Hausratversicherung – So schützen Sie Ihr Zuhause

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Bert Kotzan
4. August 2023
Hausratversicherung - So schützen Sie Ihr Zuhause
Hausratversicherung - So schützen Sie Ihr Zuhause

Feuer, Leitungswasser, Sturm und Einbrecher – all dies stellt eine erhebliche Gefahr für Ihren Besitz, Ihren Hausrat dar. Denn im Falle eines Schadens können die Kosten immens sein. Vor allem bei einem großen Schaden oder wertvollem Eigentum. Eine Hausratversicherung ersetzt Ihnen die Kosten, wenn Ihr Hab und Gut durch eine versicherte Gefahr abhandenkommt, beschädigt oder zerstört wird. Doch nur, wenn die Police zu Ihrem persönlichen Bedarf passt und alle für Sie relevanten Risiken mitversichert sind.

1. Die Hausratversicherung – Optimaler Schutz für Ihr Hab und Gut

Was ist eine Hausratversicherung und wie funktioniert sie?

Das eigene Hab und Gut ist den meisten Menschen lieb und teuer. Dazu gehören all ihre Besitztümer; vom neuen Laptop über den Wohnzimmerschrank bis hin zur Kleidung in der Kommode und den Büchern auf dem Regal. Doch was passiert, wenn die Habseligkeiten plötzlich abhandenkommen, beschädigt oder zerstört werden? Wenn ein Einbrecher die teure Elektronik mitgehen lässt oder durch einen Brand der gesamte Besitz zerstört ist?

Eine Hausratversicherung knüpft an diesem Punkt an. Denn sie leistet, wenn das Eigentum durch einen versicherten Schaden abhandenkommt, beschädigt oder zerstört wird. Dann zahlt der Versicherer maximal bis zur vereinbarten Deckungssumme den Neuwert, also den Wiederbeschaffungswert der beschädigten Sache. Somit können die Versicherten den materiellen Verlust wieder ausgleichen.

Welche Dinge sind in der Hausratversicherung abgedeckt?

Zu dem versicherten Hausrat gehören:

  • Einrichtungsgegenstände: z. B. Möbel, Gardinen, Dekorationen
  • Gebrauchsgegenstände: z. B. Fernseher, Laptop, Haushaltsgeräte, Kleidung
  • Verbrauchsgegenstände: z. B. Lebensmittel
  • Wertsachen: z. B. Bargeld, Schmuck, Uhren, Wertpapiere, Perlen, Pelze

Entscheidend für den Versicherungsschutz ist, dass sich die Gegenstände zum Zeitpunkt des Schadens in der Wohnung oder einem dazugehörigen Raum (bspw. mitversichertes, verschlossenes Kellerabteil) befunden haben. Bei Wertsachen können weitere Regelungen gelten, so müssen diese unter Umständen im Tresor gelagert sein. Mitversichert sind außerdem Möbel auf der Terrasse.

  • Im Rahmen der Außenversicherung sind die Gegenstände vorübergehend auch außerhalb der Wohnung versichert, solange sie sich in einem geschlossenen Raum wie einem Hotelzimmer befinden. Die Leistung ist im Schadensfall allerdings begrenzt auf 20 bis 25 Prozent der vereinbarten Deckungssumme – abhängig von den jeweiligen Vertragsbedingungen.

Welche Schäden sind in der Hausratversicherung abgedeckt?

Welche Schäden die Versicherung für den Hausrat abdeckt, ist vom gewählten Tarif bzw. der Police abhängig. Zu den Basisleistungen der Hausratversicherung gehören die folgenden Gefahren:

  • Feuer
  • Leitungswasser
  • Sturm (ab Windstärke 8) und Hagel
  • Einbruchdiebstahl, Vandalismus, Raub, Diebstahl von Gartenmöbeln
  • Explosion und Implosion
  • Blitzschlag und Überspannung
  • Anprall und Absturz eines Luftfahrzeugs
  • Fahrzeuganprall

Besonders leistungsstarke Tarife bieten darüber hinausgehende Leistungen bei:

  • Rauch und Ruß
  • Grobe Fahrlässigkeit
  • Seng- und Schmorschäden
  • Datenmissbrauch, Online-Aktivitäten und -Handel

Optionale Zusatzleistungen

Elementargefahren

Optional haben Versicherte die Wahl, Elementargefahren in Ihren Vertrag einzuschließen. Dann besteht ein Leistungsanspruch, wenn ihr Hausrat durch Naturgewalten wie Hochwasser, Erdbeben, Erdrutsch und Erdsenkung, Rückstau, Überschwemmung, Lawinen, Schneedruck und sogar Vulkanausbruch beschädigt wird.

Fahrraddiebstahl

Fahrraddiebstahl kann obligatorisch enthalten sein oder muss gesondert in den Versicherungsschutz eingeschlossen werden. Dieser Baustein leistet, wenn das verschlossene Fahrrad gestohlen wird. Schutz besteht auch außerhalb der Wohnung, etwa am Bahnhof oder vor dem Supermarkt. Achten Sie beim Versicherungsvergleich darauf, welche Erstattungshöhe der Tarif vorsieht.

Glasbruch

Darüber hinaus kann die Versicherung für den Hausrat mit einer Glasversicherung in der Police kombiniert werden. Neben Gegenständen aus Glas wie Tische und Vitrinen werden auch Wintergärten, Gebäudeverglasung (Fenster und Türen) sowie Ceran-Kochfelder mitversichert.

Weitere versicherte Kosten

Zusätzlich übernimmt eine Hausratversicherung nicht nur die Kosten für den entstandenen Schaden. Es werden auch Folgekosten abgedeckt – Aufwendungen, die aus dem ursprünglichen Schaden resultieren:

  • Unterbringungskosten
  • Aufräum- und Abbruchkosten
  • Schadenabwehr- und Schadenminderungskosten
  • Transport- und Lagerkosten
  • Bewachungskosten
  • Rückreisekosten aus dem Urlaub
  • Kosten für Wasser-, Gas-, Heizöl- und Stromverlust
  • Schäden an Tiefkühlgut wegen eines öffentlichen Stromausfalls
  • Kosten für Telefonmissbrauch nach einem Einbruch

Bis zu welcher Höhe die Folgekosten versichert sind und über welchen Zeitraum die Hausrat die Kosten erstattet, ist von den dem gewählten Tarif abhängig.

2. Schadensabwicklung und Besonderheiten bei der Hausratversicherung

Wie funktioniert die Schadensabwicklung bei der Hausratversicherung?

Damit die Hausratversicherung leistet, müssen Versicherte wie folgt vorgehen:

  1. Notmaßnahmen ergreifen: Im Falle eines Schadens sind drohende Folgeschäden zu vermeiden. Bei einem Wasserrohrbruch muss bspw. das Wasser schnellstmöglich abgestellt werden. Nach einem Einbruch sind Sicherungsmaßnahmen zu ergreifen. Im Regelfall werden diese Kosten von der Hausrat gedeckt.
  2. Schadenmeldung: Ein Schaden ist dem Versicherer so schnell wie möglich zu melden, entweder telefonisch, online oder per E-Mail. Fotos und Rechnungen können auch zu einem späteren Zeitpunkt nachgereicht werden. In diesem Zug kann auch geklärt werden, ob der entstandene Schaden in der Police gedeckt ist.
  3. Dokumentation: Nach der Schadensmeldung wird der gesamte Schaden dokumentiert. Dazu sollten die Versicherten Fotos machen. Ein Einbruch muss zudem unverzüglich der Polizei gemeldet werden. Unter Umständen wird der Versicherer eine Schadensbegutachtung verlangen. In diesem Fall sollte der Schadensort unverändert bleiben bis ein Gutachter vor Ort war.
  4. Reparatur: Sobald die Versicherung die Freigabe erteilt, kann mit der Reparatur begonnen werden. Rechnungen sind dem Versicherer einzureichen. Soll der Schaden selbst behoben werden, müssen die Versicherungsnehmer vorab klären, ob die Versicherungsbedingungen Eigenleistung erstatten.
  5. Erstattung: Nach der Regulierung erfolgt die Erstattung im Regelfall auf das Beitragskonto des Versicherten. Soll die Rechnung direkt an den Handwerker beglichen werden, muss der Versicherer darüber in Kenntnis gesetzt werden.

Tipps zur Schadensmeldung und -begutachtung

  • Melden Sie einen Schaden unverzüglich. Generell sehen die Versicherer für die Schadensmeldung Meldefristen vor, die den Versicherungsbedingungen entnommen werden können.
  • Die Schadensmeldung kann telefonisch, per E-Mail oder online erfolgen. Wir raten Ihnen, in jedem Fall eine Bestätigung anzufordern.
  • Nehmen Sie keine Reparaturmaßnahmen vor, bevor Sie nicht die Bestätigung des Versicherers haben. Wird eine Schadensbegutachtung angefordert, kann der Versicherer die Leistung verweigern, wenn der Schadensort verändert wurde.
  • Bei größeren Schäden und hohen Kosten sollten Sie immer erst einen Kostenvoranschlag anfordern. Reichen Sie diesen dem Versicherer ein und lassen Sie sich die Kostenübernahme bestätigen, bevor Sie den Auftrag erteilen.

Ausschlüsse und Besonderheiten bei der Hausratversicherung

Nicht alle Schadensursachen werden von einer Hausratversicherung gedeckt. Tritt der Schaden aufgrund eines der folgenden Ereignisse ein, ist der Versicherer im Regelfall von der Leistungspflicht befreit:

  • Vorsatz
  • ggf. grobe Fahrlässigkeit (wenn nicht mitversichert)
  • Innere Unruhen, Streik und Kriegsereignisse
  • Kernenergie

Ferner können Sengschäden, Kurzschluss und Elementarschäden ausgeschlossen sein, sofern diese nicht explizit im Versicherungsschutz enthalten sind. Versicherte müssen auch darauf achten, dass nur Leitungswasser versichert ist. Das heißt, Schäden durch Plansch-, Reinigungs- oder Grundwasser sind nicht abgedeckt. Ordnungswidrig austretendes Wasser aus Aquarien und Wasserbetten ist wiederum mitversichert.

Besonderheiten: Schwimmend-verlegter Fußboden und fest mit dem Gebäude verbaute Teile

Bei bestimmten Sonderthemen muss geprüft werden, ob Versicherungsschutz über die Hausrat- oder die Wohngebäudeversicherung besteht. Denn es gibt Inventar, das zur Gebäudeversicherung gehört und entsprechend über diese Police abgesichert ist.

Fußboden ist über die Wohngebäudeversicherung abgedeckt, da dieser fest mit dem Gebäude verbunden ist. Es gibt aber eine Ausnahme. Handelt es sich bspw. um schwimmend-verlegten Laminat, der über den ursprünglichen Boden darübergelegt wurde, zählt dieser wiederum zur Hausratversicherung. Hierbei lässt sich also allgemein sagen; was vom Mieter in eine Mietwohnung eingebracht wurde, zählt zu seiner Hausrat.

  • Ein Teppich als Fußboden gehört zur Wohngebäude, wenn es sich um einen festeingebrachten Bodenbelag handelt; wenn dieser verklebt wurde. Ist der Teppich allerdings nur über den ursprünglichen Fußboden darübergelegt, übernimmt die Hausratversicherung die Schadensregulierung.

Eine Küche wird ebenfalls der Gebäudeversicherung zugeordnet, wenn diese fest mit dem Gebäude verbaut ist (Einbauküche). Kann die Küche allerdings bei Auszug abgebaut und in die neue Wohnung mitgenommen werden, ist sie über die Hausratversicherung versichert.

Selbiges gilt für Einbauschränke, die speziell angepasst und eingebaut wurden. Auch Armaturen, Waschbecken, Sanitäranlagen etc. gehören in der Regel zur Gebäudeversicherung.

Haben Sie noch Fragen?

Sprechen Sie uns an. Wir beraten Sie gern. Jetzt kostenfrei informieren.

3. Versicherungsanbieter, Policen und Hausratversicherungsvergleich

Die Versicherungsbedingungen der Hausratversicherung und aller weiteren Sparten sind durch die GDV festgelegt. Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft ist die Dachorganisation der privaten Versicherer in Deutschland und erstellt die allgemeinen Vertragsbedingungen (Musterbedingungen). Diese gelten grundlegend für alle Versicherer gleichermaßen. Darüber hinaus haben die Gesellschaften die Möglichkeit, davon abweichende Vereinbarungen zu treffen und z. B. Schäden mitzuversichern, die in den Musterbedingungen ausgeschlossen sind.

Beispiel – Musterbedingungen des GDV

Versicherte GefahrenBrand, Blitzschlag, Überspannung durch Blitz, Explosion und Implosion, Anprall und Absturz eines Luftfahrzeugs, Fahrzeuganprall, Sengschäden, Rauch- und Rußschäden Einbruchdiebstahl, Raub Leitungswasser Sturm und Hagel Elementargefahren (zusätzlich versicherbar)
VersicherungswertNeuwert – der Betrag, um die Sache in gleicher Art und Güte in neuwertigem Zustand wiederzubeschaffen
Definition von WertsachenBargeld, Geldkarten, Urkunden, Sparbücher und Wertpapiere Schmuck, Perlen, Edelsteine, Briefmarken, Münzen, Medaillen, Sachen aus Gold und Platin Pelze, handgeknüpfte Teppiche Kunstgegenstände Antiquitäten, die mehr als 100 Jahre alt sind (Ausnahme Möbelstücke)

Abhängig von den Musterbedingungen des GDV können die Gesellschaften nun selbst ihre Vertragsinhalte festlegen, d.h. sie definieren bspw. bis zu welcher Höhe Wertsachen erstattet werden oder in welcher Form Sengschäden mitversichert sind.

Vergleich der Leistungen und Tarife verschiedener Hausratversicherungen

In unserem Hausratversicherungsvergleich stellen wir die Tarife der Ammerländer Versicherung und der GEV (Grundeigentümer-Versicherung VVaG) gegenüber. Beide Gesellschaften bieten verschiedene Tarifkonstellationen, die sich in Bezug auf die Versicherten Leistungen und die Prämie unterscheiden.

Hausratversicherungsvergleich: Ammerländer Versicherung

BasicEconomicClassicComfortExklusivExcellent
Versicherte Gefahren und Leistungen
Feuer, Leitungswasser, Sturm, Hagel, Einbruchdiebstahl, Raub, Vandalismus
Grobe FahrlässigkeitBis 10.000€Bis 20.000€
Seng- und SchmorschädenBis 2% der VS (150€ SB)
Rauch- und RußschädenBis 5% der VSBis 5% der VS
Eindringen von Niederschlägen (mit 250€ SB)
Scheck- und Kreditkartenmissbrauch nach Einbruchbis 1.500€Bis 2.500€Bis 5.000€Bis 5.000€
FahrraddiebstahloptionaloptionaloptionaloptionalBis 1% der VSBis 1% der VS
Online-Handel-Betrug (50€ SB)Bis 3.500€Bis 3.500€
Vermögensschäden durch Phising, Pharming und SkimmingBis 3.500€Bis 3.500€
Versicherungsort und Außenversicherung
Hausrat vorübergehend außerhalb der WohnungBis 3 Monate, max. 10% der VSBis 6 Monate, max. 20% der VSBis 12 Monate, max. 50% der VSBis 12 Monate, max. 50% der VSBis 12 Monate, max. 100% der VSBis 12 Monate, max. 100% der VS
Vorübergehendes Unbewohntsein der Wohnung bis 12 Monate
Mitversicherung beruflicher bedingter Zweitwohnsitz5% der VS bis max. 5.000€5% der VS bis max. 5.000€20% der VS bis max. 20.000€20% der VS bis max. 20.000€
Wertsachen
Wertsachen20% der VS25% der VS40% der VS100% der VS100% der VS100% der VS
Schmuck, Uhren, Perlen etc. außerhalb des Wertschutzschrankes10% der VS20% der VSBis 30.000€Bis 40.000€Bis 50.000€Bis 50.000€
Bargeld außerhalb des Wertschutzschrankes5% der VS bis 2.500€Bis 5.000€Bis 10.000€Bis 15.000€Bis 25.000€Bis 25.000€
Besonderheiten
Beitragsbefreiung bei unverschuldeter Arbeitslosigkeit bis 12 Monate
Beitragsreduzierung bei Umzug in Seniorenheim
Mitversicherung von WallboxenBis 3.500€Bis 3.500€
Unbekannte Gefahren

Die Ammerländer Hausratversicherung kann optional mit den Zusatzbausteinen Glas, Elementarschäden, Überschwemmung durch Starkregen, Fahrrad-Vollkasko, WoMobil-Versicherung und einer Reisegepäckversicherung kombiniert werden.

Hausratversicherungsvergleich: GEV

SMARTTOPMAX
Versicherte Gefahren und Leistungen
Feuer, Leitungswasser, Sturm, Hagel, Einbruchdiebstahl, Raub, Vandalismus
Grobe Fahrlässigkeit
Seng- und Schmorschäden
Rauch- und Rußschäden
Sturmschäden ohne Mindestwindstärke
Scheck- und Kreditkartenmissbrauch nach EinbruchBis 3.500€bis 1.500€
FahrraddiebstahloptionaloptionalBis 1% der VS
Nässeschäden durch wasserführende DekoelementeBis 2.500€Bis 2.500€
Eindringen von Regen-, Schmelzwasser und NiederschlägenBis 3.000€Bis 3.000€
Verlust von aufgegebenem GepäckBis 2.000€
Versicherungsort und Außenversicherung
Hausrat vorübergehend außerhalb der WohnungBis 3 Monate, max. 10% der VSBis 3 Monate, max. 10% der VSBis 12 Monate, 100% der VS
Vorübergehendes Unbewohntsein der Wohnung bis 12 Monate
Gemeldeter ZweitwohnsitzBis 15.000€
Wertsachen
Wertsachen30% der VS30% der VS30% der VS
Schmuck, Uhren, Perlen etc.Bis 10.000€Bis 10.000€Bis 10.000€
Bargeld und Geldkartenbis 500 €bis 500 €bis 500 €
Besonderheiten
Schäden durch Rauch-/Gasmelder-FehlalarmBis 750€Bis 750€
Behandlungsaufwand für verletzte Tiere nach einem versicherten SchadenereignisBis 1.000€Bis 1.000€
Zusätzliche Leistungen bei Großschäden (ab 10.000€)300€300€
Regressverzicht gegenüber fahrlässig handelnden Angehörigen

Fazit: Das sagen unsere Experten zur Hausratversicherung der Ammerländer / GEV

Sowohl die Ammerländer wie auch GEV bieten die Hausratversicherung in verschiedenen Tarifvarianten. Bei der Ammerländer lässt sich sagen, dass wir die Tarife Comfort, Exclusive und Excellent empfehlen können. Denn diese leisten uneingeschränkt bei grober Fahrlässigkeit und schließen auch Seng-, Rauch- und Rußschäden bis zur vollständigen Versicherungssumme ein.

Auch die GEV bietet eine gute Hausratversicherung. Wie bei der Ammerländer raten wir mindestens den TOP-Tarif zu wählen, um bei grober Fahrlässigkeit versichert zu sein. Hervorzuheben ist bei diesem Anbieter, dass auch grob-fahrlässig herbeigeführte Schäden durch Angehörige mitversichert werden.

Welcher Versicherer für Sie am besten geeignet ist und mit welchem Tarif Sie sich optimal absichern, können wir aber nicht pauschal sagen. Dafür ist es wichtig, Ihre individuelle Situation sowie Ihre Wünsche und Bedürfnisse zu berücksichtigen. Gerne beantworten unsere Experten von KVoptimal. de alle Ihre Fragen und helfen Ihnen mit dem Hausratversicherungsvergleich dabei, die passende Versicherung für den Hausrat zu finden.

Tipps zur Auswahl der richtigen Hausratversicherung

  1. Brauche ich eine Hausratversicherung?

Die Hausratversicherung ist eine freiwillige Absicherung. Ob eine solche sinnvoll ist, hängt von den persönlichen Wünschen und dem Schadensrisiko ab. Wer besonders wertvolle Einrichtungsgegenstände besitzt, sollte diese in jedem Fall absichern. Das gilt aber auch für weniger wertvolles Inventar, wenn Sie im Schadensfall finanziell nicht in der Lage sind, dieses zu ersetzen.

Möchten Sie sich vor dem finanziellen Risiko eines Schadens schützen, raten wir Ihnen zur Hausratversicherung. Diese kostet nur wenige Euro im Monat, bietet aber einen umfangreichen und vor allem bedarfsgerechten Versicherungsschutz.

  1. Die richtige Versicherungssumme wählen

Die Versicherungssumme ist aus zwei Gründen elementar; einerseits sorgt sie dafür, dass Sie im Schadensfall genügend Geld erhalten, um Ihren Besitz zu ersetzen. Andererseits sind Sie mit einer zu niedrigen Versicherungssumme unterversichert – und der Versicherer darf im Leistungsfall die Erstattung zusätzlich kürzen.

Zwar können Sie die Summe individuell vereinbaren, indem Sie den Wert Ihrer Einrichtung möglichst exakt schätzen. Wir raten allerdings zu einer pauschalen Versicherungssumme. Dabei wird Ihre Wohnfläche mit dem Wert 650 multipliziert – bei besonders hochwertiger Ausstattung mit 850. Die daraus resultierende Summe ergibt die (Mindest-)Versicherungssumme, um eine Unterversicherung zu vermeiden. Ein Beispiel:

  • Für eine 100 Quadratmeter große Wohnung beträgt die Versicherungssumme mindestens 65.000 Euro (100 qm x 650 Euro)
  1. Elementargefahren – ja oder nein?

Antragsteller stellen sich häufig die Frage, ob sie Elementargefahren mitversichern sollen. Darauf gibt es keine allgemeingültige Antwort. Besteht das Risiko, dass der Besitz durch ein Erdbeben, Hochwasser, Erdrutsch etc. beschädigt werden kann, ist die Absicherung sinnvoll. Dies betrifft vor allem Wohnungen in Risikogebieten (nahe Gewässern und Berghängen) wie auch Erdgeschosswohnungen.

  1. Grobe Fahrlässigkeit mitversichern

Grob fahrlässig handelt bereits, wer die Kerzen auf dem Adventskranz für einen Moment aus den Augen lässt. Bricht dadurch ein Feuer aus, besteht kein Versicherungsschutz, wenn grobe Fahrlässigkeit nicht in den Versicherungsbedingungen eingeschlossen ist. Daher empfehlen wir, nur Tarife abzuschließen, die grob fahrlässiges Handeln mitversichern.

Achten Sie beim Versicherungsvergleich aber darauf, bis zu welcher Höhe Versicherungsschutz besteht. In vielen Policen wird grobe Fahrlässigkeit zwar mitversichert, die Erstattung im Schadensfall ist aber viel zu niedrig.

  1. Erweiterter Brandbegriff

Gute Policen beinhalten in den Versicherungsbedingungen den erweiterten Brandbegriff. Das heißt, es besteht nicht nur Versicherungsschutz bei einem Feuer, sondern auch bei daraus resultierenden Schäden. Dazu gehören bspw. Schäden durch Rauch und Ruß sowie durch Löschmaßnahmen. Aber auch Seng- und Schmorschäden können mitversichert sein. Ergänzend zum Versicherungsschutz gegen Blitzschlag sollten Sie darauf achten, dass auch Überspannung – nicht nur bei einem Blitzeinschlag mitversichert ist.

  1. Versicherungsschutz bei Fahrraddiebstahl prüfen

Eine gute Hausratversicherung schließt den Diebstahl von verschlossenen Fahrrädern ein. Dabei sollte es keine Rolle spielen, wo und zu welcher Uhrzeit der Diebstahl erfolgte. Entscheidend ist nur, dass das Rad mit einem Schloss versehen war.

Einige Versicherer sehen aber eine Nachtzeitklausel vor. Dann besteht kein Versicherungsschutz, wenn das Fahrrad zwischen 22 Uhr abends und 6 Uhr morgens gestohlen wird, sofern es während dieser Zeit verschlossen auf offener Straße stand.

  1. Mitversicherung von Wertsachen

Wertsachen sind über die Hausrat mitversichert, aber nur begrenzt. Neben Auflagen zum Schutz der Gegenstände (z. B. innerhalb eines Tresors) sind auch die Versicherungssummen eingeschränkt. Meist werden zwischen 20 und 25 Prozent der Deckungssumme für Wertsachen erstattet. Gegen einen Mehrbeitrag können Sie die Leistung bei Bedarf erhöhen.

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