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Heilmittel in der privaten Krankenversicherung

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Anja Glorius
1. April 2026
Heilmittel in der privaten Krankenversicherung

Heilmittel sind wichtig bei einer medizinischen Behandlung und damit ein wesentlicher Bestandteil der privaten Krankenversicherung (PKV). Denn sie dienen dazu, Krankheiten zu heilen und Beschwerden zu lindern, Menschen zurück in den Alltag zu helfen und ihre Lebensqualität zu erhalten oder zu verbessern. Heilmittel sind in einer PKV in der Regel mitversichert, doch kann es Einschränkungen geben.

Heilmittel in der PKV

Unter Heilmittel fallen therapeutische Maßnahmen, die eine Krankheit heilen oder lindern sollen.

Zu den Heilmitteln gehören Physiotherapie, Logopädie, Ergotherapie, Podologie und Ernährungstherapie.

Heilmittel kommen zum Einsatz, um die Lebensqualität zu erhöhen, den Gesundheitszustand zu stabilisieren bzw. zu verbessern oder eine Verschlechterung zu vermeiden. Heilmittel werden ärztlich angeordnet und sind im Heilmittelkatalog aufgeführt. Sie werden von Heilhilfsberufen wie Physiotherapeutinnen, Ergotherapeuten, Logopädinnen, Podologen, Masseurinnen, medizinischen Bademeistern oder medizinisch-technischen Assistentinnen (MTA) erbracht, die von außen auf den Körper wirken.  

Sind Heilmittel automatisch Bestandteil jeder PKV?

Nein, ob und in welchem Umfang die PKV Heilmittel erstattet, hängt vom Versicherungstarif ab. Einen Heilmittelkatalog, der für die gesamte private Krankenversicherung gilt, gibt es nicht. Die Versicherungen kochen alle ihr eigenes Süppchen. Viele verweisen in ihren Tarifbedingungen auf die Bundesbeihilfeverordnung und erstatten in deren Rahmen für Leistungen bei Physiotherapie, Ergotherapie etc. Andere Versicherer haben eigene Heilmittelverzeichnisse oder sie übernehmen ganz allgemein Kosten im Umfang einer „üblichen Vergütung“. Wer sich zum genauen Umfang, zur Höhe der Erstattung und möglichen Begrenzungen informieren möchte, schaut in die persönlichen Tarifunterlagen. 

Eine gute Informationsquelle und Orientierungshilfe zum Thema Heilmittel bietet auch der Beitrag zum Thema: Leistungen, die in der Versicherung nicht fehlen sollten!

Unterschiede zwischen Heilmitteln, Hilfsmitteln und Arzneimitteln in der PKV

Heilmittel sind neben Hilfsmitteln und Medikamenten immer Bestandteil einer privaten Krankenversicherung. Hilfsmittel sind bewegliche Gegenstände, die eine entlastende, unterstützende oder ersetzende Wirkung haben und damit den Erfolg einer Krankenbehandlung sichern. Dazu gehören beispielsweise Krücken, Hörgeräte und Prothesen. Arzneimittel hingegen umfassen alle Stoffe und Zubereitungen, die zur Anwendung am oder im menschlichen Körper bestimmt sind und der Heilung oder Linderung von Krankheiten und Beschwerden dienen.

Gehören Podologie oder Ernährungstherapie auch zu den Heilmitteln? 

Ja, grundsätzlich zählen auch Podologie (medizinische Fußpflege) und Ernährungstherapie neben Physiotherapie, Ergotherapie und Logopädie zu den fünf Hauptbereichen der Heilmittel. Podologie wird vor allem als therapeutische Maßnahme z. B. bei diabetischem Fußsyndrom verordnet, während Ernährungstherapie bei bestimmten ernährungsabhängigen Erkrankungen wie seltenen angeborenen Stoffwechselstörungen und Mukoviszidose angewandt wird.

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Abrechnung von Heilmitteln in der PKV

Gesetzlich Versicherte müssen für Heilmittel zehn Prozent, mindestens fünf und maximal zehn Euro selbst bezahlen. Anders ist es bei Privatversicherten: Hier entscheiden die jeweiligen Tarifbestimmungen. Ein Blick in den eigenen Vertrag zeigt, ob Sie für Physiotherapie, Massagen, Logopädie etc. einen Eigenanteil erbringen müssen. 

Info: Welche Heilmittel zahlt die PKV im Vergleich zur GKV?

Die private Krankenversicherung erstattet medizinisch notwendige Heilmittel oft umfassender als die gesetzliche Krankenversicherung. Privatversicherte erhalten je nach Tarif bis zu 100 Prozent der Heilmittelkosten erstattet, während die gesetzlich Versicherten in der Regel zuzahlen müssen. Und zwar konkret 10 Prozent der Kosten plus 10 Euro pro Verordnung, maximal jedoch nur bis zur jährlichen Zuzahlungsgrenze. 

Erstattungsverfahren und Voraussetzungen für Heilmittel in der PKV 

Keine bindende Gebührenordnung für Heilmittel

Anders als bei Leistungen durch einen Arzt oder eine Ärztin gibt es für Heilmittel in der PKV keine einheitliche Gebührenordnung. Das heißt, ein Physiotherapeut kann seine Preise individuell kalkulieren. Privatversicherte stehen dadurch häufig vor einem Problem: Es kommt immer wieder vor, dass die private Krankenversicherung die Kosten nicht vollständig erstattet. Die Begründung: Die Abrechnung ist zu hoch. Therapeuten wiederum begründen dies damit, dass die Maßnahme besser bzw. umfangreicher ist als bei gesetzlich Versicherten. 

Behandlungsvertrag und Honorarvereinbarung vorab einreichen

Um nicht auf hohen Kosten sitzen zu bleiben, sollten Privatversicherte vorab einen Behandlungsvertrag und eine Honorarvereinbarung fordern. Diese reichen sie dann unbedingt vor Behandlungsbeginn bei ihrem Krankenversicherer ein. Der Versicherer kann dann eine Kostenzusage machen oder die Kostenübernahme ablehnen, falls sie aus seiner Sicht unverhältnismäßig hoch ausfällt. 

Erstattung bei Kostenübernahme

Stimmt die PKV der Kostenübernahme für die Heilmittel zu, wird die Behandlung wie geplant durchgeführt. Im Abschluss reichen die Privatversicherten die Rechnung bei ihrem Versicherer ein, der die Erstattung in die Wege leiten wird. 

Die Voraussetzung für die Kostenübernahme ist jedoch, dass:

  • die Behandlung medizinisch notwendig ist, 
  • die Heilmittelerbringer (Physiotherapeutin, Logopäde etc.) haben eine qualifizierte und staatlich anerkannte Ausbildung
  • eine ärztlich ausgestellte Heilmittelverordnung vorliegt,
  • eine korrekte Rechnung ausgestellt wurde,
  • die Kosten angemessen sind und
  • es sich um eine versicherte Leistung handelt.

Wichtige Aspekte bei der Abrechnung von Heilmitteln mit der PKV

Gibt es Höchstgrenzen für Heilmittel in der PKV? – Erstattungsgrenzen & Selbstbehalte

In welcher Höhe Heilmittel von der PKV erstattet werden, ist von den Tarifbedingungen abhängig. Ein guter Tarif übernimmt 100 Prozent der Kosten, sodass für die Versicherten kein Eigenanteil besteht. Es gibt aber auch Tarife, die Physiotherapie etc. nur anteilig erstattet, bspw. mit 80 Prozent. In diesem Fall müssen die Versicherten einen Selbstbehalt von 20 Prozent tragen. Dabei können für die verschiedenen Maßnahmen abweichende Erstattungssätze gelten. Ebenso können für bestimmte Behandlungen Erstattungsgrenzen vorgesehen sein. Je nach Versicherer kann exakt aufgeführt sein, in welcher Höhe welche Therapie erstattet wird. Geht die Abrechnung über den jeweiligen Satz hinaus, müssen die Patienten für die Mehrkosten aufkommen. 

Erstattungsfähige Maßnahmen

In den Versicherungsbedingungen wird definiert, welche Maßnahmen erstattungsfähig sind. Dabei richten sich die meisten Versicherer nach der Bundesbeihilfeverordnung. Übrigens: Nicht aufgeführte Therapien sind zwar nicht versichert, können aber ggf. auf Kulanz angefragt werden. Gleichermaßen kann der Versicherer Ausschlüsse vorsehen. 

Maximale Anzahl und Dauer der Behandlungen

Je nach Tarif kann die Anzahl der erstattungsfähigen Behandlungen bzw. Sitzungen begrenzt sein. Zum Beispiel auf sechs verordnete Behandlungseinheiten für insgesamt maximal drei Monate im Rahmen der Physiotherapie. Privatversicherte müssen daher prüfen, ob ihr Versicherer Einschränkungen bei der Anzahl und Dauer verordneter Heilmittel vorsieht. 

Verschiedene Arten von Heilmitteln in der PKV

Physiotherapie und Krankengymnastik

Geht es nach den Heilmittelumsätzen, ist die Physiotherapie mit einem Anteil von rund 71 Prozent an den Gesamtkosten* für Heilmittel der mit Abstand größte Posten – und am häufigsten genutzte. Zur Physiotherapie zählen Behandlungsarten wie Krankengymnastik, Massagen, medizinische Bäder, Wärme- und Kältetherapie etc. Diese Maßnahmen haben das Ziel, die Funktionen des Bewegungsapparats zu verbessern bzw. wiederherzustellen. Sie dienen der Erhaltung von Mobilität und werden gezielt zur Behandlung oder Linderung von Krankheiten und Beschwerden eingesetzt.

* Die Daten beziehen sich auf Ausgaben in der gesetzlichen Krankenversicherung. Studien zeigen (siehe unten), dass die Ausgaben für Heilmittel in der PKV deutlich höher ausfallen)

Info: Muss ich bei Physiotherapie in der PKV etwas zuzahlen?

Für Physiotherapie und Krankengymnastik gibt es in der PKV keine allgemeine Gebührenordnung oder Preisverzeichnisse. Das kann zu Erstattungsproblemen führen: Auf der einen Seite stehen die Therapeuten, die ihre erbrachten Leistungen ohne klare Gebührenordnungen in Honorare umrechnen müssen und auf der anderen Seite die Versicherer, die entscheiden müssen, ob die Rechnung aus ihrer Sicht vertretbar ist auf der Basis ihrer Gebührenordnung bzw. im Vergleich ortsüblich ist. Die meisten Privatversicherer nutzen die Gebührenübersicht für Therapeuten als orientierende Leitlinie, um die Angemessenheit des Honorars zu prüfen. Inwiefern Privatversicherte Zuzahlungen, also eine Selbstbeteiligung, zahlen müssen, hängt schließlich vom gewählten PKV-Tarif ab. Kostenübernahmen zwischen 80 und 100 Prozent sind typisch. Es ist empfehlenswert, die Kostenübernahme vorab bei der PKV anzufragen und dafür den Behandlungsvertrag bzw. eine Honorarvereinbarung einzureichen.

Ergotherapie, Logopädie und weitere Heilmittel in der PKV

Logopädie wird in drei Teilbereiche eingeordnet; die Belastbarkeit der Stimme (Stimmtherapie), der Redefluss z. B. bei Stottern oder nach einem Schlaganfall (Sprechtherapie) und die Verbesserung des Sprachverständnisses (Sprachtherapie). 

Die Ergotherapie hingegen begleitet Menschen, die in ihrer Handlungsfähigkeit eingeschränkt sind oder denen infolge von Krankheit oder einem Unfall eine Einschränkung droht. Ziel ist, sie in den Bereichen Selbstversorgung, Produktivität und Freizeit zu fördern.

Zu den weiteren Hilfsmitteln, die von der privaten Krankenversicherung gedeckt sein können, gehört die Podologie. Dabei werden krankhafte Schädigungen an Zehennägeln und Fußhaut behandelt, die beispielsweise infolge von Diabetes auftreten. Oft wird in dem Zusammenhang auch die Ernährungstherapie erstattet, wenn krankheitsbedingt eine Umstellung der Essgewohnheit notwendig ist. Dazu zählt nicht nur die Diätassistenz, sondern auch die Ernährungsberatung, etwa bei Stoffwechselerkrankungen.

Tipps und Empfehlungen für Heilmittel in der PKV

Die PKV zahlt für Heilmittel mehr als die gesetzliche Krankenversicherung. In einer Studie aus dem Jahr 2014 wurde ermittelt, dass die PKV rund 1,618 Millionen Euro für Heilmittel ausgab, bei der GKV waren es nur 665 Millionen Euro. Um von diesem Vorteil zu profitieren, ist es wichtig, den Bedarf an Heilmitteln zu planen und den Vertrag ggf. dahingehend zu optimieren.

  1. Prüfen Sie, welche Heilmittel abgedeckt werden. Kommt der Versicherer auch für besondere Maßnahmen wie Wärme- und Kältetherapie auf? Alle für Sie relevanten Behandlungsansätze sollten abgesichert sein.
  1. Hohe Erstattungsgrenzen wählen. Halten Sie Ihren Eigenanteil so niedrig wie möglich und wählen Sie einen Tarif, der eine hohe Erstattung bietet.
  1. Maximale Anzahl der Therapien. Gute Tarife leisten über einen langen Zeitraum. Stellen Sie sicher, dass Sie auch abgesichert sind, wenn die Behandlungserfolge dauern.
  1. Wird bei der Erstattung Bezug auf das Heilmittelverzeichnis genommen? Oder definiert der Versicherer die maximalen Erstattungssätze selbst?
  1. Gibt es Ausschlüsse? Prüfen Sie, ob in den Bedingungen der PKV bestimmte Heilmittel ausgeschlossen sind.

Möglichkeiten zur Optimierung der Heilmittelversorgung in der PKV 

Haben Sie bereits eine private Krankenversicherung abgeschlossen, aber keine ausreichenden Leistungen für Heilmittel? In diesem Fall sollten Sie handeln.

Ein Beispiel: Die PKV zahlt nur 80 % für Physiotherapie: Dann lohnt sich ein Tarifwechsel

Wer aufgrund von Rückenproblemen oder nach einer Operation regelmäßig und über Monate, Jahre oder dauerhaft Physiotherapie benötigt, für den oder die kann der 20-Prozent-Eigenanteil schnell zu einem hohen Kostenberg anwachsen. Und ein Wechsel in einen Tarif mit 90 oder 100 Prozent Erstattung kann sich schnell rechnen. Der interne Tarifwechsel ermöglicht jederzeit einen unkomplizierten Wechsel in einen anderen Tarif bei der bisherigen Versicherung. Alle Privatversicherten können damit ohne Verlust der Altersrückstellungen und ohne erneute (vollständige) Gesundheitsprüfung den Tarif intern wechseln – und mit einem geeigneten Tarif gezielt Kosten für Heilmittel sparen.

Der interne Tarifwechsel für bessere Physiotherapie und andere Heilmittel-Leistungen

Sind Sie jung und gesund, können Sie andere Tarife des Versicherers prüfen und einen internen Tarifwechsel anstreben. Beachten Sie aber, dass bei einer Leistungsverbesserung eine Gesundheitsprüfung notwendig ist. Auch wenn Sie den Versicherer wechseln möchten, müssen Sie Gesundheitsfragen beantworten. Einen Versichererwechsel sollten Sie generell nur in Betracht ziehen, wenn Sie noch nicht lange privat versichert sind, da Sie einen Großteil Ihrer Altersrückstellungen verlieren. Daher empfehlen wir als ersten Schritt, die Optionen Ihres derzeitigen Anbieters zu überprüfen.

Unsere Experten von KVoptimal.de beraten Sie gerne und prüfen für Sie Ihre Optionen.

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