Spätestens wenn Kinder in die private Krankenversicherung aufgenommen werden, steigen die monatlichen Beiträge deutlich. Je nach Versicherer und Tarif kostet die Krankenversicherung für ein Kind häufig zwischen etwa 90 und 250 Euro pro Monat.
Viele Eltern gehen davon aus, dass ihr Kind automatisch beim gleichen Versicherer versichert werden muss wie sie selbst. Das ist jedoch nicht zwingend der Fall. In der privaten Krankenversicherung können Kinder grundsätzlich auch bei einem anderen Versicherer versichert werden.
Im Folgenden erfahren Sie, welche Möglichkeiten es gibt, welche Besonderheiten gelten und worauf Sie bei der Kinderalleinversicherung in der PKV achten sollten.
Muss ich mein Kind beim gleichen PKV-Versicherer versichern?
Sie können den Versicherer prinzipiell frei wählen.
Allerdings besteht bei Ihrem eigenen Versicherer eine sogenannte Aufnahmegarantie für Neugeborene. Fachlich wird diese als Kontrahierungszwang bezeichnet. Das bedeutet, dass Ihr Versicherer Ihr Kind ohne Gesundheitsprüfung aufnehmen muss.
Diese Garantie gilt unter folgenden Voraussetzungen:
- Ihr eigener PKV-Vertrag besteht seit mindestens drei Monaten
- Ihr Kind wird innerhalb von zwei Monaten nach der Geburt angemeldet
- Die Anmeldung erfolgt mit einem formlosen Antrag
Durch diese Regelung können Eltern ihr Kind unmittelbar nach der Geburt ohne erneute Gesundheitsprüfung privat versichern.
Kann ich mein Kind bei jedem Versicherer versichern?
Grundsätzlich ja. Eltern können ihr Kind auch bei einem anderen privaten Krankenversicherer anmelden.
In der Praxis ist die Auswahl jedoch eingeschränkt, wenn ausschließlich das Kind versichert werden soll. Viele Versicherer bieten eine sogenannte Kinderalleinversicherung nur unter bestimmten Voraussetzungen an.
Ein weiterer wichtiger Punkt ist die Gesundheitsprüfung. Während Ihr eigener Versicherer das Kind ohne Gesundheitsprüfung aufnehmen muss, gilt diese Aufnahmegarantie bei anderen Versicherern nicht. Dort kann der Versicherer den Antrag prüfen und unter Umständen ablehnen.
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Gibt es Nachteile bei einer Kinderalleinversicherung in der PKV?
Eine Kinderalleinversicherung kann sinnvoll sein, hat jedoch einige Besonderheiten.
Je nach Versicherer können Wartezeiten gelten oder zusätzliche Unterlagen erforderlich sein. In vielen Fällen müssen bei Antragstellung die Ergebnisse der U1-Untersuchung und der U2-Untersuchung eingereicht werden.
Einige Versicherer verzichten daraufhin auf Wartezeiten. Andere Versicherer beginnen den Versicherungsschutz erst ab dem formellen Vertragsbeginn, also nach Annahme des Antrags.
Deshalb ist es wichtig, den Antrag frühzeitig zu stellen und die jeweiligen Annahmerichtlinien der Versicherer zu beachten.
Wann können Anträge für Kinder gestellt werden?
Ein Antrag auf private Krankenversicherung für ein Neugeborenes kann in der Regel nach der U2-Untersuchung gestellt werden.
Die U1-Untersuchung erfolgt direkt nach der Geburt im Krankenhaus.
Die U2-Untersuchung findet normalerweise zwischen dem dritten und dem zehnten Lebenstag statt.
Liegt das Ergebnis der U2-Untersuchung vor, kann der Versicherungsantrag gestellt werden. Sobald der Antrag vom Versicherer angenommen wurde, beginnt der Versicherungsschutz zum vereinbarten Zeitpunkt.
Welche Versicherer bieten eine Kinderalleinversicherung in der PKV an?
Aktuell bieten mehrere private Krankenversicherer eine Kinderalleinversicherung an. Allerdings unterscheiden sich die Voraussetzungen und das Mindestalter für den Vertragsabschluss.
Folgende Versicherer ermöglichen eine Kinderalleinversicherung:
- Allianz – ab dem zweiten Lebensjahr
- Alte Oldenburger – ab dem sechsten Lebensjahr
- ARAG – ohne Einschränkungen
- Barmenia – ohne Einschränkungen
- Concordia – ab dem sechsten Lebensjahr
- Deutscher Ring – ab dem vierten Lebensjahr
- DKV – ohne Einschränkungen
- Generali – ab dem ersten Lebensjahr
- Gothaer – ohne Einschränkungen
- Hallesche – ohne Einschränkungen
- HanseMerkur – ohne Einschränkungen
- HUK – ab dem vierten Lebensjahr
- Inter – ab dem ersten Lebensjahr
- LKH – ohne Einschränkungen
- Münchener Verein – ohne Einschränkungen
- Nürnberger – ohne Einschränkungen
- R+V – ab dem siebten Lebensjahr
- Signal Iduna – ab dem vierten Lebensjahr
Damit steht Eltern grundsätzlich eine ausreichend große Auswahl an Versicherern zur Verfügung.
Gibt es Unterschiede zwischen PKV-Tarifen für Kinder und Erwachsene?
Die Leistungen der privaten Krankenversicherung sind prinzipiell identisch. Es gibt also keine speziellen Tarife, die ausschließlich für Kinder konzipiert sind.
Allerdings werden PKV-Tarife für Kinder anders kalkuliert als Tarife für Erwachsene. Kinder bleiben häufig nur bis zum Ende der Ausbildung oder des Studiums privat versichert. Deshalb werden in Kindertarifen keine Alterungsrückstellungen gebildet.
Das hat mehrere Folgen:
Kinder können den Versicherer in der Regel problemlos wechseln, ohne dass Alterungsrückstellungen verloren gehen. Außerdem spielen Faktoren wie Zinsniveau oder steigende Lebenserwartung für die Beitragskalkulation von Kindern eine geringere Rolle als bei Erwachsenen.
In einigen Tarifen gibt es jedoch sogenannte Alterssprünge, wenn Kinder ein bestimmtes Alter erreichen und der Beitrag entsprechend angepasst wird.
Kinder in der PKV richtig versichern
Die private Krankenversicherung für Kinder bietet viele Möglichkeiten, erfordert jedoch eine sorgfältige Planung.
Eltern können ihr Kind entweder beim eigenen Versicherer anmelden oder eine separate Kinderalleinversicherung bei einem anderen Anbieter wählen. Wichtig ist dabei, die Aufnahmebedingungen, mögliche Gesundheitsprüfungen und den Zeitpunkt der Antragstellung zu beachten.
Eine objektive Beratung kann helfen, die passende Lösung zu finden und langfristig eine stabile und leistungsstarke Absicherung für das Kind zu gewährleisten.
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