenstein oder Norwegen unkompliziert, weil sie in der Regel unverändert fortgeführt werden können.
Stichwort Rücktransport
Nach Unfall oder bei schwerer Erkrankung wünschen sich viele einen Rücktransport nach Deutschland. Dieser ist in vielen PKV-Verträgen enthalten und wird übernommen. Und das sogar dann, wenn der Rücktransport „nur“ als medizinisch sinnvoll eingestuft wird. Viele Policen greifen nämlich erst in dem Fall, wenn ein Rücktransport als „medizinisch notwendig“ eingestuft wird.
Für Verträge, bei denen eine Kostenübernahme nicht vorgesehen ist, kann der Abschluss einer zusätzlichen privaten Auslandsreisekrankenversicherung sinnvoll sein. Den genauen Umfang Ihres Versicherungsschutzes entnehmen Sie dem Versicherungsschein, ggf. späteren Vereinbarungen sowie den Allgemeinen Versicherungsbedingungen.
Gilt die private Krankenversicherung weltweit?
Ja, allerdings mit zeitlichen Einschränkungen. Wie lange der Versicherungsschutz auch im Ausland gilt, hängt vom Zielland ab. Wer im europäischen Ausland bleibt, die private Krankenversicherung ohne Anpassung zeitlich unbegrenzt weiter nutzen. Das gilt auch für Langzeitaufenthalte, z. B. aus beruflichen Gründen. Außerhalb Europas leistet die PKV nur für einen bestimmten Zeitraum, in der Regel mindestens einen Monat bis zu drei Monate. Dann würde die Versicherung automatisch enden.
Info: Anwartschaftsversicherung: Die Rückfahrkarte in die PKV
Steht die Rückkehr fest, kann es sinnvoll sein, eine Anwartschaftsversicherung abzuschließen. Hier lassen sich für wenig Geld die günstigen Konditionen der bisherigen Krankenversicherung aufrechterhalten – und eine unkomplizierte Weiterversicherung ohne erneute Gesundheitsprüfung ermöglichen.
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Wie lange gilt meine PKV im Ausland?
Mindestens ein Monat im Ausland wird von allen privaten Krankenversicherungen abgedeckt – und zwar weltweit! Damit sind normale Urlaubsdauern immer geschützt. Viele Versicherer gehen sogar darüber und bieten drei oder mehr Monate auch im Ausland ihre Leistungen. Können Versicherte aus Gesundheitsgründen die Rückreise nicht antreten, lässt sich der Versicherungsschutz im Einzelfall verlängern.
Je nach Anbieter ist es unter Umständen möglich, den weltweiten Versicherungsschutz auch durch eine vorherige individuelle Vereinbarung zu verlängern.
Für den fortgesetzten Versicherungsschutz kann die PKV einen Beitragszuschlag berechnen. Ebenso ist mit gewissen Gebühren für die Umrechnung der Fremdwährung, Übersetzungs- und Überweisungskosten zu rechnen.
Dauerhafter Umzug: Das ermöglichen die privaten Krankenversicherungen
Hier kann wieder unterschieden werden in Ziele innerhalb der EU/EWR und Ziele außerhalb davon. Nicht überraschend ist, dass wesentlich unkompliziertere Regeln für dauerhafte Umzüge auf dem Kontinent gelten.
Im Gegensatz zu gesetzlich Versicherten, bei denen der Versicherungsschutz für Langzeitaufenthalte erlischt, kann die private Krankenversicherung unverändert fortgesetzt werden.
Die Fortführung der deutschen privaten Krankenversicherung spart nicht nur Aufwand, sondern ist in der Regel höherwertiger als die Standard-Krankenversicherung der neuen Heimat.
Info: Private Krankenversicherung im Ausland nachweisen: Certificate of entitlement
Besteht im Zielland eine Versicherungspflicht im landeseigenen System, müssen Privatversicherte lediglich einen Nachweis der bestehenden Krankenversicherung vorlegen. Mit dem Certificateof entitlement, das Sie bei Ihrem Versicherungsunternehmen beantragen können, gibt es ein international akzeptiertes Formular, das in Zusammenarbeit mit dem PKV-Verband und dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales entwickelt wurde.
Download: Certificate of entitlement
Zieht es Privatversicherte dagegen in den Rest der Welt, erlischt normalerweise auch der private Krankenversicherungsschutz. Auch hier lohnt es sich, vorab bei der Versicherung anzufragen, ob für das Zielland ein eigener bzw. erweiterter Versicherungsschutz z. B. gegen Beitragszuschlag möglich ist.
Der Versicherer ist nur zu den Leistungen verpflichtet, die er auch in Deutschland erbringen würde. Für die Abrechnung werden die Behandlungskosten zum Tageskurs umgerechnet. Ist absehbar, dass die Zeit im Ausland begrenzt ist, kann für die Zeit der Rückkehr nach Deutschland vorgesorgt werden.
Wer dann seinen gewohnten Versicherungsschutz ohne erneute Gesundheitsprüfung und ggf. Wartezeiten wiederherstellen möchte, wählt eine Anwartschaftsversicherung. Damit „frieren“ Sie Ihren derzeitigen Gesundheitszustand ein.
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Option: Private Krankenversicherung kündigen, wenn es ins Ausland geht
Wer auswandert, hat vier gute Optionen, den Krankenversicherungsschutz weiterzuführen:
- PKV angepasst im Ausland weiterführen: Gerade im EU-Ausland ist das unproblematisch und meist ohne zeitliche Einschränkungen möglich. Es kann sein, dass der Versicherungsschutz im Ausland nicht dieselben Leistungen umfasst oder teurer wird. Hier gibt es Möglichkeiten, den Versicherungsschutz an die Anforderungen des Ziellandes anzupassen und Bausteine für einen erweiterten Auslandsschutz zu integrieren. Um herauszufinden, wie der Versicherungsschutz weiterbesteht bzw. angepasst werden kann, kontaktieren Sie am besten vorab Ihre Versicherung.
- PKV in einen Auslandsversicherungsschutz umwandeln: Viele private Krankenversicherungen bieten spezielle Tarife für Auslandsaufenthalte, die weltweit gültig sind. Zum Beispiel für Expats, die im Ausland arbeiten oder Rentnerinnen und Rentner, die es im Alter ins Ausland zieht.
- Kündigung der PKV bei Auswanderung: Grundsätzlich eine Option ist die Kündigung der PKV. Wichtig ist, einen nahtlosen Übergang zu einem Krankenversicherungsschutz im neuen Land abzuschließen – für den persönlichen Schutz, aber auch um den dortigen rechtlichen Anforderungen zu entsprechen. Wer weit vorausschaut, kann über eine Anwartschaftsversicherung nachdenken.
- Wechsel in die gesetzliche Krankenversicherung (GKV): Gerade diejenigen, die als Beschäftigte in ein EU-Land auswandern, können unter bestimmten Voraussetzungen in die GKV zurückzukehren bzw. in die gesetzliche Krankenversicherung des Ziellandes wechseln.
Im Ausland eine private Krankenversicherung abschließen
Bei der Abmeldung in Deutschland endet für gewöhnlich die allgemeine Versicherungspflicht. Wer auswandert, kann je nach Zielland in die dortige gesetzliche Krankenversicherung eintreten, die bisherige private Krankenversicherung mit geeigneten Ergänzungen weiterführen oder eine private internationale Krankenversicherung abschließen.
Dazu gehören zum Beispiel Expat-Policen, die oft einen lebenslangen Schutz weltweit bieten. Sie sind auf die Bedürfnisse von Fachkräften, die von Firmen entsandt werden, Auswanderern, Freelancern oder den sogenannten digitalen Nomaden zugeschnitten.
Wie funktioniert die private Krankenversicherung im Ausland?
Im besten Fall merken Versicherte nicht, dass sich am gewohnten Leistungsumfang etwas ändert. Bei kürzeren Aufenthalten im Ausland von bis zu drei Monaten leistet die eigene PKV wie gewohnt. Für längere Abwesenheiten sollte der Auslandsschutz angepasst werden – entweder durch Zusatzbausteine, die oft für bestimmte Regionen und Zielgruppen angeboten werden – oder durch den Wechsel des Tarifs oder der Versicherung.
Privatversicherte erhalten also Leistungen wie in Deutschland, sie müssen jedoch Rechnungen oft vorstrecken.
Was kostet eine private Krankenversicherung im Ausland?
Wer nur einen Monat bis zu drei Monate im Ausland verbringt, braucht im Prinzip gar keine Mehrkosten erwarten – außer der Auslandsschutz wurde wegen des Ziellandes erweitert. Das betrifft zum Beispiel Rücktransporte oder Rooming-in für Familienangehörige. Für längere bzw. dauerhafte Auslandsaufenthalte kann es nötig werden, spezielle PKV-Tarife oder Zusatzversicherungen abzuschließen, die meist teuer als der bisherige PKV-Beitrag sind.
Die Auslandsreisekrankenversicherung: Wann braucht man sie?
Auch, wenn die privaten Krankenversicherungen im Ausland umfassende Leistungen bieten, kann der Abschluss einer zusätzlichen Auslandsreisekrankenversicherung sinnvoll sein. Zum einen ist es nicht unüblich, dass die in Deutschland üblichen Gebührenordnungen, an denen sich auch viele PKV-Tarife orientieren, nicht ausreichen, um die Kosten bei ausländischen Ärzten und Kliniken zu decken.
Die Versicherung erstattet nur in der maximalen Höhe der Kosten, die auch in Deutschland gezahlt würden. Da sie im Ausland nicht an diese Gebührenordnungen gebunden sind, kann es zu einer Deckungslücke kommen, die eine private Auslandsreisekrankenversicherung „stopft“.
Auslandsreisekrankenversicherung decken z. B. folgende zusätzliche Leistungen ab, die von PKV-Verträgen nicht oder nicht ausreichend gedeckelt sind:
- Rücktransporte nach Deutschland, häufig auch für die Begleitperson
- Rettungs- und Bergungskosten
- Rooming-in: Unterbringung der Begleitperson, wenn Kinder ins Krankenhaus müssen
- 24/7-Erreichbarkeit für Notfälle: Die telefonische Beratung informiert und unterstützt bei der Organisation.
- Anspruch auf eine mögliche Beitragsrückerstattung der Vollversicherung: Sie bleibt erhalten, da im Ausland anfallende Kosten bei der Auslandsreisekrankenversicherung eingereicht werden.
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Auslandsreisekrankenversicherung: die Kosten
Es gibt selten etwas, was so einleuchtet. Die Kosten für eine Auslandsreisekrankenversicherung belaufen sich auf 10 bis 30 € im Jahr. Darin sind für normale Urlaubsdauern Arzt- und Behandlungskosten sowie Rücktransporte (mit dem Ambulanzflugzeug) enthalten. Ein guter Deal, denn laut dem ADAC können Rückholungen aus dem Ausland richtig teuer werden:
- Rücktransport von den Kanarischen Inseln: 60.000 €
- Rücktransport aus Nord- und Südamerika: 180.000 €
- Rücktransport aus Asien: 200.000 €
- Rücktransport aus Afrika: 160.000 €
- Rücktransport aus Australien: 350.000 €
Fazit So gut sind Privatversicherte auch im Ausland versichert
Muss man sich angesichts einer bevorstehenden Auslandsreise mit dem Versicherungsschutz auseinandersetzen, kommt hier ein besonderer Vorteil der privaten Krankenversicherung in Erscheinung: In Europa gilt sie problemlos – ohne zeitliche Begrenzung. Im übrigen Ausland besteht ebenso ein voller Schutz für einen bestimmten Zeitraum, der sich ggf. verlängern lässt.
Wichtig ist es, sich vorab zu informieren und je nach Zielland und Dauer des Aufenthaltes gesonderte Vereinbarungen mit Ihrer PKV zu vereinbaren. Um beispielsweise einen möglichen Rücktransport abzusichern oder die guten Konditionen bei einer vorübergehenden Unterbrechung der Versicherung durch eine Anwartschaft zu sichern.
Grundsätzlich ist es sinnvoll, Ihre Reisepläne mit den Versicherungsbedingungen abzugleichen und entsprechend dazu die Dauer und den Leistungsumfang Ihres Versicherungsschutzes ggf. durch zusätzliche Vereinbarungen oder eine Auslandsreisekrankenversicherung anzupassen.
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