Neukunden müssen für die Aufnahme in die private Krankenversicherung (PKV) vor Vertragsabschluss eine allgemeine Gesundheitsprüfung absolvieren. Dabei werden zum Beispiel Vorerkrankungen und andere relevante Daten mit Hilfe eines Fragebogens erfasst. Damit will der PKV-Anbieter ermitteln, welche gesundheitlichen Risiken der Versicherungsnehmer mit sich bringt und ggf. zusätzliche zu kalkulierende Krankheitskosten von vornherein ausgleichen, um mögliche Beitragssteigerungen in der Zukunft zu vermeiden. Ergibt die Gesundheitsprüfung tatsächlich, dass der Gesundheitszustand eines Antragstellers, kränker oder vorbelasteter als der durchschnittliche Versicherte ist, so wird ein zusätzlicher, außertariflicher Beitrag erhoben – der Risikozuschlag.

 

Beispiele für Erkrankungen, die einen PKV Risikozuschlag oder eine Ablehnung begründen können:

  • Bluthochdruck
  • chronische Erkrankungen
  • Herz-Kreislauf-Probleme
  • psychische Erkrankungen
  • Krebserkrankungen
  • Diabetes
  • Asthma
  • Allergien
  • Rückenleiden
  • Sehstörungen
  • Übergewicht

Der Risikozuschlag in der PKV bezieht sich meist nur auf einen bestimmten Bereich, so kann er sich punktuell auf Tarifbausteine wie Krankentagegeld, alternative Heilmethoden, Chefarzt, Krankenhaustagegeld oder Pflegeversicherung beziehen.

Dabei wird der Aufschlag meist prozentual berechnet. Demnach erhöht sich die monatliche Prämie um einen festgelegten Prozentsatz, der auf dem statistischen Durchschnittswerten basiert.

Wesentliche Gründe für einen Risikozuschlag in der Krankenversicherung:

  • der Gesundheitszustand
  • Vorerkrankungen
  • Erbkrankheiten innerhalb der Familie
  • Alkohol- und Rauchgewohnheiten
  • der ausgeübte Beruf

 

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Maximal dürfen 100 Prozent des regulären Versicherungsbeitrages berechnet werden. Ein maximaler Risikozuschlag könnte beispielsweise bei Krebserkrankungen erhoben werden, ein minimaler zum Beispiel bei Sehstörungen oder bei Übergewicht. Im Basistarif darf die PKV keine Risikozuschläge oder Ausschlüsse auferlegen, auch wenn eine Gesundheitsprüfung durchgeführt wird.

Übrigens: Durch die Einführung des Risikozuschlags wurde chronisch Kranken überhaupt erst ermöglicht, Mitglied bei einer privaten Versicherung zu werden.

Kann man als Neukunde Risikozuschläge oder Leistungsausschlüsse umgehen?
Die Liste der Vorerkrankungen, die einen Risikozuschlag zur Folge haben können, ist umfangreich. Da jeder PKV-Versicherer andere Vorgaben hat und fallabhängig nach der Schwere der Erkrankung über die Höhe des Risikozuschlags oder sogar auf Ablehnung entscheidet, lässt sich keine allgemeingültige Aussage treffen. Vor einem Wechsel in die private Krankenversicherung sollten Sie daher durch eine unabhängige Beratung die Angebote mehrerer Gesellschaften und deren Risikopunkte vorab klären lassen.

Anstelle des Risikozuschlags besteht häufig die Möglichkeit, direkt zu Beginn des Versicherungsvertrages oder während der Laufzeit, einen Leistungsausschluss zu vereinbaren. Das sollte jedoch gründlich überlegt werden, da Risikozuschläge nicht umsonst erhoben werden. Zum Beispiel bei Allergikern kann es jedoch sinnvoll sein, die Behandlung der Allergien selbst zu tragen und von den Leistungen ausschließen und sich somit den Risikozuschlag zu sparen.

Den Risikozuschlag in der PKV reduzieren und entfernen – einfach Tarifoptionen überprüfen lassen

Risikozuschläge in der privaten Krankenversicherung sind nicht auf ewig festgeschrieben. Sind Sie bereits mehrere Jahre beschwerde- und behandlungsfrei, haben Sie laut Versicherungsvertragsgesetz (VVG) das Recht, Ihren Risikozuschlag prüfen zu lassen. Der  § 41a VVG regelt, dass der Risikozuschlag wegfallen oder „angemessen herabgesetzt“ werden soll, wenn die „gefahrerhöhenden Umstände (...) wegfallen oder bedeutungslos geworden“ werden.

Nachprüfungen sind anbieterabhängig alle drei bis fünf Jahre möglich. Der PKV-Versicherte steht dabei in der Pflicht, seine Heilung durch eine ärztliche Bescheinigung bei seiner privaten Krankenkasse anzuzeigen und nachzuweisen. In den meisten Fällen muss der Versicherte über einen Zeitraum von zwei bis drei Jahren beschwerdefrei sein, bis er als geheilt angesehen werden kann. Auch für PKV-Versicherte, die keinen Risikozuschlag in Ihrer PKV zahlen, lohnt sich eine regelmäßige Überprüfung ihres Tarifs. Bei unabhängigen Beratungen von KVoptimal.de können Sie sich – auf der Basis eines individuellen PKV-Gutachtens – unverbindlich und kostenfrei einen Überblick über Tarifoptionen einholen und Ihre Prämie in der Regel spürbar senken.