Grenzwertig: Beitragsbemessung vs. Versicherungspflicht

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Anja Glorius
4. April 2023
Grenzwertig: Beitragsbemessung vs. Versicherungspflicht
Grenzwertig: Beitragsbemessung vs. Versicherungspflicht

Hier geht es um Grenzen, die für Angestellte im Hinblick auf ihre Beiträge zur Sozialversicherung mit gesetzlicher Kranken- und Rentenversicherung sowie Arbeitslosenversicherung wichtig werden. Die sogenannten Rechengrößen der Sozialversicherung, Beitragsbemessungsgrenze und Versicherungspflichtgrenze werden jährlich neu festgelegt – und häufig miteinander verwechselt.

In aller Regel gehen die Werte nach oben, denn Beitragsbemessungsgrenze und Versicherungspflichtgrenze – bzw. Jahresarbeitsentgeltgrenze als Synonym – werden an die Entwicklung der Einkommen angepasst. Damit sollen die Beiträge und späteren Renten Schritt halten mit der Inflation, mit durchschnittlichen Lohn- und Gehaltssteigerungen und anderen Einflüssen auf die Einkommen. Ohne regelmäßige Anpassungen würden Versicherte trotz steigender Löhne verhältnismäßig immer kleinere Renten erhalten bzw. Gutverdienende mit der Zeit einen zu geringen Anteil ihres Einkommens in die Sozialversicherung einzahlen.

Die Beitragsbemessungsgrenze

Alle Arbeitnehmer müssen von ihrem Bruttoeinkommen Beiträge zur Sozialversicherung zahlen. Wie viel genau, das ist von der Einkommenshöhe und von der Beitragsbemessungsgrenze abhängig. Die Beitragsbemessungsgrenze deckelt das Einkommen, das zur Berechnung der Beiträge für Renten, Kranken- und Arbeitslosenversicherung als Basis dient. Sollte Ihr Einkommen diese Höchstgrenze übersteigen, zahlen Sie trotzdem nur den jeweils im Jahr geltenden Höchstbeitrag.

Bei der Beitragsberechnung lautet der Grundsatz:

Je mehr Sie verdienen, desto höher ist Ihr Beitrag.

Ebenso gilt:

Steigt Ihr Bruttogehalt, steigen auch Ihre Beiträge zur Sozialversicherung.

An dieser Stelle hat der Gesetzgeber Höchstwerte die Beitragsbemessungsgrenzen eingeführt, die das beitragspflichtige Einkommen deckeln. Versicherte zahlen also nur bis zu einem bestimmten Höchstbeitrag in die Sozialversicherung ein. Tatsächlich gibt es verschiedene Beitragsbemessungsgrenzen – je eine für die gesetzliche Krankenversicherung, für die Renten- und die Arbeitslosenversicherung. Für die letzten beiden gelten unterschiedliche Höhen im Osten und Westen des Landes.

Auf die aktuelle Beitragsbemessungsgrenze müssen auch alle Versicherten mit einer betrieblichen Altersvorsorge schauen. Einzahlungen sind bis zu einer Grenze von vier Prozent der Beitragsbemessungsgrenze steuer- und sozialabgabenfrei, weitere vier Prozent nur steuerfrei.

Die Beitragsbemessungsgrenze in der PKV

Die Beitragsbemessungsgrenze ist für Privatversicherte eigentlich nur an zwei Stellen interessant. Zum einen für alle privatversicherten Angestellten und für Privatversicherte mit alten Verträgen.

An der Beitragsbemessungsgrenze orientiert sich nämlich auch der maximale Zuschuss, den der Arbeitgeber zur privaten Krankenversicherung zahlt. Dieser entspricht normalerweise der Hälfte des Beitrags oder bei hohem Einkommen dem Höchstbeitrag von aktuell 403,99 Euro monatlich, den auch freiwillig gesetzlich Versicherte als Arbeitgeberzuschuss erhalten.

Für diejenigen, die bereits zum 31.12.2002 als Angestellte privat versichert waren, gilt die besondere Versicherungspflichtgrenze. Zu dem Zeitpunkt wurden die allgemeine Versicherungspflichtgrenze und eben die Beitragsbemessungsgrenze voneinander entkoppelt – und waren seitdem nicht mehr gleich hoch. Während die allgemeine Versicherungspflichtgrenze als Grenze für den Beitritt zur privaten Krankenversicherung seitdem stärker angehoben wurde, stieg die Beitragsbemessungsgrenze gleichzeitig der Wert der besonderen Versicherungspflichtgrenze in einer flacheren Kurve an. So wird verhindert, dass viele langjährig Versicherte zurück in die Pflichtversicherung der gesetzlichen Krankenversicherung rutschen.

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Die Versicherungspflichtgrenze (Jahresarbeitsentgeltgrenze)

Hier sind die Werte bundesweit gleich. Alle, die 2023 die Jahresarbeitsentgeltgrenze in Höhe von 66.000 Euro übertreffen, sind versicherungsfrei, was so viel bedeutet, dass sie wählen können, ob sie von nun an freiwillig in der gesetzlichen Krankenkasse versichert bleiben oder in eine private Krankenversicherung (PKV) wechseln wollen. Privatversicherte genießen zahlreiche Vorteile mit häufig umfangreicheren und flexibel wählbaren Leistungen oder günstigeren Beiträgen, vor allem für jüngere Privatversicherte.

Aktuell ist zu beobachten, dass die Versicherungspflichtgrenze erneut stärker steigt als die Beitragsbemessungsgrenze. Die Beitragsbemessungsgrenze und die Versicherungspflichtgrenze driften immer weiter auseinander. Eine Folge ist, dass Angestellte 2023 deutlich mehr verdienen müssen, um sich (weiterhin) frei zwischen der gesetzlichen und privaten Krankenversicherung entscheiden zu können.

Die Versicherungspflichtgrenze in der PKV: Wann ist ein Wechsel von GKV zu PKV möglich?

Alle Angestellten, die 2023 mindestens monatlich 5.550 Euro verdienen, können sich ggf. privat versichern. Für einen Wechsel in die PKV müssen zudem folgende Voraussetzungen erfüllt werden:

  • Damit die Versicherungspflicht entfällt und ein Wechsel in die PKV möglich ist, muss das Jahresarbeitsentgelt bzw. die Versicherungspflichtgrenze mit großer Wahrscheinlichkeit für mindestens 12 Monate überstiegen werden. Ist dies der Fall, informiert Sie Ihre GKV darüber, dass Sie den Wechsel in die PKV zum nächsten Jahr realisieren können.
  • Der Wechsel muss innerhalb von 14 Tagen nach Eingang des Informationsschreibens erfolgen, wobei die Kündigungsfrist für Ihre GKV zwei Monate beträgt. Ohne Wechsel bleiben Versicherte automatisch freiwillig krankenversichertes Mitglied in der gesetzlichen Krankenkasse.
  • Einen Strich durch diese persönliche Rechnung könnte eine Anhebung der Versicherungspflichtgrenze zum Jahreswechsel machen. Nimmt man die letzten Jahre zum Vorbild, wurde nur in wenigen Ausnahmefällen (Finanzkrise, Corona-Pandemie) darauf verzichtet, wie beispielsweise im Zuge der Finanzkrise oder als Folge der Corona-Pandemie.
  • Unterschreiten Privatversicherte die Versicherungspflichtgrenze (dauerhaft), greift die Versicherungspflicht wieder. Von dieser Regel ausgenommen sind vorübergehende Einkommenseinbußen wie eine längere Arbeitsunfähigkeit inklusive anschließender Reha.

Betragsbemessungsgrenze und Versicherungspflichtgrenze im Vergleich

Beitragsbemessungsgrenze Versicherungspflichtgrenze (Jahresarbeitsentgeltgrenze)
Was besagen die Werte?Die Beitragsbemessungsgrenze legt fest, bis zu welcher Höhe das Einkommen zur Beitragsberechnung von gesetzlicher Krankenversicherung (GKV), Rentenversicherung (RV) und Arbeitslosenversicherung (AV) herangezogen wird. Darüber hinausgehendes Einkommen ist beitragsfrei.Die Versicherungspflichtgrenze markiert die Einkommensgrenze, ab der sich Beschäftigte privat krankenversichern können. Für Angestellte mit Einkommen unterhalb der Versicherungspflichtgrenze besteht Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung.
Werte für 2023 jährlichGKV: 59.850 Euro

RV/AV: 85.200 Euro (Ost) bzw. 87.600 Euro (West)
66.600 Euro
Werte für 2023 monatlichGKV: 4.987,50 Euro

RV/AV: 7100 Euro (Ost) bzw. 7300 Euro (West)
5.550 Euro
Zum Vergleich: Werte für 2013RV monatlich: 4.900 Euro (Ost) bzw. 5.800 Euro (West)

RV jährlich: 58.800 Euro (Ost) bzw. 69.600 Euro (West)
52.200 Euro

Beim Vergleich von 2013 und 2023 auffällig ist, dass die Lücken zwischen Ost und West innerhalb der letzten zehn Jahre zunehmend geschlossen wurden und nur noch minimal sind.

Lohnt sich der Wechsel in die PKV für Sie?

Zugegeben, Versicherungsangelegenheiten können ziemlich kompliziert werden und eine Menge Rechenarbeit und Vergleiche bedeuten. Wie gut, dass es dafür Spezialistinnen und Spezialisten gibt, die diesen „gordischen Knoten“ für Sie lösen und ein offenes Ohr für Ihre Fragen und Wünsche haben. Gern berechnen wir Ihr monatliches Einsparpotenzial mit der privaten Krankenversicherung und beraten Sie zu ihrem maßgefertigten und bedarfsgerechten Versicherungspaket.

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