Wenn das Beamtenverhältnis endet und ein Wechsel in die freie Wirtschaft erfolgt, wird oftmals aus der Beihilfeversicherung zur Absicherung der Restkosten eine vollständige 100 % private Krankenversicherung (Vollkostenversicherung). Nur wenige PKV-Anbieter erlauben dann, zur Vollkostenversicherung eine Krankentagegeldversicherung ohne Prüfung der Gesundheit einzuschließen. Doch das Krankentagegeld ist ein elementarer Baustein in der PKV für Arbeitnehmer oder Unternehmer. Wir zeigen, mit welchen Versicherern Sie diesen Fehler vermeiden.
Inhalt
- Das Beamtenverhältnis ist lebenslang – oder?
- Versicherungsstatus nach Ende des Beamtenverhältnisses
- Eine Voll-PKV ist kein vollwertiger Versicherungsschutz
- Welche Anbieter ermöglichen einen Krankentagegeldtarif nach Ende der Beihilfe?
- Warum sind nur Beamte auf Zeit (BaZ) und weniger Beamte auf Lebenszeit (BaL) betroffen?
- Restkostentarif wird zu Vollkostentarif
Das Beamtenverhältnis ist lebenslang – oder?
Wer verbeamtet wird, tritt oftmals lebenslang in ein Beamtenverhältnis ein. Es besteht ein Recht auf Beihilfe (meistens 50 % oder 70 %) und die Restkosten werden in der PKV versichert. Wer seine Beamtenlaufbahn mit dem Ziel einer lebenslangen Tätigkeit startet, ist von der Krankentagegeldoption weniger betroffen. Dazu würde ich zum Beispiel Lehrer oder Richter zählen. Doch es kann der Umstand eintreten, dass eine neue Karriere gestartet werden soll. Damit endet dann die Verbeamtung und die Beihilfe entfällt.
Versicherungsstatus nach Ende des Beamtenverhältnisses
Mit dem Ende des Beamtenverhältnisses entsteht ein neues berufliches Verhältnis. Je nach Berufsstatus kann oder muss der PKV-Vertrag fortgeführt werden. Es können vier mögliche Varianten infrage kommen.
- Unternehmer: Der Unternehmer ist selbständig oder freiberuflich. Er ist sozialversicherungsfrei und bleibt im PKV-System.
- Arbeitnehmer über 55 Jahre: Die Versicherungspflicht ist vom Gesetzgeber nach fünfjähriger PKV-Zeit ausgeschlossen. Die private Krankenversicherung bleibt bestehen.
- Arbeitnehmer unter 55 Jahren mit Einkommen über der Versicherungspflichtgrenze: Bei einem Einkommen im Jahr 2022 über 64.350 Euro bleibt die private Krankenversicherung bestehen.
- Arbeitnehmer unter 55 Jahren mit Einkommen unter der Versicherungspflichtgrenze: Der Arbeitnehmer, der jünger als 55 Jahre ist und unter der Versicherungspflichtgrenze (2022: 64.350 Euro) verdient kann zurück in die GKV. Der PKV-Schutz kann in GKV-Ergänzungsversicherungen umgestellt werden.
Eine Voll-PKV ist kein vollwertiger Versicherungsschutz
Wenn der PKV-Beihilfevertrag in eine normale PKV umgestellt wird, ist nicht automatisch eine Lohnfortzahlung bei Arbeitsunfähigkeit versichert. Während in der GKV immer ein Krankengeld versichert werden kann, ist das Krankentagegeld in der PKV abhängig von der Gesundheit. Doch das Krankentagegeld hat eine wichtige Funktion in der privaten Krankenversicherung. Neben dem Lebensunterhalt finanziert das Krankentagegeld auch den Beitrag zur PKV und den Beitrag der gesetzlichen Rentenversicherung bzw. der privaten Altersvorsorge bei Arbeitsunfähigkeit. Wer als Arbeitnehmer arbeitsunfähig wird, hat mindestens 6 Wochen Lohnfortzahlung vom Arbeitgeber versichert. Nach der Frist endet die Lohnfortzahlung und das Krankengeld (GKV) oder das Krankentagegeld (PKV) übernimmt. Hier entsteht bei langen Arbeitsunfähigkeiten ein großes finanzielles Risiko. Unternehmer haben keine Lohnfortzahlung. Das finanzielle Risiko ist umso größer.
Der PKV-Tarifwechsel von einem Beihilfe-Tarif auf einen Vollkostentarif ist relativ gut im §199 VVG geregelt. Das Thema Lohnfortzahlung nach Ende der Beihilfe ist nicht geregelt. Es kommt auf den jeweiligen Versicherer an. Ein Neuabschluss einer Krankentagegeldversicherung löst eine normale Gesundheitsprüfung aus. Wer zum Beispiel unter Asthma oder stark erhöhtem Cholesterin leidet, wird keinen Krankentagegeldtarif mehr abschließen können. Eventuell nur gegen hohe Risikozuschlag.
Welche Anbieter ermöglichen ein Krankentagegeldtarif nach Ende der Beihilfe?
Aktuell haben das Thema Krankentagegeld nach Ende der Beihilfe nur wenige Versicherer gut gelöst. Wenn für Sie infrage kommen könnte, später den Berufsstaus zu wechseln, kommen bei Eintritt in den Beamtenstatus nur vier private Krankenversicherer in Frage.
- Alte Oldenburger: Der Versicherer hat eine weniger gute Klausel. Der mögliche KT-Satz ist auf den GKV Höchstsatz des Krankengeldes (2022: 113 Euro) begrenzt und es gibt auch nur 42 Tage Karenzzeit. Die Tarifnamen lauten AA20 – A50. Auszug aus den AVB:
Der Versicherer wird diesen Antrag annehmen, sofern der Abschluss spätestens zwei Monate nach Fortfall des Beihilfeanspruchs beantragt wird und die Krankentagegeldversicherung rückwirkend zum Termin des Fortfalls der Beihilfe beginnt. Mit Rücksicht auf ein erhöhtes Risiko ist die Vereinbarung eines Risikozuschlags bis zur einfachen Beitragshöhe zulässig. Der Versicherer verpflichtet sich zur Annahme bis zum jeweils gültigen Höchstsatz in der Gesetzlichen Krankenversicherung und einer Mindestkarenzzeit von 42 Tagen. Besonderheit: Bei der Alte Oldenburger, Barmenia und BBKK sind die Klauseln Bestandteil der AVB. Damit gilt die Klausel auch, wenn der Zugang über die Öffnungsaktion des PKV-Verbandes erfolgt. Anders als bei der Landeskrankenhilfe LKH. - LKH im Beihilfeergänzungstarif:
Die LKH hat die Option auf Krankentagegeld nur im Behilfeergänzungstarif ET geregelt. Bei einem Zugang über die PKV-Öffnungsaktion kann der Ergänzungstarif nicht abgeschlossen werden. Der Tarifname lautet Beihilfeergänzungstarif ET. Der maximale KT-Satz ist auf die Versicherungspflichtgrenze begrenzt.
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Warum sind nur Beamte auf Zeit (BaZ) und weniger Beamte auf Lebenszeit (BaL) betroffen?
Ein Beamter, der sich nach Ausbildung und Probezeit bewährt hat, wird als Beamter auf Lebenszeit ernannt. Eine Entlassung ist nur noch aufgrund vordefinierter Gründe vorgesehen (Verurteilung in einem Strafverfahren, Disziplinarmaßnahmen etc.).
Bei Beamten auf Zeit endet die Verbeamtung irgendwann. Zu diesem Zeitpunkt endet auch der Beihilfeschutz. Oftmals muss dann der Restkostentarif auf einen Vollkostentarif umgestellt werden. Neben der Krankentagegeldthema entsteht ein weiteres Problem PKV-Versicherte.
Restkostentarif wird zu Vollkostentarif
Die Beihilfe sieht ohne berücksichtigungsfähige Kinder (mindestens zwei) in der Regel 50 % Krankenversicherungsschutz vor. Der PKV-Restkosten-Tarif versichert die anderen 50 %. Wenn ein Beamter in den Ruhestand geht, erhöht sich der Beihilfeanspruch auf 70 % und der PKV-Tarif sinkt auf 30%. Viele PKV-Tarife sind deswegen, weil die Leistungshöhe im Rentenalter erwartungsgemäß auf 30 % sinkt, mit geringeren Alterungsrückstellungen kalkuliert.
Während die Erhöhung des Beihilfesatzes zu einer Beitragsreduzierung in der PKV führt, führt der Entfall der Beihilfe (zB. bei einem Wechsel in die freie Wirtschaft) zu einer starken Beitragserhöhung. Je später die Beihilfe entfällt, desto schlimmer die Auswirkungen. Gerade im Rentenalter kann der Entfall der Beihilfe drakonische Folgen haben. Denn nach §193 VVG muss in Deutschland eine Krankenversicherung mit 100 % Schutz vorhanden sein. Es ist deshalb keine „Kann-Entscheidung“ den Versicherungsschutz auf 100 % zu erhöhen. Die Auswirkungen einer solchem Umstellungen können wir anhand eines aktuellen Falls bei der Gothaer zeigen:
PKV-Beitrag mit 50% Beihilfe vor dem Tarifwechsel aufgrund Entfalles der Beihilfe:
PKV-Beitrag 100% durch Vertragsumstellung in einen vergleichsweise guten Tarif:
Durch den Entfall der Beihilfe steigt der PKV-Beitrag um mehr als 1.000 Euro monatlich. Es trifft eine Kombination von geringen Alterungsrückstellungen auf eine starke Leistungserhöhung. Ausnahme ist, wenn vor dem 55. Lebensjahr ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis eingegangen wird und damit eine 100% Versicherung in der GKV besteht. In diesem Fall kann der Nachteil entstehen, dass im Rentenalter der GKV-Status freiwillig gilt und damit Kapitalanlagen, Mieterträge und Altersvorsorge GKV beitragspflichtig sind. Also auch in diesem Fall ist eine gründliche Prüfung der Optionen wichtig. Es könnte auch eine Befreiung von der Versicherungspflicht in Frage kommen. Wenn Sie Fragen zum Thema haben, beraten wir Sie gerne.
Hier finden Sie die Links zu den genannten AVB:
- Barmenia Tarife VAU und VBU
- BBKK und Union UKV BC20, BC20SB, BC20K, BC20KSB, BC30, BC30SB, BC30/15, BC30/15SB, BC35, BC35SB, BC35/20, BC35/20SB, BC40, BC40SB, BC40/25, BC40/25SB, BC45, BC45SB, BC45/30, BC45/30SB, BC50, BC50SB, BC50/35, BC50/35SB
- Alte Oldenburger A20, A30, A35, A40, A45, A50, AA20
- Landeskrankenhilfe LKH Beihilfeergänzungstarife ET20, ET25, ET30, ET35, ET40, ET45, ET50
Linksammlung zum Thema:
Die Lösung wenn der Beihilfeanspruch entfällt (kvoptimal.de)



