Die Problemstellung in der privaten Krankenversicherung ist das mindestens fünfjährig bestehende Risiko falsche Angaben (Vorvertragliche Anzeigepflicht in der PKV) im Antrag gemacht zu haben. Denn haben Sie falsche Angaben im Antrag gemacht und Ihre gewählte private Krankenversicherung hätte Sie gar nicht versichert, hätte sie davon gewusst werden Sie gekündigt oder der Vertrag wird sogar rückwirkend beendet (Rücktritt).
Der Trugschluss, dass dies nicht mehr möglich sei, da es ja in Deutschland mittlerweile eine Verpflichtung zur Krankenversicherung gibt, hält sich zwar wacker ist aber einer der gängigen PKV-Mythen. Denn eine Kündigung des Versicherungsnehmers, also Ihnen, ist zwar nur noch möglich, wenn Sie auch einen neuen Versicherungsschutz nachweisen. Ausnahmetatbestände wie falsche Angaben im Antrag oder Betrug bei Abrechnungen bleibt als außerordentlicher Beendigungsgrund für den PKV-Anbieter bestehen.
Wann darf die private Krankenversicherung die PKV beenden?
Es gibt zwei Möglichkeiten, warum eine private Krankenversicherung den Vertrag beenden kann:
- Vorvertragliche Anzeigepflichtverletzung: Bei der Beantragung des Versicherungsschutzes wird der Versicherungsnehmer nach Vorversicherungszeiten, Beruf und Gesundheit ausführlich befragt. Diese Fragen muss er wahrheitsgemäß beantworten.
- Betrug: Versicherungsnehmer die falsche Rechnungen oder fingierte Abrechnungen abrechnen
Bei der Vorvertraglichen Anzeigepflichtverletzung gibt es verschiedene Optionen für den privaten Krankenversicherer je nach schwere der Schuld des Versicherungsnehmers.
- Grobe Fahrlässigkeit – Findet Ihre PKV im Leistungsfall Dinge die Sie innerhalb des Abfragezeitraums falsch beantwortet haben muss geprüft werden, ob der Versicherer bereit ist Sie weiter zu versichern. Hätte die PKV es damals gewusst und einen Risikozuschlag oder Leistungsausschluss vereinbart, holt die PKV dies nun nach. Das wird zwar unter Umständen kostenintensiv und tut damit auch weh, ihr Versicherungsschutz ist aber nicht in Gefahr.
- Grobe Fahrlässigkeit – Ihre PKV hätte Sie unter den bekannt gewordenen Umständen nicht versichert. Nun ist der Versicherer berechtigt den Versicherungsschutz zu kündigen und damit zu beenden. Häufig enden Verträge jetzt innerhalb des Jahres und die Beendigung ist für den nächsten Versicherer auch anzuzeigen.
- Arglist und Vorsatz – Haben Sie arglistig oder vorsätzliche gehandelt, dann muss der Versicherer dies zwar beweisen, kann aber vollständig vom Vertrag zurücktreten, damit ist der Versicherungsschutz gar nicht erst zustande gekommen.
Alle drei Möglichkeiten sind schwerwiegend und sorgen dafür, dass Kunden nicht mehr wissen was zu tun ist. Als Kunde haben Sie nun viel abzuwägen, finden aber auf der Suche nach Hilfe wenig Unterstützung.
Lösungswege bei Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht in der PKV
Am besten handeln Sie sofort nach dem der Brief bei Ihnen mit der Kündigung oder Rücktritt eingetroffen ist. Kunden, die jetzt noch lange rumtrödeln oder Ihr Problem nicht ernst nehmen, werden nicht nur einer starken emotionalen Belastung ausgesetzt sein, sondern auch Ihre Chancen und Möglichkeiten mit jeder verlorenen Woche/Monat deutlich verschlechtern.
Suchen Sie sich also im besten Fall erstmal fachkundige Hilfe. Dies sollte im besten Fall ein Profi auf dem Gebiet der PKV-Beratung sein und dem Kreis der Berater oder Rechtsanwälte zugeordnet sein. Also jemand er sich auf den Fachbereich spezialisiert hat.
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Welche Unterlagen benötigen Sie, was können Sie vorbereiten?
Legen Sie bitte schon mal alle Unterlagen, die zur Verfügung stehen bereit und ergänzen diese schon mit den beim Versicherer befindlichen Unterlagen. Rufen Sie also durchaus bei Ihrer PKV an und lassen sich folgende Unterlagen übermitteln:
- Antrag auf Versicherungsschutz der PKV (Erstantrag)
- Alle Berichte, die bei Prüfung des Sachverhaltes eingegangen sind und zur Entscheidung führten
- Schreiben von der Versicherung in der der Versicherungsschutz beendet wird
- Jeden Schriftverkehr den Sie seither geführt haben
Umso schneller Sie handlungsfähig sind, umso besser kann ihr künftiger Versicherungsschutz für die private Krankenversicherung hergestellt werden. Denn das Sie sich privat krankenversichern müssen steht nicht mehr in Frage. Die Frage ist nur wie wird dieser gestaltet sein und was werden Sie dafür bezahlen.
Welche Möglichkeiten gibt es konkret für die Zukunft Ihrer PKV?
Je nach Sachverhalt und Schwere der Erkrankung die aktuell bestand oder was nicht angezeigt wurde im damaligen Antrag gibt es folgende Optionsmöglichkeiten für Ihren Versicherungsschutz in der privaten Krankenversicherung.
- Der aktuelle Versicherer muss Sie weiter versichern, da die Entscheidung juristisch falsch getroffen wurde
- Ein anderer Versicherer der privaten Krankenversicherung wird Sie versichern in einem Tarif, der auch anderen Kunden zur Verfügung steht
- Es wird Versicherungsschutz im Basistarif hergestellt. Sie sind also ähnlich wie in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert und verzichten künftig auf privilegierte Leistungen in der PKV.
Die Problemstellung bei der Herstellung des Versicherungsschutzes in der privaten Krankenversicherung nach einer vorvertraglichen Anzeigepflichtverletzung ist, dass die meisten Versicherer sich nicht so recht an das Thema ran trauen. Frei nach dem Motto „Wer einmal lügt dem glaubt man nicht, auch wenn man dann die Wahrheit spricht“. Sie fühlen sich im Gegenzug verraten und häufig war es auch keine böse Absicht. Dafür hat man zwar menschlich auch bei dem PKV-Verständnis, allerdings hilft alles nichts die PKV ist nach wie vor ein Wirtschaftsunternehmen, dass Gewinnerzielungsabsichten verfolgt und Risiken sehr gut vorbereitet und strukturiert einkaufen möchte, um auch langfristig beitragsstabil zu sein.
Was müssen Sie zwingend beachten? Wie gehen Profis vor?
Sollten Sie jemanden engagieren, was wir empfehlen möchten, denn sich hier alleine vorzuwagen endet in fast allen Fällen in der totalen Verzweiflung und der mittelmäßig- bis schlechtesten Lösung für Sie als Kunde. Wie gehen also Profis vor, wenn alle relevanten Unterlagen zusammengetragen sind?
- Prüfung ob Ihre bestehende PKV den Versicherungsschutz überhaupt hätte beenden dürfen und die Kündigung / Rücktritt überhaupt korrekt ist.
- Anonyme Prüfung einer Anschlussversicherung am gesamten PKV-Markt mit einer professionellen Ausschreibung.
- Installation im Basistarif eines privaten Anbieters, wenn nichts mehr möglich ist.
- Überprüfen ob zu einem späteren Zeitpunkt eine normale Versicherung in der PKV wieder möglich ist. Dies sollet ebenfalls nachgehalten werden und zum Service dazu gehören.
Sie sehen schon es gibt eine Menge zu beachten. Stecken Sie den Kopf also nicht in den Sand und ignorieren die wichtigen Briefe Ihrer PKV, wenn diese kündigt oder vom Vertrag zurücktritt, sondern packen die Gelegenheit beim Schopf und lösen gerne mit unseren Experten gemeinsam die private Krankenversicherung, um langfristig gut und sicher versichert zu sein. Denn Ihre Gesundheit ist unser höchstes Gut.