Berufsunfähigkeit für Ihr Kind absichern? Ist das sinnvoll?

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Anja Glorius
26. Juli 2018
Berufsunfähigkeit für Ihr Kind absichern? Ist das sinnvoll?

So richtig spannend klingt es für Eltern erst mal nicht, das Risiko der Berufsunfähigkeit für ihre Kinder abzusichern. Wie kann mein Kind den bitte im Schulleben ohne Einkunft aus dem Erwerbsleben berufsunfähig werden? – fragen sich viele Eltern zurecht. Liebe Eltern, als Mutter kann ich ihnen sagen, dass es noch um einen entscheidenden weiteren Aspekt geht.

Wir alle wollen für unsere Kinder das aller Beste. Die beste Kinderbetreuung, optimale Frühförderung und die beste Schulbildung, um den Weg in eine erfolgreiche und glückliche Zukunft maßgeblich mitzugestalten. Und sich im besten Fall später keinen Vorwürfen von den lieben Kleinen auszusetzen, sie hätten nicht alle Möglichkeiten gehabt.

Strich drunter – wie sieht es aus? Weder ich noch Sie wissen, welchen Beruf unsere Kinder später ausüben werden. Oft habe ich mich in den letzten zwei Jahren bei dem Gedanken ertappt, er könnte doch Busfahrer oder Bauarbeiter werden, weil er Busfahren liebt oder Baumaschinen klasse findet. Natürlich schwelgt man auch in Wunschträumen, Astronaut, Physiker oder Lehrer. Man kommt dann aber schnell wieder in die reale Elternwelt zurück und wünscht sich: Glücklich sollen sie sein bei dem, was sie machen!

 

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Die Karussellfahrt Wunschberuf ist bei Kindern ja bereits in der KITA ausgeprägt, da hört man neben Prinzessin, Drachenbändiger und Zauberer auch ganz pragmatische Dinge wie Feuerwehrmann, Polizist oder auch Erzieher. Die Kinder haben sehr früh einen eigenen Willen, entwickeln sich jedoch erst im späteren Alter mit einem konkreten Wunschberuf und selbst dann schwankt dieser in der heutigen Generation mehr denn je. Es gibt haufenweise Studenten, die zwar Ihr Studium bald abschließen aber nicht so recht wissen, was sie damit erreichen möchten.

So begegnen uns Kinder von Mandanten, die ein hochprofessionelles Studium beispielsweise der Rechtswissenschaft abgeschlossen haben und ihren Eltern geflissentlich erklären, dass sie einfach mal „chillen“ müssen, sich finden müssen, ja sie müssen erst mal richtig was erleben. Gehen Sie dann nicht in die weite Welt zum Work and Travel, werden Sie Barista, führen einen kleinen Onlineshop oder nehmen einen Job an, der ihren Wünschen nach Work-Life-Balance gerecht wird.


Das große Berufs-Roulette ist eröffnet?

Genau jetzt kommt die Stelle, die den Mehrwert bei Schüler-Berufsunfähigkeits-Absicherungen bringt. Sichern Sie Ihr Kind als Schüler bereits für einen kleinen Prämienanteil clever ab, kann es später egal sein in welcher noch so gefahrreichen Berufsklasse es sich befindet den Versicherungsschutz ohne Erhöhungen oder Zuschlägen überführen. Nachversicherungsgarantien zur Erweiterung des Versicherungsschutzes sorgen für die nötige Steigerung der Absicherung, passend zum generierten Einkommen.

Fazit: Der Beruf vom Schüler zum echten Berufsbild wandert bei den echten Schülerpolicen mit.


Haben Schüler ein Risiko ihren Beruf als Schüler nicht mehr auszuüben?

Ja, haben sie. Beim DAK Präventionsradar 2017 stellte man fest, dass mehr als 40% der Schüler unter Stress leidet. Dieser führte zu Kopf-, Bauch- und Rückenschmerzen sowie Schlafproblemen und das doppelt so häufig, als bei den Kindern die nicht unter Stress litten nach eigenen Angaben. Mädchen sind häufiger betroffen als Jungen ihrer Altersklasse. Also ja die Absicherung kann im schlimmsten Fall noch während des Berufslebens eintreten.


Es muss doch noch mehr Vorteile geben.

Hat es. Schüler Produkte der Berufsunfähigkeit lassen sich mit dem 10. Lebensjahr absichern und mit dem Eintritt in die Oberstufe, werden dies häufig noch etwas günstiger. Dann ist die Tendenz für einen risikoarmen Beruf da und das Risiko für den Versicherer auf die gesamte Laufzeit sinkt. Da der Beruf später mit wandert und bei den TOP Anbietern zu keiner neuen Risikoeinstufung oder Prämienerhöhung führt, muss die Einstufung auf lange Sicht für den Versicherer geplant sein.

Ein zweiter wichtiger Aspekt ist die Gesundheitsprüfung. Diese ist restriktiv und häufig mit Rückenleiden oder anderen Beschwerden nicht mehr ohne Sondervereinbarung, die Mehrprämie oder Leistungsausschlüsse mit sich bringt, möglich. Im Alter von 10 Jahren kann man davon ausgehen, dass die Risikoprüfung noch mit weniger Vorerkrankungen belastet ist und daher ohne Einschränkungen möglich ist.

Praxistipp: Der Versicherer kann in den ersten fünf bis zehn Jahren über die Prüfung der vorvertraglichen Anzeigepflicht, die Leistung verwehren, kürzen oder den Vertrag abwickeln. Tritt erst nach zehn Jahren die Leistungspflicht des Versicherers ein, ist das Risiko einer Pflichtverletzung bei Antragsstellung bereits ausgeschlossen.

Hinweis: Dies ist in keinem Fall als Aufforderung für fehlerhafte Angaben!


Aber Achtung, es gibt was zu beachten!

Achten Sie darauf, dass es eine wirkliche Berufsunfähigkeitsklausel ist und die Leistung als Schüler auch bei 50%iger Berufsunfähigkeit bezogen werden kann. Einige Anbieter haben eine Schülerklausel, die aus einer Berufsunfähigkeit eine Erwerbsunfähigkeit machen. Dies verschlechtert Sie extrem, denn Ihr Kind kann dann die Leistung nur beanspruchen, wenn es Tätigkeiten maximal 3 Stunden täglich über drei Jahre hinweg ausüben kann.

Weiterer Nachteil bei einer Schülerklausel, die aus einer Berufsunfähigkeit eine Erwerbsunfähigkeit macht. Es erfolgt beim Eintritt in den Beruf später eine reguläre Neuberechnung der Prämie. Die Prämie ist zwar gegebenenfalls günstiger als eine echte Berufsunfähigkeit, aber die Prämie steigt im Erwerbsleben Ihres Kindes deutlich.


3 Tipps, für das Kleingedruckte!

Achten Sie auf die Änderungsklauseln für den späteren Beruf Ihres Kindes. Schüler werden grundsätzlich in eine mittelmäßige Risikoklassifizierung aufgenommen. Die wirklich guten Anbieter stufen Ihr Kind günstiger ein, wenn sich das Risiko bei der späteren Berufswahl, wie akademischen Berufen verringert. Es erfolgt jedoch keine Höherstufung, wenn Ihr Kind einen risikoreichen Beruf wählt wie Tiefseetaucher, Handwerker oder Altenpfleger.

Vorsicht vor der Kündigungsfalle bei Berufswechsel. Ja auch solche Schlitzohren gibt es in Einzelfällen unter den Versicherern. Es muss zwingend geregelt sein, dass Ihr Kind über die vereinbarte Laufzeit den Vertrag führen kann. In jedem Fall sollten Sie die Laufzeit mit dem heutigen Renteneintritt abstimmen, also 67. Sie müssen davon ausgehen, dass Ihr Kind auch so noch länger arbeiten wird, da der Renteneintritt in den kommenden 50 Jahren sicherlich noch verlängert wird.

Die Pseudo-Berufsunfähigkeit als grausames Szenario einer Absicherung. Pseudo- Berufsunfähigkeit kennzeichnet eine Versicherungsleistung, die lediglich in der Summe Hartz IV vermeidet. Beim Eintritt ins Berufsleben sollte die Nachversicherung erhöht werden. Ohne Gesundheitsprüfung mit einer fest vereinbarten Nachversicherungsgarantie. Außerdem ist es wichtig, dass Ihr Kind die Versicherung bei Ereignissen wie beispielsweise Geburt eines Kindes, Hochzeit, Selbstständigkeit oder der Erwerb einer Immobilie erneut ohne Prüfung aufstocken kann.


Ihr Kind wird es Ihnen vermutlich nicht danken!

Rechnen Sie in keinem Fall mit einer Dankbarkeit für Ihre zukunftsweisende Entscheidung. Ihr Kind dankte es Ihnen in den letzten Jahren sicherlich mit Freude, einem lächeln und der unerschütterlichen bedingungslosen Liebe. Das muss reichen.

Sprechen Sie mich und mein Team jederzeit an. Als Eltern kennen wir Ihre Fragen und die passenden Antworten. Ich wünsche Ihnen und Ihrem Kind von Herzen alles Gute.

Ihre Anja Döring

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