Was kostet ein Kind in der PKV?

Jetzt teilen via
Michael Glorius
14. März 2018

Was kostet ein Kind in der PKV?

Bereits ab der Geburt sind für jedes Kind in der privaten Krankenversicherung eigene Versicherungen abzuschließen und monatliche Beiträge zu zahlen. In dem Punkt unterscheidet sich die PKV von der beitragsfreien Familienversicherung der gesetzlichen Krankenkassen. Jedoch muss das kein Nachteil sein. Im Gegenteil: Die Kinder-Tarife sind deutlich günstiger als die für Erwachsene und bieten darüber hinaus eine umfangreichere medizinische Absicherung.

Hier lesen Sie, mit welchen Kosten Sie als Eltern für die PKV-Beiträge Ihrer Kinder rechnen müssen, welche Leistungen gute Tarife umfassen und allerlei Wissenswertes zur PKV-Versicherung von Kindern.

Was kostet ein Kind in der PKV?

Die Höhe des PKV-Beitrags für Kinder richtet sich nach den gewünschten Leistungen und dem Umfang des Versicherungsschutzes. Durchschnittlich und immer abhängig vom Leistungsumfang betragen die monatlichen Beiträge zwischen 80 und 160 Euro und mehr. Im Allgemeinen sind Kinder sehr günstige Patienten und – aus Sicht der PKV-Anbieter – Krankenkassenmitglieder. Bis auf die Vorsorgeuntersuchungen entstehen kaum Kosten im Vergleich zu erwachsenen Versicherten, die regelmäßig zum Facharzt gehen oder Medikamente einnehmen.

Warum eine private Krankenversicherung für Kinder günstiger ist, liegt an folgenden Faktoren:

  • Dank Kontrahierungszwang bezahlen Sie unabhängig vom Gesundheitszustand keinerlei Zuschläge, wenn Sie Ihr Kind direkt ab der Geburt bei Ihrem Anbieter versichern
  • Alterungsrückstellungen werden noch nicht gebildet
  • Es fällt kein gesetzlicher Zuschlag an
  • Beiträge zur Pflegepflichtversicherung sind meist inbegriffen
  • Mögliche Arbeitgeberzuschüsse je nach Versicherungsstatus der Eltern (angestellt, selbstständig, verbeamtet)

 

Für Neugeborene gilt in der PKV ein Kontrahierungszwang. Das heißt nichts anderes, als das der Versicherer das Baby auch dann aufnehmen muss, wenn von Geburt ein gesundheitlicher Fehler besteht. Der Versicherer darf bei Neugeborenen weder Risikozuschläge noch eine Gesundheitsprüfung verlangen, die möglicherweise eine Ablehnung des Versicherungsantrags zur Folge hätte. Wichtig in dem Zusammenhang ist, dass die Eltern das Kind bis maximal zwei Monate nach der Geburt anmelden.

 

Brauchen Sie mehr Informationen? Sprechen Sie uns an.

 

Die privaten Krankenkassen müssen Altersrückstellungen erst ab einem Alter von 21 Jahren bilden. Neben den günstigeren Beiträgen hat es den entscheidenden Vorteil, dass privat versicherte Kinder und Jugendliche keinen finanziellen Verlust fürchten müssen, wenn sie den Anbieter wechseln oder sich für die Ausbildung gesetzlich versichern (müssen).

Für bestimmte Gruppen gibt es Vergünstigungen bei den PKV-Beiträgen für Kinder: So fallen für die in der Regel privat versicherten Beamten die Zusatzkosten für die Versicherung des Kindes wegen der staatlichen Beihilfen deutlich geringer aus. Freiberufler und Unternehmer tragen die Prämie für ihre Kinder dagegen in voller Höhe selbst, während Angestellte einen Arbeitgeberzuschuss erhalten.

Was kostet ein Kind in der PKV? Hier finden Sie für die verschiedenen Ausgangssituationen angestellt, selbstständig und verbeamtet wichtige Überlegungen im Hinblick auf die PKV-Beiträge für Kinder:

Angestellte erhalten für die Beiträge für die PKV von Ihrem Arbeitgeber einen gesetzlich festgelegten Arbeitgeberzuschuss, der auch für die Kinder ausgeschöpft werden kann. Die Höhe des Arbeitgeberzuschusses beträgt maximal die Hälfte des Beitrags und hat zudem eine Obergrenze, die sich an den Beiträgen orientiert, die der Versicherte als gesetzlich Versicherter als Arbeitgeberanteil erhalten würde. 2018 ist der gesamte Zuschuss begrenzt auf den Höchstbeitrag des Arbeitgeberzuschusses von 323,03 Euro. Was darüber hinausgeht, muss der Arbeitnehmer selbst aufbringen. Ist die Versicherung günstiger, kann der Arbeitgeberzuschuss für die PKV-Beiträge der Kinder verwendet werden.

Selbständige erhalten keine Arbeitgeberzuschüsse und müssen ihre PKV-Beiträge komplett selbst erwirtschaften. Ebenso müssen die PKV-Beiträge für die Kinder vollständig selbstfinanziert werden, was ein entsprechend hohes und kontinuierliches Einkommen voraussetzt. Daher sollten Selbstständige mit Familie genau prüfen und kalkulieren, ob eine kostenfreie Familienversicherung in der GKV oder die erfahrungsgemäß weitaus günstigere Versicherung in der privaten Krankenkasse vorzuziehen ist. 

Beamte erhalten einen Zuschuss zu ihren Krankenkassen-Beiträgen von ihrem Dienstherrn in Form der Beihilfe. Besteht für mindestens ein Elternteil Beihilfeberechtigung, so wird auch für den Nachwuchs ein Großteil der Krankenversicherungskosten von der Beihilfe übernommen – für Kinder liegt der Prozentsatz bundeslandabhängig meist sogar noch höher bei 70 oder 80 Prozent und nur ein vergleichsweise geringer Anteil der Kosten muss über eine private Krankenversicherung abgesichert werden, was die Prämien dafür folglich minimiert.

Beiträge senken durch einen Selbstbehalt

Um die Beiträge für Ihre Kinder möglichst gering zu halten, kann es sinnvoll sein, einen Selbstbehalt zu vereinbaren. Analog zur Höhe des Selbstbehalts reduzieren sich die monatlichen Beiträge. Da Kinder im Unterschied zu Erwachsenen zum Beispiel für Vorsorgeuntersuchen (U-Untersuchungen) oder auch Impfungen regelmäßig zum Arzt müssen, fallen auch zuverlässig Kosten an und die Höhe des vertraglich vereinbarten Selbstbehalts ist schneller erreicht. Eine weitere gute Option, um Ihre PKV-Beiträge zu reduzieren ist der interne Tarifwechsel. Hier wechseln Sie ohne Verlust der Altersrückstellungen in einen günstigeren Tarif bei Ihrem Versicherer. Hier gehts zur unverbindlichen Beratung.

Wie gut ist mein Kind in der PKV versichert?

Kinder haben nachweislich andere Bedürfnisse und Ansprüche an ihre Krankenversicherung. Das betrifft beispielsweise die Leistungen für Zahnersatz, die ganz natürlich nicht so relevant sind. Hier sollte mehr Wert auf eine großzügige Kostenübernahme der kieferorthopädischen Maßnahmen beziehungsweise auf Leistungen im ambulanten Bereich gelegt werden. Gute private Krankenkassen übernehmen auch dann die Kosten, wenn nur leichte Fehlstellungen der Zähne vorliegen. Die GKV zahlt in diesen Fällen meist nichts dazu.

Ganz grundsätzlich lässt sich feststellen, dass Kinder mit einer privaten Krankenversicherung einen meist umfassenderen Gesundheitsschutz genießen im Vergleich zu den Leistungen der gesetzlichen Kassen: So bieten die meisten Tarife eine freie Krankenhaus- und Arztwahl, sodass Sie Ihr Kind jederzeit bei Spezialisten vorstellen dürfen. Privatpatienten – egal ob erwachsen oder Kind – bekommen nachweislich schneller einen Termin bei Fachärzten

Das Gute an der privaten Krankenversicherung ist, dass Sie die Tarife je nach Ihren Wünschen und Anforderungen wählen können. Wenn Ihnen beispielsweise wichtig ist, dass Leistungen Im Bereich Heilpraktiker und Naturmedizin enthalten sind, dann fragen Sie nach entsprechenden Tarifen oder treffen zusätzliche Vereinbarungen mit Ihrer privaten Krankenkasse.

Übrigens gelten diese Bedingungen für leibliche und gleichermaßen für adoptierte Kinder.

Wie läuft die Antragstellung praktisch ab?

Die Neugeborenversicherung, die, wenn sie beim selben Anbieter der Eltern bestehen soll, auch Kindernachversicherung genannt wird, geschieht nicht automatisch. Dafür müssen die Eltern spätestens zwei Monate nach der Geburt rückwirkend bei ihrem Versicherer einen Antrag stellen. Zur Anmeldung genügt es, einen entsprechenden Antrag (oder eine Anmeldung) zu stellen, den die meisten Versicherungsunternehmen auf ihren Webseiten als Online-Formulare anbieten. Alternativ geht es auch über das persönliche Gespräch mit einem Versicherungsexperten. Ist der gewählte Versicherungsschutz für Ihr Kind nicht umfassender als der der Eltern, entfällt erfahrungsgemäß die Gesundheitsprüfung. Grundsätzlich startet der Versicherungsschutz bei fristgemäßer Anmeldung rückwirkend ab dem Geburtstermin.

Unter Umständen ist es möglich, dass Sie Ihr Kind bei einem anderen privaten Krankenversicherer anmelden. Hierfür muss ebenfalls ein Antrag gestellt werden. Meist wird zusätzlich eine Kopie der Untersuchungsergebnisse und gegebenenfalls Kopien aus dem gelben Untersuchungsheft verlangt, auf dessen Basis der Risikoprüfer der Versicherung erkennt, dass keine Beeinträchtigungen und somit besonderen Risiken bei dem Kind vorliegen. Da hier die vergünstigten Nachversicherungsbedingungen in den meisten Fällen nicht greifen, müssen Sie mit höheren PKV-Beiträgen für Ihr Kind rechnen.

Weitere interessante Beiträge

/* */