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Die richtige PKV für das Baby

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Susanne Schimke
2. Februar 2017
Die richtige PKV für das Baby

Gesetzlich oder privat: Wo muss das Baby krankenversichert werden?

Neugeborene Kinder sind nicht automatisch über die Krankenkasse ihrer Eltern mitversichert. Daher sollten Eltern sich schon vor der Geburt über die Krankenversicherung ihres Babys Gedanken machen und rechtzeitig die Mitgliedschaft – entweder in der gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung – beantragen.

Abhängig davon, wo die Eltern versichert sind, gelten unterschiedliche Regelungen für die Krankenversicherung von Babys:

  1. Beide Eltern sind gesetzlich krankenversichert: Das ist die einfachste Variante, denn in dieser Konstellation wird das Kind automatisch kostenfrei im Rahmen der Familienversicherung in der Krankenkasse eines Elternteils mitversichert. Aber wenn die Eltern Wert auf eine höherwertige Versorgung legen, dann können sie ihr Baby dennoch privat versichern. Einige PKV-Versicherer bieten besondere PKV Baby Tarife ab Geburt an, die auch dann gewählt werden können, wenn die Eltern nicht dort versichert sind.
  2. Beide Eltern sind privat versichert: Hier wird auch das Kind automatisch in der Privaten Krankenversicherung versichert. Privat versicherte Eltern müssen für das Baby vom Tag der Geburt an einen eigenen Krankenversicherungsvertrag abschließen, denn eine kostenfreie Familienversicherung wie sie die gesetzliche Krankenversicherung bietet, gibt es bei privaten Krankenversicherungen nicht. Übrigens ist die Mitgliedschaft in einer gesetzlichen Krankenkasse für das Neugeborene in diesem Falle generell ausgeschlossen.
  3. Ein Elternteil ist privat und das andere Elternteil gesetzlich versichert: Grundsätzlich kann das Baby in dieser Situation privat oder gesetzlich krankenversichert werden. Die beitragsfreie Familienversicherung ist für das Kind dagegen nicht möglich, wenn der privatversicherte Elternteil mehr als der andere verdient und ein Einkommen über der Jahresarbeitsentgeltgrenze hat. Für 2017 liegt die bei 57.600 Euro. In diesem Fall muss eine private Krankenversicherung für das Baby abgeschlossen werden. Die Einschränkung gilt allerdings nicht, wenn die Eltern nicht verheiratet sind.

Was muss ich beachten, wenn ich mein Baby privat krankenversichern will?

Die Zeit rund um die Geburt ist schon allein aufregend genug, sodass Ihnen jeder PKV-Versicherer zwei Monate Zeit gibt, um den Aufnahmeantrag für die private Krankenversicherung für das Baby zu stellen. Sie haben die Wahl, den gleichen PKV-Tarif für Ihr Baby abzuschließen, in dem Sie selbst oder Ihr Partner versichert sind oder aber Sie wählen einen anderen Tarif, wenn Sie für Ihr Kind einen besseren Versicherungsschutz wünschen. Ihr PKV-Anbieter nimmt Ihr Baby zu erleichterten Bedingungen auf. Das heißt, dass keine Gesundheitsprüfung stattfindet und damit auch bei schwersten Erkrankungen oder Behinderungen Ihres Kindes weder Risikozuschläge oder Leistungsausschlüsse noch Wartezeiten anfallen. Wählen Sie für Ihr Baby einen anderen Tarif mit mehr Leistungen, wird wiederum eine Risikoprüfung notwendig.

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Private Krankenversicherungen ermöglichen die erleichterte Aufnahme Ihres Babys beziehungsweise besteht sogar ein Aufnahmezwang, wenn diese zwei Voraussetzungen erfüllt sind:

  1. Ein Elternteil muss mit dem Tag der Geburt schon mindestens drei Monate bei dem Unternehmen privat krankenversichert sein, bei dem auch das Baby versichert werden soll.
  2. Der Aufnahmeantrag für das Neugeborene muss innerhalb einer Frist von zwei Monaten nach der Geburt gestellt werden. Die Versicherung erfolgt dann rückwirkend.

Am besten bitten Sie Ihren Versicherer bereits vor der Geburt Ihres Kindes um die entsprechenden Unterlagen. So können Sie sich vorab schon informieren, was im Krankheitsfall zu tun ist und was es beim Thema Kinderkrankengeld oder Elternzeit zu beachten gibt. Übrigens gelten bei einer Adoption grundsätzlich die gleichen Regelungen, mit dem Unterschied, dass der Versicherer im Falle eines erhöhten Risikos einen Zuschlag verlangen darf.  Die genauen Bedingungen der Kindernachversicherung lesen Sie im §198 VVG.

Private Krankenversicherung: Babys beste Wahl

Gerade bei mehreren Kindern können die Versicherungsbeiträge zur privaten Krankenversicherung schnell eine finanzielle Belastung darstellen. Jedoch bietet die PKV im Vergleich zum Portfolio der GKV ein umfangreicheres Leistungsangebot. So werden in den meisten Tarifen beispielsweise Heilpraktikerleistungen erstattet, was für immer mehr Eltern ein entscheidendes Argument für eine private Krankenversicherung des Babys ist. Sollten Sie unsicher sein, welcher PKV-Tarif für Ihr Baby und auch für Sie in der neuen Lebenssituation der richtige ist, lassen Sie sich am besten kompetent und unabhängig beraten von den Spezialisten für Tarifoptimierung KVoptimal.de. Die Beratung und das PKV-Gutachten mit einem Überblick über Ihre Tarifoptionen sind für Sie kostenlos und unverbindlich.

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