In unserer Beratungspraxis bei KVoptimal.de zeigt sich immer wieder dasselbe Muster: Viele Versicherte sind beim Krankentagegeld unterversichert. Häufig reicht der einmal vereinbarte Tagessatz nach mehreren Gehaltserhöhungen längst nicht mehr aus, um im Krankheitsfall die tatsächlichen Lebenshaltungskosten und den gewohnten Lebensstandard zu decken. Hier besteht Handlungsbedarf – nämlich eine Anpassung des Krankentagegeldes, um die entstandene Lücke wieder zu schließen. Was bei der richtigen Kalkulation und bei der Auswahl eines guten Vertrags zu beachten ist, erklären wir Ihnen in diesem Beitrag, inklusive eines Aspekts, der oft übersehen wird: der laufenden Baufinanzierung.
Warum ist eine Krankentagegeldversicherung so wichtig?
Eine Krankentagegeldversicherung sichert das Einkommen bei längerer Krankheit ab. Ein Unfall im Haushalt, ein riskantes Hobby oder eine ernsthafte Erkrankung kann jeden unvermittelt treffen.
Für Angestellte greift bei einer Erkrankung von mehr als sechs Wochen (42 Tagen) nicht mehr die volle Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber, sondern – bei gesetzlich Versicherten – das Krankengeld. Diese Lohnersatzleistung fällt mit höchstens 70 Prozent des letzten Bruttolohns beziehungsweise maximal 90 Prozent des Nettolohns spürbar geringer aus. Selbstständige und Freiberufler ohne Krankengeldanspruch sowie Privatversicherte müssen sich von vornherein individuell mit einer privaten Krankentagegeldversicherung absichern.
Rechenbeispiel: Wie schnell eine Lücke entsteht
Ein selbstständiger Versicherter verdient inzwischen 3.500 € netto. Sein alter Vertrag stammt aus der Anfangszeit der Selbstständigkeit und sieht noch einen Tagessatz von 60 € vor. Im Krankheitsfall erhielte er damit 60 € x 30 Tage, also nur 1.800 € Krankentagegeld im Monat. Wird der Hauptverdiener ernsthaft krank, klafft eine Lücke von 1.700 € monatlich – bei einer laufenden Immobilienfinanzierung ist das schnell die halbe Rate oder mehr.
So oder ähnlich ist es in unserer Beratungspraxis regelmäßig der Fall. In solchen Situationen sollte der Tagessatz dringend an das aktuelle Einkommen angepasst werden.
Wie wähle ich die richtige Höhe des Krankentagegeldes?
Für die optimale Höhe gelten je nach Personengruppe unterschiedliche Empfehlungen. Wir unterscheiden zwischen Angestellten, Selbstständigen/Freiberuflern, Privatversicherten und Beamten.
Angestellte in der GKV
Gesetzlich pflichtversicherte Angestellte erhalten in den ersten 42 Tagen die volle Entgeltfortzahlung. Das anschließende Krankengeld liegt rund 20 Prozent unter dem Nettogehalt. Grundsätzlich ist diese Differenz die Berechnungsgrundlage für das private Krankentagegeld. Hinzu kommen gegebenenfalls Mehrausgaben für die medizinische Versorgung. Übrigens: Das Krankentagegeld ist steuerfrei und frei von Sozialabgaben.
Selbstständige und Freiberufler
Für freiwillig in der GKV versicherte Selbstständige und Freiberufler gilt:
- Bei ermäßigtem Beitrag besteht gar kein Anspruch auf Krankengeld.
- Beim regulären Beitrag kann Krankengeld ab dem 43. Tag vereinbart werden – also ab dem Zeitpunkt, an dem auch Angestellte diese Leistung erhalten.
- Über Wahltarife lässt sich ein früheres oder späteres Krankengeld zu unterschiedlichen Konditionen vereinbaren.
Bei Gutverdienern oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze (Stand {{jahreszahl}}: {{beitragsbemessungsgrenze_pkv}} monatlich bzw. {{beitragsbemessungsgrenze_gkv}} jährlich) fällt das Krankengeld prozentual noch geringer aus, weil diese Höchstgrenze und nicht das tatsächlich höhere Einkommen als Berechnungsbasis dient. So zahlt die gesetzliche Krankenkasse aktuell maximal rund 3.500 € netto im Monat – unabhängig davon, wie viel darüber hinaus verdient wurde.
Das Risiko, bei Arbeitsunfähigkeit durch Einkommensausfall in eine finanzielle Schieflage zu geraten, ist für Selbstständige und Freiberufler daher besonders hoch. Der Abschluss einer Krankentagegeldversicherung ist klar empfehlenswert und sollte sich daran orientieren, ob, ab wann und in welcher Höhe Krankengeldanspruch besteht – immer auch abhängig von der eigenen Liquidität und den vorhandenen Rücklagen.
Privatversicherte Arbeitnehmer
Privatversicherte Angestellte erhalten zwar ebenfalls maximal sechs Wochen Entgeltfortzahlung, haben danach aber keinen Anspruch auf Krankengeld. Für sie ist die Krankentagegeldversicherung deshalb unverzichtbar. In der PKV lassen sich Höhe und Karenzzeit individuell festlegen. Die Summe aus Krankentagegeld und sonstigen Lohnersatzleistungen darf das bisherige Nettoeinkommen grundsätzlich nicht übersteigen (Bereicherungsverbot); teilweise orientiert sich der Höchstsatz an einem prozentualen Richtwert vom Bruttogehalt, der über dem einfachen Netto liegt.
Beamte
Beamte sind im Krankheitsfall besonders gut abgesichert: Der Dienstherr zahlt die Bezüge ohne Frist weiter, bis der Betroffene wieder dienstfähig ist oder eine entsprechende Versorgung eintritt. Angestellte hingegen können wegen derselben Erkrankung höchstens 78 Wochen lang Krankengeld beziehen.
Krankentagegeld bei einer laufenden Baufinanzierung
Ein Aspekt, der bei der Kalkulation oft zu kurz kommt: die Immobilienfinanzierung. Eine Baufinanzierung ist für die meisten Haushalte die größte fixe monatliche Verpflichtung und die Rate läuft in voller Höhe weiter, auch wenn das Einkommen krankheitsbedingt ausfällt.
Wer eine Baufinanzierung bedient, sollte das Krankentagegeld deshalb nicht allein am gewohnten Nettoeinkommen ausrichten, sondern ausdrücklich auch an der Finanzierungsrate. Als Orientierung dient die Summe aus Rate, laufenden Immobilien-Nebenkosten und übrigem Lebensunterhalt. Wie robust die Finanzierung selbst aufgestellt ist – etwa durch eine realistische Rate mit Puffer und sinnvolle Tilgung –, entscheidet zusätzlich darüber, wie gut sie Einkommensschwankungen verkraftet; eine fundierte, unabhängige Beratung zur passenden Baufinanzierung bildet dafür die Grundlage.
Expertentipp: Prüfen Sie nach jedem größeren Schritt – Gehaltserhöhung, Wechsel in die Selbstständigkeit oder Abschluss einer Baufinanzierung –, ob Ihr Krankentagegeld noch zu Ihrer tatsächlichen monatlichen Belastung passt. Eine zu niedrig gewählte Absicherung ist eine der häufigsten Lücken bei Privatversicherten.
Woran erkennen Sie einen guten Vertrag?
Die Tagessätze können – bis auf die Deckelung durch das Nettoeinkommen bzw. den prozentualen Bruttoanteil – weitgehend frei gewählt werden. Einige Anbieter setzen jedoch tarifabhängige Höchstgrenzen. Wenn Sie sich die Möglichkeit erhalten wollen, das Krankentagegeld später flexibel aufzustocken, sollten Sie schon bei Abschluss auf solche Grenzen achten. Weitere Merkmale eines guten Vertrags:
- Verzicht auf das ordentliche Kündigungsrecht: Schließen Sie das Tagegeld bei einem anderen Anbieter als Ihrer Krankenversicherung ab, sollte dieser im Bedingungswerk auf das ordentliche Kündigungsrecht verzichten.
- Nachversicherung ohne erneute Gesundheitsprüfung: Gute Tarife verzichten bei Gehaltserhöhungen auf neue Gesundheitsfragen, sofern Sie die Erhöhung innerhalb von zwei Monaten schriftlich melden.
- Aktionen nutzen: Versicherer bieten zeitweise Aufstockungen zu günstigen Konditionen an (z. B. mit vereinfachter Gesundheitsprüfung). Solche Angebote sollten Sie prüfen, da sie nach Fristablauf verfallen.
- Reha-Klauseln beachten: Manche Tarife zahlen während einer Reha gar nicht oder nur unter bestimmten Voraussetzungen. Ein Blick ins Bedingungswerk lohnt sich.
Krankentagegeld und Altersrückstellungen: Warum sich Bleiben lohnt
Auch beim Krankentagegeld werden die meisten Tarife mit Altersrückstellungen kalkuliert. Diese gehen bei einem Wechsel zu einer anderen privaten Krankenversicherung größtenteils verloren – ganz abgesehen von den mit dem Alter und möglichen Vorerkrankungen steigenden Beiträgen und der schwierigeren Aufnahme. Statt zu wechseln, ist häufig der interne Tarifwechsel die bessere Option, um die PKV-Beiträge zu senken und den bestehenden Schutz zu erhalten.
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Fazit
Krankentagegeld ist für Selbstständige, Freiberufler und privatversicherte Arbeitnehmer der Ersatz für das gesetzliche Krankengeld – und auch für gesetzlich versicherte Angestellte sinnvoll, die die Lücke zum gewohnten Gehalt nicht aus Rücklagen ausgleichen können oder wollen. Entscheidend ist die richtige Höhe: Ermitteln Sie entweder Ihren gesamten monatlichen Geldbedarf oder – falls Sie Krankengeld erhalten – die Lücke zwischen Krankengeld und laufenden Kosten. Wer eine Baufinanzierung bedient, sollte die Finanzierungsrate ausdrücklich einrechnen. Und weil Altersrückstellungen bei einem Anbieterwechsel verloren gehen, ist der interne Tarifwechsel meist der klügere Weg, um Beiträge zu optimieren.
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