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Wie lange bin ich AU bei welcher Krankheit?

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Bert Kotzan
14. März 2024
Wie lange bin ich AU bei welcher Krankheit?

Während manche Krankheiten nach zwei, drei Tagen schon auskuriert sind und andere erst nach einer Woche, können Arbeitsunfähigkeiten auch einen ganzen Monat oder länger dauern. Wie lange jemand krankgeschrieben wird, hängt von der Art und der Schwere der Beschwerden ab – und von arbeitsrechtlichen Vorgaben. Wir geben einen Überblick, wie lange ein Arzt Sie am Stück krankschreiben darf und was die Statistik über krankheitsbedingte Fehltage verrät.

Statistik 2023: Fehltage nach Krankheiten

In einer aktuellen Untersuchung des Berliner IGES-Instituts im Auftrag der DAK wurden die Fehlzeiten von 2,39 Millionen Beschäftigten für 2023 analysiert. Ein erstes Ergebnis war, dass sich der Krankenstand mit einem Plus von 13 Prozent im zweiten Jahr in Folge auf Rekordniveau befand. Insgesamt waren beinahe zwei Drittel der Beschäftigten bzw. 64,5 Prozent im vergangenen Jahr mindestens ein Mal krankgeschrieben. Ohne AU-Bescheinigung blieben nur 35,5 Prozent der untersuchten Versicherten.

Dabei waren Erkältungskrankheiten mit Husten, Schnupfen und Co. der häufigste Grund für eine Krankschreibung bzw. Fehlzeiten. Gefolgt von Rückenschmerzen etc. und psychischen Erkrankungen wie Depression oder Burn-out:

  • Atemwegserkrankungen: 415 Fehltage je 100 Versicherte
  • Muskel-Skelett-Erkrankungen: 373 Fehltage je 100 Versicherte
  • psychische Erkrankungen: 323 Fehltage je 100 Versicherte

Interessant wird es auch, wenn man die Krankschreibungen bzw. Fehltage nach Berufsgruppen sortiert:

Besonders hohe Krankenstände verzeichnen Branchen wie

  • die Altenpflege mit 7,4 Prozent und Kindertagesstätten mit 7 Prozent.

Besonders selten krank waren Beschäftigte in diesen beiden Branchen:

  • Informatik und Kommunikationstechnologie mit einem Krankenstand von nur um die 3,7 Prozent.

Wie lange wird man bei welcher Krankheit krankgeschrieben?

Zunächst gilt, dass allein der behandelnde Arzt bzw. die Ärztin entscheiden, für wie lange jemand krankgeschrieben wird. In erster Linie hängt die Dauer der Arbeitsunfähigkeit von der Art und Schwere der Erkrankung ab. Wie lange jemand krankgeschrieben wird, liegt grundsätzlich im Ermessen des Arztes.

Gut zu wissen: Bei manchen privaten Krankenversicherungen muss das sogenannte Primärarztprinzip beachtet werden. Versicherte suchen für eine AU zuerst ihren Hausarzt auf, der sie ggf. zum Facharzt überweist. Hier ist es ratsam, sich vorab bei der eigenen PKV zu informieren, um unnötige Kosten zu vermeiden.

Gemäß der Arbeitsunfähigkeits-Richtlinien (AU-RL) soll ein Zeitraum von zwei Wochen, in Ausnahmefällen bis zu ein Monat jedoch nicht überschritten werden.

Laut Arbeitsunfähigkeits-Richtlinien Paragraf 5 Absatz 4:

Die voraussichtliche Dauer der Arbeitsunfähigkeit soll nicht für einen mehr als zwei Wochen im Voraus liegenden Zeitraum bescheinigt werden. Ist es auf Grund der Erkrankung oder eines besonderen Krankheitsverlaufs sachgerecht, kann die Arbeitsunfähigkeit bis zur voraussichtlichen Dauer von einem Monat bescheinigt werden.

Versicherte müssen damit rechnen, bei einer Erstbescheinigung maximal zwei Wochen krankgeschrieben zu werden. Aus Sicht des Arbeitsrechts ist die AU die Prognose der Mediziner, über die Dauer der Genesung. Um diese zu erheben, werden die Patienten im Rahmen der sogenannten Anamnese nach der Vorgeschichte und dem aktuellen Verlauf einer Krankheit befragt. Auf diese Weise wird die Art und Schwere der Beschwerden bestimmt und die Dauer der AU festgelegt.

Haben sich die Betroffenen nach Ablauf der Krankschreibung von ihrer Krankheit noch nicht vollständig erholt, können sie sich wieder krankschreiben lassen. Voraussetzung für eine Folgebescheinigung ist ein erneuter Besuch der Praxis. Die Ärztin oder der Arzt wird die Untersuchung wiederholen und eine neue AU ausstellen.

Grundsätzlich gibt es keine Höchstgrenze für die Dauer einer Krankschreibung.

Wann muss ich meine PKV über eine AU informieren?

Viele Privatversicherte fragen sich, ob bzw. wann sie ihre private Krankenversicherung von der Krankschreibung informieren müssen. Kurzfristige Arbeitsunfähigkeiten sind anders zu behandeln als längere krankheitsbedingte Abwesenheiten. Für sechs Wochen bzw. 42 Tage (Karenzzeit) haben Beschäftigte Anspruch auf Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber. Erst danach beziehen sie Krankentagegeld von ihrer PKV.

Sind Sie beispielsweise nur über fünf Tage krankgeschrieben, müssen Sie die AU nicht unbedingt an Ihre PKV weiterleiten. Bei Erreichen der Karenzzeit nach sechs Wochen z. B. durch Folgebescheinigungen, sollten alle Krankmeldungen eingereicht werden, um die vereinbarten Leistungen wie Krankentagegeld zu erhalten.

Unabhängig davon wird die Mehrheit eine Arztpraxis aufsuchen und die Rechnung für die Behandlung und Medikamente sowie für die Krankschreibung bei ihrer PKV zur Erstattung einreichen. Je nach Digitalisierungsgrad und Serviceangebot der PKV lässt sich vielfach auch ganz bequem ein Arzt-Video-Call nutzen für eine elektronische Krankmeldung, die dann zusammen mit der Rechnung in einer App oder im Online-Kundencenter an die PKV übermittelt werden kann. Die Arbeitsunfähigkeit muss also nicht unbedingt in Papierform vorgezeigt werden.

… und den Arbeitgeber?

Ob der Arbeitgeber bereits ab dem ersten Tag oder später eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung verlangt, hängt vom Arbeitsvertrag ab. Sind sie länger krank, müssen Beschäftigte sich ein ärztliches Attest besorgen und dem Arbeitgeber vorlegen. Typisch ist, dass ab dem dritten Tag mit Krankheit eine AU verlangt wird. Wer der Krankmeldungspflicht verspätet oder gar nicht nachkommt, riskiert eine Abmahnung.

Darf man trotz AU arbeiten?

Interessant ist, dass man trotz AU arbeiten gehen darf. Was viele nicht wissen bzw. was sich hartnäckig als Gerücht hält, ist, dass die AU gleichzusetzen sei mit einem Arbeitsverbot. Das stimmt jedoch nicht. Denn: Arbeiten ist trotz Krankschreibung grundsätzlich erlaubt. Es gibt keine gesetzliche Regelung, die das Arbeiten trotz Krankmeldung verbietet. Weiterhin gilt: Nehmen Beschäftigte ihre Arbeit wieder auf, obwohl die AU noch gilt, sind sie wie alle anderen im Unternehmen auch unfall- und krankenversichert. Das heißt: Wer sich wieder gesund fühlt, kann bzw. darf wieder zur Arbeit gehen. Allerdings entscheidet hier der Arbeitgeber mit, der im Rahmen seiner Fürsorgepflicht offenkundig arbeitsunfähige Mitarbeiter, die trotz AU zur Arbeit erscheinen, wieder nach Hause schicken kann.

Wer übernimmt die PKV-Beiträge während einer Krankheit?

Solange Sie mit der AU-Dauer in der Karenzzeit bleiben, läuft es wie gewohnt weiter, was die Kosten für die private Krankenversicherung anbelangt. Bezahlt werden müssen diese weiter – auch bei Krankheit. Bei Beschäftigten werden die Beiträge vom Arbeitnehmer und Arbeitgeber je zur Hälfte getragen. „Rutschen“ erkrankte Versicherte nach sechs Wochen in den Bezug von Krankentagegeld, entfällt allerdings der Arbeitgeberbeitrag zur Krankenversicherung.

Unser Tipp: Sichern Sie längere Krankheiten mit einer ergänzenden Krankentagegeldversicherung ausreichend ab!

Krankentagegeld: für Selbstständige unentbehrlich

Was passiert, wenn sie länger krank sind, mussten schon so einige privatversicherte Selbstständige leidvoll erfahren. Fakt ist, wenn sie ausfallen, erhalten sie von keiner staatlichen Seite Unterstützung. Ihr Arbeitsausfall wird nicht kompensiert, eine private Vorsorge mit Krankentagegeld ist für sie absolut sinnvoll und existenzsichernd.

Im Gegensatz zu Beschäftigten, die durch die sechswöchige Lohnfortzahlung bei vollem Gehalt komfortabel abgesichert sind, müssen Selbstständige überlegen, woher auch bei Krankheit das Geld fließt. Denn die Betriebskosten etc. fallen weiterhin an. So brauchen Selbstständige vielleicht schon nach 14, 21 oder 28 Tagen Krankentagegeld als finanzielle Unterstützung.

Mehr zum Thema Krankentagegeldversicherung lesen Sie in unserem Blog:

Leistung in der PKV – Wiedereingliederung und Krankentagegeld

https://kvoptimal.de/blog/private-krankenversicherung/leistung-in-der-pkv-wiedereingliederung-und-krankentagegeld

Krankentagegeld – Auf was man achten muss

https://kvoptimal.de/blog/zusatzversicherung/krankentagegeld-auf-was-man-achten-muss

Risiko Lohnfortzahlung in der PKV-Krankentagegeldversicherung

https://kvoptimal.de/blog/private-krankenversicherung/risiko-lohnfortzahlung-in-der-pkv-krankentagegeldversicherung

Wir beraten Sie gern zum Thema Krankentagegeld. Ab welchem Tag ist es sinnvoll? Wie hoch sollte es gewählt werden? Welche Tarife bzw. Tarifkombinationen bieten sich an?

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Fazit: Auch bei AU immer gut abgesichert sein

Die Arbeitskraft ist ein hohes Gut. Das sogenannte Lebenseinkommen, also das, was wir das gesamte Berufsleben zusammengenommen an Einkommen generieren, beträgt für Beschäftigte durchschnittlich etwa zwei Millionen Euro. Leichte und kurze Krankheiten oder Ausfälle bedeuten für die meisten keine Minderung, da die Lohnfortzahlung Beschäftigte sechs Wochen lang mit dem gewohnten Einkommen „versorgt“. Längere Krankheiten wiegen da schwerer und bedeuten ohne Schutz wie eine Krankentagegeldversicherung finanzielle Abstriche.

Mit der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung – die mittlerweile häufig in Arzt-Video-Calls viel bequemer zu bekommen ist und dann elektronisch an PKV und Arbeitgeber übermittelt werden kann – gibt es ein einfaches und bequemes Tool für Versicherte. Über die Dauer der Krankschreibung entscheidet der Arzt bzw. die Ärztin auf der Basis der Untersuchung. Folgebescheinigungen sind – wenn nötig – unkompliziert erhältlich. Und auch, wenn man mit einer längeren Erkrankung in die Krankentagegeldversicherung „rutscht“, sind Versicherte mit einer guten und passgenauen Versicherung gut geschützt.

Wir beraten Sie gern dazu, wie Sie bei Ihrem Versicherer Krankentagegeld erhalten. Gern finden wir auch für Sie die optimale Krankenversicherung – oder nur einen neuen Tarif (Stichwort: interner Tarifwechsel) mit besonders starken Leistungen in diesem Bereich. Vertrauen Sie gern unserem exzellenten Gespür für Kundenwünsche und für die passenden Tarife und Versicherer. Wir arbeiten ungebunden und können die besten Tarife aus dem gesamten Markt empfehlen.

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