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PKV-Tipp: Lohnfortzahlung erhöhen ohne Gesundheitsprüfung

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Anja Glorius
26. August 2022
PKV-Tipp: Lohnfortzahlung erhöhen ohne Prüfung Gesundheit
PKV-Tipp: Lohnfortzahlung erhöhen ohne Prüfung Gesundheit

Wichtig zu wissen: PKV-Tarife haben nützliche Klauseln in den Vertragsbedingungen, um auch ohne Gesundheitsprüfung Leistungen verbessern zu können. Besonders wichtig sind die Erhöhungsoptionen der Lohnfortzahlung/ Krankentagegeldversicherung. Diese Klauseln sollten Sie kennen.

Inhalt

Was ist die Lohnfortzahlung?

Ihr Arbeitgeber ist verpflichtet, bei Arbeitsunfähigkeit für mindestens 6 Wochen Ihr Nettogehalt und Zuschüsse zur Sozialversicherung fortzuzahlen. Sind Sie länger 6 Wochen arbeitsunfähig, entfällt die Pflicht auf Lohnfortzahlung für den Arbeitgeber und die gesetzliche Kasse (Krankengeld) oder private Krankenversicherung (Krankentagegeldversicherung) übernimmt die Lohnfortzahlung.

Was ist das Krankengeld?

Mitglieder der gesetzlichen Krankenkasse erhalten bei Arbeitsunfähigkeit eine Lohnfortzahlung von der gesetzlichen Kasse. Diese Lohnfortzahlung wird Krankengeld genannt. Das Krankengeld wird vom 42. Krankheitstag bis maximal zu 72. Krankheitswoche gezahlt. Danach endet die Absicherung.

Die Höhe des Krankengeldes ist abhängig vom Nettogehalt. Es werden 70 % vom Bruttogehalt gezahlt, aber maximal 90 % vom Nettogehalt. Jeder GKV-Versicherte hat mindestes 10 % Einkommensreduzierung im Krankheitsfall.

Zusätzlich ist die maximale Höhe des Krangeldes im Jahr 2022 auf 122,88 Euro brutto gedeckelt. Brutto bedeutet, dass noch ein Abzug von Sozialversicherungskosten erfolgt.

Das maximale Bruttokrankengeld beträgt im Jahr 2022 3.686,40 Euro. Von dieser Summe werden dann noch folgende Sozialversicherungskosten abgezogen:

  • Beitrag Rentenversicherung: 9,3 %
  • Beitrag gesetzliche Pflegeversicherung: 1,525 %
  • Zuschlag für kinderlose: 0,35 % von 80 % des Bruttogehalts
  • Ein Beitrag für die Krankenkasse wird nicht erhoben

Im besten Fall wird monatlich ein Krankengeld von maximal rund 2.979 Euro ausgezahlt. Wenn Sie ein höheres Nettoeinkommen haben, können Sie die Differenz über eine private Krankentagegeldversicherung schließen. Diese Krankentagegeldversicherung hat dann zusätzlich die Karriereklausel versichert.

Was ist eine Krankentagegeldversicherung?

Die Absicherung der Lohnfortzahlung über eine private Krankenversicherung wird als Krankentagegeldversicherung bezeichnet. PKV-Versicherte können eigenständig entscheiden, ob Sie eine Lohnfortzahlung wünschen und wie hoch diese sein soll. Anders als in der gesetzlichen Kasse können privat Versicherte das volle Nettogehalt versichern.

Während GKV-Kunden mit hohem Nettogehalt maximal 2.979 Euro abgesichert haben, können PKV-Kunden das gesamte Nettogehalt versichern. Der Beitrag der Krankentagegeldversicherung wird anhand von vier Faktoren berechnet:

  1. Das Abschlussalter (je später im Leben abgeschlossen wird, desto höher der Beitrag).
  2. Die Leistungshöhe (je höher das versicherte Krankentagegeld, desto höher der Beitrag).
  3. Die Karenzzeit (je später das Krankentagegeld ausgezahlt wird, desto günstiger der Beitrag).
  4. Der Gesundheitszustand (selbst einfache Diagnosen wie Heuschnupfen oder erhöhtes Cholesterin führen zu Beitragszuschlägen oder Antragsablehnungen).

Gibt es auch Leistungsbeschränkungen in der Krankentagegeldversicherungen?

Je nach Versicherer gibt es maximale Leistungshöhen. Außerdem definiert jeder Versicherer das Nettogehalt unterschiedlich. Beispiele:

Allianz: Der KTA-Tarif für Arbeitnehmer leistet einen maximalen Satz von 300 Euro täglich. Das Nettoeinkommen wird wie folgt definiert: Jahresbruttoeinkommen x 80 % / 12 = Nettoeinkommen + die Hälfte der Sozialabgaben (Kranken-, Renten- und Pflegeversicherung) / 30 Tage = Versicherbarer Tagessatz.

Hanse-Merkur: Der T-Tarif für Arbeitnehmer leistet einen maximalen Satz von 250 Euro täglich unter Hinzurechnung aller anderen Krankentagegeldtarife. Das Nettoeinkommen wird wie folgt definiert: Einkünfte x 80 % / 360 = versicherbarer Tagessatz.

Universa: Es ist ein maximaler Tagessatz von 625 Euro täglich versicherbar für alle Krankentagegeldtarife zusammen. Der Versicherer Universa unterscheidet Arbeitnehmer nach Einkommensgröße.

  • Bis zur Jahresarbeitsentgeltgrenze:
    Differenz zwischen mtl. Krankengeld der GKV und dem durchschnittlichen mtl. Nettoeinkommen / 30 = Versicherbarer Tagessatz
  • Über Jahresarbeitsentgeltgrenze:
    Durchschnittliches jährliches Nettogehalt + Beitrag zur Rentenversicherung (AN- und AG-Anteil) + Kranken- und Pflegeversicherungsbeitrag / 365 = versicherbarer Tagessatz.

Darf eine Versicherer den Abschluss oder die Erhöhung der versicherten Leistung ablehnen?

Ja. Der Versicherer überlegt sich ganz genau, ob ein neues Risiko gezeichnet oder abgelehnt wird. Es gibt keine Kulanzerhöhungen. Auch langjährig Versicherte können die Tarife nicht erhöhen oder neu abschließen, wenn Diagnosen bestehen. Selbst bei nur leicht erhöhten Blutwerten oder Bandscheibenprobleme ist der Abschluss oftmals nicht mehr möglich.

Pro Tipp: Erst prüfen, ob die vorhandenen Summen ausreichen, dann Ärzte für Behandlungen aufsuchen.

Was ist eine Karriereklausel in der Krankentagegeldversicherung?

Als Karriereklausel wird das Recht bezeichnet, eine versicherte Leistung zu erhöhen, wenn es eine berufliche Veränderung gibt. Oftmals führt eine solche berufliche Veränderung auch zu einer Steigerung des Einkommens. Diese Einkommenssteigerung darf dann ohne Prüfung der Gesundheit nachversichert werden.

Es ist darauf zu achten, dass die Einkommenssteigerung innerhalb von 2 Monaten dem Versicherer nachgemeldet wird. Erfolgt die Meldung später, ist die Erhöhung ohne Prüfung der Gesundheit nicht mehr möglich.

Die Einkommenssteigerung ist mit gehaltsachweis (vorher/ nachher) dem Versicherer anzuzeigen.

Pro Tipp: Wenn Sie sich neu privat versichern, schließen Sie auch immer ein niedriges Krankengeld mit einer längeren Karenzzeit ab. Der Beitrag berechnet sich unter anderem nach dem Eintrittsalter. Wenn Sie in späteren Jahren die Karriereklausel nutzen möchten, können Sie die Leistung deutlich günstiger nachversichern.

Warum gibt es eine Karriereklausel?

Zum einen sinkt durch die Inflation die Kaufkraft des Geldes. Folglich führt eine Inflation auch zu steigendem Einkommen. Zum anderen ändert sich Ihr Einkommen durch berufliche Fortbildung, Erfahrung, Arbeitsleistung oder durch einen Arbeitgeberwechsel (Karriereentwicklung). Das zum Vertragsbeginn vereinbarte Krankentagegeld Ihres Vertrages reicht deshalb über die Jahre/ Jahrzehnte nicht aus und braucht Erhöhungsoption. Die Karriereklausel ist die wichtigste Erhöhungsoption.

Die Krankentagegeldversicherung unterliegt einer Gesundheitsprüfung. Deshalb müssten Sie bei jeder Erhöhung erneut die Gesundheitsfragen beantworten. Ein Umstand, der durch gesundheitliche Änderungen schnell verwirkt sein kann und damit wären Sie von einer richtigen Einkommensabsicherung gegen Krankheit abgeschnitten.

Aus diesem Grund gibt es zwei Arten für eine Erhöhung Ihres Krankentagegeldes ohne Gesundheitsprüfung:

  • Standardisierte Anpassungen des Geldes,/ dynamische Erhöhung
  • Erhöhung des versicherten Krankentagegeldes über die Karriereklausel

Die standardisierte Anpassung definiert jeder private Krankenversicherer anders. Es gibt Versicherer, die bieten Ihren Kunden alle drei Jahre eine fest vereinbarte Höhe zur Nachversicherung ohne Gesundheitsprüfung an. Es gibt auch Versicherer, die eine Erhöhung an die Entwicklung der Kaufkraft oder andere Parameter anlehnen. Die Versicherer haben in den Unisex-Tarifen für Arbeitnehmer folgende Klauseln:

Allianz: Anpassung aufgrund allgemeiner Einkommensentwicklung alle 3 Jahre (erstmals nach 3 Jahren) für Krankentagegeld von mindestens 25,- EUR ohne Risikoprüfung bzw. Wartezeit. Individuelle Anpassung ohne Risikoprüfung bzw. Wartezeit möglich, wenn Erhöhungsantrag innerhalb von 2 Monaten nach Erhöhung vorliegt.

Alte Oldenburger: Anpassung aufgrund allgemeiner Einkommensentwicklung mindestens alle 3 Jahre für Krankentagegeld von mindestens 30,- EUR ohne Risikoprüfung bzw. Wartezeit. Individuelle Anpassung ohne Risikoprüfung bzw. Wartezeit. Erhöhungsantrag innerhalb von 2 Monaten notwendig. Individuelle Anpassung für Gehaltsempfänger auch außerhalb des Dreijahreszeitraumes ohne Risikoprüfung bzw. Wartezeit. Verringert sich der Anspruch auf Gehaltsfortzahlung aufgrund tarifvertraglicher Regelung bzw. Wechsel des Arbeitgebers, so kann die Karenzzeit ohne Risikoprüfung bzw. Wartezeit innerhalb von 2 Monaten rückwirkend angepasst werden (nicht für laufende Versicherungsfälle).

ARAG: Das Krankentagegeld kann ohne Gesundheitsprüfung und Wartezeit entsprechend der prozentualen Erhöhung des Nettoeinkommens angepasst werden (Antrag innerhalb von 2 Monaten erforderlich). Die Erhöhung gilt auch für laufende Versicherungsfälle. Das Krankentagegeld erhöht sich ohne Gesundheitsprüfung und Wartezeit alle 3 Jahre entsprechend der allgemeinen Einkommensentwicklung, max. um 10 %. Erstmalige Erhöhung im Jahr 2024. Voraussetzung: Das Krankentagegeld wurde in den letzten 24 Monaten nicht aufgrund einer individuellen Einkommenserhöhung angepasst. Die Erhöhung gilt auch für laufende Versicherungsfälle.

AXA: Anpassung des Krankentagegeldes (KT) aufgrund allgemeiner Einkommensentwicklung wird den Versicherten mit einer Vollversicherung jährlich ohne Gesundheitsprüfung und ohne Wartezeit angeboten. Voraussetzung ist, dass

  • er nicht mit der Beitragszahlung in Verzug ist.
  • er nicht in den vergangenen 3 oder im laufenden Kalenderjahr KT bezogen hat.

Bei individueller Anpassung des KT an das erhöhte Nettoeinkommen Gesundheitsprüfung bzw. Wartezeit nicht erforderlich. KT kann im Verhältnis der Steigerung des Nettoeinkommens höher versichert werden (Erhöhungsantrag innerhalb von 2 Monaten notwendig). In diesem Fall wird das erhöhte KT auch für einen laufenden Versicherungsfall gezahlt.

Barmenia: Individuelle Anpassung (max. Einkommenserhöhungen der vorausgegangen 2 Jahre) ohne Risikoprüfung bzw. Wartezeit. Erhöhungsantrag innerhalb von 2 Monaten notwendig. Erhöhte Leistungen werden auch für laufende Versicherungsfälle gezahlt. Anpassung aufgrund allgemeiner Einkommensentwicklung von Zeit zu Zeit möglich.

BBKK: Das Krankentagegeld (KT) kann ohne Gesundheitsprüfung und Wartezeit entsprechend der prozentualen Erhöhung des Nettoeinkommens angepasst werden (Antrag innerhalb von 3 Monaten erforderlich).Die Erhöhung gilt nicht für laufende Versicherungsfälle. Das KT kann ohne Gesundheitsprüfung und Wartezeit alle 3 Jahre entsprechend der allgemeinen Einkommensentwicklung erhöht werden. Erstmalige Erhöhung im 4. Versicherungsjahr. Voraussetzung: Das KT beträgt mindestens 25,- EUR. Die Erhöhung gilt nicht für laufende Versicherungsfälle. Das KT kann zusätzlich ohne Gesundheitsprüfung und Wartezeit an das aktuelle Nettoeinkommen angepasst werden (Antrag innerhalb von 3 Monaten erforderlich):

  • Bei Geburt oder Adoption eines Kindes
  • Bei Heirat
  • Bei Scheidung
  • Bei Erwerb einer Immobilie
  • Zu Beginn des 4. oder 7. Kalenderjahres nach GKV- oder PKV-Übertritt. Voraussetzung: Das KT ist mindestens in Höhe des GKV-Höchstkrankengeldes abgeschlossen worden. Die Erhöhung gilt nicht für laufende Versicherungsfälle.

Concordia: Anpassung aufgrund allgemeiner Einkommensentwicklung alle 3 Jahre (erstmals nach 3 Jahren) für Krankentagegeld von mindestens 25,- EUR ohne Risikoprüfung bzw. Wartezeit. Individuelle Anpassung ohne Risikoprüfung bzw. Wartezeit möglich, wenn Erhöhungsantrag innerhalb von 2 Monaten nach Erhöhung vorliegt.

Debeka: Individuelle Anpassung ohne Risikoprüfung bzw. Wartezeit. Erhöhungsantrag innerhalb von 2 Monaten notwendig.

DKV: Individuelle Anpassung des Krankentagegeldes (KT) an das erhöhte Nettoeinkommen ist ohne Risikoprüfung bzw. Wartezeit möglich (Erhöhungsantrag innerhalb von 3 Monaten notwendig). Erhöhung gilt nicht für laufende Versicherungsfälle. Anpassung des KT aufgrund allgemeiner Einkommensentwicklung alle 3 Jahre für ein KT von mindestens 25,- EUR ohne Risikoprüfung bzw. Wartezeit möglich. Erhöhung gilt auch für laufende Versicherungsfälle.

Generali: Das Krankentagegeld (KT) kann ohne Gesundheitsprüfung und Wartezeit entsprechend der prozentualen Erhöhung des Nettoeinkommens angepasst werden (Antrag innerhalb von 2 Monaten erforderlich). Die Erhöhung gilt auch für laufende Versicherungsfälle. Das KT erhöht sich ohne Gesundheitsprüfung und Wartezeit alle 2 Jahre entsprechend der allgemeinen Einkommensentwicklung. Voraussetzungen:

  • Das KT beträgt mindestens 50,- EUR
  • Das KT wurde in den letzten 12 Monaten nicht angepasst

Die Erhöhung gilt auch für laufende Versicherungsfälle.

Gothaer: Individuelle Anpassung ohne Risikoprüfung bzw. Wartezeit. Erhöhungsantrag innerhalb von 2 Monaten notwendig. Anpassung aufgrund allgemeiner Einkommensentwicklung alle 2 Jahre für Krankentagegeld von mindestens 25,56EUR ohne Risikoprüfung bzw. Wartezeit. Voraussetzung: keine Anpassung in letzten 12 Monaten.

Hallesche: Individuelle Anpassung ohne Risikoprüfung bzw. Wartezeit. Erhöhungsantrag innerhalb von 2 Monaten notwendig. Erhöhte Leistungen werden auch für laufende Versicherungsfälle gezahlt.

Hanse-Merkur: Individuelle Anpassung ohne Risikoprüfung bzw. Wartezeit. Erhöhungsantrag innerhalb von 2 Monaten notwendig.

HUK-Coburg: Individuelle Anpassung um max. 10 % innerhalb eines Jahres ohne Risikoprüfung bzw. Wartezeit. Erhöhungsantrag innerhalb von 2 Monaten notwendig.

IDEAL: Der Tarif ist neu. AVB Auszug wird nachgereicht.

Inter: Das Krankentagegeld kann ohne Gesundheitsprüfung und Wartezeit entsprechend der prozentualen Erhöhung des Nettoeinkommens angepasst werden (Antrag innerhalb von 2 Monaten erforderlich). Die Erhöhung gilt nicht für laufende Versicherungsfälle. Das Krankentagegeld kann ohne Gesundheitsprüfung und Wartezeit alle 2 Jahre erhöht werden, wenn die allgemeinen Einkommen um mindestens 10 % gestiegen sind. Erstmalige Erhöhung im 3. Versicherungsjahr. Voraussetzungen:

  • Das Krankentagegeld beträgt mindestens 25,- EUR
  • Das Krankentagegeld wurde in den letzten 12 Monaten nicht aufgrund einer individuellen Einkommenserhöhung angepasst. Das Erhöhungsrecht entfällt, wenn 2 aufeinanderfolgenden Erhöhungen widersprochen worden ist. Die Erhöhung gilt auch für laufende Versicherungsfälle

LKH: Das Krankentagegeld kann ohne Gesundheitsprüfung und Wartezeit entsprechend der prozentualen Erhöhung des Nettoeinkommens angepasst werden (Antrag innerhalb von 2 Monaten erforderlich).
Die Erhöhung gilt nicht für laufende Versicherungsfälle. Das Krankentagegeld kann ohne Gesundheitsprüfung und Wartezeit alle 2 Jahre erhöht werden, wenn die allgemeinen Einkommen um mindestens 10 % gestiegen sind. Erstmalige Erhöhung im 3. Versicherungsjahr. Voraussetzungen:

  • Das Krankentagegeld beträgt mindestens 25,- EUR
  • Das Krankentagegeld wurde in den letzten 12 Monaten nicht aufgrund einer individuellen Einkommenserhöhung angepasst

Das Erhöhungsrecht entfällt, wenn 2 aufeinanderfolgenden Erhöhungen widersprochen worden ist.
Die Erhöhung gilt auch für laufende Versicherungsfälle.

LVM: Das Krankentagegeld kann ohne Gesundheitsprüfung und Wartezeit entsprechend der prozentualen Erhöhung des Nettoeinkommens angepasst werden (Antrag innerhalb von 2 Monaten erforderlich).
Die Erhöhung gilt nicht für laufende Versicherungsfälle. Das Krankentagegeld kann ohne Gesundheitsprüfung und Wartezeit alle 2 Jahre erhöht werden, wenn die allgemeinen Einkommen um mindestens 10 % gestiegen sind. Erstmalige Erhöhung im 3. Versicherungsjahr. Voraussetzungen:

  • Das Krankentagegeld beträgt mindestens 25,- EUR
  • Das Krankentagegeld wurde in den letzten 12 Monaten nicht aufgrund einer individuellen Einkommenserhöhung angepasst. Das Erhöhungsrecht entfällt, wenn 2 aufeinanderfolgenden Erhöhungen widersprochen worden ist. Die Erhöhung gilt auch für laufende Versicherungsfälle.

Mecklenburgische: Anpassung unter bestimmten Voraussetzungen möglich.

Münchner Verein: Anpassung aufgrund allgemeiner Einkommensentwicklung alle 3 Jahre (erstmals nach 3 Jahren) für Krankentagegeld von mindestens 25,- EUR ohne Risikoprüfung bzw. Wartezeit. Individuelle Anpassung ohne Risikoprüfung bzw. Wartezeit. Erhöhungsantrag innerhalb von 2 Monaten notwendig.

Nürnberger: Individuelle Anpassung ohne Risikoprüfung bzw. Wartezeit. Erhöhungsantrag innerhalb von 2 Monaten notwendig.

Ottonova: Individuelle Anpassung ohne Risikoprüfung bzw. Wartezeit, wenn sich das Bruttoeinkommen der versicherten Person um mindestens 5 % erhöht. Erhöhungsantrag innerhalb von 2 Monaten notwendig. Anpassung aufgrund allgemeiner Einkommensentwicklung spätestens im 5. Versicherungsjahr um 5 % ohne Risikoprüfung bzw. Wartezeit möglich. Danach alle 36 Monate. Erhöhung gilt auch für laufende Versicherungsfälle.

R+V: Individuelle Anpassung ohne Risikoprüfung bzw. Wartezeit, wenn sich das Bruttoeinkommen der versicherten Person um mindestens 5 % erhöht. Erhöhungsantrag innerhalb von 2 Monaten notwendig. Anpassung aufgrund allgemeiner Einkommensentwicklung spätestens im 5. Versicherungsjahr um 5 % ohne Risikoprüfung bzw. Wartezeit möglich. Danach alle 36 Monate. Erhöhung gilt auch für laufende Versicherungsfälle.

SDK: Individuelle Anpassung für Arbeitnehmer ohne Risikoprüfung bzw. Wartezeit. Erhöhungsantrag innerhalb 2 Monaten notwendig. Anpassung aufgrund allgemeiner Einkommensentwicklung alle 3 Jahre (erstmals nach 3 Jahren) für Krankentagegeld von mindestens 25,- EUR ohne Risikoprüfung bzw. Wartezeit.

Signal-Iduna: Individuelle Anpassung ohne Risikoprüfung bzw. Wartezeit. Erhöhungsantrag innerhalb von 2 Monaten notwendig. Zusätzlich Anpassung aufgrund allgemeiner Einkommensentwicklung spätestens alle 3 Jahre ohne Risikoprüfung bzw. Wartezeit.

UNION: Das Krankentagegeld (KT) kann ohne Gesundheitsprüfung und Wartezeit entsprechend der prozentualen Erhöhung des Nettoeinkommens angepasst werden (Antrag innerhalb von 3 Monaten erforderlich). Die Erhöhung gilt nicht für laufende Versicherungsfälle. Das KT kann ohne Gesundheitsprüfung und Wartezeit alle 3 Jahre entsprechend der allgemeinen Einkommensentwicklung erhöht werden. Erstmalige Erhöhung im 4. Versicherungsjahr. Voraussetzung: Das KT beträgt mindestens 25,- EUR. Die Erhöhung gilt nicht für laufende Versicherungsfälle. Das KT kann zusätzlich ohne Gesundheitsprüfung und Wartezeit an das aktuelle Nettoeinkommen angepasst werden (Antrag innerhalb von 3 Monaten erforderlich):

  • Bei Geburt oder Adoption eines Kindes
  • Bei Heirat
  • Bei Scheidung
  • Bei Erwerb einer Immobilie
  • Zu Beginn des 4. oder 7. Kalenderjahres nach GKV- oder PKV-Übertritt

Voraussetzung: Das KT ist mindestens in Höhe des GKV-Höchstkrankengeldes abgeschlossen worden. Die Erhöhung gilt nicht für laufende Versicherungsfälle.

Universa: Individuelle Anpassung ohne Risikoprüfung bzw. Wartezeit. Erhöhungsantrag innerhalb von 2 Monaten notwendig. Anpassung aufgrund allgemeiner Einkommensentwicklung alle 2 Jahre ab einem Krankentagegeld von mindestens 15,- EUR ohne Risikoprüfung bzw. Wartezeit.

Württembergische: Das Krankentagegeld (KT) kann ohne Gesundheitsprüfung und Wartezeit entsprechend der prozentualen Erhöhung des Nettoeinkommens angepasst werden (Erhöhungsantrag innerhalb von 2 Monaten erforderlich). Die Erhöhung gilt nicht für laufende Versicherungsfälle. Das KT kann ohne Gesundheitsprüfung und Wartezeit alle 3 Kalenderjahre zum 1. Mai um max. 6 % erhöht werden. Erstmalige Erhöhung im Jahr 2024. Die Erhöhung gilt nicht für laufende Versicherungsfälle.

Standardisierte Erhöhungen werden vom Versicherer nur ungern durchgeführt. Grund ist, dass Sie zwar laut Tarifbedingungen ein Recht darauf haben, aber der Versicherer natürlich Ihren Krankheitsstand kennt. Die Versicherer versenden standardisierte Erhöhungsangebote oft im Aussehen wie Werbeschreiben. Erfahrungsgemäß ignorieren Kunden solche Schreiben. Oder Kunden müssen die Erhöhung individuell beantragen. Deshalb sollten Sie ab dem 45. Lebensjahr Ihren Versicherer regelmäßig auf Erhöhungsoptionen ansprechen. Wir erinnern für unsere Kunden die Versicherer automatisiert an die Erhöhungsangebote.

Die Karriereklausel hingegen setzt bei der echten Einkommenserhöhung an, benötigt aber die aktive Mitwirkung des Versicherten. Damit ist die Karriereklausel der optimale Weg, dass gestiegene Einkommen im vollen Umfang nachzuversichern und das ohne Prüfung der Gesundheit.

Wichtig: Es ist nicht möglich, mehre Jahre Gehaltssteigerung auf einmal nachzuversichern. Sie können immer nur die aktuelle Steigerung nachversichern. 

Haben Sie noch Fragen?

Sprechen Sie uns an. Wir beraten Sie gern. Jetzt kostenfrei informieren.

Welchen Tücken gibt es bei der Karriereklausel?

Die Karriereklausel ist an Bedingungen geknüpft. Sie müssen einen schriftlich formlosen Antrag bei der Versicherungsgesellschaft innerhalb von zwei Monaten nach wirksam werden, der Gehaltsanpassung einreichen. An dieser Frist scheitern die meisten privat Versicherten. Zum einen kennen viele Ihr Anpassungsrecht nicht und zum anderen fehlt das Bewusstsein für die Notwendigkeit der Erhöhung des Krankentagegeldes.

Bei amerikanisch geprägten Unternehmen (zum Beispiel Banken oder Unternehmensberatungen) haben privat Versicherte oft zusätzlich das Problem, dass Gehaltserhöhungen rückwirkend festgelegt werden. Beispielsweise wird dann im Juli die Gehaltserhöhung rückwirkend für ab April festgelegt. Damit ist die Frist von zwei Monaten verstrichen. Sie haben ohne intensive Verhandlungen mit dem Versicherer keine Chance, die Karriereklausel zu nutzen. In diesem Fall bieten wir unsere Hilfe an. Mailen Sie uns bitte direkt an, wenn eine solche Gehalsterhöhung durchgeführt wird. info@kvoptimal.de

Vermeiden Sie Fehler bei der Erhöhung des Krankentagegeldes

Wir empfehlen bei jeder Erhöhung des Einkommens die Erhöhung des Krankentagegeldes. Außerdem empfehlen wir Selbstständigen beim Erhalt des Einkommenssteuerbescheids ebenfalls die Prüfung einer Erhöhungsmöglichkeit des Krankentagegeldes. Gerade bei Unternehmern wird eine Steuererklärung immer für die Vergangenheit durchgeführt. Versicherer werden solche Erhöhungen dann ablehnen, weil die Frist versäumt ist. Natürlich gerade bei Versicherten mit Vorerkrankungen.

Die besten Praxis Tipps zur Krankentagegeldversicherung

Nimmt Ihr Unternehmen Gehaltserhöhungen rückwirkend vor? Dann melden Sie diese Erhöhung innerhalb von 2 Monaten nach der schriftlichen Mitteilungen Ihrem Versicherer. Achten Sie peinlich genau auf den Firsten. Wir helfen gerne und diskutieren den Vorgang kostenfrei mit Ihrem Versicherer. Mailen Sie uns einfach an: info@kvoptimal.de

Kleiner Wermutstropfen: Die Erhöhungssumme wird immer zum neuen Eintrittsalter berechnet. Viele Versicherte nehmen daher die Anpassung irgendwann nicht mehr vor, weil der Beitrag zu hoch ist. Ein Teufelskreis, denn je älter Sie sind, umso höher ist ihr Risiko, arbeitsunfähig zu werden. Zeitgleich wird auch der PKV-Vertrag/ GRV-Beitrag immer teurer. Deswegen müssten Sie die Erhöhungen vornehmen.

Der beste Trick ist ganz einfach: Vereinbaren Sie immer noch einen zweiten Krankentagegeld-Tarif mit längerer Karenzzeit. Zum Beispiel 5 Euro Tagessatz ab dem 92. Tag. Erhöht sich ihr Einkommen beispielsweise um 300 EUR im Monat (entspricht einem Tagessatz von 10 EUR), können Sie wählen, in welcher Stufe Sie die 10 EUR Tagessatz erhöhen möchten. Das Krankentagegeld ab dem vierten Monat/ 92. Tag kostet oft nur die Hälfte des normalen Tarifes (KT43).

Wenn Sie Fragen dazu haben, helfen wir kostenfrei gerne weiter.

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