Die Entwicklung der Jahresarbeitsentgeltgrenze bis 2024

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Anja Glorius
14. September 2023
Die Entwicklung der Jahresarbeitsentgeltgrenze bis 2024

Die Vorstellung der neuen Rechengrößen zur Sozialversicherung für das kommende Jahr 2024 gibt uns Anlass, die neue Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) näher zu betrachten. Die Jahresarbeitsentgeltgrenze wird auch umgangssprachlich als Versicherungspflichtgrenze bezeichnet. Diese SV-Größe legt nämlich fest, ab welcher Entgelt-Höhe Angestellte nicht mehr versicherungspflichtig in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) sind – und sich fortan auf Wunsch privat versichern können. Für 2024 gibt es eine interessante Entwicklung, die es vielen Interessierten schwerer machen dürfte, in die private Krankenversicherung (PKV) zu wechseln.

Status quo: Ab welchem Einkommen darf man sich privat versichern?

Das Maß aller Dinge ist hier die Jahresarbeitsentgeltgrenze:

ALT: Die Jahresarbeitsentgeltgrenze 2023: 5.550 Euro monatlich bzw. 66.600 Euro pro Jahr

NEU: Die Jahresarbeitsentgeltgrenze 2024: 5.775 Euro monatlich bzw. 69.300 Euro pro Jahr*

* Die Daten für 2024 gemäß Verordnung über die Sozialversicherungsrechengrößen gelten als geplant und müssen noch von Bundesregierung und Bundesrat verabschiedet werden. Erfahrungsgemäß sind jedoch keine Änderungen zu erwarten.

Die vorläufigen Daten deuten prinzipiell auf ein „Business as usual“ hin. Die Jahresarbeitsentgeltgrenze steigt wie in fast allen der letzten über zwanzig Jahre, nämlich um 225 Euro monatlich. Zwei Ausnahmen waren 2022 eine Stagnation, die mit der Corona-Pandemie in Verbindung steht, sowie eine Reduzierung 2011 (erstmals seit 1949!) die nötig wurde, da die damaligen Realeinkommen in Folge der Wirtschafts- und Finanzkrise ebenfalls gesunken waren:

Die Entwicklung der JAEG seit 2002

JahrAllgemeine JAEGBesondere JAEG = BBG
monatlich jährlich monatlich jährlich
2024* 5.775,00 €69.300 €5.175,00 €62.100 €
20235.550,00 €66.600 €4.987,50 €59.850 €
20225.362,50 €64.350 €4.837,50 €58.050 €
20215.362,50 €64.350 €4.837,50 €58.050 €
20205.212,50 €62.550 €4.687,50 €56.250 €
20195.062,50 €60.750 €4.537,50 €54.450 €
20184.950,00 €59.400 €4.425,00 €53.100 €
20174.800,00 €57.600 €4.350,00 €52.200 €
20164.687,50 €56.250 €4.237,50 €50.850 €
20154.575,00 €54.900 €4.125,00 €49.500 €
20144.462,50 €53.550 €4.050,00 €48.600 €
20134.350,00 €52.200 €3.937,50 €47.250 €
20124.237,50 €50.850 €3.825,00 €45.900 €
20114.125,00 €49.500 €3.712,50 €44.550 €
20104.162,50 €49.950 €3.750,00 €45.000 €
20094.050,00 €48.600 €3.675,00 €44.100 €
20084.012,50 €48.150 €3.600,00 €43.200 €
20073.975,00 €47.700 €3.562,50 €42.750 €
20063.937,50 €47.250 €3.562,50 €42.750 €
20053.900,00 €46.800 €3.525,00 €42.300 €
20043.862,50 €46.350 €3.487,50 €41.850 €
20033.825,00 €45.900 €3.450,00 €41.400 €
20023.375,00 €40.500 €

Maßgeblich zur Ermittlung der JAEG ist das allgemeine Arbeitseinkommen in Deutschland, das wiederum auch der Inflation unterworfen ist und kontinuierlich steigt.

Für einen Wechsel von der gesetzlichen in die private Krankenversicherung gilt: Wird die Jahresarbeitsentgeltgrenze z. B. durch eine Lohnerhöhung und/oder Stundenaufstockung überschritten, endet die Versicherungspflicht in der GKV mit Ablauf desselben Kalenderjahres. Übersteigt das Entgelt auch die neue Jahresarbeitsentgeltgrenze des Folgejahres, kann zu Jahresbeginn gewechselt werden.

In Zahlen ausgedrückt: Verdienen Sie mehr als 5.775 Euro* monatlich, können Sie 2024 in die PKV wechseln!

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Ausnahme: Besondere Jahresarbeitsentgeltgrenze

2003 wurden die Pflichtgrenzen der Sozialversicherung neu geregelt, was zur Folge hatte, dass viele bisher Privatversicherte in die Versicherungspflicht in der GKV gerutscht wären. Das politische Ziel dahinter war, den Kreis der Versicherten zukünftig zu verkleinern, die zwischen GKV und PKV entscheiden können. Die Wahlfreiheit wurde gewissermaßen beschnitten. Als eine Art „Bestandsschutz“ gilt für diesen Personenkreis mit älteren PKV-Verträgen eine besondere Jahresarbeitsentgeltgrenze. Diese liegt unter dem Satz der allgemeinen JAEG und entspricht der Beitragsbemessungsgrenze (BBG) Krankenversicherung und Pflege der gesetzlichen Krankenversicherung.

Neue Versicherungspflichtgrenze ab 2024 erschwert Wechsel in PKV

Betrachtet man die Steigung der Jahresarbeitsentgeltgrenze isoliert, fällt die Steigung nicht sonderlich ins Gewicht. Obwohl die Erhöhung der JAEG 2024 mit 250 Euro monatlich mehr höher als gewöhnlich ausfällt. Nimmt man eine andere Rechengröße dazu – die Beitragsbemessungsgrenze – wird klar, dass die Versicherungspflichtgrenze erneut stärker als die Beitragsbemessungsgrenze für den Bereich Krankenversicherung und Pflege steigt.

Die Versicherungspflichtgrenze steigt 2024 voraussichtlich um 4,1 Prozent, im Vorjahr betrug die Anhebung 3,5 Prozent.

Die Beitragsbemessungsgrenze soll um 3,8 Prozent erhöht werden, während der Anstieg im Vorjahr noch 3,1 Prozent betrug.

Ursprünglich gleich hoch, wurde die Versicherungspflichtgrenze zu Jahresbeginn 2003 erstmals unabhängig erhöht und von der Beitragsbemessungsgrenze entkoppelt. 2024 liegt die Differenz zwischen Jahresarbeitsentgeltgrenze und Beitragsbemessungsgrenze KV und Pflege bei 7.200 Euro. Die Schere geht immer weiter auseinander. Mit dem Effekt, dass der Kreis der Arbeitnehmer kleiner wird, die sich für eine private Krankenversicherung entscheiden können.

Der PKV Verband hat dazu vergleichende Zahlen vorgelegt: So wurde die Jahresarbeitsentgeltgrenze seit 2013 um 33 Prozent erhöht bzw. stiegt sie von 52.000 Euro auf 69.300 Euro*. Ab 2024 müssen Angestellte im Vergleich zu 2013 somit 1.440 Euro* monatlich mehr verdienen, um sich privat versichern zu dürfen.

Das heißt, dass Angestellte ab 2024 deutlich mehr verdienen müssen, um sich frei zwischen der Versicherung in der gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung entscheiden zu können. Gleichzeitig steigt der maximal zu zahlende Beitrag zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung, was viele gesetzlich versicherte Angestellte und ihre Arbeitgeber stärker belastet. Die Beitragsbemessungsgrenze gibt nämlich an, bis zu welcher Grenze das Einkommen zur Beitragsberechnung herangezogen wird.

Zum Vergleich: Die Sozialversicherungsgrößen 2023 im Überblick

Für Privatversicherte sind das gute Nachrichten, denn mit der Erhöhung des GKV Höchstbeitrags steigt auch der gleichhohe maximale Arbeitgeberzuschuss 2024 für Privatversicherte auf 419,18 Euro*.

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