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Zahlt die private Krankenversicherung meine Sehhilfe?

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Anja Glorius
3. April 2026
Zahlt die private Krankenversicherung meine Sehhilfe?

Immer mehr Menschen in Deutschland sind auf eine Sehhilfe angewiesen. Bereits jedes zweite Kind im Grundschulalter ist kurzsichtig. Das scheint auf jeden Fall ein globales Phänomen zu sein, wenn man bedenkt, dass in Ländern wie China, Singapur, Taiwan und Südkorea mit ausgeprägter Bildschirmnutzung und rigidem „Pauksystem“ um die 90 Prozent der Kinder und darüber der „Weitblick“ fehlt. Brillen und andere Sehhilfen können richtig teuer werden und müssen im Laufe des Lebens hin und wieder neu angeschafft werden. Die meisten privaten Krankenversicherungen erstatten mindestens einen Teil der Kosten für Sehhilfen. Welche Leistungen die private Krankenversicherung bei Sehhilfen üblicherweise übernimmt und welche Voraussetzungen erfüllt werden müssen, erfahren Sie hier.

Was zählt als Sehhilfe in der privaten Krankenversicherung?

Die wichtigste und mit Abstand am meisten gebräuchliche Sehhilfe ist und bleibt die Brille. Daneben gelten Kontaktlinsen und Bildschirmlupen als erstattungsfähige Hilfsmittel für Menschen mit eingeschränkter Sehkraft. Bei Brillen haben die Versicherten die Wahl zwischen Fernsichtbrille, Nahsichtbrille, Lesebrille oder Gleitsichtbrille. Nach einem BGH-Urteil aus 2017 findet man mittlerweile auch die Sehschärfenkorrektur per Laser in der PKV in einigen Tarifen als Leistungsbestandteil. Die Laser-Korrektur kann demnach in vielen Fällen als medizinisch notwendig definiert werden und Privatversicherte können darauf hoffen, dass ihr Versicherer sich an den Kosten für eine Laser-Korrektur beteiligt. 

Mehr über Laser-OPs der Augen und Ihre Erstattungsmöglichkeiten lesen Sie hier!

PKV & Sehhilfe: Welche Leistungen werden bei Fehlsichtigkeit übernommen?

Brillen sowieso, aber auch Kontaktlinsen sind ein fester Bestandteil der Leistungen in der PKV. Wie viel die private Krankenversicherung (PKV) für eine Brille oder Kontaktlinsen zuzahlt, hängt vom Anbieter sowie vom gewählten Tarif ab.

Ganz allgemein gilt: Bietet Ihre Versicherung eine Erstattung für Brillen an, dann erhalten Sie diese meist auch für andere Sehhilfen – also auch für Kontaktlinsen oder Bildschirmlupen, Hand- und Standlupen sowie elektronisch vergrößernde Sehhilfen. 

Bei den PKV-Leistungen für Sehhilfen sehen die meisten Versicherer Zuschüsse vor, die eine große Bandbreite aufweisen: Sie reichen von der Übernahme von den geringen Basisleistungen der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) bis hin zu 80 oder 100 Prozent Kostenübernahme.

Zu beachten ist – vor allem bei der Auswahl der PKV – dass einige private Krankenversicherungen eine Wartezeit von drei bis sechs Monaten vertraglich festlegen. Hier müssen die Versicherten also gewisse Fristen abwarten, ehe sie von ihrer PKV eine neue Sehhilfe bezuschusst bekommen.

Weiterhin ist wichtig, dass die Kosten für eine Sehhilfe nur dann erstattet werden, wenn eine medizinische Notwendigkeit vorliegt.

Wann ist eine Brille medizinisch notwendig?

Die medizinische Notwendigkeit für eine Sehhilfe kann beispielsweise bei Kurz- oder Weitsichtigkeit, bei Hornhautverkrümmung und bei Astigmatismus vorliegen. In jedem Fall muss sich jeder Versicherte die medizinische Notwendigkeit einer Sehhilfe von einem Augenarzt oder durch eine Refraktionsbestimmung beim Optiker bestätigen lassen – als ärztliche Verordnung.

Dieser Nachweis wird meist nur bei der ersten Brille bzw. Sehhilfe nötig. Für Nachfolgebrillen etc. ist es häufig möglich, in einem vertraglich festgelegten Turnus eine neue Sehhilfe auch ohne „Rezept“ zu erhalten. Ein typischer Rhythmus ist zwei oder drei Jahre. Verändert sich die Sehkraft innerhalb kurzer Zeit um 0,5 Dioptrien oder mehr, müssen Betroffene diese Zeit jedoch nicht unbedingt abwarten, sondern erhalten auch eher einen Zuschuss zur benötigten Sehhilfe mit den neuen Stärken.

Info: Reicht eine Sehstärkenmessung beim Optiker für die PKV?

Ja, auch die sogenannte Refraktionsbestimmung, also die Augenprüfung durch einen Optiker oder eine Optikerin wird normalerweise als Beleg für eine medizinische Notwendigkeit der Brille von den privaten Krankenversicherungen akzeptiert.

Der Sehtest liefert die notwendigen Werte für die Fehlsichtigkeit in Dioptrien, auf deren Basis Brille oder Kontaktlinsen gefertigt bzw. gewählt werden. Der Test erfolgt kombiniert: Zuerst eine schnelle computergestützte Messung (objektiv) und dann eine Feinabstimmung z. B. mit einer Messbrille oder einem Phoropter (Kinn und Stirn werden auf das Gehäuse mit vielen Linsen gelegt), bei der die Versicherten entscheiden, welches Glas eine schärfere Sicht ermöglicht.

Kostenlose Sehtests gehören heute zum Serviceangebot vieler Optiker, vor allem im Rahmen einer Brillenberatung. Neben diesen stationären Tests bieten seit einigen Jahren auch Online-Anbieter vollständig digitale Sehtests an.

Ab welcher Dioptrienzahl zahlt die private Krankenversicherung eine Brille?

Wichtiger als bestimmte Dioptrienwerte ist die medizinische Notwendigkeit. Und diese ist gegeben, sobald eine Ärztin oder ein Optiker diese durch Messungen und Untersuchungen bestätigt hat. Dioptrienwerte können dann wichtig werden, wenn sich Werte schnell verändern und die neue Brille bzw. Gläser schneller angeschafft werden müssen als es das Erstattungs-Budget erlaubt. Ändert bzw. verschlechtert sich die Sehstärke um 0,5 Dioptrien und mehr, dann zahlt die private Krankenversicherung auch früher die vereinbarten Zuschüsse.

Sie sind stark kurz- oder weitsichtig? Hier lesen Sie, welche privaten Krankenversicherer auch bei hohen Dioptrienwerten leisten und Sie aufnehmen!

Zahlt die private Krankenversicherung Sonnenbrille mit Sehstärke?

Um von seiner PKV auch für eine Sonnenbrille mit Sehstärke einen Zuschuss zu erhalten, muss ebenfalls zunächst eine medizinische Notwendigkeit nachgewiesen werden. Leiden Sie beispielsweise an blendungsbedingten Erkrankungen der Netzhaut oder der Sehnerven, chronischer Augenreizung oder totaler Farbblindheit, kann Ihre private Krankenversicherung hier Zuschüsse gewähren. Voraussetzung ist meist ein ärztliches Attest.

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Die Kosten für Sehhilfen bzw. Was zahlt die PKV üblicherweise bei Brillen und Kontaktlinsen?

Die Leistungen für Brillen und andere Sehhilfen finden sich nicht nur in vielen der klassischen Krankenvollversicherungen. Hier sind Erstattungshöhen von 100 Euro alle 3 Jahre bis hin zu 300 Euro Erstattung alle 2 Jahre typische Vertragsbedingungen. Eine private Brillenzusatzversicherung als Zusatzbaustein bietet großzügigere Kostenerstattungen.

Für die Kostenübernahme von Sehhilfen haben sich bei den privaten Krankenversicherungen zwei Leistungsmodelle herauskristallisiert: die feste Pauschale und die gestaffelten Zuschüsse zu einzelnen Brillenkomponenten.

Zwei Leistungsmodelle bei der Kostenübernahme für Sehhilfen:

Die Zuschüsse können meist für alle Arten von Sehhilfen verwendet werden. Wer sich allerdings für Kontaktlinsen entscheidet, muss in der Regel auf den Zuschuss zum Gestell verzichten.

Zudem beteiligen sich einige wenige private Krankenversicherungen auch an den Kosten für Augen-Laser-OPs zum Korrigieren von Fehlsichtigkeit. Hier lohnt es sich, genau nachzufragen und gegebenenfalls gegen eine Ablehnung Widerspruch einzulegen. Dies war in der Vergangenheit vielfach erfolgreich. Um geeignete Argumente für einen Widerspruch zu formulieren, ist es oft nötig und hilfreich, sich professionellen Rat von unabhängigen Versicherungsexperten wie KVoptimal.de an die Seite zu holen.

Für Verbeamtete: Welche Kosten übernimmt die Beihilfe bei einer Brille?

Für Brillen und andere Sehhilfen gelten seit 2026 neue Höchstbeträge für Erstattungen*. Die neuen Festbeträge decken bei Brillen Fassung und Gläser ab. 

  • Brillen mit Einstärkengläsern: 110 €
  • Brillen mit Mehrstärkengläsern: 260 €
  • Für Kontaktlinsen wird nur bei bestimmten Indikationen Beihilfe gewährt, z. B. + bzw. -8 Dioptrien bei Weit- und Kurzsichtigkeit, bestimmte Ausprägungen und Schweregrade von Astigmatismus
  • Eine neue Brille kann meist frühestens nach drei Jahren bezuschusst werden, bei einer Änderung der Sehstärke (mindestens um 0,5 Dioptrien) und ggf. für Ersatz auch früher.  
  • Nicht erstattungsfähig sind Zweitbrillen, Reservebrillen, Brillenzusatzversicherungen oder Etuis.
  • Für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren können andere Erstattungen gelten.

Wichtig: Anders als die privaten Krankenversicherungen verlangen Beihilfestellen, dass Sehhilfen augenärztlich verordnet sind, insbesondere bei der ersten Sehhilfe, die geltend gemacht wird. Eine Sehschärfenbestimmung durch den Optiker reicht nur bei einer Ersatzbeschaffung aus.

* Diese Beträge gelten für Bundesbeamte und -beamtinnen. Die Erstattungshöhen legen die Bundesländer selbst fest. Die Vorgaben der zuständigen Beihilfestelle gelten.

Wie oft zahlt die private Krankenkasse eine Brille?

Da sich die Sehstärke bei den meisten Menschen auch abseits der Wachstumsphase im Laufe des Lebens verändert, ist es sinnvoll, bei der eigenen Krankenversicherung darauf zu achten, dass Kosten für Sehhilfen nicht nur einmalig übernommen werden. Das tun die Versicherer erfreulicherweise auch. Entscheidend ist der vorgesehene Rhythmus bzw. Umfang der Zuschüsse. Abhängig vom Tarif können beispielsweise alle zwei oder drei Jahre Rechnungen für eine neue Sehhilfe eingereicht und bezuschusst werden.

Für wen lohnt sich eine Brillenzusatzversicherung?

Ist in Ihrem Tarif bereits eine Versicherung für Brillen und andere Sehhilfen enthalten, wurden Sie womöglich gut beraten. Andernfalls können Sie meist einen Zusatzschutz für Sehhilfen als kostengünstigen Baustein hinzubuchen. Ohne Brille, Kontaktlinsen und spezielle Leselupen können viele Menschen ihren Alltag nicht gut oder gar nicht mehr meistern. Wiederkehrende Kosten wie teure Gläser, Gestelle oder Kontaktlinsen zu versichern und auch die Kosten bei Verlust oder Schaden abzufedern, ist also für die meisten Brillenträger etc. sinnvoll.

Insbesondere für Kinder und Jugendliche, die mit ihren Brillen nicht so sorgsam umgehen, lohnt eine ordentliche Absicherung, die auch Reparaturen und den Verlust der Sehhilfe einschließen.

Auch für all diejenigen, bei denen sich die Sehstärke häufiger verändert, kann die zusätzliche Versicherung der Sehhilfe sinnvoll sein.

Übrigens: Obwohl es bislang nicht wissenschaftlich belegt ist, dass Bildschirmarbeit ein Auslöser für nachlassende Sehkraft ist, werden die Augen dabei nachweislich in Mitleidenschaft gezogen. Durch mangelndes Blinzeln werden die Augen nur ungenügend mit Tränenflüssigkeit benetzt. Und der starre Blick auf den Monitor über- und unterbeansprucht sie. Das kann bestehende Sehschwächen weiter verstärken, sofern sie nicht oder nicht ausreichend korrigiert wurden.

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