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Der steuerfreie Arbeitgeberzuschuss zur privaten Krankenversicherung 

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Anja Glorius
28. September 2026
Titelbild Der steuerfreie Arbeitgeberzuschuss zur privaten Krankenversicherung

Die Zuschüsse vom Arbeitgeber zur privaten Krankenversicherung (PKV)und privaten Pflegepflichtversicherung sind steuerfrei. Gleiches gilt für die Zuschüsse zur gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) und sozialen Pflegeversicherung. Voraussetzung ist, dass der Arbeitgeber zur Zuschussleistung (§ 257 Abs. 1 SGB V und § 61 Abs. 1 SGB XI) verpflichtet ist.

Für beispielsweise beauftragte Freelancer oder bei unbezahltem Urlaub besteht kein Anspruch auf einen Arbeitgeberzuschuss zu GKV oder PKV. Der Arbeitgeber kann freiwillig auch höhere Zuschüsse zahlen. Der übersteigende Anteil ist dann jedoch eine steuerpflichtige Geldleistung, weswegen die 50 € Sachbezugsfreigrenze nicht gilt. 

Neben der Höchstgrenze gibt es für Privatversicherte noch mehr zu wissen. In welchen Fällen beispielsweise der Zuschuss nicht gezahlt wird oder ob es diesen auch für Familienangehörige und für private Krankenzusatzversicherungen (Stichworte: Zahnzusatzversicherung, Auslandsreiseversicherung) gibt.

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Wie hoch ist der Arbeitgeberzuschuss für Privatversicherte? 

Arbeitgeber müssen den gleichen Zuschuss zur privaten Krankenversicherung zahlen wie ihn auch pflichtversicherte Beschäftigte in der GKV erhalten würden. Der Arbeitgeber übernimmt immer die Hälfte der Beitragskosten bzw. die Kosten bis zum aktuellen Höchstbeitrag. 2026 liegt der maximale Arbeitgeberzuschuss bei 508,59 € monatlich.  

Rechenbeispiel Höhe (maximaler) Arbeitgeberzuschuss: 

Der PKV-Tarif kostet 950 € monatlich à Die Versicherte bekommt die Hälfte, also 475 €, und nicht den maximal möglichen Zuschuss von 508,59 €. 

Ein noch leistungsstärkerer PKV-Tarif kostet 1.150 €. à Die Versicherte erhält nicht 625 € als hälftige Leistung, sondern 508,59 € als maximalen Arbeitgeberzuschuss.

Auch zur privaten Pflegepflichtversicherung zahlt der Arbeitgeber einen Zuschuss in Höhe des halben Beitrags bzw. maximal den halben Höchstbeitrag für gesetzlich Versicherte mit Kind. 2026 lag der Höchstbeitrag bei 209,26 €, das heißt, Privatversicherte erhalten zu den Beiträgen der Pflegepflichtversicherung maximal 104,63 € vom Arbeitgeber als Unterstützung.

So berechnet sich der maximale Zuschuss zur privaten Krankenversicherung 

Die Höhe vom Arbeitgeberzuschuss orientiert sich an der allgemeinen Entwicklung der Löhne. Er wird jährlich geprüft und im Wesentlichen regelmäßig höher.

Der für private und gesetzliche Krankenversicherung gleichermaßen gültige Höchstbeitrag ergibt sich aus der Hälfte des allgemeinen Beitragssatzes zur gesetzlichen Kasse ( 2026: 14,6 % / 2 = 7,3 %) zzgl. der Hälfte des durchschnittlichen Zusatzbeitrags (2026: 2,9 % /2 = 1,45 %) multipliziert mit der für das Jahr geltenden Beitragsbemessungsgrenze (2026: {{arbeitgeberzuschuss_pkv}}). 

Maximaler Arbeitgeberzuschuss zur Krankenversicherung =  

Beitragsbemessungsgrenze × ½ allgemeiner Beitragssatz und ½ durchschnittlicher Zusatzbeitrag 

{{arbeitgeberzuschuss_pkv}} x (7,3 % + 1,45 %) = 508,59 € (Stand: 2026)

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In der privaten Pflegeversicherung zahlen kinderlose Versicherte im Gegensatz zur sozialen Pflegeversicherung der gesetzlich Versicherten keinen höheren Beitragssatz. Die Beitragsberechnung basiert auf dem Gesund­heits­zustand und dem Eintritts­alter. Ob Nach­wuchs da ist, spielt für Privatversicherte also keine Rolle. Maximal erhalten sie zu ihrer Pflegepflichtversicherung 104,63 € von ihrem Arbeitgeber (Stand: 2026).  

Teilzeitbeschäftigte erhalten einen niedrigeren Zuschuss. Dabei wird das Gehalt mit 7,3 % berechnet und das ist dann der Zuschuss, unabhängig vom tatsächlichen PKV-Beitrag. 

Eine Begrenzung des Zuschusses aufgrund besonderer Leistungen in der privaten Krankenversicherung ist nicht vorgesehen. Der Arbeitgeberzuschuss wird auch für Risikozuschläge oder Komfortleistungen gezahlt.

Das passiert, wenn der PKV-Beitrag den Höchstzuschuss übersteigt 

Der Arbeitgeber kann freiwillig einen höheren Zuschuss zur privaten Krankenversicherung zahlen. Das hat allerdings finanzielle Folgen für die Versicherte. Denn: Übersteigt der PKV-Beitrag den Höchstzuschuss, wird der übersteigende Teil als zu versteuernder Lohn behandelt. 

Ein zu hoher Arbeitgeberzuschuss hat diese Konsequenzen: 

  • Der Teil bis zur gesetzlichen Höchstgrenze bleibt steuer- und beitragsfrei. 
  • Zahlt der Arbeitgeber mehr als den gedeckelten Betrag – z. B., weil er freiwillig den vollen PKV-Beitrag übernimmt – wird der übersteigende Betrag als ganz normaler, steuerpflichtiger Arbeitslohn behandelt. 
  • Der zu hohe Zuschussanteil unterliegt der individuellen Lohnsteuer und in der Regel auch der Sozialversicherungspflicht (Kranken-, Pflege-, Renten-, Arbeitslosenversicherung), soweit die jeweiligen Beitragsbemessungsgrenzen nicht bereits ausgeschöpft sind. 

Info: Muss ein zu hoher Arbeitgeberzuschuss versteuert werden? 

Bei privat versicherten Beschäftigten zahlt der Arbeitgeber einen Zuschuss zur Krankenversicherung, der gesetzlich gedeckelt ist. Der Höchstzuschuss orientiert sich am halben Beitragssatz bzw. am Höchstbeitrag der GKV. Zahlt der Arbeitgeber freiwillig mehr, ist der übersteigende Betrag steuer- und beitragspflichtiger Arbeitslohn.  

Also, ja: Auf den Anteil vom Arbeitgeberzuschuss zur Krankenversicherung, der über den Höchstbeitrag hinausgeht, fallen Abgaben an! 

Ändert sich der Höchstzuschuss zur PKV? 

Ja, der Höchstzuschuss ist 2026 auf 508,58 € pro Monat gestiegen. 2025 lag er noch bei 471,32 €. Versicherte müssen mit beinahe jährlichen Anpassungen rechnen, da der maximale Arbeitgeberzuschuss sich vor allem an der steigenden Beitragsbemessungsgrenze orientiert – und diese wiederum an der allgemeinen Entwicklung der Löhne. Für Versicherte ist das erfreulich, weil mehr vom PKV-Beitrag steuerfrei vom Arbeitgeber übernommen wird – gleichzeitig steigt aber auch die Jahresarbeitsentgeltgrenze, sodass manche Grenzverdienende (ihr Gehalt übertrifft gerade den Wert, mit dem sie die Option haben, in die PKV zu wechseln) den Zugang zur PKV verlieren könnten.  

Zu beachten ist außerdem, dass der tatsächliche Zuschuss immer nur die Hälfte des eigenen Beitrags oder eben dieser Höchstbetrag ist – je nachdem, was niedriger ausfällt. Ob sich für die Einzelnen also wirklich einhöherer Zuschuss ergibt, hängt von der individuellen Beitragshöhe und dem Bruttogehalt ab. 

Steigen die Beitragsbemessungsgrenze oder der allgemeine Beitragssatz, steigt auch der Arbeitgeberzuschuss zur PKV  

Wie unterscheidet sich der Arbeitgeberzuschuss zwischen PKV und GKV? 

In beiden Systemen zahlt der Arbeitgeber grundsätzlich die Hälfte des Krankenversicherungsbeitrags gedeckelt auf die Hälfte der geltenden Beitragsbemessungsgrenze. 

Bei der GKV beträgt der Arbeitgeberzuschuss immer automatisch 50 %, da er sich direkt am tatsächlichen, einkommensabhängigen Beitrag bemisst. Ist das Einkommen höher als die Beitragsbemessungsgrenze, zahlen gesetzlich Versicherte dennoch nur maximal den Höchstbeitrag bzw. maximal die Hälfte ihrer Beiträge. Alles an Einkommen, was darüber liegt, wird nicht herangezogen.  

Auch für Privatversicherte gilt der Höchstbeitrag. Für sie bedeutet diese Deckelung allerdings:  Wer privat teurer versichert ist als das Doppelte von diesem Höchstsatz, trägt die Differenz komplett selbst – ein Nachteil, den es in der GKV strukturell nicht gibt. 

Wer einen teuren PKV-Tarif hat, zahlt den übersteigenden Teil allein, während in der GKV Beitrag und Zuschuss strukturell immer zusammenpassen. 

Wann muss der Arbeitgeber einen Zuschuss zur PKV zahlen? 

Grundsätzlich muss der Arbeitgeber immer dann einen Zuschuss zahlen, wenn Beschäftigte privat krankenversichert sind und wegen Überschreitens der Jahresarbeitsentgeltgrenze versicherungsfrei wurden. Hier gilt eine klare gesetzliche Pflicht.  

Schwieriger wird es bei Sonderfällen wie befristet Beschäftigten, Teilzeitkräften oder Personen in Elternzeit: Der Anspruch besteht zwar grundsätzlich fort, die Höhe richtet sich aber nach dem tatsächlichen in aller Regel niedrigeren Bruttogehalt, was gerade bei reduzierter Arbeitszeit zu einem überraschend geringen Zuschuss führen kann.  

Keinen Anspruch auf den AG-Zuschuss zur PKV haben 

  • Selbstständige, Freiberufliche 
  • beherrschende GmbH-Geschäftsführer 
  • Verbeamtete 
  • Studierende 

Der Arbeitgeberzuschuss entfällt, wenn Versicherte Leistungen aus der Krankentagegeldversicherung beziehen. Deshalb ist bei der geschätzten großen Mehrheit aller Privatversicherten auch der Tagesgeldsatz falsch berechnet. Gleiches gilt, während dem Bezug von Mutterschaftsgeld oder Elterngeld. PKV-Versicherte zahlen die PKV-Prämie grundsätzlich während der Elternzeit alleine – ohne Zuschuss vom Arbeitgeber. Ausnahme ist, wenn der PKV-Vertrag eine Beitragsfreistellung vorsieht. 

Info: Bekommen Beamte einen Arbeitgeberzuschuss zur PKV?  

Beamtinnen und Beamte erhalten keinen klassischen Arbeitgeberzuschuss zur PKV wie Angestellte, sondern eine sogenannte Beihilfe vom Dienstherrn. Diese deckt je nach Bundesland und Familienstand meist 50 bis 70 % der Krankheitskosten ab.

Für den verbleibenden Anteil schließen Verbeamtete eine private Restkostenversicherung ab, die dadurch günstiger ist als eine Vollversicherung. Anders als bei gesetzlich Versicherten zahlt der Staat also nicht direkt zum Beitrag dazu, sondern übernimmt einen Teil der Kosten im Krankheitsfall selbst. 

Zum Wegfall des Zuschusses kann es außerdem bei Entgeltausfall in diesen Fällen kommen: 

  • Elternzeit 
  • unbezahlter Urlaub 
  • Empfang von Mutterschaftsgeld 
  • Bezug von Krankengeld 

Gibt es auch für Familienangehörige einen Zuschuss? 

Der Beitragszuschuss gilt auch für Familienangehörige, wenn die Familienmitglieder in der gesetzlichen Kasse Anspruch auf Familienversicherung gehabt hätten. Dazu zählen auch Lebenspartner nach dem Lebenspartnergesetz. Dabei ist es nicht erheblich, ob Beschäftigte selbst oder das Familienmitglied den Krankenversicherungsvertrag abgeschlossen hat.

Wichtig: Sind beide Paarhälften privat versichert und ein Elternteil geht in Mutterschutz oder Elternzeit und erhält deswegen kein Einkommen mehr, dann kann der andere Arbeitnehmer keinen erweiterten Zuschuss zur Krankenversicherung beantragen. 

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Wie wirkt sich Mutterschaftsgeld auf den Arbeitgeberzuschuss aus?

Vorweg: Privatversicherte erhalten kein Mutterschaftsgeld. Wenn Sie privat krankenversichert sind, bekommen sie ein Krankentagegeld, das das Mutterschaftsgeld der gesetzlichen Krankenkassen ersetzt – aber nur, wenn es im PKV-Tarif enthalten ist. Wer einen Versicherungstarif abgeschlossen hat ohne Anspruch auf Krankentagegeld, kann Mutterschaftsgeld des Bundesamtes für Soziale Sicherung von einmalig 210 € beantragen.

Eine Absicherung der Mutterschaft ist für Privatversicherte Pflicht, da die Differenz zwischen dem einmaligen Mutterschaftsgeld und dem bisherigen durchschnittlichen Nettogehalt enorm ist – und weil sie nicht arbeiten, kein Arbeitgeberzuschuss erhalten.

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