Tarifwechsel prüfen

Sind Selbstbeteiligungskosten in der PKV absetzbar?

Jetzt teilen via
Björn Kotzan
17. Juni 2026

PKV-Tarife können mit einem Selbstbehalt, auch Selbstbeteiligung genannt, ausgestattet werden. Die Versicherer bieten ganze Tarif-Reihen an, in denen der einzige Unterschied die Höhe des Selbstbehaltes ist. Eine Selbstbeteiligung kann den Beitrag deutlich senken. Im Krankheitsfall führt dieser Eigenanteil aber zu Abschlägen in der Kostenerstattung. Gerade bei höheren Gesundheitskosten können zusätzlich Belastungen für Versicherte entstehen. Unter Umständen sind diese Kosten steuerlich absetzbar. Wir zeigen, was zu beachten ist.

Steuerliche Absetzbarkeit der Beiträge zur privaten Krankenversicherung

2010 ist das Bürgerentlastungsgesetz (BEG) in Kraft getreten und seitdem PKV-Beiträge im vollen Umfang steuerlich absetzbar, soweit die Beiträge dem Leistungsniveau der gesetzlichen Krankenasse (GKV) entsprechen. Beitragsanteile für z. B. Wahlleistungen (Zweibett- oder Einbettzimmer und Privatarzt) sind nicht absetzbar. Der Versicherer bescheinigt in diesem Fall einen geringeren PKV-Beitrag, als tatsächlich gezahlt wurde. Die Differenz ist dem höheren Leistungsniveau zuzurechnen und deswegen nicht absetzbar.

PKV-Beiträge sind in dem Umfang absetzbar, wie sie der notwendigen Basisabsicherung entsprechen (GKV-Niveau). Freiwillige Zusatzleistungen wie Einzelzimmer, Krankentagegeld oder hochwertiger Zahnersatz sind ggf. steuerlich als sonstige Vorsorgeaufwendungen absetzbar.

Selbstbehalt: Steuernachteil und Alterungsrückstellungen 

Selbstbeteiligungen senken den PKV-Beitrag deutlich und sind deshalb ein beliebtes Mittel, um sofort finanziell entlastet zu werden.

Der PKV-Beitrag sinkt mit Zunahme des Selbstbehalts:

TarifSelbstbehaltZahlbetragBeitrag inkl. SB
BMK/00 €587,27 €587,27 €
BMK/1400 €510,82 €544,15 €
BMK/2800 €441,93 €508,60 €
BMK/31.600 €334,33 €476,66 €

Der Selbstbehalt offenbart einen Haken, weil ein geringerer PKV-Beitrag zwangsläufig auch zu einem geringeren Steuervorteil führt. Im Schnitt sind 80 % der Beitragskosten der Basisversorgung zuzuordnen, die steuerlich voll geltend gemacht werden kann. Zudem führt ein günstigerer Beitrag zu weniger Sparleistung bei den Alterungsrückstellungen.

An dieser Stelle heißt es rechnen und mehrere Szenarien mit echten Zahlen durchspielen. Welche Selbstbehalthöhe ist aus steuerlicher Sicht günstiger und auch mit Blick auf das Kostenrisiko bei unvorhergesehener Krankheit oder Unfall etc. vertretbar?

Mehr zum Phänomen: Weniger Nettogehalt durch den Wechsel in die PKV? lesen Sie hier!

Legaler Steuertrick zum Sparen: Vorauszahlung der PKV-Beiträgehier mehr dazu!

Sie benötigen Unterstützung?

Unsere Experten bei KVoptimal unterstützen Sie dabei, die passende PKV für Ihre Bedürfnisse zu finden.

Info: Zählt der PKV-Selbstbehalt als Sonderausgabe?

Ein vertraglich vereinbarter Selbstbehalt (Eigenanteil) ist nicht als Sonderausgabe absetzbar. Haben Sie jedoch in einem Jahr extrem hohe, selbst getragene Krankheitskosten, können versicherte diese unter bestimmten Voraussetzungen als außergewöhnliche Belastung in der Steuererklärung angeben. 

Arbeitgeberzuschuss PKV Selbstbeteiligung: Wer zahlt den Eigenanteil? 

Der Selbstbehalt wird erst im Leistungsfall fällig und ist von den Versicherten aus eigener Tasche zu bezahlen. Der Arbeitgeber zahlt zwar einen Zuschuss zum eigentlichen Versicherungsbeitrag, aber an derSelbstbeteiligung beteiligt sich der Arbeitgeber meist nicht. Dieser ist nicht dazu verpflichtet, kann diesen aber freiwillig (anteilig) übernehmen. Wichtig ist dann zu wissen, dass es sich um einen geldwerten Vorteil handelt, derversteuert werden muss.  

Wer einen Selbstbehalt vereinbart hat, um den monatlichen Beitrag und damit den Eigenanteil zu senken, trägt im Krankheitsfall das volle finanzielle Risiko der Kostenbeteiligung allein. 

Der Arbeitgeberzuschuss zur PKV 2026:  

Der maximale Arbeitgeberzuschuss liegt 2026 bei 508,59 € pro Monat. Dieser Betrag entspricht der Hälfte des Höchstbeitrags der gesetzlichen Krankenversicherung inklusive des durchschnittlichen Zusatzbeitrags. 

Ist ein hoher Selbstbehalt in der PKV steuerlich sinnvoll?  

Ein hoher Selbstbehalt in der privaten Krankenversicherung senkt die monatlichen Beiträge. Er senkt aber auch die als Sonderausgaben abzugsfähigen Vorsorgeaufwendungen – was den steuerlichen Vorteil teilweise wieder neutralisiert. Andererseits können im Schadensfall selbst getragene Krankheitskosten ebenfalls als außergewöhnliche Belastungen geltend gemacht werden, sofern die zumutbare Eigenbelastung überschritten wird.  

Für Gutverdienende, die ohnehin an die Höchstgrenze der abzugsfähigen Vorsorgeaufwendungen (1.900 € bzw. 2.800 € für Selbstständige) stoßen, lohnt sich ein hoher Selbstbehalt besonders, da zusätzliche Beiträge steuerlich ohnehin nicht mehr ins Gewicht fallen.  

Unterm Strich ist es immer eine individuelle Entscheidung: Wer selten krank und finanziell gut aufgestellt ist, profitiert vom Selbstbehalt. Wer regelmäßig medizinische Leistungen in Anspruch nimmt, sollte die Ersparnis gegenüber dem Kostenrisiko sorgfältig abwägen. 

Keine Absetzbarkeit der Kosten durch Selbstbehalt 

Die Situation: Eine Privatversicherte war viele Jahre gesund und fit – es gab keinen Grund, nicht eine hohe Selbstbeteiligung (1.600 €) bei ihrer PKV zu vereinbaren. Nach einem Sturz mit OP und langwieriger Rehabilitation fragt sie sich, ob sie die gezahlten voll ausgeschöpften Selbstbehalte steuerlich geltend machen kann. 

Es ist nachvollziehbar, dass Versicherte die zusätzlichen Kosten durch einen Selbstbehalt absetzen wollen. Im §10 Einkommenssteuergesetz (EStG) ist geregelt, dass die Beiträge zur PKV steuerlich absetzbar sind. Doch der Bundesfinanzhof hat das in einem Urteil vom 01.06.2016 (X R 43/14) eingeschränkt und entscheiden, dass selbst getragene Krankheitskosten nicht als Sonderausgaben abgesetzt werden können. 

Link: BUNDESFINANZHOF Urteil vom 1.6.2016, X R 43/14 

Selbstbehalt: Als außergewöhnliche Belastung oft doch absetzbar 

Möglicherweise doch eine Option, um Selbstbeteiligungskosten steuerlich geltend zu machen, ist, sie als außergewöhnliche Belastungen nach § 33 EstG anzusetzen.  

Privatversicherte Beschäftigte können ihre Selbstbeteiligungskosten absetzen, wenn die Belastung 7 % des Einkommens überstiegt.  

Wie berechnet sich die zumutbare Belastung bei Privatversicherten? 

Die zumutbare Belastung ist für Privatversicherte vor allem bei der Steuererklärung relevant, wenn sie Krankheitskosten als außergewöhnliche Belastungen absetzen wollen. Ob eine Belastung außergewöhnlich ist, hängt vom Einkommen, dem Familienstand und der Anzahl der Kinder* ab. Die persönliche Belastungsgrenze wird prozentual davon bemessen. 

Zumutbare Belastung – Wer hat wie viel Prozent? 

* Hier zählen nur Kinder, für die ein Anspruch auf Kinderfreibetrag oder Kindergeld besteht 

Berechnung der zumutbaren Belastung für die Steuererklärung 

Die Berechnung der zumutbaren Belastung verläuft stufenweise: Wenn ein Einkommen beispielsweise 80.000 € beträgt, werden die ersten 15.340 € mit dem niedrigeren Satz, das weitere Einkommen bis 51.130 € mit dem mittleren Satz und nur der Restbetrag mit dem höchsten Satz berechnet. 

Selbstbehalte und Eigenbeteiligungen

Bei der Berücksichtigung der Kosten werden nicht nur die Selbstbehalte, sondern auch tarifliche Eigenbeteiligungen berücksichtigt. Damit scheiden Hochleistungstarife ziemlich sicher bei der Bewertung von außergewöhnlichen Belastungen aus. Denn solche Tarife haben in der Regel keine weitere Zuzahlung außerhalb der Selbstbeteiligung.

Wer sich spät privat versichert hat, einen Tarif mit geringem Leistungsumfang versichert hat und/oder wenig Einkommen nachweisen kann, hat gute Chancen, die Kosten im Rahmen der außergewöhnlichen Belastungen (§33 EStG) abzusetzen.

Bietet das Rentenalter mehr Möglichkeiten?

Viele Privatversicherte wechseln im Rentenalter aufgrund der Kosten in einfache Tarife. Die Folgen sind häufig ein höherer Selbstbehalt und tarifliche Leistungsabstriche. Natürlich sinkt im Rentenalter auch die Steuerlast aufgrund der neuen Einkommenssituation. Deshalb kann der Vorteil aus der Absetzbarkeit auch verpuffen. Deswegen sollte der PKV-Vertrag regelmäßig geprüft werden, ob z. B. durch einen Tarifwechsel zusätzlich Vorteile oder Kostenreduzierungen erreicht werden können.

Mit dem PKV Tarifwechsel § 204 VVG Selbstbehalt reduzieren 

Nach § 204 Versicherungsvertragsgesetz (VVG) haben Privatversicherte das Recht, jederzeit in einen anderen Tarif ihres eigenen Versicherers zu wechseln – ohne erneute Gesundheitsprüfung und unter Mitnahme der bereits aufgebauten Altersrückstellungen. Damit lässt sich auch ein hoher Selbstbehalt ändern, um im Alter das Kostenrisiko zu senken. 

Um den Selbstbehalt zu reduzieren, können sich Versicherte direkt an ihre Versicherung wenden und den Wechsel in einen Tarif mit niedrigerem oder keinem Selbstbehalt beantragen. Der Versicherer ist verpflichtet, mindestens einen gleichwertigen Tarif anzubieten. Allerdings steigt durch den geringeren Selbstbehalt ggf. der monatliche Beitrag.  

Es ist empfehlenswert, vor dem Wechsel eine ungebundene Versicherungsberatung an die Seite zu holen, da Versicherer nicht immer proaktiv auf günstigere oder passendere Tarifoptionen hinweisen. 

Rechnungen selber zahlen, um Rückerstattung zu erhalten, senkt Steuervorteil 

Ganz aktuell, vom 19.04.2017, hat das Finanzgericht Berlin Brandenburg (11 K 11327/16) entschieden, dass selbst getragene Krankheitskosten weder als Sonderausgaben, noch als außergewöhnliche Belastung geltend gemacht werden können, wenn im gleichen Atemzug eine Beitragsrückerstattung eingenommen wird.

Der Versicherte hatte Arztrechnungen selbst getragen und deswegen eine Beitragsrückerstattung (BRE) erhalten. Bei der Steuererklärung wurde die Rückerstattung nicht angeben. Als das Finanzamt Kenntnis über die BRE erlangte, hat es die Höhe der gezahlten, absetzbaren Beiträge um die Summe der BRE gekürzt.

Eine Sonderausgabe nach §10 EstG gilt nur für PKV-Beiträge, nicht aber für Kosten aufgrund Selbstbehalt oder Eigenbeteiligung. Eine außergewöhnliche Belastung nach §33 EstG kommt ebenfalls nicht in Frage, weil der Versicherte freiwillig auf einen Erstattungsanspruch durch seine Versicherung zugunsten der BRE verzichtet hat.

Weitere Themen: PKV und BEG

Maximale Selbstbehalte und Eigenbeteiligungen in der PKV

Steuererleichterungen durch PKV Beitragszahlung: So geht’s!

Fazit: Kann ich die Selbstbeteiligung der PKV von der Steuer absetzen?

Die selbst getragenen Krankheitskosten im Rahmen des PKV-Selbstbehalts lassen sich grundsätzlich als außergewöhnliche Belastungen in der Steuererklärung geltend machen – jedoch nur, soweit sie die sogenannte zumutbare Eigenbelastung übersteigen, die sich nach Einkommen, Familienstand und Kinderzahl richtet. In der Praxis bedeutet das: Wer nur kleinere Arztkosten selbst trägt, wird die steuerliche Hürde meist nicht überspringen und bleibt auf den Kosten sitzen. Lediglich bei hohen Krankheitskosten – etwa durch eine Operation oder längere Behandlung – kann sich der steuerliche Abzug tatsächlich rechnen.

Unterm Strich ist der Selbstbehalt in der PKV also kein verlässliches Steuersparmodell, sondern ein Instrument zur Beitragsoptimierung, dessen steuerliche Wirkung vom Einzelfall abhängt und nicht kalkulierbar im Voraus einzuplanen ist.

Jetzt einen Termin vereinbaren!

Weitere interessante Beiträge

Weitere interessante Inhalte