Brexit: Welchen Einfluss hat er auf meine PKV?

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Susanne Schimke
11. März 2020
Brexit: Welchen Einfluss hat er auf meine PKV

Brexit: Welchen Einfluss hat er auf meine PKV

Zum 1. Februar hatte sich das Vereinigte Königreich aus der EU verabschiedet. Für Reisende, die Großbritannien jetzt besuchen wollen und dort krank werden, gelten die Regeln der aktuellen Übergangsphase, was im Hinblick auf die PKV bedeutet, dass sich vorerst kaum etwas ändert. Hier erfahren Sie, was sich für Sie als Privatpatient mit dem Brexit – dem British Exit aus der EU – ändert. Dafür zeigen wir Ihnen, wie das britische Gesundheitsmodell – vor allem im Vergleich zum deutschen System – funktioniert und welche Vorkehrungen Sie treffen können.

 

Was sich durch den Austritt Großbritanniens aus der EU im Hinblick auf die PKV ändert

Die vertraglich vereinbarte Übergangsfrist zwischen der EU und Great Britain läuft bis Ende 2020. In dieser Zeit zwischen formalem Austritt und dem Aushandeln der künftigen Vereinbarungen soll sich an den äußeren Bedingungen erstmal nichts ändern wird. Dazu gehört auch, dass Großbritannien im EU-Binnenmarkt und in der Europäischen Zollunion bleibt sowie dass auch alle EU-Regelungen weiter Gültigkeit haben. Konkret wird es bis Ende 2020 weiterhin keine Zollkontrollen und keinerlei Einfuhrbeschränkungen geben. Dies betrifft einerseits alle, die für Reisen oder zum Arbeiten nach Großbritannien fahren (etwa drei Millionen EU-Bürger)  und die mehr als eine Million Briten auf dem Festland.

 

Es ist wahrscheinlich, dass grundsätzliche Faktoren wie das Recht auf Aufenthalt, Erwerbstätigkeit oder Familiennachzug unter folgenden Bedingungen weiterhin bestehen werden: Wer sich selbst finanzieren kann, darf bis zu fünf Jahre bleiben und danach ein dauerhaftes Bleiberecht beanspruchen.

 

Im März sollen die Verhandlungen über das künftige Verhältnis voraussichtlich beginnen. Dazu wird auch das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) sich darum kümmern, wie es mit den bestehenden EU-Verordnungen, die in Bezug auf Großbritannien ihre Gültigkeit verlieren, weitergehen wird. Konkret geht es um die zukünftige Absicherung im Krankheitsfall, die Inanspruchnahme und Abrechnung von Kranken- und Pflegeversicherungsleistungen sowie um die Anrechnung von Versichertenzeiten. Zudem muss auch die Anerkennung von Berufsqualifikationen für Gesundheitsberufe wie Ärzte, Zahnärzte, Apotheker, Hebammen sowie Gesundheits- und Krankenpfleger neu geregelt werden.

 

Vor allem angesichts der aktuellen Corona-Epidemie gibt es aktuell keine konkreten Hinweise darauf, dass der Austritt Großbritanniens aus der EU in Deutschland zu ernsthaften Problemen in der Versorgung mit Arzneimitteln und Impfstoffen führen wird.

 

Das britische und deutsche Gesundheitssystem im Vergleich

Die Gesundheitssysteme Deutschlands und Großbritanniens unterscheiden sich sehr. Zum Beispiel gibt es in Großbritannien keine gesetzlichen Krankenversicherungen. Die Abrechnung der Kosten des Gesundheitssystems übernimmt vielmehr der National Health Service (NHS), was einem öffentlichen, staatlichen Gesundheitssystem in Großbritannien nahekommt. Im Gegensatz zum deutschen Gesundheitssystem, das abhängig vom Einkommen bzw. entsprechend dem Gesundheitszustand und etwaigen Risikozuschlägen Beiträge erhebt, wird das britische zu 96 Prozent aus Steuern finanziert. Zuzahlungen der Versicherten machen demnach nur 4 Prozent aus. Die medizinische Versorgung ist überwiegend kostenfrei; ausgenommen sind beispielsweise zahnmedizinische Leistungen, Leistungen vom Augenoptiker und Medikamente. Hier bleibt der Eigenanteil in aller Regel unter zehn Pfund. Bei chronischen und schwerwiegenden Erkrankungen wie Diabetes mellitus, Schilddrüsenunterfunktion oder Tumorerkrankungen gibt es Ausnahmen. Weiterhin ist es so geregelt, dass der Versicherte im Krankheitsfall immer zunächst den Allgemeinmediziner, den General Practitioner, aufsucht, der dann zum Facharzt überweist. Bei der Arztwahl ist man auf Ärzte im Einzugsgebiet der relevanten Postleitzahlen eingeschränkt. Für eine kostenfreie Behandlung muss dieser Arzt vertraglich mit dem NHS zusammenarbeiten. In Notfällen suchen Betroffene natürlich ein Krankenhaus oder eine Notaufnahme auf.

 

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Vorkehrungen für Ihren Besuch im Vereinigten Königreich nach dem Brexit

Als Privatversicherter profitieren Sie in ganz Europa (EU bzw. EWR) von einem Versicherungsschutz im vollen Umfang Ihrer tariflichen Leistungen. Je nach gewähltem Tarif besteht diese umfängliche Absicherung für die Dauer von mindestens einem Monat, bei vielen PKV-Anbietern sogar für drei oder mehr Monate – weltweit. Gesetzlich Versicherte können bei Reisen nach Großbritannien ihre europäische Krankenversicherungskarte EHIC vorzeigen, die eine medizinische Versorgung ermöglicht.

 

Da die tariflich festgelegten Leistungen von Versicherer zu Versicherer und sogar von Tarif zu Tarif mitunter sehr unterschiedlich ausfallen, ist bei Auslandsreisen immer zu erwägen, eine zusätzliche private Auslandsreisekrankenversicherung abzuschließen – unabhängig davon, ob Sie privat oder gesetzlich krankenversichert sind. Den Rücktransport decken die meisten Krankenkassen beispielsweise nicht ab, was bedeutet, dass dieser aus eigener Tasche bezahlt werden muss oder man im jeweiligen Land verbleiben muss. Auch mehrtägige Krankenhausaufenthalte können nicht Teil der in der PKV beinhalteten Leistungen sein. Die GKV zahlt beispielsweise auch nicht für deutlich höhere Rechnungen als in Deutschland üblich, was wiederum eine Reisekrankenversicherung abdecken kann. Wichtig ist, dass die medizinische Behandlung in anderen Ländern systembedingt häufig um einiges teurer ist als hierzulande.

 

Fazit

In der Übergangsphase bis Ende 2020 sollen die Vereinbarungen zu den künftigen Beziehungen zwischen der Europäischen Union und Großbritannien ausgehandelt werden. Bis dahin ändert sich sowohl für EU-Ausländer in GB als auch für Briten auf dem Festland vorerst nichts. Bis zum Jahresende wird ausgehandelt, wie u. a. die zukünftige Absicherung im Krankheitsfall, die Inanspruchnahme und Abrechnung von Kranken- und Pflegeversicherungsleistungen sowie die Anrechnung von Versichertenzeiten aussehen wird. Bis dahin und darüber hinaus lautet die Empfehlung, bei Reisen in das Vereinigte Königreich immer eine zusätzliche Auslandsreisekrankenversicherung abzuschließen. Diese bietet einen umfänglicheren Schutz und erstattet z. B auch den Rücktransport oder die Betreuung von Kindern, im Fall der Fälle.

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